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230354 · Beschlussvorlage

Erweiterung Sportanlage Geislar

Nummer
230354
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 15.06.2023 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230354-01 AA Erweiterung Sportanlage Geislar Antrag zur Vorlage 230354

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Beschlussvorlage
öffentlich
230354
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Erweiterung Sportanlage Geislar
Beratungsfolge
Sportausschuss 11.05.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Erkenntnisse aus der
Machbarkeitsstudie für die Sportanlage Geislar die Planung sowie die
erforderlichen Gutachten und Genehmigungen für die Umwandlung in einen
Kunststoffrasen in Auftrag zu geben bzw. zu beantragen.
Begründung
Die Bezirksvertretung Beuel hatte die Verwaltung am 02.02.2022 beauftragt,
eine Machbarkeitsstudie für die dringend notwendige Erweiterung der
Sportinfrastruktur im Ortsteil Geislar in Auftrag zu geben und für die in Betracht
kommenden Alternativen Kosten zu ermitteln (DS 211656).
In der Machbarkeitsstudie, die dieser Vorlage im Anhang beigefügt ist, wurden
folgende Alternativen geprüft:
- Errichtung eines zusätzlichen Kleinspielfeldes in Kunstrasen neben dem
vorhandenen Sportplatz an der Liestraße,
- Umwandlung des vorhandenen Naturrasenspielfeldes in einen nachhaltigen
Kunstrasenplatz. Hierdurch könnte die Nutzungsfrequenz des Platzes deutlich
erhöht werden und es würde eine ganzjährige Bespielbarkeit ermöglicht.
- Errichtung eines weiteren Sportplatzes mit ggfs. Leichtathletikanlagen und
einem Umkleide-/Sanitärhaus an einem anderen Standort
Zusätzlich wurde durch die Bezirksvertretung Beuel beschlossen, neben der
Prüfung des Baus von Kunstrasenplätzen auch die Möglichkeit eines Neubaus
oder einer Erneuerung als Naturrasenplatz zu prüfen (DS 211656-01 AA).
Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die zusätzliche
Sportanlage an der Oberdorfstraße als auch das angestrebte Kleinspielfeld an
der Liestraße aufgrund der erforderlichen Gutachten z.B. aufgrund des
Landschaftspflegerischem Begleitplans (LBP), artenschutzrechtliche PrüfungSeite 1 von 43
Seite 2
(ASP), Immissionsschutzgutachten, Verkehrsgutachten und Grunderwerb (nur
Standort Oberdorfstraße) nicht zeitnah umgesetzt werden können und mit
hoher Wahrscheinlichkeit nicht genehmigungsfähig sind. Das geplante
Kleinspielfeld stellt einen erheblichen Eingriff nach §14 BNatSchG in den
vorhandenen, schützenswerten Gehölzbestand dar und widerspricht den
Festsetzungen des geltenden Landschaftsplanes. Am alternativen Standort
müsste das Grundstück zunächst erworben und eine
Flächennutzungsplanänderung angestrebt werden, um eine Sportanlage zu
realisieren. Zudem würde es sich auch hierbei um einen erheblichen Eingriff in
Natur und Landschaft gem. §14 BNatSchG handeln, der kompensationspflichtig
wäre und bei dem artenschutzrechtliche Konflikte im Vorfeld nicht
ausgeschlossen werden können.
Aus den vorgenannten Gründen sollten diese beiden Optionen nicht
weiterverfolgt werden.
Um dem bestehenden Defizit an Sportmöglichkeiten in Geislar schnellstmöglich
entgegenzuwirken, wird daher die Sanierung des vorhandenen Großspielfeldes
an der Liestraße empfohlen.
Unter Berücksichtigung der in der Machbarkeitsstudie aufgeführten positiven
und negativen Eigenschaften von Sport- und Kunststoffrasen sowie des großen
Bedarfs an Sportflächen im Ortsteil Geislar wird die Verwendung eines
Kunststoffrasenbelages empfohlen. Ein Kunstrasenplatz ermöglicht eine
Erhöhung der Nutzungsfrequenz sowie eine ganzjährige Bespielbarkeit. Die
höheren Herstellungskosten von ca. 140.000 € netto gegenüber einem
Naturrasenplatz werden sich über die Jahre durch die geringeren
Unterhaltungs- und Pflegekosten amortisieren.
Die Fläche befindet sich im planerischen Außenbereich, sodass die Maßnahme
einen kompensationspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft gem. §14
BNatSchG darstellt. Im weiteren Planungsprozess ist mit der Unteren
Naturschutzbehörde abzustimmen, ob ein Antrag auf Befreiung von den
Festsetzungen des Landschaftsplanes erforderlich ist und welche natur- und
artenschutzrechtlichen Gutachten hierfür erforderlich sind.
Bei der Sanierung der Sportanlage soll ebenfalls die Flutlichtanlage auf eine
LED-Anlage umgerüstet werden. Beim Austausch der bestehenden
Beleuchtungsanlagen wird aus Gründen des Artenschutzes und wegen des
unmittelbar angrenzenden Landschaftsschutzgebietes sichergestellt, dass
artenschutzrechtliche Konflikte ausgeschlossen werden und Maßnahmen zur
Reduzierung von Lichtverschmutzung ergriffen werden. Detaillierte
Beleuchtungsvorgaben (Anzahl, Verortung, Zeiten, Abstrahlgeometrie, Höhe
etc.) werden im Zuge des weiteren Verfahrens festgelegt und mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die Machbarkeitsstudie schließt mit einer Kostenschätzung i.H.v. 1.206.000
EUR für den Umbau des Platzes in Kunststoffrasen ab. Hinzu kommen
schätzungsweise 150.000 EUR für den Austausch der Beleuchtungsanlage.
Somit liegen die Gesamtkosten des Umbaus bei 1.356.000 EUR brutto.Seite 2 von 43
Seite 3
Aus den Gesamtkosten für den Umbau ergeben sich für die Leistungsphasen
3-9 Planungskosten i.H.v. 136.000 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die
diversen zu erbringenden Gutachten i.H.v. ca. 15.000 EUR. Die Gesamtkosten
für die Umbaumaßnahme belaufen sich somit auf voraussichtlich 1.507.000
EUR.
Dem Verein ist der aktuelle Planungsstand vorgestellt worden. Der Verein
begrüßt den Vorschlag der Verwaltung.
Die Mittel für die weiteren Planungsschritte und die begleitenden Gutachten
stehen im investiven Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung, wobei auf
einen Haushaltsrest des Vorjahres zugegriffen wird. Die Regelungen in § 82
Abs. 2 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind gewahrt, da die ersten
beiden Leistungsphasen der Planung bereits erbracht sind und somit die
Planung fortgesetzt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Ber und Betr von Sportan 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 151.000 EUR 55200080190
00/78.5300
2023 (HAR)
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn Geislar - Machbarkeitsstudie_230207
(öffentlich)
2 Sportplatzanlage Bonn Geislar, Liestraße - Kostenrahmen 230201
Kunststoffrasen (öffentlich)Seite 3 von 43
Seite 4
3 Sportplatzanlage Bonn Geislar, Liestraße - Kostenrahmen 230201
Naturrasen (öffentlich)
4 2022-05-L2-LA-01 Großspielfed Liestraße (öffentlich)
5 2022-05-L2-LA-02 Kleinspielfed Liestraße (öffentlich)
6 2022-05-L2-LA-03 Sportanlage Oberdorfstraße Variante 1 (öffentlich)
7 2022-05-L2-LA-04 Sportanlage Oberdorfstraße Variante 2 (öffentlich)Seite 4 von 43
www.dalhaus-engelmayer.de
Dalhaus & Engelmayer
Inhaber Markus Dalhaus
Elbestraße 8
53919 Weilerswist
Telefon 02254 96 99-0
Telefax 02254 96 99-20
Bundesstadt Bonn
Sport- und Bäderamt
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar
Machbarkeitsstudie
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. K. Engelmayer
Dipl.-Ing. J. Drouin
Landschaftsarchitekt
Bearbeitungsstand:
Februar 2023Seite 5 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 2 | 25
INHALTSVERZEICHNIS
1 ANLASS ...............................................................................................................................................3
2 BESTANDSSITUATION ....................................................................................................................3
3 PLANUNGSABSTIMMUNGEN MIT DEN FACHÄMTERN ..........................................................7
4 ANALYSE DER SPORTPLÄTZE .....................................................................................................8
4.1 Vorhandener Rasenplatz Liestraße, Bonn-Geislar......................................................................... 8
4.1.1. Rechtliche Grundlagen .............................................................................................................. 9
4.1.2. Weitere Planungsparameter ................................................................................................... 10
4.1.3. Planungskonzept ..................................................................................................................... 10
4.1.4. Beurteilung .............................................................................................................................. 11
4.2 Zusätzliches Kleinspielfeld Liestraße, Bonn-Geislar .................................................................... 14
4.2.1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................ 14
4.2.2. Weitere Planungsparameter ................................................................................................... 16
4.2.3. Planungskonzept ..................................................................................................................... 16
4.2.4. Beurteilung .............................................................................................................................. 16
4.3 Errichtung eines weiteren Sportplatzes an der Oberdorfstraße ................................................. 19
4.3.1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................ 19
4.3.2. Weitere Planungsparameter ................................................................................................... 21
4.3.3. Planungskonzept ..................................................................................................................... 22
4.3.4. Beurteilung .............................................................................................................................. 23
5 RESÜMEE ........................................................................................................................................ 25
ANHANG
− Plan Nr. 2022-05-L2-LA-01 Lageplan Großspielfeld Sportanlage Liestraße M 1 : 200
− Plan Nr. 2022-05-L2-LA-02 Lageplan Kleinspielfeld Liestraße M 1 : 200
− Plan Nr. 2022-05-L2-LA-03 Lageplan Sportanlage Oberdorfstraße – Planungsvariante 1 M 1 : 500
− Plan Nr. 2022-05-L2-LA-04 Lageplan Sportanlage Oberdorfstraße – Planungsvariante 2 M 1 : 500
− Kostenrahmen Sanierung Großspielfeld Sportanlage Liestraße – Kunststoffrasen
− Kostenrahmen Sanierung Großspielfeld Sportanlage Liestraße – NaturrasenSeite 6 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 3 | 25
1 ANLASS
Aufgrund der Empfehlung des Sportausschusses vom 25.11.2021 und der Entscheidung der
Bezirksvertretung Bonn-Beuel vom 08.12.2021 wurde die Verwaltung der Stadt Bonn beauftragt,
Möglichkeiten für die dringend notwendige Erweiterung der Sportinfrastruktur im Ortsteil Geislar
zu prüfen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben und für die in Betracht kommenden
Alternativen Kosten zu ermitteln.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 02.02.2022 wurde weiterhin beschlossen, neben
der Prüfung des Baus von Kunstrasenplätzen auch die Möglichkeit eines Neubaus oder einer
Erneuerung als Naturrasenplatz (incl. Drainage bzw. DIN-gerechtem Aufbau) zu prüfen. Dies gilt
sowohl für die Erneuerung des bestehenden Platzes, als auch für den Bau eines neuen
Kleinspielfeldes sowie für einen neu zu bauenden Sportplatz unter Beachtung der
Handlungsempfehlungen des Frauenhofer Instituts für nachhaltige Kunstrasenplätze.
Das Sport- und Bäderamt der Stadt Bonn beauftragte das Büro Dalhaus & Engelmayer mit Schreiben
vom 02.11.2021 mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das Kleinspielfeld an der
Sportplatzanlage Liestraße in Bonn-Geislar und mit Schreiben vom 10.02.2022 mit der Erstellung
einer Machbarkeitsstudie für die Sanierung des vorhandenen Großspielfeldes an vorgenannter
Sportanlage sowie Überprüfung eines weiteren Standortes.
2 BESTANDSSITUATION
Die vorhandene Sportanlage FC Eintracht Geislar 1962 e.V. liegt an der Liestraße, Ecke Auestraße in
Bonn-Geislar. Sie besteht aus einem Fußballplatz (Großspielfeld) mit Naturrasen, ausgestattet mit
einer 4-Mast Flutlichtanlage.
Das Umkleidegebäude befindet sich nordwestlich der Sportanlage unmittelbar an der Liestraße. Die
Erschließung erfolgt über einen kurzen Stichweg an der östlichen Stirnseite des Gebäudes.
Im Norden grenzt eine Wohnbebauung der Liestraße unmittelbar an die Sportanlage an. Im Osten
trennt eine markante Pappelreihe die Wohnbebauung an der Auestraße vom Sportplatz optisch ab.
Westlich der Sportanlage befindet sich eine Sporthalle sowie ein Gebäude der Freiwilligen
Feuerwehr Löscheinheit Geislar.
Südlich des Großspielfeldes verläuft eine ca. 70 m lange Laufbahn.
Im Bereich des neu geplanten Kleinspielfeldes befindet sich darüber hinaus eine Weitsprunganlage
sowie eine mit Bäumen und Sträuchern bestandene Fläche.Seite 7 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 4 | 25
Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Tim-Online)
Foto 1: Sportanlage LiestraßeSeite 8 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 5 | 25
Der vorhandene Sportplatz ist stark abgängig. Der Naturrasenplatz wurde seinerzeit auf
gewachsenem Boden errichtet und verfügt über keinen DIN-gerechten Aufbau. Somit fehlt die
erforderliche Wasserdurchlässigkeit, notwendige Drainagen sind nicht vorhanden. Dies hat zur
Folge, dass der Platz neben den üblichen Sperrzeiten im Winter und im Sommer
(Rasenregeneration) auch bei Regen oftmals unbespielbar ist.
Für den dort ansässigen Verein, FC Eintracht Geislar 1962 e.V., sind diese Umstände sehr hinderlich
und auf Dauer nicht mehr zumutbar. Durch die Neubaugebiete in Geislar erfreut sich der Verein
über regen Zulauf. Die Anzahl der Mannschaften hat sich in den letzten fünf Jahren mehr als
verdoppelt. Darüber hinaus hat sich durch die Auflösung einer Fußballabteilung in einem
Nachbarort auch das Einzugsgebiet des Vereins vergrößert. Es ist davon auszugehen, dass der
Zulauf auch weiterhin anhält, da weiterer Wohnraum sowie Kindergärten und eine Schule
entstehen. Die Kapazitäten sind jedoch auf und auch neben dem Platz (Umkleiden/Sanitäranlagen)
nahezu erschöpft.
Bereits im 2019 veröffentlichten Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn ist
darauf hingewiesen worden, dass der Naturrasenplatz in Geisler über die empfohlene Nutzungszeit
hinaus in Anspruch genommen wird. Bereits zum damaligen Erhebungszeitpunkt lag der
Auslastungsgrad bei 143 %.
Um die Rahmenbedingungen in Geislar für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport zu verbessern, ist
eine Anpassung der sportlichen Infrastruktur dringend erforderlich.
Es sollen deshalb verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation geprüft werden:
 Errichtung eines zusätzlichen Kleinspielfeldes in Kunstrasen neben dem vorhandenen
Sportplatz an der Liestraße.
 Umwandlung des vorhandenen Naturrasenspielfeldes in einen nachhaltigen Kunstrasenplatz.
Hierdurch könnte die Nutzungsfrequenz des Platzes deutlich erhöht und eine ganzjährige
Bespielbarkeit ermöglicht werden.
 Errichtung eines weiteren Sportplatzes mit ggfs. Leichtathletikanlagen und einem Umkleide-
/Sanitärhaus an einem anderen Standort
Als Standort für einen weiteren Sportplatz käme nach erster planungsrechtlicher Einschätzung eine
Fläche an der Oberdorfstraße in Geislar zwischen dem nordöstlichen Ortsrand und der Autobahn in
Betracht. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Standort stellt die einzige
Möglichkeit im Ortsteil Geislar dar, außerhalb des Landschaftsschutzgebietes ein Großspielfeld mit
Leichtathletikanlagen einschl. der erforderlichen Infrastruktur (Parkplätze, Umkleide-/Sanitärhaus
etc.) zu errichten.Seite 9 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 6 | 25
Abb. 2: Lage des Plangebiets (Grundlage: Tim-Online)
Foto 2: Standort OberdorfstraßeSeite 10 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 7 | 25
3 PLANUNGSABSTIMMUNGEN MIT DEN FACHÄMTERN
Für die Abschätzung der Umsetzbarkeit der Planungsabsichten wurden die durch das Büro
Dalhaus & Engelmayer erarbeiteten Planungskonzepte mit den nachstehenden Fachämtern
besprochen:
Stadtplanungsamt
- Stadtentwicklung Besprechungstermin vom 15.12.2022, 16.01.2023
- Bezirks- und Ortsteilplanung Besprechungstermin vom 16.01.2023
- Mobilität und Verkehr Besprechungstermin vom 16.01.2023
- Planungsrecht Besprechungstermin vom 16.01.2023
Amt für Umwelt und Stadtgrün Besprechungstermin vom 29.11.2022
- Untere Naturschutzbehörde
- Stadtgrün
Bauordnungsamt Besprechungstermin vom 15.12.2022
Bei den Besprechungen der Planungsvarianten wurden die jeweiligen rechtlichen Grundlagen sowie
die daraus abzuleitenden erforderlichen Untersuchungen und Anträge erörtert. Dabei spielten
sowohl die naturschutzrechtlichen als auch die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eine
besondere Rolle. Bei dem Standort an der Oberdorfstraße wurden darüber hinaus die zusätzlichen
Belastungen durch den Zu- und Abgangsverkehr diskutiert.
Die sich hieraus ergebenden Anregungen und Forderungen für die jeweiligen Standorte fließen in
die Analyse der Sportplätze unter Punkt 4 ein.Seite 11 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 8 | 25
4 ANALYSE DER SPORTPLÄTZE
4.1 Vorhandener Rasenplatz Liestraße, Bonn-Geislar
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist der Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen des
Großspielfeldes zu untersuchen. Hierbei sind unter Berücksichtigung der möglichen
Nutzungsintensität auch die Vor- und Nachteile eines Kunststoffrasenbelages gegenüber einem
Naturrasen darzustellen.
Abb. 3: Lage des Plangebiets Liestraße (Grundlage: Google Maps)Seite 12 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 9 | 25
4.1.1. Rechtliche Grundlagen
• Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn (Stand: März 2021) weist das Planungsgebiet als
Grünfläche aus, mit der Zusatzbestimmung Sportplatz.
• Landschaftsplan
Der vorhandene Sportplatz ist Bestandteil des Außenbereichs und liegt mit seinem südlichen
Abschnitt z.T. im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Siegmündung. Er unterliegt somit den
Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Bonn. Der Sportplatz liegt nördlich des
Landschaftsschutzgebietes Landschaftsplan Siegmündung: Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm,
Vilicher Bach und Vilicher Büschelchen (L 2.2).
Laut textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans (Stand: Oktober 1993 – 1. Änderung) unterliegt
das LSG im betroffenen Bereich den Allgemeinen Verboten gemäß der Allgemeinen Festsetzungen
für alle Landschaftsschutzgebiete.
Hier sind folgende Anpflanzungen festgesetzt (siehe Abb. 6 unter Punkt 4.2.1.):
7.1.45 An den in der Festsetzungskarte festgesetzten Stellen südlich und südwestlich Geislar sind
12 Gehölzgruppen (ca. 7 Gehölze) aus Hartriegel, Hasel, Weißdorn, Schlehe und Hundsrose zu
pflanzen.
• Wasserschutzzonen
Der vorhandene Sportplatz liegt in der Wasserschutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Meindorf.
Ungeachtet dessen ist für die Versickerung des Niederschlagswassers ein wasserrechtlicher Antrag
bei der Unteren Umweltbehörde der Stadt Bonn zu stellen.
Im unmittelbaren Bereich des Planungsgebietes sind keine natürlichen Oberflächengewässer vor-
handen.
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Rheinhochwassers 10,50 m des Bonner Pegels.Seite 13 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 10 | 25
4.1.2. Weitere Planungsparameter
• Höhensituation
Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung durch das
Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen, Abteilung Vermessungen und
Geoinformationen (62-2) der Stadt Bonn ein Bestandsplan des vorhandenen Sportplatzes erstellt.
Das vorhandene Fußballfeld weist an der westlichen Stirnseite in den Eckbereichen Höhen von
50.95 und 50.38 m üNN und an der östlichen Stirnseite von 50.67 und 50.56 m üNN auf.
• Bodenverhältnisse
Durch das Büro GBU GmbH, Geologie-, Bau- & Umweltconsult, wurde eine erdbautechnische
Untersuchung (Baugrunderkundung) durchgeführt und eine geotechnische Beurteilung erstellt. Für
die Sanierung des Großspielfeldes sind genauere Kenntnisse über den vorhandenen Aufbau des
Untergrundes erforderlich, um eine Beurteilung in Hinblick auf die Einhaltung der einschlägigen
Vorschriften und Richtlinien bezüglich des erforderlichen Sportplatzneubaus durchführen zu
können. Im Hinblick auf die Entsorgung oder Verwertung von Aushubmaterialien/-böden wurden
weiterhin entsprechende Analysen erstellt. Zusätzlich wurde die Versickerungsfähigkeit des
Untergrundes beurteilt.
Die Bodenanalytik weist im Bereich der gewachsenen Böden keine Auffälligkeiten auf und kann im
Sinne der LAGA uneingeschränkt der Wiederverwendung zugeführt werden.
Das Tennenmaterial sowie die darunter liegenden Auffüllungen der Laufbahn und Weitsprungbahn
sind aufgrund ihrer Zuordnungswerte für Blei und Zink im Feststoff nicht wiederverwertbar. Wegen
der Gesamtkonzentration an Schwermetallen ist das Aushubmaterial als gefährlicher Abfall
einzustufen und ordnungsgemäß einer hierfür zugelassenen Deponie zuzuführen einschl.
Dokumentation der Entsorgungswege.
Die vorgenannte Bestandsaufnahme und Bodenuntersuchungen dienen auch insbesondere der
Erstellung eines belastbaren Kostenrahmens.
4.1.3. Planungskonzept
Das Großspielfeld wird auf die bestehende Flutlichtanlage ausgerichtet und hat eine
Nettospielfläche von 96,00 x 60,00 m. Der Sicherheitsraum mit angrenzender hindernisfreier Zone
beträgt an den Längsseiten jeweils 2,00 m und an den Stirnseiten jeweils 4,00 m (Bruttofläche
104,00 x 64,00 m).Seite 14 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 11 | 25
Umlaufend wird das Spielfeld mit einem Wegebelag aus Betonsteinpflaster mit einer Breite von
2,00 m (einschl. Muldenrinne) gerahmt.
Aufgrund des Höhenunterschiedes von bis zu 60 cm auf dem vorhandenen Großspielfeld muss das
Gelände ausgeglichen werden. Hierdurch kommt es zu einem Höhenversatz im Anschluss an das
Umkleidegebäude und den vorhandenen Stellplätzen, der durch Betonwinkelsteinelemente
abgefangen werden kann. Über eine Treppenanlage ist ein direkter Zugang vom Vorplatz des
Umkleidegebäudes zum Spielfeld gegeben. Durch eine seitlich angeordnete Rampenanlage wird ein
barrierefreier Zugang ermöglicht (Gefälle max. 6 %).
Das Oberflächenwasser wird über eine umlaufende Muldenrinne mit Hofabläufen in einen
Dränsammler geleitet, an dem auch die erforderlichen Dränstränge des Spielfeldes angeschlossen
werden. Das so gesammelte Niederschlagswasser wird in eine an der östlichen Stirnseite (zwischen
Spielfeld und Baumreihe – Pappeln) angeordneten Rigole eingeleitet, wo es dann in den Untergrund
versickert.
Die Rigolengröße ist abhängig von dem gewählten Belag des Großspielfeldes – Kunststoffrasen oder
Naturrasen.
Bei der Verwendung von Kunststoffrasen ist der Rigole noch eine Regenwasserbehandlungsanlage
nach dem Sedimentations- und Adsorptionsprinzip (z.B. SediSubstrator der Fa. Fränkische o.glw.)
in den beiden Zulaufbereichen vorzulagern.
Bei der Herstellung des Spielfeldes in Naturrasen kann die vorhandene Beregnungsanlage weiterhin
verwendet werden. Die Versenkregner sind der neuen Spielfeldabmessung und Höhenlage
anzupassen.
Auch bei der Herstellung des Spielfeldes in Kunststoffrasen wird eine Befeuchtung zur Minderung
der Verletzungsgefahr (Verbrennungen durch starke Aufheizung bei Sonneneinstrahlung) und einer
extremen Staubentwicklung notwendig. Es wird daher empfohlen, die vorhandene
Beregnungsanlage weitestgehend zu erhalten, die Versenkregner auszutauschen und die
Steuerungsventile außerhalb des Spielfeldes anzuordnen.
4.1.4. Beurteilung
Aufgrund des Bedarfs an Sportflächen im Umfeld von Geislar ist der Erhalt und die zeitnahe
Sanierung der Sportplatzanlage Liestraße dringend erforderlich.
Dabei muss die Wahl des Sportplatzbelages unter Berücksichtigung der zu erwartenden hohen
Nutzungsintensität getroffen werden.Seite 15 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 12 | 25
Gemäß den FLL-Sportplatzpflegerichtlinien beträgt die Nutzugsdauer für einen Naturrasen bis zu
800 Stunden/Jahr. Ein Kunststoffrasenbelag ist bis ca. 2000 Stunden/Jahr nutzbar.
Nachfolgend sind die positiven und negativen Eigenschaften der beiden Belagsarten zum Vergleich
tabellarisch aufgeführt.
Tab.1: Positive und negative Eigenschaften von Sportrasen
Positive Eigenschaften Negative Eigenschaften
• geringere Baukosten gegenüber Kunststoff
und Kunststoffrasen
• günstiger Kraftabbau
• Staubbindung
• Sauerstoffproduktion
• Temperaturausgleich
• gutes Gleitverhalten
• begrenzte Belastbarkeit
• witterungsabhängig
• Verletzungsgefahr auf stark strapazierten
Flächen (z.B. Unebenheiten)
• pflegeintensiv
FLL, Empfehlungen für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien, Planungsgrundsätze (2006) S. 14, Tab. 3
Tab.2: Positive und negative Eigenschaften von Kunststoffrasen
Positive Eigenschaften Negative Eigenschaften
• hoher Aufforderungscharakter
• weitgehend witterungsbeständig
• sofortige Nutzung nach
Schlechtwetterperioden
• Förderung des technischen Spieles (Fußball,
Hockey) durch hohe Ebenheit des Belages
• hohe Nutzungsintensität
• geringe Verschmutzung der Sportkleidung
• geringe Pflegekosten
• multifunktionale Nutzung, z.B. Kleinspielfelder
• hohe Bau- und Erneuerungskosten
• starke Aufheizung bei Sonneneinstrahlung
und fehlender Befeuchtungsmöglichkeit
• aus Angst vor Verletzungen individuell
gehemmteres Spiel als auf Sportrasenflächen
• bei sandverfüllten Belägen Möglichkeit von
Hautabschürfungen
FLL, Empfehlungen für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien, Planungsgrundsätze (2006) S. 15, Tab. 6
Die Mehrkosten für einen Kunststoffrasenbelag gegenüber einem Naturrasenbelag belaufen sich
bei diesem Standort auf ca. 140.000,- € netto. Die Mehrkosten minimieren sich jedoch über die
Jahre durch die geringeren Unterhaltungs- und Pflegekosten.Seite 16 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 13 | 25
Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten positiven und negativen Eigenschaften von
Sportrasen und Kunststoffrasen sowie der zu erwartenden hohen Nutzungsintensität des
Sportplatzes empfehlen wir trotz der höheren Sanierungskosten die Verwendung eines
Kunststoffrasenbelages. Die vorhandene Beregnungsanlage sollte dabei erhalten und den
Erfordernissen entsprechend angepasst werden (siehe Punkt 4.1.3).
Aufgrund der erhöhten Nutzungsintensität bei der Verwendung von Kunststoffrasen ist davon
auszugehen, dass im Rahmen des Bauantrages auch eine Schalltechnische Untersuchung gefordert
wird. Hierbei sind die zu erwartenden Sportgeräuschimmissionen der zukünftigen Sportanlage in
Bezug auf die angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen (Wohnbebauung) zu ermitteln, nach 18.
BImSchV-Sportanlagenlärmschutzverordnung zu beurteilen sowie eine Aussage zur maximal
möglichen Belegung der Anlage und zur erforderlichen zeitlichen Beschränkung der Nutzung zu
treffen.
Da bei alleiniger Betrachtung des Großspielfeldes keine zusätzlichen Sportangebote geschaffen
werden und sich die Sportflächengröße gegenüber der Bestandssituation leicht reduziert, ist nicht
mit einem zusätzlichen Nachweis von Stellplätzen zu rechnen (siehe hierzu auch unter Punkt 4.2.4).
Aufgrund der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet kann die Erfordernis einer Artenschutzrechtlichen
Prüfung nicht sicher ausgeschlossen werden. Dies ist noch mit der Unteren Naturschutzbehörde
abzustimmen.Seite 17 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 14 | 25
4.2 Zusätzliches Kleinspielfeld Liestraße, Bonn-Geislar
Im Weiteren ist beabsichtigt, im süd-westlichen Bereich des Sportplatzes (derzeit z.T.
Weitsprunganlage) ein Kleinspielfeld (ggf. Soccer-Anlage) vorzusehen.
Abb. 5: Lage des Plangebiets Liestraße (Grundlage: Google Maps)
4.2.1. Rechtliche Grundlagen
• Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn (Stand März 2021) weist das Planungsgebiet als
Grünfläche aus.
• Landschaftsplan
Das geplante Kleinspielfeld liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Siegmündung. Es
unterliegt somit den Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Bonn. Das Kleinspielfeld grenzt
südlich unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Landschaftsplan Siegmündung:
Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm, Vilicher Bach und Vilicher Büschelchen (L 2.2) und reicht bis
ca. 35 m an den Vilicher Bach.
Laut textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans (Oktober 1993 – 1. Änderung) unterliegt das
LSG im betroffenen Bereich den Allgemeinen Verboten gemäß der Allgemeinen Festsetzungen für
alle Landschaftsschutzgebiete.Seite 18 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 15 | 25
Die Erweiterung durch das geplante Kleinspielfeld widerspricht dem Punkt 7. Entwicklungs-, Pflege-
und Erschließungsmaßnahmen der textlichen Festsetzung des Landschaftsplanes.
Hier wurde folgende Anpflanzung festgesetzt:
7.1.45 An den in der Festsetzungskarte festgesetzten Stellen südlich und südwestlich Geislar sind
12 Gehölzgruppen (ca. 7 Gehölze) aus Hartriegel, Hasel, Weißdorn, Schlehe und Hundsrose zu
pflanzen.
Abb. 6: Auszug aus der Festsetzungskarte des Landschaftsplanes Siegmündung
(nördlich von Vilich)
• Wasserschutzzonen
Der vorhandene Sportplatz liegt in der Wasserschutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Meindorf.
Ungeachtet dessen ist für die Versickerung des Niederschlagswassers ein wasserrechtlicher Antrag
bei der Unteren Umweltbehörde der Stadt Bonn zu stellen.
Im unmittelbaren Bereich des Planungsgebietes sind keine natürlichen Oberflächengewässer vor-
handen. Das geplante Kleinspielfeld reicht jedoch bis ca. 35 m an den Vilicher Bach.
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Rheinhochwassers 10,50 m des Bonner Pegels.Seite 19 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 16 | 25
4.2.2. Weitere Planungsparameter
• Höhensituation
Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung durch das
Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen, Abteilung Vermessungen und
Geoinformationen (62-2) der Stadt Bonn ein Bestandsplan des vorhandenen Sportplatzes erstellt.
Das vorhandene Gelände im Bereich des geplantes Kleinspielfeldes liegt ca. 20-30 cm unter dem
geplanten Höhenniveau. Südöstlich greift das geplante Spielfeld in einen bis ca. 80 cm hohen
Erdwall ein.
• Bodenverhältnisse
Siehe hierzu unter Punkt 4.1.2 Bodenverhältnisse.
4.2.3. Planungskonzept
Das Kleinspielfeld grenzt an den umlaufenden Weg des geplanten Großspielfeldes und hat eine
Nettospielfläche von 26,00 x 13,00 m. Der Sicherheitsraum mit angrenzender hindernisfreier Zone
beträgt an den Längsseiten jeweils 1,00 m und an den Stirnseiten jeweils 2,00 m (Bruttofläche 30,00
x 15,00 m).
Umlaufend wird das Spielfeld mit einem Ballfangzaun eingefasst.
Das Oberflächenwasser wird über ein seitliches Gefälle von ca. 0,8 % über den umlaufende Gehweg
in die Muldenrinne des Großspielfeldes entwässert und der geplanten Rigole des Großspielfeldes
zugeführt (siehe unter Punkt 4.1.3).
4.2.4. Beurteilung
Bei der Beurteilung der Belagseignung für das Kleinspielfeld spricht auch hier die zu erwartende
hohe Nutzungsintensität gegen die Verwendung von Naturrasen (siehe hierzu Punkt 4.1.4).
Bekräftigt wird diese Einschätzung durch die relativ kleine Spielfläche und der damit verbundenen
höheren Belastung des Sportbelages.
Durch die Verwendung eines Kunststoffbelages anstelle eines Kunststoffrasens kann das
Spielangebot (z.B. Hockey, Basketball) darüber hinaus noch erhöht werden. Gleichzeitig verringert
sich dadurch der Pflegeaufwand für das Kleinspielfeld erheblich.
Unter Berücksichtigung der unter Punkt 4.1.4 aufgeführten positiven und negativen Eigenschaften
von Sportrasen und Kunststoffrasen, der zu erwartenden hohen Nutzungsintensität des Spielfeldes,Seite 20 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 17 | 25
der Belastung des Sportbelages durch die relative kleine Spielfläche sowie eines größtmöglichen
Angebotes an Spiel-/Sportmöglichkeiten empfehlen wir die Verwendung eines Kunststoffbelages.
Für die Realisierung des Kleinspielfeldes sind größere Geländemodellierungen erforderlich, um an
das Geländeniveau des Großspielfeldes unter Berücksichtigung der erforderlichen
Oberflächenentwässerung anschließen zu können.
Da das geplante Kleinspielfeld eine Vergrößerung des Sportangebotes darstellt, ist davon
auszugehen, dass zusätzliche PKW-Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Bedingt durch die
beengten Platzverhältnisse wäre dies nur an der östlichen Stirnseite des Großspielfeldes umsetzbar.
Dies würde eine Rodung der Pappelreihe erfordern, was aus Sicht des Verfassers aufgrund des
massiven Eingriffes jedoch nicht vertretbar ist. Eine weitere Realisierungsmöglichkeit des
zusätzlichen Stellplatzangebotes bestünde lediglich in der Reduzierung der Spielfeldlänge des
Großspielfeldes um ca. 2,00 m.
Die Erweiterung des Sportangebotes erfordert eine Schalltechnische Untersuchung, durch die die
zu erwartenden Sportgeräuschimmissionen der zukünftigen Sportanlage in Bezug auf die
angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen (Wohnbebauung) ermitteln und nach 18. BImSchV-
Sportanlagenlärmschutzverordnung beurteilt werden. Dies kann zu einer zeitlichen Beschränkung
der Nutzung führen.
Das geplante Kleinspielfeld stellt z.T. einen erheblichen Eingriff in den vorhandenen,
schützenswerten Gehölzbestand dar und widerspricht den Festsetzungen des geltenden
Landschaftsplanes.
Bedingt dadurch wird die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung
erforderlich.
Aufgrund des zu erwartenden Eingriffs, der unmittelbaren Nähe zum Landschaftsschutzgebiet und
des Vilicher Baches stellen die Fachämter keine positive Zustimmung bei einer Antragsstellung in
Aussicht.Seite 21 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 18 | 25
Foto 3: Gehölzbestand zwischen Sportanlage und Landschaftsschutzgebiet
Als alternativer Standort für das Kleinspielfeld wurde die Fläche zwischen Großspielfeld und
Pappelreihe an der Auestraße diskutiert. Bei einer Realisierung dieser Variante müsste ein Großteil
der Pappelreihe gefällt werden, wodurch die markante Sichtbegrenzung zwischen Wohnbebauung
und Sportanlage verloren gehen würde, was aus Sicht des Verfassers nicht vertretbar ist. Zudem
würde diese Fläche bereits für den erforderlichen Stellplatznachweis benötigt.
Foto 4: Pappelreihe an der AuestraßeSeite 22 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 19 | 25
4.3 Errichtung eines weiteren Sportplatzes an der Oberdorfstraße
Der Standort für einen weiteren Sportplatz an der Oberdorfstraße stellt die einzige Möglichkeit im
Ortsteil Geislar dar, außerhalb des Landschaftsschutzgebietes ein Großspielfeld mit
Leichtathletikanlagen einschl. der erforderlichen Infrastruktur (Parkplätze, Umkleide-/Sanitärhaus
etc.) zu errichten.
Bei dem Standort handelt sich um mehrere Flurstücke, die sich nicht im Eigentum der Stadt Bonn
befinden.
Im Rahmen der vorliegenden Studie wurde die Realisierbarkeit einer solchen Sportanlage
untersucht.
Abb. 7: Lage des Plangebiets Oberdorfstraße (Grundlage: Google Maps)
4.3.1. Rechtliche Grundlagen
• Regionalplan
Der Regionalplan (Stand: 2004) weist für diesen Bereich einen Grünzug aus, der als siedlungsnahe
Freifläche für freiraumorientierte Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzung zu erhalten und zu
entwickeln ist. Demnach stünden einem Sportplatz vorbehaltlich weiterer Prüfungen keine
grundsätzlichen Hemmnisse durch die übergeordnete Planungsebene entgegen. Allerdings müsste
für die Errichtung eines Sportplatzes an dieser Stelle der Flächennutzungsplan geändert werden.Seite 23 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 20 | 25
• Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn (Stand: März 2021) weist das Planungsgebiet als
Grünfläche aus, mit der Zusatzbestimmung Umspannwerk.
• Landschaftsplan
Das Planungsgebiet für den neuen Sportplatz an der Oberdorfstraße ist Bestandteil des
Außenbereichs und liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Siegmündung. Er unterliegt
somit den Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Bonn. Der Sportplatz liegt zwischen den
beiden Landschaftsschutzgebieten L 2.4 "Weidlecken, Bramer Acker, An der Bramer Tränke,
Am Mühlenpfad, In der Schliken" im Norden und L 2.2 Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm,
Vilicher Bach und Vilicher Büschelchen im Süden.
Laut textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans (Stand: Oktober 1993 – 1. Änderung) sind unter
Punkt 7. Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen für das Planungsgebiet folgende
Festsetzungen vorgegeben:
7.1.29 Die Terrassenkante nördlich Geislar (Flutmulde an der A 565 – Anmerkung des Verfassers) ist
mit 4 Strauchgruppen (ca. 15 Gehölzen) aus Hasel, Weißdorn, Schlehe, Hartriegel und Hundsrose zu
bepflanzen. Abstand zwischen den Gruppen max. 20 m.
7.1.30 In den Eckbereichen und vor den Windverstrebungen der Scheunen nordöstlich Geislar sind 7
Gehölzgruppen (ca. 5 - 7 Gehölze) aus Rotbuche, Traubeneiche, Sandbirke, Faulbaum und Weißdorn
zu pflanzen.
Abb. 8: Auszug aus der Festsetzungskarte des Landschaftsplanes SiegmündungSeite 24 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 21 | 25
• Wasserschutzzonen
Der vorhandene Sportplatz liegt in der Wasserschutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Meindorf.
Ungeachtet dessen ist für die Versickerung des Niederschlagswassers ein wasserrechtlicher Antrag
bei der Unteren Umweltbehörde der Stadt Bonn zu stellen.
Im unmittelbaren Bereich des Planungsgebietes sind keine natürlichen Oberflächengewässer vor-
handen.
Im Bereich des oberen Plangebietes befindet sich unmittelbar an der Abfahrt von der A 565 zur A
59 eine sogenannte Hochwasser-/Flutmulde (ca. 0,6 ha), die u.a. das anfallende
Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen auffängt.
Abb. 9: Hochwasser-/Flutmulde mit Rahmenpflanzung (Grundlage: Google Maps)
4.3.2. Weitere Planungsparameter
• Höhensituation
Das Gelände fällt von der Oberdorfstraße Richtung Autobahn A565 bis zur Flutmulde hin um
insgesamt ca. 2,00 m ab, wobei der Höhenunterschied über 2/3 der Fläche lediglich 0,50 m beträgt.
Für die Höhenausrichtung des Großspielfeldes mit Leichtathletikanlagen muss ein entsprechender
Höhenausgleich zwischen der Oberdorfstraße und der Rahmenpflanzung der Flutmulde hergestellt
werden.Seite 25 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 22 | 25
• Bodenverhältnisse
Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und weist dementsprechend eine starke
Ackerkrume auf. Eine Baugrunduntersuchung wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht
durchgeführt.
• Bundesfernstraßengesetz
Gemäß Bundesfernstraßengesetzt besteht entlang von Bundesautobahnen eine Bauverbotszone
mit einer Breite von 40 m. Für Bauvorhaben im Abstand von 40-100 m wird eine Zustimmung der
obersten Landesstraßenbaubehörde erforderlich.
4.3.3. Planungskonzept
Für die zusätzliche Sportanlage an der Oberdorfstraße wurden 2 Planungsvarianten erarbeitet.
Variante 1 - Nord-/Südausrichtung:
Unter Berücksichtigung der Flurstücksgrenzen und dem notwendigen Erwerb der Grundstücke,
wurde das Großspielfeld mit Leichtathletikanlagen um ca. 24 Grad nach Nordwesten gedreht. Die
erforderlichen Stellplätze sowie das Vereinsheim wurden an der südwestlichen Längsseite der
geplanten Sportanlage parallel ausgerichtet. Die verbleibende Fläche des großen Flurstückes
zwischen Parkplatz und dem erforderlichen Lärmschutzwall/-wand dient der Errichtung weiterer
Leichtathletikanlagen.
Der Parkplatz sieht insgesamt 84 PKW-Stellplätze vor.
Bei dieser sporttypischen Nord-/Südausrichtung reicht die Sportanlage bis in die nördlich
angrenzende Flutmulde mit ihrer Rahmenpflanzung sowie in die 40 m breite Verbotszone der
Autobahn A 565.
Variante 2 - Ost-/Westausrichtung:
Bei dieser Variante kann die Inanspruchnahme der Flächen auf das Flurstück 2842 begrenzt werden.
Dadurch rückt die Sportanlage deutlich näher an den Lärmschutzwall und die Wohnbebauung
heran. Die erforderlichen Stellplätze wurden an der südlichen Längsseite der geplanten Sportanlage
entlang der Oberdorfstraße ausgerichtet. Das Umkleide-/Sanitärhaus liegt bei dieser Variante
zwischen Parkplatz und Sportanlage unmittelbar an der Laufbahn. Auch bei dieser Variante werden
die Leichtathletikdisziplinen zum Teil im Bereich der Rasenflächen angeboten.
Der Parkplatz sieht insgesamt 90 PKW-Stellplätze vor.Seite 26 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 23 | 25
Diese Planungsvariante lässt die sportplatztypische Nord-/Südausrichtung unberücksichtigt.
Dadurch kann allerdings ein Eingreifen in die nördlich angrenzende Flutmulde mit ihrer
Rahmenpflanzung sowie in die 40 m breite Verbotszone der Autobahn A 565 vermieden werden.
4.3.4. Beurteilung
Variante 1 - Nord-/Südausrichtung:
Bei dieser Variante kann die sporttypische Nord-/Südausrichtung weitestgehend umgesetzt
werden. Durch die leichte Drehung der Sportplatzanlage um ca. 24 Grad kann der erforderliche
Flächenerwerb minimiert werden.
Da bei dieser Variante die Sportanlage bis in die nördlich angrenzende Flutmulde mit ihrer
Rahmenpflanzung sowie in die 40 m breite Verbotszone der Autobahn A 565 reicht, ist jedoch
davon auszugehen, dass eine Realisierung schon deshalb nicht möglich ist.
Die Variante wird aus diesem Grunde nicht weiter betrachtet.
Variante 2 - Ost-/Westausrichtung:
Bei dieser Variante kann die Inanspruchnahme der Flächen auf das Flurstück 2842 begrenzt werden.
Dies ist jedoch nur durch die ungünstige Ost-Westausrichtung möglich. Eine Beeinträchtigung der
sportlichen Aktivitäten durch die Blendung der Sonne insbesondere in den Morgen– und
Abendstunden ist somit zu erwarten.
Durch diese Ausrichtung kann allerdings ein Eingreifen in die nördlich angrenzende Flutmulde mit
ihrer Rahmenpflanzung sowie in die 40 m breite Verbotszone der Autobahn A 565 vermieden
werden.
Gleichzeitig rückt die Sportanlage durch die Ausrichtung näher an den Lärmschutzwall und die
Wohnbebauung heran.
Grundsätzlich wird aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigungen des angrenzenden
Wohngebietes ein Immissionsschutzgutachten erforderlich, um die Auswirkung durch den
Spielbetrieb (Geräuschkulisse, Flutlicht etc.) sowie den Zu- und Abgangsverkehr zu beurteilen und
entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen zu können.Seite 27 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 24 | 25
Die Erschließung des Wohngebietes im Zufahrtsbereich der geplanten Sportanlage (Oberdorfstraße
und Schnufertsberg) ist geprägt durch Engstellen bzw. verkehrsberuhigten Zonen. Hier wird es
erforderlich, das zusätzliche Verkehrsaufkommen und die damit zu erwartenden Belastungen für
das Wohngebiet zu bestimmen.
Foto 5: Oberdorfstraße Foto 6: Schnufertsberg
Die Abstimmung mit den zuständige Fachämtern hat ergeben, dass eine zusätzliche
Verkehrsbelastung unter Berücksichtigung der örtlich beengten Straßenverhältnisse für die
Anwohner voraussichtlich nicht zumutbar ist.
Bedingt durch die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich wird zur Berücksichtigung der
Eingriffsregelung sowie der artenschutzrechtlichen Belange die Erarbeitung eines
Landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich.
Aufgrund der oben aufgeführten rechtlichen Grundlagen und den sich daraus ergebenden
Erfordernissen sowie den zu erarbeitenden Gutachten (Flächennutzungsplanänderung,
Immissionsschutzgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan, artenschutzrechtliche Prüfung,
Verkehrsgutachten etc.) ist von einer mehrjährigen Planungsphase auszugehen. Die zuständigen
Fachämter sehen aufgrund der vorgenannten Punkte einer Genehmigungsfähigkeit kritisch
entgegen.Seite 28 von 43
Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 25 | 25
5 RESÜMEE
Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass sowohl die zusätzliche Sportanlage an der Oberdorfstraße
als auch das angestrebte Kleinspielfeld an der Liestraße aufgrund der erforderlichen Gutachten wie
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), artenschutzrechtliche Prüfung (ASP),
Immissionsschutzgutachten, Verkehrsgutachten und Grunderwerb (nur Standort Oberdorfstraße)
nicht zeitnah umgesetzt werden können.
Aus diesen Gründen sehen die zuständigen Fachämter einer Genehmigungsfähigkeit dieser beiden
Maßnahmen kritisch entgegen.
Um dem bestehenden Defizit an Sportmöglichkeiten in Geislar schnellstmöglich entgegenzuwirken,
wird daher die Sanierung des vorhandenen Großspielfeldes an der Liestraße dringend empfohlen.
Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten positiven und negativen Eigenschaften von
Sportrasen und Kunststoffrasen sowie des großen Bedarfs an Sportflächen im Ortsteil Geislar
empfehlen wir die Verwendung eines Kunststoffrasenbelages. Die höheren Herstellungskosten von
ca. 140.000,- € netto werden sich über die Jahre durch die geringeren Unterhaltungs- und
Pflegekosten minimieren.
Aufgrund des deutlich höheren Investitionsaufwandes ist sicherzustellen, dass die angestrebte
hohe Nutzungsintensität des Sportplatzes tatsächlich realisiert werden kann. Wir empfehlen daher
dringend, vor dem Beginn weiterer Planungsphasen, ein Schalltechnisches Gutachten zu
beauftragen, um frühzeitig Aussagen zur maximal möglichen Belegung und zu eventuellen
zeitlichen Beschränkung hinsichtlich der Nutzung der Anlage zu erhalten.
Da gem. den vorliegenden Unterlagen der südliche Teil des vorhandenen Großspielfeldes sich im
Geltungsbereich des Landschaftsplanes befindet, muss der Widerspruch zu den Zielsetzungen des
Landschaftsplanes (s. Abb. 6 unter Punkt 4.2.1) mit der Unteren Naturschutzbehörde abgeklärt
werden. Ggfs. wird hier die Berücksichtigung der Eingriffs-/Ausgleichregelung in Form eines
Landschaftspflegerischen Fachbeitrages sowie ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Landschaftsplanes erforderlich.
Aufgrund der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet ist in diesem Zusammenhang auch das Erfordernis
einer Artenschutzrechtlichen Prüfung nochmals zu klären.
i.A. J. Drouin
Weilerswist, 7. Februar 2023Seite 29 von 43
Menge EP GP
500 Außenanlagen und Freiflächen
510 Erdbau
511 Herstellung
511.1 Grasnarbe abschälen und entsorgen 8.750 m² 2,60 € 22.750,00 €
511.2 Oberboden abtragen und entsorgen im Mittel ca. 0,15 m 1.320 m³ 26,50 € 34.980,00 €
511.3 Boden abtragen und entsorgen, LAGA Z 0 2.175 m³ 32,00 € 69.600,00 €
511.4 Boden abtragen und zum Wiedereinbau zwischenlagern 75 m³ 17,50 € 1.312,50 €
Summe 128.642,50 €
530 Oberbau, Deckschichten
531 Wege
531.1 Grundplanum einschl. Gefällesystem / Bodenregulierung 1.175 m² 2,00 € 2.350,00 €
531.2 Frostschutzschicht
Material: Kiessand 0/32 mm, Stärke 18 cm
175 m³ 52,00 € 9.100,00 €
531.3 Schottertragschicht
Material: Grauwackerschotter 0/45, korngestuft, Stärke 15 cm
150 m³ 60,00 € 9.000,00 €
531.4 Randeinfassung einschl. erforderlicher Unterbau
Material: Betonkantenstein 8/25 cm
295 m 28,50 € 8.407,50 €
531.5 Belag einschl. Schnittarbeiten
Material: Betonsteinpflaster 20/10/8, Farbe anthrazit
975 m² 32,00 € 31.200,00 €
531.6 Allgemeine Anpassungarbeiten in Übergangsbereichen psch 4.750,00 €
Summe 64.807,50 €
535 Sportplatzflächen
535.1 Großspielfeld - Kunststoffrasen
535.1.1 Grundplanum einschl. Gefällesystem / Bodenregulierung 6.660 m² 2,00 € 13.320,00 €
535.1.2 Frostschutzkies (Bodenaustausch), Stärke 20 cm 6.660 m² 8,80 € 58.608,00 €
535.1.3 Ungebundene Schottertragschicht herstellen,
Ausführung 2-lagig, Stärke 20 cm
6.660 m² 10,40 € 69.264,00 €
535.1.4 Gebundene Elastische Tragschicht im Ortseinbau herstellen,
Nenndicke 35 mm
6.660 m² 13,00 € 86.580,00 €
535.1.5 Kunststoffrasen mit Sand-gefüllter Polschicht 6.660 m² 22,50 € 149.850,00 €
535.1.6 Linierung Kunststoffrasenplatz gem. Regelwerk DFB
Großspielfeld - weiß, Querspielfelder - blau
psch 3.600,00 €
535.1.7 Pflege und Intensivreinigung Kunststoffrasenbelag 6.660 m² 0,25 € 1.665,00 €
Summe 382.887,00 €
Bundesstadt Bonn
Sportanlage Bonn Geislar, Liestraße
Sanierung Großspielfeld
- Kunststoffrasen -
Kostenrahmen
vom 01.02.2023
Machbarkeitsstudie
Seite 1 von 5Seite 30 von 43
539 Sonstiges zur KG 530
539.1 Kontrollprüfungen / Sportplatz
539.1.1 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Grundplanum 6 St 150,00 € 900,00 €
539.1.2 Kontrollprüfungen Kornverteilung Tragschicht 2 St 320,00 € 640,00 €
539.1.3 Kontrollprüfungen Wasserdurchlässigkeit Tragschicht 2 St 300,00 € 600,00 €
539.1.4 Kontrollprüfungen Kraftabbau 1 St 750,00 € 750,00 €
539.1.5 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Tragschicht 2 St 150,00 € 300,00 €
Summe 3.190,00 €
539.2 Kontrollprüfungen / Wege
539.2.1 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Grundplanum 4 St 150,00 € 600,00 €
Summe 600,00 €
540 Baukonstruktionen
541 Einfriedungen
541.1 Stabgitterzaun, Höhe 2,00 m, farbbeschichtet 145 m 105,00 € 15.225,00 €
541.2 Toranlage, 2-flügelig, Durchfahrtsbreite 5 m, farbbeschichtet 1 St. 3.800,00 € 3.800,00 €
541.3 Ballfangzaun einschl. Pfosten an östlicher Stirnseiten
Großspielfeld, Höhe 6 m, Strafraumbreite
41 m 460,00 € 18.860,00 €
541.4 Statische Berechnung und Prüfstatik für Ballfangzaun psch 2.500,00 €
541.5 Winkelstützmauern, Höhen von 55 bis 80 cm
einschl. Eckelemente und Form- und Passstücke
90 m 295,00 € 26.550,00 €
Summe 66.935,00 €
543 Rampen, Treppen, Tribünen
543.1 Stufenanlage aus Betonfertigteilelementen 20 m 220,00 € 4.400,00 €
543.2 Handläufe für Treppenanlagen 2 St. 450,00 € 900,00 €
543.3 Handläufe und Radabweiser Rampe 27 m 350,00 € 9.275,00 €
Summe 14.575,00 €
550 Technische Anlagen
551 Abwasseranlagen
551.1 Oberflächenwasser
551.1.1 Fließrinne
Material: Sport-Muldenrinne 33/30/10 einschl. Oberbau
350 m 49,50 € 17.325,00 €
551.1.2 Muldenabläufe
Material: Guß-Abläufe 30/30, mit Schlammfang
28 St. 370,00 € 10.360,00 €
551.1.3 Anschlussleitungen für Muldenabläufe,
PP-Rohr DN 110, Anschluss an Teilsickerrohr
50 m 85,00 € 4.250,00 €
Summe 31.935,00 €
Seite 2 von 5Seite 31 von 43
551.2 Drainagewasser
551.2.1 Drainageleitung DN 80
Material: flexibles Drainagerohr als Vollsickerrohr einschl.
Erdarbeiten
1.300 m 26,00 € 33.800,00 €
551.2.2 Drainageleitung DN 150/200 als Sammlerleitung
Material: flexibles Drainagerohr als Teilsickerrohr einschl.
Erdarbeiten und Anschluss Sauger
360 m 42,50 € 15.300,00 €
551.2.3 Spül- / Kontrollschacht
Material: nicht begehbarer Schacht aus PE-HD - DN 400
2 St. 540,00 € 1.080,00 €
551.2.4 Spül- / Kontrollschacht
Material: begehbarer Schacht aus Betonfertigteilen - DN 1000
2 St. 1.100,00 € 2.200,00 €
551.2.5 Spül- / Kontrollschacht mit Sandfang
Material: begehbarer Schacht aus Betonfertigteilen - DN 1500
2 St. 2.400,00 € 4.800,00 €
551.2.6 Entwässerungsleitung für Regenwasserableitungen zu Rigolen
Material: PP-Rohr DN 315
35 m 220,00 € 7.700,00 €
551.2.7 Regenwasserbehandlungsanlage einschl. Erdarbeiten
- Sedimentations- und Adsorptionsprinzip -
2 St. 27.500,00 € 55.000,00 €
551.2.8 Rohr-Rigole herstellen einschl. Revisionsschächte und
Erdarbeiten (L/B/H - 27,00/6,00/2,00 m)
psch 52.500,00 €
Summe 172.380,00 €
552 Wasseranlagen
552.1 Bewässerungsanlage
Teilrückbau und Erneuerung Mittelfeldregner
psch 26.000,00 €
Summe 26.000,00 €
556 Elektrische Anlagen
556.1 Erdungsband
einschl. Anschluss an Barrieren und Zaun-/Toranlagen
psch 10.000,00 €
Summe 10.000,00 €
560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
561 Allgemeine Einbauten
561.1 Abfallbehälter 6 St. 650,00 € 3.900,00 €
Summe 3.900,00 €
562 Besondere Einbauten
562.1 Spielfeldbarriere - 1,20 m hoch
Material: Stahlrundrohre, farbbeschichtet
340 m 52,00 € 17.680,00 €
562.2 Gitterfüllung als Zulage zu vorgenannter Position 340 m 38,00 € 12.920,00 €
562.3 Trainerbänke 2 St. 5.650,00 € 11.300,00 €
562.4 Fußballtore 7,32 x 2,44
Material: Aluminium mit Netz und Bodenhülsen
2 St. 2.050,00 € 4.100,00 €
562.5 Jugendtore 5,00 x 2,00
Material: wie vor beschrieben
4 St. 1.600,00 € 6.400,00 €
Seite 3 von 5Seite 32 von 43
562.6 Eckstangen
Material: aus Kunststoff mit Bodenhülsen
4 St. 180,00 € 720,00 €
Summe 53.120,00 €
570 Vegetationsflächen
571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
571.1 Grundplanum gelockert herstellen
einschl. Herstellung des Gefällesystem und Bodenregulierung
1.975 m² 2,00 € 3.950,00 €
571.2 Oberbodenauftrag Rasenflächen
Auftragsstärke i. M. 20 cm
395 m³ 38,00 € 15.010,00 €
571.3 Bodenverbesserung aufbringen und einarbeiten 1.975 m² 0,80 € 1.580,00 €
Summe 20.540,00 €
574 Rasen- und Saatflächen
574.1 Scherrasen einschl. Fertigstellungspflege 1.975 m² 3,00 € 5.925,00 €
Summe 5.925,00 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
591 Baustelleneinrichtung
591.1 Baustelleneinrichtung und Bauzaun
Einrichten, Vorhalten, Betreiben und nach der Baumaßnahme
Räumen
psch 5.000,00 €
Summe 5.000,00 €
594 Abbruchmaßnahmem
594.1 Fußballtore aufnehmen und entsorgen 2 St 200,00 € 400,00 €
594.2 Abfallbehälter aufnehmen und entsorgen 2 St 45,00 € 90,00 €
594.3 Ballfangzaun aufnehmen und entsorgen 20 m 60,00 € 1.200,00 €
594.4 Randeinfassungen aufnehmen und entsorgen - Kantenstein 225 m 8,50 € 1.912,50 €
594.5 Tennenmaterial abtragen und entsorgen, LAGA > Z 2, DK I 25 m³ 120,00 € 3.000,00 €
594.6 Auffüllungen abtragen und entsorgen, LAGA > Z 2, DK 0 105 m³ 95,00 € 9.975,00 €
594.7 Betonsteinpflaster 20/10/8 aufnehmen und entsorgen 260 m² 14,00 € 3.640,00 €
594.8 Trag- und Frostschutzschichten aufnehmen und entsorgen,
LAGA Z 0
95 m³ 28,00 € 2.660,00 €
594.9 Fundamente aufnehmen und entsorgen 2 m³ 100,00 € 200,00 €
Summe 23.077,50 €
Summe 500 Außenanlagen netto 1.013.514,50 €
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In den 500'er Baukosten nicht enthalten sind:
> Erneuerung Flutlichtanlage
> Baugrundverbesserung, Bodenstabilisierung
> Mantelverordnung, Inkratfttreten: 01. August 2023
- Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung
- Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung
- Änderung der Deponieverordnung
- Änderung der Gewerbeabfallverodnung
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Menge EP GP
500 Außenanlagen und Freiflächen
510 Erdbau
511 Herstellung
511.1 Grasnarbe abschälen und entsorgen 8.750 m² 2,60 € 22.750,00 €
511.2 Oberboden abtragen und entsorgen im Mittel ca. 0,15 m 1.320 m³ 26,50 € 34.980,00 €
511.3 Boden abtragen und entsorgen, LAGA Z 0 2.175 m³ 32,00 € 69.600,00 €
511.4 Boden abtragen und zum Wiedereinbau zwischenlagern 75 m³ 17,50 € 1.312,50 €
Summe 128.642,50 €
530 Oberbau, Deckschichten
531 Wege
531.1 Grundplanum einschl. Wegegefällesystem / Bodenregulierung 1.175 m² 2,00 € 2.350,00 €
531.2 Frostschutzschicht
Material: Kiessand 0/32 mm, Stärke 18 cm
175 m³ 52,00 € 9.100,00 €
531.3 Schottertragschicht
Material: Grauwackerschotter 0/45, korngestuft, Stärke 15 cm
150 m³ 60,00 € 9.000,00 €
531.4 Randeinfassung einschl. erforderlicher Unterbau
Material: Betonkantenstein 8/25 cm
295 m 28,50 € 8.407,50 €
531.5 Belag einschl. Schnittarbeiten
Material: Betonsteinpflaster 20/10/8, Farbe anthrazit
975 m² 32,00 € 31.200,00 €
531.6 Allgemeine Anpassungarbeiten in Übergangsbereichen psch 4.750,00 €
Summe 64.807,50 €
535 Sportplatzflächen
535.1 Großspielfeld - Naturrasen
535.1.1 Grundplanum einschl. des Gefällesystem / Bodenregulierung 6.660 m² 2,00 € 13.320,00 €
535.1.2 Dränage-/Speicherschicht
Material: Lava 0/32 mm, korngestuft, Stärke 30 cm
6.660 m² 21,00 € 139.860,00 €
535.1.3 Verzahnung herstellen 6.660 m² 0,40 € 2.664,00 €
535.1.4 Rasentragschicht, Stärke mind. 12 cm 6.660 m² 9,00 € 59.940,00 €
535.1.5 Fertigrasen 6.660 m² 11,00 € 73.260,00 €
535.1.6 Linierung Naturrasenplatz gem. Regelwerk DFB
Großspielfeld - weiß
psch 1.000,00 €
535.1.7 Fertigstellungspflege - ohne Wässerung - 6.660 m² 1,80 € 11.988,00 €
Summe 302.032,00 €
Bundesstadt Bonn
Sportanlage Bonn Geislar, Liestraße
Sanierung Großspielfeld
- Naturrasen -
Kostenrahmen
vom 01.02.2023
Machbarkeitsstudie
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539 Sonstiges zur KG 530
539.1 Kontrollprüfungen / Sportplatz
539.1.1 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Grundplanum 6 St 150,00 € 900,00 €
539.1.2 Kontrollprüfungen Kornverteilung Tragschicht 2 St 320,00 € 640,00 €
539.1.3 Kontrollprüfungen Wasserdurchlässigkeit Tragschicht 2 St 300,00 € 600,00 €
539.1.4 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Tragschicht 2 St 150,00 € 300,00 €
Summe 2.440,00 €
539.2 Kontrollprüfungen / Wege
539.2.1 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Grundplanum 4 St 150,00 € 600,00 €
Summe 600,00 €
540 Baukonstruktionen
541 Einfriedungen
541.1 Stabgitterzaun, Höhe 2,00 m 145 m 105,00 € 15.225,00 €
541.2 Toranlage, 2-flügelig, Durchfahrtsbreite 5 m 1 St. 3.800,00 € 3.800,00 €
541.3 Ballfangzaun einschl. Pfosten an östlicher Stirnseiten
Großspielfeld, Höhe 6 m, Strafraumbreite
41 m 460,00 € 18.860,00 €
541.4 Statische Berechnung und Prüfstatik für Ballfangzaun psch 2.500,00 €
541.5 Winkelstützmauern, Höhen von 55 bis 80 cm
einschl. Eckelemente und Form- und Passstücke
90 m 295,00 € 26.550,00 €
Summe 66.935,00 €
543 Rampen, Treppen, Tribünen
543.1 Stufenanlage aus Betonfertigteilelementen 20 m 220,00 € 4.400,00 €
543.2 Handläufe für Treppenanlagen 2 St. 450,00 € 900,00 €
543.3 Handläufe und Radabweiser Rampe 27 m 350,00 € 9.275,00 €
Summe 14.575,00 €
550 Technische Anlagen
551 Abwasseranlagen
551.1 Oberflächenwasser
551.1.1 Fließrinne
Material: Sport-Muldenrinne 33/30/10 einschl. Oberbau
350 m 49,50 € 17.325,00 €
551.1.2 Muldenabläufe
Material: Guß-Abläufe 30/30, mit Schlammfang
28 St. 370,00 € 10.360,00 €
551.1.3 Anschlussleitungen für Muldenabläufe,
PP-Rohr DN 110, Anschluss an Teilsickerrohr
50 m 85,00 € 4.250,00 €
Summe 31.935,00 €
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551.2 Drainagewasser
551.2.1 Drainageleitung DN 80
Material: flexibles Drainagerohr als Vollsickerrohr einschl.
Erdarbeiten
1.300 m 26,00 € 33.800,00 €
551.2.2 Drainageleitung DN 150/200 als Sammlerleitung
Material: flexibles Drainagerohr als Teilsickerrohr einschl.
Erdarbeiten und Anschluss Sauger
360 m 42,50 € 15.300,00 €
551.2.3 Spül- / Kontrollschacht
Material: nicht begehbarer Schacht aus PE-HD - DN 400
2 St. 540,00 € 1.080,00 €
551.2.4 Spül- / Kontrollschacht
Material: begehbarer Schacht aus Betonfertigteilen - DN 1000
2 St. 1.100,00 € 2.200,00 €
551.2.5 Spül- / Kontrollschacht mit Sandfang
Material: begehbarer Schacht aus Betonfertigteilen - DN 1500
2 St. 2.400,00 € 4.800,00 €
551.2.6 Entwässerungsleitung für Regenwasserableitungen zu Rigolen
Material: PP-Rohr DN 315
35 m 220,00 € 7.700,00 €
551.2.7 Rohr-Rigolen herstellen einschl. Revisionsschächte und
Erdarbeiten
psch 52.500,00 €
Summe 117.380,00 €
552 Wasseranlagen
552.1 Bewässerungsanlage
- ohne Wasser- und Stromanschluß, Zisterne
psch 22.500,00 €
Summe 22.500,00 €
556 Elektrische Anlagen
556.1 Erdungsband
einschl. Anschluss an Barrieren und Zaun-/Toranlagen
psch 10.000,00 €
Summe 10.000,00 €
560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
561 Allgemeine Einbauten
561.1 Abfallbehälter 6 St. 650,00 € 3.900,00 €
Summe 3.900,00 €
562 Besondere Einbauten
562.1 Spielfeldbarriere - 1,20 m hoch
Material: Stahlrundrohre, feuerverzinkt
340 m 52,00 € 17.680,00 €
562.2 Gitterfüllung als Zulage zu vorgenannter Position 340 m 38,00 € 12.920,00 €
562.3 Trainerbänke aufstellen 2 St. 5.650,00 € 11.300,00 €
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562.4 Fußballtore 7,32 x 2,44
Material: Aluminium mit Netz und Bodenhülsen
2 St. 2.050,00 € 4.100,00 €
562.5 Jugendtore 5,00 x 2,00
Material: wie vor beschrieben
4 St. 1.600,00 € 6.400,00 €
562.6 Eckstangen
Material: aus Kunststoff mit Bodenhülsen
4 St. 180,00 € 720,00 €
Summe 53.120,00 €
570 Vegetationsflächen
571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
571.1 Grundplanum gelockert herstellen
einschl. Herstellung des Gefällesystem und Bodenregulierung
1.975 m² 2,00 € 3.950,00 €
571.2 Oberbodenauftrag Rasenflächen
Auftragsstärke i. M. 20 cm
395 m³ 38,00 € 15.010,00 €
571.3 Bodenverbesserung aufbringen und einarbeiten 1.975 m² 0,80 € 1.580,00 €
Summe 20.540,00 €
574 Rasen- und Saatflächen
574.1 Scherrasen einschl. Fertigstellungspflege 1.975 m² 3,00 € 5.925,00 €
Summe 5.925,00 €
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
591 Baustelleneinrichtung
591.1 Baustelleneinrichtung und Bauzaun
Einrichten, Vorhalten, Betreiben und nach der Baumaßnahme
Räumen
psch 5.000,00 €
Summe 5.000,00 €
594 Abbruchmaßnahmem
594.1 Fußballtore aufnehmen und entsorgen 2 St 200,00 € 400,00 €
594.2 Abfallbehälter aufnehmen und entsorgen 2 St 45,00 € 90,00 €
594.3 Ballfangzaun aufnehmen und entsorgen 20 m 60,00 € 1.200,00 €
594.4 Randeinfassungen aufnehmen und entsorgen - Kantenstein 225 m 8,50 € 1.912,50 €
594.5 Tennenmaterial abtragen und entsorgen, LAGA > Z 2, DK I 25 m³ 120,00 € 3.000,00 €
594.6 Auffüllungen abtragen und entsorgen, LAGA > Z 2, DK 0 105 m³ 95,00 € 9.975,00 €
594.7 Betonsteinpflaster 20/10/8 aufnehmen und entsorgen 260 m² 14,00 € 3.640,00 €
594.8 Trag- und Frostschutzschichten aufnehmen und entsorgen,
LAGA Z 0
95 m³ 28,00 € 2.660,00 €
594.9 Fundamente aufnehmen und entsorgen 2 m³ 100,00 € 200,00 €
Summe 23.077,50 €
Summe 500 Außenanlagen netto 873.409,50 €
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In den 500'er Baukosten nicht enthalten sind:
> Erneuerung Flutlichtanlage
> Baugrundverbesserung, Bodenstabilisierung
> Mantelverordnung, Inkratfttreten: 01. August 2023
- Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung
- Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung
- Änderung der Deponieverordnung
- Änderung der Gewerbeabfallverodnung
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Datenstand: 02.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de