230451 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnengemeinschaftsfeldes auf dem Friedhof Geislar
Kerndaten
- Nummer
- 230451
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 23.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230451 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 21.02.2023 Bürgerantrag: Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnengemeinschaftsfeldes auf dem Friedhof Geislar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Mit diesem Bürgerantrag wird die Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eine Fläche für ein Urnengemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Geislar beantragt. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Friedhof Geislar, Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnen-gemeinschaftsfeldes Ihr Antrag Bürgerantrag an die Bezirksvertretung Beuel Betr.: Friedhof Geislar, Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnen- gemeinschaftsfeldes Antragsteller: Bürgerverein Geislar e.V. vertreten durch den 1. Vorsitzenden Mit diesem Bürgerantrag wird die Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eine Fläche für ein Urnengemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Geislar beantragt. In den letzten Jahren ist die Zahl der Erdbestattungen rückläufig und die Urnenbeisetzungen nehmen zu. Auf dem Geislarer Friedhof wurden aus diesem Grunde, seitens der Stadtverwaltung, Flächen für Urnengräber ausgewiesen. Diese werden vermehrt genutzt. Was jedoch fehlt, ist die Herrichtung eines pflegefreien Urnenfeldes oder die Anlage eines Urnengemeinschaftsgrabes. Viele Mitbürger aus Geislar wünschen sich nach ihrem Tode eine Beisetzung auf dem Geislarer Friedhof. Die Hinterbliebenen würden gerne diesen letzten Willen erfüllen.Es fehlt aber an ausgewiesenen Flächen. Hinzu kommt noch, dass aus finanziellen Gründen und überwiegend zur Erleichterung der späteren Pflege, die Beisetzung in einem pflegefreien Urnenfeld oder in einem Urnengemeinschaftsgrab gewünscht wird. Dies ist in Geislar derzeit jedoch nicht möglich. In den letzten Jahren entschieden sich leider daher viele Angehörige aus Geislar, ihre Verstorbenen auf anderen Ortsteilfriedhöfen, wo die gewünschten Beisetzungsformen angeboten werden, beizusetzen. Auf eine entsprechende Anfrage an die Stadtverwaltung im Jahr 2019 wurde mitgeteilt, dass das Friedhofskonzept für die Stadt Bonn überarbeitet und die Ausweitung des Bestattung-sangebotes an pflegefreien Grabformen dabei aufgegriffen würde. In gleicher Angelegenheit wirde ein Bürgerantrag an die Bezirksvertretung Beuel gestellt. In der Sitzung am 29.01.2020 fasste die Bezirksvertretung Beuel einen einstimmigen Beschluss mit folgendem Inhalt: Das Anliegen wird im Zuge des Friedhofskonzeptes geprüft und bewertet. Wie man aus der Presse erfahren konnte, ist das neue Friedhofskonzept zwischenzeitlich vom Rat beschlossen worden. Demnach sollen die 40 städtischen Friedhöfe erhalten bleiben. Hier wurde der Leiter der Bestattungs- Abteilung im Amt für Umwelt und Stadtgrün zitiert: „ die dezentrale Friedhofsstruktur und die damit verbundene Nähe zum Wohnort ermöglicht die Identifikation mit dem Friedhof im eigenen Viertel, was für viele Menschen von großer Bedeutung ist.“ Auch wurde auf die Bedeutung der Friedhöfe als Grünanlagen mit einem Beitrag zur Klimaanpassung und zur Artenvielfalt hervorgehoben. In dem beschlossenen Friedhofskonzept wird die Ausweisung von pflegefreien Urnenfeldern auf Ortsteilfriedhöfen positiv bewertet. Laut Pressebericht wartet man auf die Aussage der Politik, ob die pflege-freien Grabformen auch auf den Ortsteilfriedhöfen angewandt werden sollen. Auf dem Geislarer Friedhof sind mehrere Grünflächen vorhanden, die sich für die Herrichtung von pflegefreien Urnengräberfeldern anbieten. Die Zahl, der zur Verfügung stehenden Urnengräber würde sich durch eine solche Ausweisung nicht verringern. Ein finanzieller Mehraufwand für die Stadt entsteht nicht, da die Grünflächen auch jetzt durch die Mitarbeiter des Friedhofamtes gepflegt werden. Lediglich eine kleinere Fläche mit einer Steele o.ä. für die Namensschilder der Verstorbenen müsste angelegt werden. Den Geislarer Bürgern würde durch eine solche Maßnahme die Möglichkeit geboten, für ihre Verstorbenen auf dem Ortsteilfriedhof, neben den derzeit vorhandenen, eine weitere Form der Beisetzung zu wählen. Aus Gesprächen mit Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist diese hier vorgetragene Bitte entstanden. Für viele ältere Bürger ist der Gedanke an die Beerdigung und die Pflege der Grabstelle durch die Hinterbliebenen ein Thema, zumal in vielen Fällen die Angehörigen nicht mehr in unmittelbarer Nähe von Bonn wohnen. Bei der angesprochenen, teilanonymen Urnenbeisetzung, können verstorbene Geislarer Bürger auf ihrem Ortsfriedhof beigesetzt werden und die Pflege der Grabstelle ist gesichert. Die Antragsteller bitten das Anliegen zu prüfen und in diesem Sinne bei den Beratungen in Bezirksvertretung und Stadtrat zu entscheiden. Begründung des Antrags Ein Großteil der Geislarer Bürgerschaft wünscht die Ausweisung eines pflegefreien Urnenfeldes oder eines Urnengemeinschaftsfeldes auf dem Ortsteilfriedhof Geislar. Auf die vorstehenden Ausführungen wird verwiesen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ,, unterstützt durch denSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de