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230451-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnengemeinschaftsfeldes auf dem Friedhof Geislar

Nummer
230451-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230451 Bürgerantrag: Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnengemeinschaftsfeldes auf dem Friedhof Geislar

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230451-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder
eines Urnengemeinschaftsfeldes auf dem Friedhof
Geislar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 19.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bundesstadt Bonn unterhält 40 Friedhöfe. Es werden eine Vielzahl
unterschiedlicher Grabarten auf den Friedhöfen angeboten. Es können aber
nicht alle Grabarten auf allen Friedhöfen angeboten werden. Ziel ist es, eine
angemessene Verteilung der Grabarten auf dem Bonner Stadtgebiet zu
gewährleisten.
Die Veränderung der gegenwärtigen Grabartenverteilung auf den Friedhöfen
erfordert einen strukturierten Planungsprozess, der aufgrund derzeitiger
Stellenvakanzen im Sachgebiet Planung, Pflege und Entwicklung der Friedhöfe
zurzeit nicht in der auch aus fachamtlicher Sicht gewünschten Form leistbar ist.
Hierauf hat die Verwaltung in den vergangenen Sitzungen hingewiesen (DS
221171). Am Sachstand hat sich nichts Grundlegendes geändert, weshalb es
auch zu diesem Bürgerantrag leider keine anderslautende Stellungnahme
geben kann. Nach einer Besetzung der vakanten Stelle im Sachgebiet
Friedhöfe des Amtes für Umwelt und Stadtgrün hängt die genaue zeitliche
Entwicklung für die Veränderung der Grabartenverteilung von mehreren
Faktoren ab. Vor allem ist entscheidend, ob die neu eingestellte Person bereits
planerische Erfahrung mitbringt und wie schnell sie sich in die neue
Aufgabenstellung einarbeiten kann. Der geschilderte Prozess erfordert eine
gute Kenntnis der Bonner Friedhöfe und des Bonner Friedhofskonzepts.
Die Verwaltung ist bestrebt, den Prozess zu beschleunigen und – wo möglich –
pragmatisch zu handeln. Aufgrund des festgestellten hohen
Veränderungsbedarfs bezüglich der Grabartenverteilung im Stadtbezirk Beuel
wird dieser Bereich - sobald möglich - einer vordringlichen Prüfung unterzogen,
bevor die restlichen Bonner Friedhöfe in ihrer Gesamtheit untersucht werden.
Die Bürgeranträge für verschiedene Friedhöfe im Stadtbezirk Beuel werden in
die Abwägung einbezogen. Der Vorschlag für die Veränderung der
Grabartenverteilung wird der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2
Seite 2
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de