230431-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu FDP-Antrag - Fuß- und Radverkehrsverbindung Röttgen - Ippendorf
Kerndaten
- Nummer
- 230431-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230431-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu FDP-Antrag - Fuß- und Radverkehrsverbindung Röttgen - Ippendorf Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, inwiefern ein Ausbau der Seitenbereiche wie im Antrag vorgeschlagen möglich ist. Der Vollständigkeit halber weist die Verwaltung darauf hin, dass die Verkehrssituation an der Röttgener Straße eine lange Geschichte hat, in der über Jahre versucht wurde, die Situation für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu verbessern. Schon 2006 gab es erste Planungen für einen einseitigen Zweirichtungsgeh- und -radweg. Diese wurden aus Kostengründen verworfen. Darüber hinaus gestalteten sich sämtliche Planungen aufgrund der Lage im FFH- und Naturschutzgebiet, der Topographie und des Katzenlochbachs als äußerst schwierig. Die Wegeverbindung zwischen Ippendorf und Röttgen liegt im Fauna-Flora- Habitat-Gebiet „Waldreservat Kottenforst“ und im Vogelschutzgebiet „Kottenforst-Waldville“. Beide Gebiete sind Bestandteile des EU-weiten Natura- 2000 Netzwerks. Der Kottenforst repräsentiert einen der größten zusammenhängenden Waldkomplexe im Naturraum mit landesweit bedeutenden Artenvorkommen. Gem. § 33 (1) BNatSchG sind alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Natura-2000-Gebietes in seinen Erhaltungszielen oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. Gemäß dem Landschaftsplan Kottenforst sind im Naturschutzgebiet alle Handlungen verboten, die den Charakter der Landschaft verändern können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten ist insbesondere Veränderungen der Bodengestalt vorzunehmen und bauliche Anlagen zu errichten. Beim Katzenlochbach handelt es sich um das einzig unberührte Fließgewässer Bonns. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit eine naturschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen, hierbei handelt es sich aber um ein Genehmigungsverfahren mit sehr hohen Hürden und Auflagen und es ist unwahrscheinlich, dass eineSeite 1 von 3 Seite 2 solche Befreiung in diesem auf EU-Ebene geschützten Bereich erteilt werden kann. Die Verwaltung wird diesen Weg bei Beschlussfassung trotzdem prüfen. Anlage/n 2 Kartenausschnitt Röttgener Straße - Natur- und Landschaftsschutzgebiete (öffentlich)Seite 2 von 3 Natur- und Landschaftsschutzgebiete – Ausschnitt Katzenlochbachtal Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Quelle: eigene Darstellung Kartengrundlage: Bundesstadt Bonn - Amt für Bodenmanagement und Geoinformation; OpenStreetMap contributors LegendeSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de