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230430-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage - Hintergründe zur Anwendung der BISKO-Methodik zur Berechnung des CO2-Restbudgets der Bundesstadt Bonn

Nummer
230430-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
  3. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230430 FDP-Große Anfrage - Hintergründe zur Anwendung der BISKO-Methodik zur Berechnung des CO2-Restbudgets der Bundesstadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230430-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
FDP-Große Anfrage - Hintergründe zur Anwendung
der BISKO-Methodik zur Berechnung des CO2-
Restbudgets der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung möge folgende Frage beantworten:
- Welche Input-Daten sind mit ordnungsgemäßer Quellenangabe in die BISKO-
Methodik zur Berechnung des CO2-Restbudgets der Stadt Bonn eingeflossen,
sowie welche Rechenwege wurden für die BISKO-Methodik angewendet?
Vorbemerkung
· Grundsätzlich sind die BISKO-Methodik und die Methodik zur Berechnung des
Restbudgets voneinander zu unterscheiden.
· Die BISKO-Methode dient zur Berechnung der Treibhausgasemissionen nach
dem Territorialprinzip und gibt die jährlichen Emissionen des betrachteten
Gebiets an (vergl. Kapitel 4.2.1, Band 1).
· Die Berechnung des CO2-Restbudgets dient dazu, die Gesamtmenge an
THG-Emissionen zu quantifizieren, die zum Erreichen eines
Temperaturzieles maximal ausgestoßen werden dürfen (vergl. Kapitel 4.3
und 4.4, Band 1).
· Durch die Verbindung der beiden Methoden lassen sich Zielentwicklungspfade
zum Erreichen der Klimaneutralität unter Einhaltung eines Temperaturziels
berechnen (vergl. Kapitel 6.1.1, Band 1).
· Beide Ansätze beziehen sich dabei auf das Territorium der Stadt Bonn und
können daher miteinander in Beziehung gesetzt werden.
· Dies vorausgeschickt, beschreiben wir daher im Folgenden die
Quellenangaben und Berechnungsschritte für die BISKO – Bilanz und desSeite 1 von 8
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CO2-Restbudgets getrennt voneinander.
BISKO-Bilanz
Berechnungsverfahren: Basis für die Darstellung der Treibhausgasemissionen
sind die zugrundeliegenden Endenergieverbräuche je Energieträger. Durch
Multiplikation der Energiemengen mit den je Energieträger spezifischen
Treibhausgas-Emissionsfaktoren errechnen sich die Treibhausgas-Emissionen.
Nach dem angewendeten Bilanzierungsstandard kommunal (BISKO) werden
nur jene Endenergieverbräuche betrachtet, die auf dem Gebiet der Stadt Bonn
anfallen (Territorialprinzip)
Datengrundlagen und Datenquellen der einzelnen Energieträger:
1. Stationärer Bereich:
1.1 Strom: Verbrauchsdaten von den Stadtwerke Bonn - Energie- und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH als Summen für die Sektoren
Private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Kommunale
Einrichtungen, Industrie (Produzierendes Gewerbe); Gesamte
Netzdurchgangsmengen
1.2 Erdgas: Verbrauchsdaten von den Stadtwerke Bonn - Energie- und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH als Summen für die Sektoren
Private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Kommunale
Einrichtungen, Industrie (Produzierendes Gewerbe) und Verkehr; Gesamte
Netzdurchgangsmengen
1.3 Fernwärme: Verbrauchsdaten von den Stadtwerke Bonn - Energie- und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH als Summen für die Sektoren
Private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Kommunale
Einrichtungen, Industrie (Produzierendes Gewerbe)
1.4 Nicht leitungsgebundene Energieträger Heizöl, Braunkohle, Steinkohle,
Flüssiggas, Holz: Grundlagendaten (kreisscharf) des LANUV zur Erstellung des
landesweiten Emissionskatasters. Interpolation für die Jahre zwischen den
Erhebungen. Die Aufteilung auf die Sektoren erfolgt nach Herkunft der Daten
(1. BImschV. Kleinfeuerungsanlagen oder 4. BImschV.
Genehmigungsbedürftige Anlagen unter Zugrundelegung statistischer
Annahmen).
Eine Auswertung von Kesseldaten der Schornsteinfeger als Bottom-up-Ansatz
scheidet wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft des
Schornsteinfegerwesens aus.
1.5 Biogase: Faulgasanfall der Kläranlagen
1.6 Solarthermie: Daten von geförderten Anlagen (BAFA, Stadt Bonn); Anlagen
auf Neubauten unter Verwendung der Baustatistik; Berechnung der Erträge aus
spezifischen Annahmen
1.7 Umweltwärme (Geothermie, Luftwärmepumpen)Seite 2 von 8
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Daten aus zugebauten Wärmepumpenanlagen (herunter gebrochen aus
bundesweiten Statistiken, abgeglichen mit Verbrauchsdaten von den SWB
Energie und Wasser (Wärmepumpentarife)
2. Verkehr: Grundlage sind vom UBA/IFEU durch Modellierung ermittelte Daten
zu Verkehrsmengen (Gesamtkilometerleistungen) je Fahrzeugkategorie auf
Stadtgebiet. Durch Einbeziehen von spezifischen Kraftstoffanteilen (Benzin,
Diesel, Strom, …) und Verbrauchsfaktoren aus dem HBEFA werden die
gesamten Kraftstoffverbräuche je Kraftstoffart (Energieträger) ermittelt.
Emissionsfaktoren: Die Emissionsfaktoren stammen vom IFEU und aus
GEMIS. Der Emissionsfaktor für die Fernwärme wird aus Kraftwerksdaten der
Stadtwerke Bonn - Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH
nach der Carnot-Methode errechnet.
Datenquellen Treibhausgasbilanz Bonn
· Stadtwerke Bonn - Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH:
Energievertriebsdaten, Erzeugung Strom und Fernwärme, (Strom, Fernwärme,
Erdgas, Strom-/ Fernwärmeproduktion)
· LANUV NRW - Fachbereich 77 (Emissionskataster): Brennstoffe der 4.
BImSchV-Anlagen Stadtgebiet Bonn, Brennstoffe der 1. BImSchV-Anlagen
Stadtgebiet Bonn, (Biomasse, Flüssiggas, Braunkohle, Steinkohle)
· Städtisches Gebäudemanagement, Energiemanagement (Daten der
städtischen Liegenschaften)
· Bundesverband Wärmepumpe e.V.
· Förderzahlen Solarthermie Stadt Bonn
· Förderzahlen Solarthermie BAFA
· Erhebungen zum Bestand Solarthermieanlagen
· Stadt Bonn Tiefbauamt Kläranlagen (Faulgasanfall)
· IFEU Verkehrsmodell auf Grundlage GRETA (Gridding Emission Tool for
ArcGIS), TREMOD und Deutsche Bahn AG
· Eigene Berechnungen zum ÖPNV (Fahrleistungen Linienverkehr)
· Stadt Bonn - Statistikstelle (Bevölkerung, Gebäude)
· AG Energiebilanzen e.V. (Auswertetabellen zur Energiebilanz Deutschland)
· LANUV-Fachbericht zum Treibhausgas-Emissionsinventar Nordrhein-
Westfalen
· IFEU/GEMIS - THG-Emissionsfaktoren
Berechnung CO2-RestbudgetSeite 3 von 8
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Während das globale CO2-Budget im Bericht des IPCC (Intergouvernemental
Panel on Climate Change) im Jahr 2018 für unterschiedliche
Temperaturanstiege und Wahrscheinlichkeiten vorgelegt wurde, ist die
nationale Budgetverteilung zwischen den Ländern bislang nicht verbindlich
geklärt. Die Länder haben demnach freie Hand bei der Interpretation. Diskutiert
werden unterschiedliche Ansätze, wie mit der Budgetbetrachtung in Bezug auf
die eigene Zielformulierung umzugehen ist, bei der es vor allem um die Frage
der gerechten Verteilung des verbleibenden Budgets geht.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt für
Deutschland ab 2020 ein Budget in Höhe von rd. 6,7 Gigatonnen CO2 nach
dem Einwohnerprinzip. Dem Prinzip liegen die Annahmen zugrunde, dass die
zurückliegenden Emissionen nicht berücksichtigt werden, jedoch ein möglichst
ambitioniertes Budget angenommen wird. Weiterhin wird ein gleiches Pro-Kopf-
Emissionsrecht für jede*n Bewohner*in der Erde angenommen. Da auf
internationaler Ebene das Territorialprinzip gilt, ergibt sich das Budget für die
Bundesrepublik Deutschland aus der Multiplikation der Einwohnerzahl mit den
Pro-Kopf-Emissionsrechten für die jeweiligen Temperaturziele. Dieses
Vorgehen wird auf das Territorium der Stadt Bonn übertragen (Annahme rd.
330.000 Einwohner*innen). Dabei ist zu beachten:
· Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat Empfehlungen zur
Berechnung eines CO2-Budgets für Deutschland formuliert.
· Das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) beschriebene Budget
bezieht sich auf die energetischen und die nicht energetischen CO￿-
Emissionen.
· Das CO2-Budget berücksichtigt nur CO2 als Treibhausgas. Methan und
Distickstoffoxid/Lachgas werden nicht berücksichtigt.
· Der in Bonn eingesetzte BISKO-Standard bezieht sich auf die energetischen
Emissionen und die nicht energetischen Emissionen, berücksichtigt dabei
jedoch zusätzlich treibhausrelevante Gase als CO2-Äquivalente.
· Zur Übertragung des CO2-Budgets auf die Bilanzgrenzen von Bonn werden
daher folgende Annahmen getroffen:
· Aus dem Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar
geht hervor, dass ca. 93 % der Emissionen (CO2, Methan und Lachgas)
energiebedingt sind.
· Als Grundlage für die Budgetbetrachtung werden von den oben genannten
Budgets 93 % als energetische angenommen. Der nicht energetische Anteil
wird mit 7 % angenommen.
· Zur Prüfung der Einhaltung des Restbudgets werden im Sinne einer
Restbudgetbilanz die jährlichen Emissionen der Stadt Bonn vom Budget
abgezogen.
· Sobald die Summe negativ wird, ist das Budget der Stadt Bonn verbraucht
und das jeweilige Temperaturbegrenzungsziel aus kommunaler PerspektiveSeite 4 von 8
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verfehlt.
· Da in der BISKO Bilanz jedoch nicht nur CO2, sondern CO2-Äquvalente
enthalten sind, handelt es sich hier um eine konservative Betrachtung, indem
mehr Emissionen vom Budget abgezogen werden als laut Budgetdefinition
erforderlich.
· Der Entwicklungspfad ist zudem so ausgelegt, dass das Restbudget nicht in
Gänze verbraucht wird. Der Ansatz orientiert sich am Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021, wonach auch nach 2030
Emissionsmöglichkeiten verbleiben müssen, um die grundrechtlich geschützten
Freiheiten kommender Generationen nicht zu gefährden.
Die Verwaltung möge offenlegen:
- Die Verwaltung legt offen, welcher interne Personalaufwand in VZÄ p.a.
getrieben wird, um die BISKO-Methodik anzuwenden und aktuell zu halten.
In die Berechnung der VZÄ sollen neben dem direkt mit der Anwendung der
BISKO-Methodik betrauten Personenkreis auch diejenigen VZÄ einbezogen
werden, die in der gesamten Verwaltung sowie im Konzern Stadt Bonn für
die Recherche und Zulieferung von Daten gebunden werden.
Die Stadt Bonn erstellt seit dem Jahr 1999 CO2- bzw. Treibhausgas-Bilanzen
für das Stadtgebiet. Die Umstellung auf den BISKO-Standard bedeutet
lediglich eine Änderung bzw. Schärfung der Methodik ohne personellen
Mehraufwand gegenüber den Vorjahren. Zulieferungen von Daten erfolgen
durch die Stadtwerke Bonn, das Energiemanagement des SGB und in
geringem Maße auch anderen städtischen Dienststellen mit einem
geschätzten Zeitaufwand von wenigen Stunden im Jahr.
Im Programmbüro Klimaneutrales Bonn beschäftigt sich eine Person mit der
Erstellung einer THG-Bilanz nach dem BISKO-Standard (Umfang 1 VZÄ).
- Die Verwaltung legt offen, welcher finanzielle Aufwand pro Jahr getrieben wird
für externe Beratung, Begleitung, Lizenzen rund um den Themenbereich
der BISKO-Methodik.
Wie aus dem Steckbrief 1.1.2.3. "Monitoring, Controlling und Reporting des
Klimaplans auf Basis von Wirkungsindikatoren entwickeln und anwenden"
hervorgeht, sind folgende Sachkosten geplant:
- 50.000€ für externe Fachberatung
- 120.000€ für Entwicklung und Einführung Indikatorensystem und Dash-BoardSeite 5 von 8
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- Summe 170.000 (2023/24)
- Die Verwaltung legt verfasst und veröffentlicht eine SWOT-Analyse zur
BISKO-Methodik.
Es werden grundsätzlich zwei Bilanzierungsprinzipien unterschieden:
Verbrauchsbilanz (Inländerprinzip) und die Quellenbilanz (Territorialprinzip). Die
Verbrauchsbilanz berücksichtigt THG-Emissionen, die ein Verursacher (bspw.
ein Unternehmen) verursacht, unabhängig davon, wo diese stattfinden. Die
Quellenbilanz berücksichtigt THG-Emissionen, die innerhalb von territorialen
Grenzen anfallen. (siehe Anlage, Abbildung 1)
Die Tabelle (Anlage, Abbildung 2) zeigt die Vor- und Nachteile im Sinne einer
Stärken-Schwächen Betrachtung der Bilanzierungen nach dem
Territorialprinzip und dem Verursacherprinzip:
Die Wahl des BISKO-Standards nach dem Territorialprinzip folgt der
Empfehlung des Praxisleitfadens Klimaschutz in Kommunen,
herausgegeben durch das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) und
durch das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu). Zentrale
Datengrundlage für die Bilanzierung und Potenzialermittlung sind die
sektorspezifischen Endenergieverbräuche innerhalb der Gebietsmarkung:
„Bei der Territorialbilanz werden Endenergieverbrauch bzw. THG-Emissionen
berücksichtigt, die innerhalb des Territoriums (Gemarkung der Kommune)
entstehen. Dieses Territorialprinzip ist auch Basis für die weltweiten
Klimarahmenkonventionen.“ (Praxisleitfaden Klimaschutz, S. 197, verfügbar
unter:https://repository.difu.de/items/0daab1ab-e9c8-4395-b3a6-f4f5dae9c5b0)
Zudem folgt der Klimaplan damit den Empfehlungen des Umwelt
Bundesamtes[1]: „Für eine zielführende Klimaschutzarbeit vor Ort, die einen
Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität in Deutschland und somit
zur Einhaltung des Übereinkommens von Paris leistet, muss klar definiert
werden, wie Treibhausgasneutralität in einer Kommune erfasst und
nachgewiesen wird. Der BISKO- Standard (Bilanzierungssystematik kommunal)
ist dabei der zentrale Dreh- und Angelpunkt für die energiebedingten
Treibhausgasemissionen.“
Um die Nachteile der BISKO Bilanz aufzufangen, empfiehlt der Klimaplan,
zusätzlich zur BISKO-Bilanz, die Entwicklung und Durchführung von
Nebenbilanzen (vergl. 4.2.2, Band 1).
[1] Umwelt Bundesamt, „Für Mensch und Umwelt“, Seite 3, Stand 24. MärzSeite 6 von 8
Seite 7
2021
Anlage/n
1 10_230430-01 ST_Anlage (öffentlich)Seite 7 von 8
230430 – 01 ST – Anlage
Abbildung 2: Vor- und Nachteile im Sinne einer Stärken-Schwächen Betrachtung der Bilanzierungen
nach dem Territorialprinzip und dem Verursacherprinzip
Abbildung 1: Bilanzierungsprinzipien, IFEU Heidelbrg, Jung Stadtkonzepte, KölnSeite 8 von 8

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Datenstand: 03.11.2026, 11:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de