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230451 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnengemeinschaftsfeldes auf dem Friedhof Geislar

Nummer
230451
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
23.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.02.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.05.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230451-01 ST Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnengemeinschaftsfeldes auf dem Friedhof Geislar

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230451
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
21.02.2023
Bürgerantrag: Ausweisung eines pflegefreien
Urnenfeldes oder eines Urnengemeinschaftsfeldes
auf dem Friedhof Geislar
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Mit diesem Bürgerantrag wird die Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes
oder eine Fläche für ein Urnengemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Geislar
beantragt.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Friedhof Geislar, Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnen-gemeinschaftsfeldes
Ihr Antrag
Bürgerantrag an die Bezirksvertretung Beuel
Betr.: Friedhof Geislar, Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnen- gemeinschaftsfeldes
Antragsteller:
Bürgerverein Geislar e.V. vertreten durch den 1. Vorsitzenden
Mit diesem Bürgerantrag wird die Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eine Fläche für ein
Urnengemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Geislar beantragt.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Erdbestattungen rückläufig und die Urnenbeisetzungen nehmen zu. Auf
dem Geislarer Friedhof wurden aus diesem Grunde, seitens der Stadtverwaltung, Flächen für Urnengräber
ausgewiesen. Diese werden vermehrt genutzt. Was jedoch fehlt, ist die Herrichtung eines pflegefreien
Urnenfeldes oder die Anlage eines Urnengemeinschaftsgrabes.
Viele Mitbürger aus Geislar wünschen sich nach ihrem Tode eine Beisetzung auf dem Geislarer Friedhof. Die
Hinterbliebenen würden gerne diesen letzten Willen erfüllen.Es fehlt aber an ausgewiesenen Flächen. Hinzu
kommt noch, dass aus finanziellen Gründen und überwiegend zur Erleichterung der späteren Pflege, die
Beisetzung in einem pflegefreien Urnenfeld oder in einem Urnengemeinschaftsgrab gewünscht wird. Dies ist in
Geislar derzeit jedoch nicht möglich. In den letzten Jahren entschieden sich leider daher viele Angehörige aus
Geislar, ihre Verstorbenen auf anderen Ortsteilfriedhöfen, wo die gewünschten Beisetzungsformen angeboten
werden, beizusetzen.
Auf eine entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung im Jahr 2019 wurde mitgeteilt, dass das
Friedhofskonzept für die Stadt Bonn überarbeitet und die Ausweitung des Bestattung-sangebotes an
pflegefreien Grabformen dabei aufgegriffen würde. In gleicher Angelegenheit wirde ein Bürgerantrag an die
Bezirksvertretung Beuel gestellt. In der Sitzung am 29.01.2020 fasste die Bezirksvertretung Beuel einen
einstimmigen Beschluss mit folgendem Inhalt: Das Anliegen wird im Zuge des Friedhofskonzeptes geprüft und
bewertet.
Wie man aus der Presse erfahren konnte, ist das neue Friedhofskonzept zwischenzeitlich vom Rat beschlossen
worden. Demnach sollen die 40 städtischen Friedhöfe erhalten bleiben. Hier wurde der Leiter der Bestattungs-
Abteilung im Amt für Umwelt und Stadtgrün zitiert: „ die dezentrale Friedhofsstruktur und die damit verbundene
Nähe zum Wohnort ermöglicht die Identifikation mit dem Friedhof im eigenen Viertel, was für viele Menschen
von großer Bedeutung ist.“ Auch wurde auf die Bedeutung der Friedhöfe als Grünanlagen mit einem Beitrag zur
Klimaanpassung und zur Artenvielfalt hervorgehoben. In dem beschlossenen Friedhofskonzept wird die
Ausweisung von pflegefreien Urnenfeldern auf Ortsteilfriedhöfen positiv bewertet. Laut Pressebericht wartet
man auf die Aussage der Politik, ob die pflege-freien Grabformen auch auf den Ortsteilfriedhöfen angewandt
werden sollen.
Auf dem Geislarer Friedhof sind mehrere Grünflächen vorhanden, die sich für die Herrichtung von pflegefreien
Urnengräberfeldern anbieten. Die Zahl, der zur Verfügung stehenden Urnengräber würde sich durch eine solche
Ausweisung nicht verringern. Ein finanzieller Mehraufwand für die Stadt entsteht nicht, da die Grünflächen auch
jetzt durch die Mitarbeiter des Friedhofamtes gepflegt werden. Lediglich eine kleinere Fläche mit einer Steele o.ä.
für die Namensschilder der Verstorbenen müsste angelegt werden. Den Geislarer Bürgern würde durch eine
solche Maßnahme die Möglichkeit geboten, für ihre Verstorbenen auf dem Ortsteilfriedhof, neben den derzeit
vorhandenen, eine weitere Form der Beisetzung zu wählen.
Aus Gesprächen mit Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist diese hier vorgetragene Bitte entstanden. Für viele
ältere Bürger ist der Gedanke an die Beerdigung und die Pflege der Grabstelle durch die Hinterbliebenen ein
Thema, zumal in vielen Fällen die Angehörigen nicht mehr in unmittelbarer Nähe von Bonn wohnen. Bei der
angesprochenen, teilanonymen Urnenbeisetzung, können verstorbene Geislarer Bürger auf ihrem Ortsfriedhof
beigesetzt werden und die Pflege der Grabstelle ist gesichert.
Die Antragsteller bitten das Anliegen zu prüfen und in diesem Sinne bei den Beratungen in Bezirksvertretung
und Stadtrat zu entscheiden.
Begründung des Antrags
Ein Großteil der Geislarer Bürgerschaft wünscht die Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines
Urnengemeinschaftsfeldes auf dem Ortsteilfriedhof Geislar. Auf die vorstehenden Ausführungen wird verwiesen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
,, unterstützt durch denSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de