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230445-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwicklung des Heckelsbergplatzes zu einem urbanen, durchgrünten Stadtareal

Nummer
230445-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230445 Koalitionsantrag: Entwicklung des Heckelsbergplatzes zu einem urbanen, durchgrünten Stadtareal

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230445-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Entwicklung des Heckelsbergplatzes zu einem
urbanen, durchgrünten Stadtareal
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung eine städtebaulich verträgliche Nach-
verdichtung im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung im Bereich des He-
ckelsbergplatzes. Wie bereits in einer früheren Stellungnahme (DS-Nr. 211693-
01 ST) dargestellt, eignet sich der Heckelsbergplatz zumindest teilweise auf-
grund seiner zentralen Lage im Beueler Zentrum sowie der bisherigen Minder-
nutzung als Parkplatz und der bereits nahezu vollständigen Versiegelung für
eine flächenschonende, klimaangepasste wohnbauliche Entwicklung. Die Ver-
waltung hat hierzu bereits erste Ansätze im Rahmen des Antrags „Wohnen
über Parken“ (DS-Nr. 220021) erarbeitet.
Bei der Recherchearbeit zum Heckelsbergplatz stellte sich bereits heraus, dass
die anliegenden Grundstücke eine Vielzahl an Eigentümer*innen aufweisen und
die vorhandenen, vom Heckelsbergplatz aus erschlossenen, privaten Stellplät-
ze überwiegend bauordnungsrechtlich notwendig sind. Durch diese Umstände
wird die Umsetzung der Forderung, die Erschließungsanlagen im Einverneh-
men mit den Eigentümer*innen zu reduzieren, deutlich erschwert.
Die Verwaltung ist dennoch bestrebt, eine mit den Eigentümer*innen und An-
wohnenden einvernehmliche Lösung für eine städtebaulich verträgliche, qua-
litätvolle und durchgrünte Nachverdichtung zu finden. Einen Beitrag dazu wird
sicherlich auch der vorgesehene städtebauliche Wettbewerb als Qualifizie-
rungsverfahren leisten können.
Für eine bauliche Entwicklung wäre in jedem Fall die Aufstellung eines Bebau-
ungsplans erforderlich. Grundlage hierfür bildet das Ergebnis des durchzu-
führenden städtebaulichen Wettbewerbs. Zunächst ist jedoch ein Ratsbe-
schluss (Zielbeschluss) über die grundsätzliche wohnbauliche Entwicklung des
Heckelsbergplatzes einzuholen. Bei Annahme des Antrags durch die Bezirks-
vertretung Beuel wird vorab geprüft, ob die Projektträgerschaft durch die VE-
BOWAG übernommen werden kann.
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