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230354-01 AA · Änderungsantrag

Erweiterung Sportanlage Geislar Antrag zur Vorlage 230354

Nummer
230354-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
31.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 15.06.2023 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung federführend
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  1. 230354 Erweiterung Sportanlage Geislar

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Änderungsantrag
öffentlich
230354-01 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Corinna Dahmen
Thomas Geisen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fenja Wittneven-Welter
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Tobias Haßdenteufel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
Erweiterung Sportanlage Geislar
Antrag zur Vorlage 230354
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung
Sportausschuss 15.06.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Bei der Planung und eventuellen Umwandlung des vorhandenen
Großspielfeldes an der Liestraße sichert die Verwaltung die Einhaltung
größtmöglicher Umweltstandards zu. Das betrifft sowohl die Auswahl des
Kunstrasenbelages, die darunterliegende Tragschicht als auch die für das
Grundwasser unschädliche Entwässerung/Versickerung. So soll die Gefahr
einer Ausspülung von Chemikalien ins Grundwasser bzw. bei Hochwasser in
die Fläche rund um den Sportplatz minimiert oder bestenfalls verhindert
werden.
Hierbei kann eine Klassifizierung der Kunststoffrasenbeläge durch einen
„Blauen Engel“ Orientierung geben, die vom Fraunhofer Institut für Ende dieses
Jahres angekündigt worden ist.
Die Verwaltung sichert zu, dass bei der Planung und Überprüfung sämtliche
Umstände für mögliche Überschwemmungen geprüft werden. Dabei ist nicht
nur der Rhein, sondern auch der Villicher Bach zu berücksichtigen.
Die Verwaltung prüft, ob bei dem Kunstrasenplatz generell auf eine Verfüllung
verzichtet werden kann, wie dies zum Beispiel in Hamburg der Fall ist.
Informationen kann das Hamburger Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau
geben.
Silke Uckermann, Grüne-Bezirksfraktion
Maximilian Blesch, SPD-Bezirksfraktion
Achim Joest, DIE LINKE
gez. BBM Pfeiffer / 30.05.2023Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Der Sportplatz in Geislar liegt in der Wasserschutzzone IIIA des
Wasserschutzgebietes Meindorf. Zwar wird eine Überschwemmung durch ein
Rheinhochwasser von der Verwaltung als „sehr gering“ eingestuft. Nach
Informationen des Geodatensystems Bonn allerdings haben in Bonn
sintflutartige Regenfälle, die zu Überflutungen geführt haben, deutlich
zugenommen. Solche Hochwasser, die nach lokalen bis regionalen
Niederschläge vom Villicher Bach ausgehen, können auch für den Geislaer
Sportplatz eine Gefahr darstellen. Die Hochwassergefahrenkarte markiert für
den Platz ein "HQ häufig" (=5-20 jähriges Hochwasser), was einer Überflutung
von >0,5m entspricht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de