230430-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Große Anfrage - Hintergründe zur Anwendung der BISKO-Methodik zur Berechnung des CO2-Restbudgets der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230430-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230430-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB FDP-Große Anfrage - Hintergründe zur Anwendung der BISKO-Methodik zur Berechnung des CO2- Restbudgets der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung möge folgende Frage beantworten: - Welche Input-Daten sind mit ordnungsgemäßer Quellenangabe in die BISKO- Methodik zur Berechnung des CO2-Restbudgets der Stadt Bonn eingeflossen, sowie welche Rechenwege wurden für die BISKO-Methodik angewendet? Vorbemerkung · Grundsätzlich sind die BISKO-Methodik und die Methodik zur Berechnung des Restbudgets voneinander zu unterscheiden. · Die BISKO-Methode dient zur Berechnung der Treibhausgasemissionen nach dem Territorialprinzip und gibt die jährlichen Emissionen des betrachteten Gebiets an (vergl. Kapitel 4.2.1, Band 1). · Die Berechnung des CO2-Restbudgets dient dazu, die Gesamtmenge an THG-Emissionen zu quantifizieren, die zum Erreichen eines Temperaturzieles maximal ausgestoßen werden dürfen (vergl. Kapitel 4.3 und 4.4, Band 1). · Durch die Verbindung der beiden Methoden lassen sich Zielentwicklungspfade zum Erreichen der Klimaneutralität unter Einhaltung eines Temperaturziels berechnen (vergl. Kapitel 6.1.1, Band 1). · Beide Ansätze beziehen sich dabei auf das Territorium der Stadt Bonn und können daher miteinander in Beziehung gesetzt werden. · Dies vorausgeschickt, beschreiben wir daher im Folgenden die Quellenangaben und Berechnungsschritte für die BISKO – Bilanz und desSeite 1 von 8 Seite 2 CO2-Restbudgets getrennt voneinander. BISKO-Bilanz Berechnungsverfahren: Basis für die Darstellung der Treibhausgasemissionen sind die zugrundeliegenden Endenergieverbräuche je Energieträger. Durch Multiplikation der Energiemengen mit den je Energieträger spezifischen Treibhausgas-Emissionsfaktoren errechnen sich die Treibhausgas-Emissionen. Nach dem angewendeten Bilanzierungsstandard kommunal (BISKO) werden nur jene Endenergieverbräuche betrachtet, die auf dem Gebiet der Stadt Bonn anfallen (Territorialprinzip) Datengrundlagen und Datenquellen der einzelnen Energieträger: 1. Stationärer Bereich: 1.1 Strom: Verbrauchsdaten von den Stadtwerke Bonn - Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH als Summen für die Sektoren Private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Kommunale Einrichtungen, Industrie (Produzierendes Gewerbe); Gesamte Netzdurchgangsmengen 1.2 Erdgas: Verbrauchsdaten von den Stadtwerke Bonn - Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH als Summen für die Sektoren Private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Kommunale Einrichtungen, Industrie (Produzierendes Gewerbe) und Verkehr; Gesamte Netzdurchgangsmengen 1.3 Fernwärme: Verbrauchsdaten von den Stadtwerke Bonn - Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH als Summen für die Sektoren Private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Kommunale Einrichtungen, Industrie (Produzierendes Gewerbe) 1.4 Nicht leitungsgebundene Energieträger Heizöl, Braunkohle, Steinkohle, Flüssiggas, Holz: Grundlagendaten (kreisscharf) des LANUV zur Erstellung des landesweiten Emissionskatasters. Interpolation für die Jahre zwischen den Erhebungen. Die Aufteilung auf die Sektoren erfolgt nach Herkunft der Daten (1. BImschV. Kleinfeuerungsanlagen oder 4. BImschV. Genehmigungsbedürftige Anlagen unter Zugrundelegung statistischer Annahmen). Eine Auswertung von Kesseldaten der Schornsteinfeger als Bottom-up-Ansatz scheidet wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft des Schornsteinfegerwesens aus. 1.5 Biogase: Faulgasanfall der Kläranlagen 1.6 Solarthermie: Daten von geförderten Anlagen (BAFA, Stadt Bonn); Anlagen auf Neubauten unter Verwendung der Baustatistik; Berechnung der Erträge aus spezifischen Annahmen 1.7 Umweltwärme (Geothermie, Luftwärmepumpen)Seite 2 von 8 Seite 3 Daten aus zugebauten Wärmepumpenanlagen (herunter gebrochen aus bundesweiten Statistiken, abgeglichen mit Verbrauchsdaten von den SWB Energie und Wasser (Wärmepumpentarife) 2. Verkehr: Grundlage sind vom UBA/IFEU durch Modellierung ermittelte Daten zu Verkehrsmengen (Gesamtkilometerleistungen) je Fahrzeugkategorie auf Stadtgebiet. Durch Einbeziehen von spezifischen Kraftstoffanteilen (Benzin, Diesel, Strom, …) und Verbrauchsfaktoren aus dem HBEFA werden die gesamten Kraftstoffverbräuche je Kraftstoffart (Energieträger) ermittelt. Emissionsfaktoren: Die Emissionsfaktoren stammen vom IFEU und aus GEMIS. Der Emissionsfaktor für die Fernwärme wird aus Kraftwerksdaten der Stadtwerke Bonn - Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH nach der Carnot-Methode errechnet. Datenquellen Treibhausgasbilanz Bonn · Stadtwerke Bonn - Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH: Energievertriebsdaten, Erzeugung Strom und Fernwärme, (Strom, Fernwärme, Erdgas, Strom-/ Fernwärmeproduktion) · LANUV NRW - Fachbereich 77 (Emissionskataster): Brennstoffe der 4. BImSchV-Anlagen Stadtgebiet Bonn, Brennstoffe der 1. BImSchV-Anlagen Stadtgebiet Bonn, (Biomasse, Flüssiggas, Braunkohle, Steinkohle) · Städtisches Gebäudemanagement, Energiemanagement (Daten der städtischen Liegenschaften) · Bundesverband Wärmepumpe e.V. · Förderzahlen Solarthermie Stadt Bonn · Förderzahlen Solarthermie BAFA · Erhebungen zum Bestand Solarthermieanlagen · Stadt Bonn Tiefbauamt Kläranlagen (Faulgasanfall) · IFEU Verkehrsmodell auf Grundlage GRETA (Gridding Emission Tool for ArcGIS), TREMOD und Deutsche Bahn AG · Eigene Berechnungen zum ÖPNV (Fahrleistungen Linienverkehr) · Stadt Bonn - Statistikstelle (Bevölkerung, Gebäude) · AG Energiebilanzen e.V. (Auswertetabellen zur Energiebilanz Deutschland) · LANUV-Fachbericht zum Treibhausgas-Emissionsinventar Nordrhein- Westfalen · IFEU/GEMIS - THG-Emissionsfaktoren Berechnung CO2-RestbudgetSeite 3 von 8 Seite 4 Während das globale CO2-Budget im Bericht des IPCC (Intergouvernemental Panel on Climate Change) im Jahr 2018 für unterschiedliche Temperaturanstiege und Wahrscheinlichkeiten vorgelegt wurde, ist die nationale Budgetverteilung zwischen den Ländern bislang nicht verbindlich geklärt. Die Länder haben demnach freie Hand bei der Interpretation. Diskutiert werden unterschiedliche Ansätze, wie mit der Budgetbetrachtung in Bezug auf die eigene Zielformulierung umzugehen ist, bei der es vor allem um die Frage der gerechten Verteilung des verbleibenden Budgets geht. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt für Deutschland ab 2020 ein Budget in Höhe von rd. 6,7 Gigatonnen CO2 nach dem Einwohnerprinzip. Dem Prinzip liegen die Annahmen zugrunde, dass die zurückliegenden Emissionen nicht berücksichtigt werden, jedoch ein möglichst ambitioniertes Budget angenommen wird. Weiterhin wird ein gleiches Pro-Kopf- Emissionsrecht für jede*n Bewohner*in der Erde angenommen. Da auf internationaler Ebene das Territorialprinzip gilt, ergibt sich das Budget für die Bundesrepublik Deutschland aus der Multiplikation der Einwohnerzahl mit den Pro-Kopf-Emissionsrechten für die jeweiligen Temperaturziele. Dieses Vorgehen wird auf das Territorium der Stadt Bonn übertragen (Annahme rd. 330.000 Einwohner*innen). Dabei ist zu beachten: · Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat Empfehlungen zur Berechnung eines CO2-Budgets für Deutschland formuliert. · Das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) beschriebene Budget bezieht sich auf die energetischen und die nicht energetischen CO- Emissionen. · Das CO2-Budget berücksichtigt nur CO2 als Treibhausgas. Methan und Distickstoffoxid/Lachgas werden nicht berücksichtigt. · Der in Bonn eingesetzte BISKO-Standard bezieht sich auf die energetischen Emissionen und die nicht energetischen Emissionen, berücksichtigt dabei jedoch zusätzlich treibhausrelevante Gase als CO2-Äquivalente. · Zur Übertragung des CO2-Budgets auf die Bilanzgrenzen von Bonn werden daher folgende Annahmen getroffen: · Aus dem Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar geht hervor, dass ca. 93 % der Emissionen (CO2, Methan und Lachgas) energiebedingt sind. · Als Grundlage für die Budgetbetrachtung werden von den oben genannten Budgets 93 % als energetische angenommen. Der nicht energetische Anteil wird mit 7 % angenommen. · Zur Prüfung der Einhaltung des Restbudgets werden im Sinne einer Restbudgetbilanz die jährlichen Emissionen der Stadt Bonn vom Budget abgezogen. · Sobald die Summe negativ wird, ist das Budget der Stadt Bonn verbraucht und das jeweilige Temperaturbegrenzungsziel aus kommunaler PerspektiveSeite 4 von 8 Seite 5 verfehlt. · Da in der BISKO Bilanz jedoch nicht nur CO2, sondern CO2-Äquvalente enthalten sind, handelt es sich hier um eine konservative Betrachtung, indem mehr Emissionen vom Budget abgezogen werden als laut Budgetdefinition erforderlich. · Der Entwicklungspfad ist zudem so ausgelegt, dass das Restbudget nicht in Gänze verbraucht wird. Der Ansatz orientiert sich am Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021, wonach auch nach 2030 Emissionsmöglichkeiten verbleiben müssen, um die grundrechtlich geschützten Freiheiten kommender Generationen nicht zu gefährden. Die Verwaltung möge offenlegen: - Die Verwaltung legt offen, welcher interne Personalaufwand in VZÄ p.a. getrieben wird, um die BISKO-Methodik anzuwenden und aktuell zu halten. In die Berechnung der VZÄ sollen neben dem direkt mit der Anwendung der BISKO-Methodik betrauten Personenkreis auch diejenigen VZÄ einbezogen werden, die in der gesamten Verwaltung sowie im Konzern Stadt Bonn für die Recherche und Zulieferung von Daten gebunden werden. Die Stadt Bonn erstellt seit dem Jahr 1999 CO2- bzw. Treibhausgas-Bilanzen für das Stadtgebiet. Die Umstellung auf den BISKO-Standard bedeutet lediglich eine Änderung bzw. Schärfung der Methodik ohne personellen Mehraufwand gegenüber den Vorjahren. Zulieferungen von Daten erfolgen durch die Stadtwerke Bonn, das Energiemanagement des SGB und in geringem Maße auch anderen städtischen Dienststellen mit einem geschätzten Zeitaufwand von wenigen Stunden im Jahr. Im Programmbüro Klimaneutrales Bonn beschäftigt sich eine Person mit der Erstellung einer THG-Bilanz nach dem BISKO-Standard (Umfang 1 VZÄ). - Die Verwaltung legt offen, welcher finanzielle Aufwand pro Jahr getrieben wird für externe Beratung, Begleitung, Lizenzen rund um den Themenbereich der BISKO-Methodik. Wie aus dem Steckbrief 1.1.2.3. "Monitoring, Controlling und Reporting des Klimaplans auf Basis von Wirkungsindikatoren entwickeln und anwenden" hervorgeht, sind folgende Sachkosten geplant: - 50.000€ für externe Fachberatung - 120.000€ für Entwicklung und Einführung Indikatorensystem und Dash-BoardSeite 5 von 8 Seite 6 - Summe 170.000 (2023/24) - Die Verwaltung legt verfasst und veröffentlicht eine SWOT-Analyse zur BISKO-Methodik. Es werden grundsätzlich zwei Bilanzierungsprinzipien unterschieden: Verbrauchsbilanz (Inländerprinzip) und die Quellenbilanz (Territorialprinzip). Die Verbrauchsbilanz berücksichtigt THG-Emissionen, die ein Verursacher (bspw. ein Unternehmen) verursacht, unabhängig davon, wo diese stattfinden. Die Quellenbilanz berücksichtigt THG-Emissionen, die innerhalb von territorialen Grenzen anfallen. (siehe Anlage, Abbildung 1) Die Tabelle (Anlage, Abbildung 2) zeigt die Vor- und Nachteile im Sinne einer Stärken-Schwächen Betrachtung der Bilanzierungen nach dem Territorialprinzip und dem Verursacherprinzip: Die Wahl des BISKO-Standards nach dem Territorialprinzip folgt der Empfehlung des Praxisleitfadens Klimaschutz in Kommunen, herausgegeben durch das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) und durch das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu). Zentrale Datengrundlage für die Bilanzierung und Potenzialermittlung sind die sektorspezifischen Endenergieverbräuche innerhalb der Gebietsmarkung: „Bei der Territorialbilanz werden Endenergieverbrauch bzw. THG-Emissionen berücksichtigt, die innerhalb des Territoriums (Gemarkung der Kommune) entstehen. Dieses Territorialprinzip ist auch Basis für die weltweiten Klimarahmenkonventionen.“ (Praxisleitfaden Klimaschutz, S. 197, verfügbar unter:https://repository.difu.de/items/0daab1ab-e9c8-4395-b3a6-f4f5dae9c5b0) Zudem folgt der Klimaplan damit den Empfehlungen des Umwelt Bundesamtes[1]: „Für eine zielführende Klimaschutzarbeit vor Ort, die einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität in Deutschland und somit zur Einhaltung des Übereinkommens von Paris leistet, muss klar definiert werden, wie Treibhausgasneutralität in einer Kommune erfasst und nachgewiesen wird. Der BISKO- Standard (Bilanzierungssystematik kommunal) ist dabei der zentrale Dreh- und Angelpunkt für die energiebedingten Treibhausgasemissionen.“ Um die Nachteile der BISKO Bilanz aufzufangen, empfiehlt der Klimaplan, zusätzlich zur BISKO-Bilanz, die Entwicklung und Durchführung von Nebenbilanzen (vergl. 4.2.2, Band 1). [1] Umwelt Bundesamt, „Für Mensch und Umwelt“, Seite 3, Stand 24. MärzSeite 6 von 8 Seite 7 2021 Anlage/n 1 10_230430-01 ST_Anlage (öffentlich)Seite 7 von 8 230430 – 01 ST – Anlage Abbildung 2: Vor- und Nachteile im Sinne einer Stärken-Schwächen Betrachtung der Bilanzierungen nach dem Territorialprinzip und dem Verursacherprinzip Abbildung 1: Bilanzierungsprinzipien, IFEU Heidelbrg, Jung Stadtkonzepte, KölnSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de