230474-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Einnahmen und Kosten der städtischen Verkehrsüberwachung
Kerndaten
- Nummer
- 230474-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230474-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage: Einnahmen und Kosten der städtischen Verkehrsüberwachung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1 und 2. Eine Differenzierung der Einnahmen sowie der Personalkosten in ruhenden und fließenden Verkehr ist nicht möglich. Die Mieten für stationäre und semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungen sowie für den Messtrailer und Messwagen sind separat dargestellt. Sonstige Sachkosten sind nicht nach ruhendem und fließendem Verkehr aufgeschlüsselt. Der aufzubringende Aufwand für die ohnehin nur teilweise Aufschlüsselung ist nicht durch die Aussagekraft dieser Zahlen gerechtfertigt. Zu 3. Zu erwartende Einnahmen lassen sich nicht seriös schätzen, da diese von zu vielen Faktoren abhängig sind. Für die Umsetzung des Parkraumkonzeptes Venusberg wurden 3 VZÄ bewilligt für die nachfolgend die Kosten aufgeschlüsselt sind (siehe Anlage 2). Hinsichtlich der Parkraumkonzepte Weststadt/Poppelsdorf sowie Südstadt können noch keine Aussagen getroffen werden, da beide noch in der Entstehungsphase sind und mithin noch keine personellen Ressourcen hierfür beziffert werden können. Nicht eingerechnet sind hierbei Kosten für die Mobilität der Mitarbeitenden, da diese nicht kalkulierbar sind. Anlage/n 1 Haushaltszahlen zur BBB-Anfrage _DS 230474_ (öffentlich) 2 Anlage 2-DS230474-02 (öffentlich)Seite 1 von 3 Aufstellung der Haushaltszahlen zur BBB‐Anfrage (DS 230474) vom 13.07.2023 Verwarnungs‐und Bußgelder aus der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Eine Differenzierung in ruhenden und fließenden Verkehr ist in SAP nicht möglich. 2018 2019 2020 2021 2022 Haushaltsansatz 6.700.000,00 8.382.739,00 8.994.108,00 8.988.608,00 8.988.608,00 Sollstellungen 6.378.505,52 6.144.635,82 6.040.984,00 6.319.401,31 11.762.619,42 Personalaufwendungen im Bereich der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Eine Differenzierung in ruhenden und fließenden Verkehr ist in SAP nicht möglich. 2018 2019 2020 2021 2022 Haushaltsansatz 3.431.918,11 3.487.636,39 3.570.531,38 3.556.530,68 3.759.027,14 Ist‐Aufwendungen 4.270.879,18 4.559.090,95 4.419.163,21 4.407.791,32 4.762.702,19 Sachaufwendungen im Bereich der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs 2018 2019 2020 2021 2022 Haushaltsansatz 95.944,74 145.917,00 144.397,27 148.342,35 148.342,33 Sollstellungen 144.456,19 139.570,94 180.491,13 171.447,83 212.767,78 Mieten für stationäre und semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, Messtrailer und Messwagen zur Überwachung des fließenden Verkehrs 2018 2019 2020 2021 2022 Haushaltsansatz 418.943,11 1.248.100,00 1.385.100,00 1.235.600,00 1.185.600,00 Sollstellungen 486.583,41 472.252,69 682.397,00 748.595,09 861.803,36Seite 2 von 3 Im ersten Jahr Pro Mitarbeitendem Gesamt bei 3 MA Personalkosten 67.164,29 € 201.493,00 € IT-Kosten 1.725,00 € 5.175,00 € Sachkosten 1.650,00 € 4.950,00 € 211.618,00 € Jedes folgende Jahr Personalkosten 67.164,29 € 201.493,00 € Sachkosten 400,00 € 1.200,00 € 203.493,00 €Seite 3 von 3
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