230451-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnengemeinschaftsfeldes auf dem Friedhof Geislar
Kerndaten
- Nummer
- 230451-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230451-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnengemeinschaftsfeldes auf dem Friedhof Geislar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 19.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bundesstadt Bonn unterhält 40 Friedhöfe. Es werden eine Vielzahl unterschiedlicher Grabarten auf den Friedhöfen angeboten. Es können aber nicht alle Grabarten auf allen Friedhöfen angeboten werden. Ziel ist es, eine angemessene Verteilung der Grabarten auf dem Bonner Stadtgebiet zu gewährleisten. Die Veränderung der gegenwärtigen Grabartenverteilung auf den Friedhöfen erfordert einen strukturierten Planungsprozess, der aufgrund derzeitiger Stellenvakanzen im Sachgebiet Planung, Pflege und Entwicklung der Friedhöfe zurzeit nicht in der auch aus fachamtlicher Sicht gewünschten Form leistbar ist. Hierauf hat die Verwaltung in den vergangenen Sitzungen hingewiesen (DS 221171). Am Sachstand hat sich nichts Grundlegendes geändert, weshalb es auch zu diesem Bürgerantrag leider keine anderslautende Stellungnahme geben kann. Nach einer Besetzung der vakanten Stelle im Sachgebiet Friedhöfe des Amtes für Umwelt und Stadtgrün hängt die genaue zeitliche Entwicklung für die Veränderung der Grabartenverteilung von mehreren Faktoren ab. Vor allem ist entscheidend, ob die neu eingestellte Person bereits planerische Erfahrung mitbringt und wie schnell sie sich in die neue Aufgabenstellung einarbeiten kann. Der geschilderte Prozess erfordert eine gute Kenntnis der Bonner Friedhöfe und des Bonner Friedhofskonzepts. Die Verwaltung ist bestrebt, den Prozess zu beschleunigen und – wo möglich – pragmatisch zu handeln. Aufgrund des festgestellten hohen Veränderungsbedarfs bezüglich der Grabartenverteilung im Stadtbezirk Beuel wird dieser Bereich - sobald möglich - einer vordringlichen Prüfung unterzogen, bevor die restlichen Bonner Friedhöfe in ihrer Gesamtheit untersucht werden. Die Bürgeranträge für verschiedene Friedhöfe im Stadtbezirk Beuel werden in die Abwägung einbezogen. Der Vorschlag für die Veränderung der Grabartenverteilung wird der Bezirksvertretung zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschlussvorschlag:Seite 1 von 2 Seite 2 Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de