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230474-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Einnahmen und Kosten der städtischen Verkehrsüberwachung

Nummer
230474-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230474 BBB-Anfrage: Einnahmen und Kosten der städtischen Verkehrsüberwachung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230474-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Anfrage: Einnahmen und Kosten der
städtischen Verkehrsüberwachung
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
16.08.2023 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1 und 2.
Eine Differenzierung der Einnahmen sowie der Personalkosten in ruhenden
und fließenden Verkehr ist nicht möglich.
Die Mieten für stationäre und semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungen
sowie für den Messtrailer und Messwagen sind separat dargestellt.
Sonstige Sachkosten sind nicht nach ruhendem und fließendem Verkehr
aufgeschlüsselt. Der aufzubringende Aufwand für die ohnehin nur teilweise
Aufschlüsselung ist nicht durch die Aussagekraft dieser Zahlen gerechtfertigt.
Zu 3.
Zu erwartende Einnahmen lassen sich nicht seriös schätzen, da diese von zu
vielen Faktoren abhängig sind.
Für die Umsetzung des Parkraumkonzeptes Venusberg wurden 3 VZÄ bewilligt
für die nachfolgend die Kosten aufgeschlüsselt sind (siehe Anlage 2).
Hinsichtlich der Parkraumkonzepte Weststadt/Poppelsdorf sowie Südstadt
können noch keine Aussagen getroffen werden, da beide noch in der
Entstehungsphase sind und mithin noch keine personellen Ressourcen hierfür
beziffert werden können.
Nicht eingerechnet sind hierbei Kosten für die Mobilität der Mitarbeitenden, da
diese nicht kalkulierbar sind.
Anlage/n
1 Haushaltszahlen zur BBB-Anfrage _DS 230474_ (öffentlich)
2 Anlage 2-DS230474-02 (öffentlich)Seite 1 von 3
Aufstellung der Haushaltszahlen zur BBB‐Anfrage (DS 230474) vom 13.07.2023
Verwarnungs‐und Bußgelder aus der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Eine Differenzierung in ruhenden und fließenden Verkehr ist in SAP nicht möglich.
2018 2019 2020 2021 2022
Haushaltsansatz 6.700.000,00 8.382.739,00 8.994.108,00 8.988.608,00 8.988.608,00
Sollstellungen 6.378.505,52 6.144.635,82 6.040.984,00 6.319.401,31 11.762.619,42
Personalaufwendungen im Bereich der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Eine Differenzierung in ruhenden und fließenden Verkehr ist in SAP nicht möglich.
2018 2019 2020 2021 2022
Haushaltsansatz 3.431.918,11 3.487.636,39 3.570.531,38 3.556.530,68 3.759.027,14
Ist‐Aufwendungen 4.270.879,18 4.559.090,95 4.419.163,21 4.407.791,32 4.762.702,19
Sachaufwendungen im Bereich der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
2018 2019 2020 2021 2022
Haushaltsansatz 95.944,74 145.917,00 144.397,27 148.342,35 148.342,33
Sollstellungen 144.456,19 139.570,94 180.491,13 171.447,83 212.767,78
Mieten für stationäre und semistationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, Messtrailer und Messwagen zur Überwachung des fließenden Verkehrs
2018 2019 2020 2021 2022
Haushaltsansatz 418.943,11 1.248.100,00 1.385.100,00 1.235.600,00 1.185.600,00
Sollstellungen 486.583,41 472.252,69 682.397,00 748.595,09 861.803,36Seite 2 von 3
Im ersten Jahr Pro Mitarbeitendem Gesamt bei 3 MA
Personalkosten 67.164,29 € 201.493,00 €
IT-Kosten 1.725,00 € 5.175,00 €
Sachkosten 1.650,00 € 4.950,00 €
211.618,00 €
Jedes folgende Jahr
Personalkosten 67.164,29 € 201.493,00 €
Sachkosten 400,00 € 1.200,00 €
203.493,00 €Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de