230354 · Beschlussvorlage
Erweiterung Sportanlage Geislar
Kerndaten
- Nummer
- 230354
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 230354 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Erweiterung Sportanlage Geislar Beratungsfolge Sportausschuss 11.05.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie für die Sportanlage Geislar die Planung sowie die erforderlichen Gutachten und Genehmigungen für die Umwandlung in einen Kunststoffrasen in Auftrag zu geben bzw. zu beantragen. Begründung Die Bezirksvertretung Beuel hatte die Verwaltung am 02.02.2022 beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für die dringend notwendige Erweiterung der Sportinfrastruktur im Ortsteil Geislar in Auftrag zu geben und für die in Betracht kommenden Alternativen Kosten zu ermitteln (DS 211656). In der Machbarkeitsstudie, die dieser Vorlage im Anhang beigefügt ist, wurden folgende Alternativen geprüft: - Errichtung eines zusätzlichen Kleinspielfeldes in Kunstrasen neben dem vorhandenen Sportplatz an der Liestraße, - Umwandlung des vorhandenen Naturrasenspielfeldes in einen nachhaltigen Kunstrasenplatz. Hierdurch könnte die Nutzungsfrequenz des Platzes deutlich erhöht werden und es würde eine ganzjährige Bespielbarkeit ermöglicht. - Errichtung eines weiteren Sportplatzes mit ggfs. Leichtathletikanlagen und einem Umkleide-/Sanitärhaus an einem anderen Standort Zusätzlich wurde durch die Bezirksvertretung Beuel beschlossen, neben der Prüfung des Baus von Kunstrasenplätzen auch die Möglichkeit eines Neubaus oder einer Erneuerung als Naturrasenplatz zu prüfen (DS 211656-01 AA). Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die zusätzliche Sportanlage an der Oberdorfstraße als auch das angestrebte Kleinspielfeld an der Liestraße aufgrund der erforderlichen Gutachten z.B. aufgrund des Landschaftspflegerischem Begleitplans (LBP), artenschutzrechtliche PrüfungSeite 1 von 43 Seite 2 (ASP), Immissionsschutzgutachten, Verkehrsgutachten und Grunderwerb (nur Standort Oberdorfstraße) nicht zeitnah umgesetzt werden können und mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht genehmigungsfähig sind. Das geplante Kleinspielfeld stellt einen erheblichen Eingriff nach §14 BNatSchG in den vorhandenen, schützenswerten Gehölzbestand dar und widerspricht den Festsetzungen des geltenden Landschaftsplanes. Am alternativen Standort müsste das Grundstück zunächst erworben und eine Flächennutzungsplanänderung angestrebt werden, um eine Sportanlage zu realisieren. Zudem würde es sich auch hierbei um einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft gem. §14 BNatSchG handeln, der kompensationspflichtig wäre und bei dem artenschutzrechtliche Konflikte im Vorfeld nicht ausgeschlossen werden können. Aus den vorgenannten Gründen sollten diese beiden Optionen nicht weiterverfolgt werden. Um dem bestehenden Defizit an Sportmöglichkeiten in Geislar schnellstmöglich entgegenzuwirken, wird daher die Sanierung des vorhandenen Großspielfeldes an der Liestraße empfohlen. Unter Berücksichtigung der in der Machbarkeitsstudie aufgeführten positiven und negativen Eigenschaften von Sport- und Kunststoffrasen sowie des großen Bedarfs an Sportflächen im Ortsteil Geislar wird die Verwendung eines Kunststoffrasenbelages empfohlen. Ein Kunstrasenplatz ermöglicht eine Erhöhung der Nutzungsfrequenz sowie eine ganzjährige Bespielbarkeit. Die höheren Herstellungskosten von ca. 140.000 € netto gegenüber einem Naturrasenplatz werden sich über die Jahre durch die geringeren Unterhaltungs- und Pflegekosten amortisieren. Die Fläche befindet sich im planerischen Außenbereich, sodass die Maßnahme einen kompensationspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft gem. §14 BNatSchG darstellt. Im weiteren Planungsprozess ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen, ob ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes erforderlich ist und welche natur- und artenschutzrechtlichen Gutachten hierfür erforderlich sind. Bei der Sanierung der Sportanlage soll ebenfalls die Flutlichtanlage auf eine LED-Anlage umgerüstet werden. Beim Austausch der bestehenden Beleuchtungsanlagen wird aus Gründen des Artenschutzes und wegen des unmittelbar angrenzenden Landschaftsschutzgebietes sichergestellt, dass artenschutzrechtliche Konflikte ausgeschlossen werden und Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtverschmutzung ergriffen werden. Detaillierte Beleuchtungsvorgaben (Anzahl, Verortung, Zeiten, Abstrahlgeometrie, Höhe etc.) werden im Zuge des weiteren Verfahrens festgelegt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Machbarkeitsstudie schließt mit einer Kostenschätzung i.H.v. 1.206.000 EUR für den Umbau des Platzes in Kunststoffrasen ab. Hinzu kommen schätzungsweise 150.000 EUR für den Austausch der Beleuchtungsanlage. Somit liegen die Gesamtkosten des Umbaus bei 1.356.000 EUR brutto.Seite 2 von 43 Seite 3 Aus den Gesamtkosten für den Umbau ergeben sich für die Leistungsphasen 3-9 Planungskosten i.H.v. 136.000 EUR. Hinzu kommen die Kosten für die diversen zu erbringenden Gutachten i.H.v. ca. 15.000 EUR. Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme belaufen sich somit auf voraussichtlich 1.507.000 EUR. Dem Verein ist der aktuelle Planungsstand vorgestellt worden. Der Verein begrüßt den Vorschlag der Verwaltung. Die Mittel für die weiteren Planungsschritte und die begleitenden Gutachten stehen im investiven Etat des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung, wobei auf einen Haushaltsrest des Vorjahres zugegriffen wird. Die Regelungen in § 82 Abs. 2 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind gewahrt, da die ersten beiden Leistungsphasen der Planung bereits erbracht sind und somit die Planung fortgesetzt wird. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Ber und Betr von Sportan 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 151.000 EUR 55200080190 00/78.5300 2023 (HAR) Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn Geislar - Machbarkeitsstudie_230207 (öffentlich) 2 Sportplatzanlage Bonn Geislar, Liestraße - Kostenrahmen 230201 Kunststoffrasen (öffentlich)Seite 3 von 43 Seite 4 3 Sportplatzanlage Bonn Geislar, Liestraße - Kostenrahmen 230201 Naturrasen (öffentlich) 4 2022-05-L2-LA-01 Großspielfed Liestraße (öffentlich) 5 2022-05-L2-LA-02 Kleinspielfed Liestraße (öffentlich) 6 2022-05-L2-LA-03 Sportanlage Oberdorfstraße Variante 1 (öffentlich) 7 2022-05-L2-LA-04 Sportanlage Oberdorfstraße Variante 2 (öffentlich)Seite 4 von 43 www.dalhaus-engelmayer.de Dalhaus & Engelmayer Inhaber Markus Dalhaus Elbestraße 8 53919 Weilerswist Telefon 02254 96 99-0 Telefax 02254 96 99-20 Bundesstadt Bonn Sport- und Bäderamt Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar Machbarkeitsstudie Bearbeiter: Dipl.-Ing. K. Engelmayer Dipl.-Ing. J. Drouin Landschaftsarchitekt Bearbeitungsstand: Februar 2023Seite 5 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 2 | 25 INHALTSVERZEICHNIS 1 ANLASS ...............................................................................................................................................3 2 BESTANDSSITUATION ....................................................................................................................3 3 PLANUNGSABSTIMMUNGEN MIT DEN FACHÄMTERN ..........................................................7 4 ANALYSE DER SPORTPLÄTZE .....................................................................................................8 4.1 Vorhandener Rasenplatz Liestraße, Bonn-Geislar......................................................................... 8 4.1.1. Rechtliche Grundlagen .............................................................................................................. 9 4.1.2. Weitere Planungsparameter ................................................................................................... 10 4.1.3. Planungskonzept ..................................................................................................................... 10 4.1.4. Beurteilung .............................................................................................................................. 11 4.2 Zusätzliches Kleinspielfeld Liestraße, Bonn-Geislar .................................................................... 14 4.2.1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................ 14 4.2.2. Weitere Planungsparameter ................................................................................................... 16 4.2.3. Planungskonzept ..................................................................................................................... 16 4.2.4. Beurteilung .............................................................................................................................. 16 4.3 Errichtung eines weiteren Sportplatzes an der Oberdorfstraße ................................................. 19 4.3.1. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................ 19 4.3.2. Weitere Planungsparameter ................................................................................................... 21 4.3.3. Planungskonzept ..................................................................................................................... 22 4.3.4. Beurteilung .............................................................................................................................. 23 5 RESÜMEE ........................................................................................................................................ 25 ANHANG − Plan Nr. 2022-05-L2-LA-01 Lageplan Großspielfeld Sportanlage Liestraße M 1 : 200 − Plan Nr. 2022-05-L2-LA-02 Lageplan Kleinspielfeld Liestraße M 1 : 200 − Plan Nr. 2022-05-L2-LA-03 Lageplan Sportanlage Oberdorfstraße – Planungsvariante 1 M 1 : 500 − Plan Nr. 2022-05-L2-LA-04 Lageplan Sportanlage Oberdorfstraße – Planungsvariante 2 M 1 : 500 − Kostenrahmen Sanierung Großspielfeld Sportanlage Liestraße – Kunststoffrasen − Kostenrahmen Sanierung Großspielfeld Sportanlage Liestraße – NaturrasenSeite 6 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 3 | 25 1 ANLASS Aufgrund der Empfehlung des Sportausschusses vom 25.11.2021 und der Entscheidung der Bezirksvertretung Bonn-Beuel vom 08.12.2021 wurde die Verwaltung der Stadt Bonn beauftragt, Möglichkeiten für die dringend notwendige Erweiterung der Sportinfrastruktur im Ortsteil Geislar zu prüfen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben und für die in Betracht kommenden Alternativen Kosten zu ermitteln. In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 02.02.2022 wurde weiterhin beschlossen, neben der Prüfung des Baus von Kunstrasenplätzen auch die Möglichkeit eines Neubaus oder einer Erneuerung als Naturrasenplatz (incl. Drainage bzw. DIN-gerechtem Aufbau) zu prüfen. Dies gilt sowohl für die Erneuerung des bestehenden Platzes, als auch für den Bau eines neuen Kleinspielfeldes sowie für einen neu zu bauenden Sportplatz unter Beachtung der Handlungsempfehlungen des Frauenhofer Instituts für nachhaltige Kunstrasenplätze. Das Sport- und Bäderamt der Stadt Bonn beauftragte das Büro Dalhaus & Engelmayer mit Schreiben vom 02.11.2021 mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für das Kleinspielfeld an der Sportplatzanlage Liestraße in Bonn-Geislar und mit Schreiben vom 10.02.2022 mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Sanierung des vorhandenen Großspielfeldes an vorgenannter Sportanlage sowie Überprüfung eines weiteren Standortes. 2 BESTANDSSITUATION Die vorhandene Sportanlage FC Eintracht Geislar 1962 e.V. liegt an der Liestraße, Ecke Auestraße in Bonn-Geislar. Sie besteht aus einem Fußballplatz (Großspielfeld) mit Naturrasen, ausgestattet mit einer 4-Mast Flutlichtanlage. Das Umkleidegebäude befindet sich nordwestlich der Sportanlage unmittelbar an der Liestraße. Die Erschließung erfolgt über einen kurzen Stichweg an der östlichen Stirnseite des Gebäudes. Im Norden grenzt eine Wohnbebauung der Liestraße unmittelbar an die Sportanlage an. Im Osten trennt eine markante Pappelreihe die Wohnbebauung an der Auestraße vom Sportplatz optisch ab. Westlich der Sportanlage befindet sich eine Sporthalle sowie ein Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Löscheinheit Geislar. Südlich des Großspielfeldes verläuft eine ca. 70 m lange Laufbahn. Im Bereich des neu geplanten Kleinspielfeldes befindet sich darüber hinaus eine Weitsprunganlage sowie eine mit Bäumen und Sträuchern bestandene Fläche.Seite 7 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 4 | 25 Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Tim-Online) Foto 1: Sportanlage LiestraßeSeite 8 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 5 | 25 Der vorhandene Sportplatz ist stark abgängig. Der Naturrasenplatz wurde seinerzeit auf gewachsenem Boden errichtet und verfügt über keinen DIN-gerechten Aufbau. Somit fehlt die erforderliche Wasserdurchlässigkeit, notwendige Drainagen sind nicht vorhanden. Dies hat zur Folge, dass der Platz neben den üblichen Sperrzeiten im Winter und im Sommer (Rasenregeneration) auch bei Regen oftmals unbespielbar ist. Für den dort ansässigen Verein, FC Eintracht Geislar 1962 e.V., sind diese Umstände sehr hinderlich und auf Dauer nicht mehr zumutbar. Durch die Neubaugebiete in Geislar erfreut sich der Verein über regen Zulauf. Die Anzahl der Mannschaften hat sich in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt. Darüber hinaus hat sich durch die Auflösung einer Fußballabteilung in einem Nachbarort auch das Einzugsgebiet des Vereins vergrößert. Es ist davon auszugehen, dass der Zulauf auch weiterhin anhält, da weiterer Wohnraum sowie Kindergärten und eine Schule entstehen. Die Kapazitäten sind jedoch auf und auch neben dem Platz (Umkleiden/Sanitäranlagen) nahezu erschöpft. Bereits im 2019 veröffentlichten Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn ist darauf hingewiesen worden, dass der Naturrasenplatz in Geisler über die empfohlene Nutzungszeit hinaus in Anspruch genommen wird. Bereits zum damaligen Erhebungszeitpunkt lag der Auslastungsgrad bei 143 %. Um die Rahmenbedingungen in Geislar für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport zu verbessern, ist eine Anpassung der sportlichen Infrastruktur dringend erforderlich. Es sollen deshalb verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation geprüft werden: Errichtung eines zusätzlichen Kleinspielfeldes in Kunstrasen neben dem vorhandenen Sportplatz an der Liestraße. Umwandlung des vorhandenen Naturrasenspielfeldes in einen nachhaltigen Kunstrasenplatz. Hierdurch könnte die Nutzungsfrequenz des Platzes deutlich erhöht und eine ganzjährige Bespielbarkeit ermöglicht werden. Errichtung eines weiteren Sportplatzes mit ggfs. Leichtathletikanlagen und einem Umkleide- /Sanitärhaus an einem anderen Standort Als Standort für einen weiteren Sportplatz käme nach erster planungsrechtlicher Einschätzung eine Fläche an der Oberdorfstraße in Geislar zwischen dem nordöstlichen Ortsrand und der Autobahn in Betracht. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Standort stellt die einzige Möglichkeit im Ortsteil Geislar dar, außerhalb des Landschaftsschutzgebietes ein Großspielfeld mit Leichtathletikanlagen einschl. der erforderlichen Infrastruktur (Parkplätze, Umkleide-/Sanitärhaus etc.) zu errichten.Seite 9 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 6 | 25 Abb. 2: Lage des Plangebiets (Grundlage: Tim-Online) Foto 2: Standort OberdorfstraßeSeite 10 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 7 | 25 3 PLANUNGSABSTIMMUNGEN MIT DEN FACHÄMTERN Für die Abschätzung der Umsetzbarkeit der Planungsabsichten wurden die durch das Büro Dalhaus & Engelmayer erarbeiteten Planungskonzepte mit den nachstehenden Fachämtern besprochen: Stadtplanungsamt - Stadtentwicklung Besprechungstermin vom 15.12.2022, 16.01.2023 - Bezirks- und Ortsteilplanung Besprechungstermin vom 16.01.2023 - Mobilität und Verkehr Besprechungstermin vom 16.01.2023 - Planungsrecht Besprechungstermin vom 16.01.2023 Amt für Umwelt und Stadtgrün Besprechungstermin vom 29.11.2022 - Untere Naturschutzbehörde - Stadtgrün Bauordnungsamt Besprechungstermin vom 15.12.2022 Bei den Besprechungen der Planungsvarianten wurden die jeweiligen rechtlichen Grundlagen sowie die daraus abzuleitenden erforderlichen Untersuchungen und Anträge erörtert. Dabei spielten sowohl die naturschutzrechtlichen als auch die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen eine besondere Rolle. Bei dem Standort an der Oberdorfstraße wurden darüber hinaus die zusätzlichen Belastungen durch den Zu- und Abgangsverkehr diskutiert. Die sich hieraus ergebenden Anregungen und Forderungen für die jeweiligen Standorte fließen in die Analyse der Sportplätze unter Punkt 4 ein.Seite 11 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 8 | 25 4 ANALYSE DER SPORTPLÄTZE 4.1 Vorhandener Rasenplatz Liestraße, Bonn-Geislar Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist der Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen des Großspielfeldes zu untersuchen. Hierbei sind unter Berücksichtigung der möglichen Nutzungsintensität auch die Vor- und Nachteile eines Kunststoffrasenbelages gegenüber einem Naturrasen darzustellen. Abb. 3: Lage des Plangebiets Liestraße (Grundlage: Google Maps)Seite 12 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 9 | 25 4.1.1. Rechtliche Grundlagen • Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn (Stand: März 2021) weist das Planungsgebiet als Grünfläche aus, mit der Zusatzbestimmung Sportplatz. • Landschaftsplan Der vorhandene Sportplatz ist Bestandteil des Außenbereichs und liegt mit seinem südlichen Abschnitt z.T. im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Siegmündung. Er unterliegt somit den Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Bonn. Der Sportplatz liegt nördlich des Landschaftsschutzgebietes Landschaftsplan Siegmündung: Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm, Vilicher Bach und Vilicher Büschelchen (L 2.2). Laut textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans (Stand: Oktober 1993 – 1. Änderung) unterliegt das LSG im betroffenen Bereich den Allgemeinen Verboten gemäß der Allgemeinen Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete. Hier sind folgende Anpflanzungen festgesetzt (siehe Abb. 6 unter Punkt 4.2.1.): 7.1.45 An den in der Festsetzungskarte festgesetzten Stellen südlich und südwestlich Geislar sind 12 Gehölzgruppen (ca. 7 Gehölze) aus Hartriegel, Hasel, Weißdorn, Schlehe und Hundsrose zu pflanzen. • Wasserschutzzonen Der vorhandene Sportplatz liegt in der Wasserschutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Meindorf. Ungeachtet dessen ist für die Versickerung des Niederschlagswassers ein wasserrechtlicher Antrag bei der Unteren Umweltbehörde der Stadt Bonn zu stellen. Im unmittelbaren Bereich des Planungsgebietes sind keine natürlichen Oberflächengewässer vor- handen. Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Rheinhochwassers 10,50 m des Bonner Pegels.Seite 13 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 10 | 25 4.1.2. Weitere Planungsparameter • Höhensituation Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung durch das Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen, Abteilung Vermessungen und Geoinformationen (62-2) der Stadt Bonn ein Bestandsplan des vorhandenen Sportplatzes erstellt. Das vorhandene Fußballfeld weist an der westlichen Stirnseite in den Eckbereichen Höhen von 50.95 und 50.38 m üNN und an der östlichen Stirnseite von 50.67 und 50.56 m üNN auf. • Bodenverhältnisse Durch das Büro GBU GmbH, Geologie-, Bau- & Umweltconsult, wurde eine erdbautechnische Untersuchung (Baugrunderkundung) durchgeführt und eine geotechnische Beurteilung erstellt. Für die Sanierung des Großspielfeldes sind genauere Kenntnisse über den vorhandenen Aufbau des Untergrundes erforderlich, um eine Beurteilung in Hinblick auf die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Richtlinien bezüglich des erforderlichen Sportplatzneubaus durchführen zu können. Im Hinblick auf die Entsorgung oder Verwertung von Aushubmaterialien/-böden wurden weiterhin entsprechende Analysen erstellt. Zusätzlich wurde die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes beurteilt. Die Bodenanalytik weist im Bereich der gewachsenen Böden keine Auffälligkeiten auf und kann im Sinne der LAGA uneingeschränkt der Wiederverwendung zugeführt werden. Das Tennenmaterial sowie die darunter liegenden Auffüllungen der Laufbahn und Weitsprungbahn sind aufgrund ihrer Zuordnungswerte für Blei und Zink im Feststoff nicht wiederverwertbar. Wegen der Gesamtkonzentration an Schwermetallen ist das Aushubmaterial als gefährlicher Abfall einzustufen und ordnungsgemäß einer hierfür zugelassenen Deponie zuzuführen einschl. Dokumentation der Entsorgungswege. Die vorgenannte Bestandsaufnahme und Bodenuntersuchungen dienen auch insbesondere der Erstellung eines belastbaren Kostenrahmens. 4.1.3. Planungskonzept Das Großspielfeld wird auf die bestehende Flutlichtanlage ausgerichtet und hat eine Nettospielfläche von 96,00 x 60,00 m. Der Sicherheitsraum mit angrenzender hindernisfreier Zone beträgt an den Längsseiten jeweils 2,00 m und an den Stirnseiten jeweils 4,00 m (Bruttofläche 104,00 x 64,00 m).Seite 14 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 11 | 25 Umlaufend wird das Spielfeld mit einem Wegebelag aus Betonsteinpflaster mit einer Breite von 2,00 m (einschl. Muldenrinne) gerahmt. Aufgrund des Höhenunterschiedes von bis zu 60 cm auf dem vorhandenen Großspielfeld muss das Gelände ausgeglichen werden. Hierdurch kommt es zu einem Höhenversatz im Anschluss an das Umkleidegebäude und den vorhandenen Stellplätzen, der durch Betonwinkelsteinelemente abgefangen werden kann. Über eine Treppenanlage ist ein direkter Zugang vom Vorplatz des Umkleidegebäudes zum Spielfeld gegeben. Durch eine seitlich angeordnete Rampenanlage wird ein barrierefreier Zugang ermöglicht (Gefälle max. 6 %). Das Oberflächenwasser wird über eine umlaufende Muldenrinne mit Hofabläufen in einen Dränsammler geleitet, an dem auch die erforderlichen Dränstränge des Spielfeldes angeschlossen werden. Das so gesammelte Niederschlagswasser wird in eine an der östlichen Stirnseite (zwischen Spielfeld und Baumreihe – Pappeln) angeordneten Rigole eingeleitet, wo es dann in den Untergrund versickert. Die Rigolengröße ist abhängig von dem gewählten Belag des Großspielfeldes – Kunststoffrasen oder Naturrasen. Bei der Verwendung von Kunststoffrasen ist der Rigole noch eine Regenwasserbehandlungsanlage nach dem Sedimentations- und Adsorptionsprinzip (z.B. SediSubstrator der Fa. Fränkische o.glw.) in den beiden Zulaufbereichen vorzulagern. Bei der Herstellung des Spielfeldes in Naturrasen kann die vorhandene Beregnungsanlage weiterhin verwendet werden. Die Versenkregner sind der neuen Spielfeldabmessung und Höhenlage anzupassen. Auch bei der Herstellung des Spielfeldes in Kunststoffrasen wird eine Befeuchtung zur Minderung der Verletzungsgefahr (Verbrennungen durch starke Aufheizung bei Sonneneinstrahlung) und einer extremen Staubentwicklung notwendig. Es wird daher empfohlen, die vorhandene Beregnungsanlage weitestgehend zu erhalten, die Versenkregner auszutauschen und die Steuerungsventile außerhalb des Spielfeldes anzuordnen. 4.1.4. Beurteilung Aufgrund des Bedarfs an Sportflächen im Umfeld von Geislar ist der Erhalt und die zeitnahe Sanierung der Sportplatzanlage Liestraße dringend erforderlich. Dabei muss die Wahl des Sportplatzbelages unter Berücksichtigung der zu erwartenden hohen Nutzungsintensität getroffen werden.Seite 15 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 12 | 25 Gemäß den FLL-Sportplatzpflegerichtlinien beträgt die Nutzugsdauer für einen Naturrasen bis zu 800 Stunden/Jahr. Ein Kunststoffrasenbelag ist bis ca. 2000 Stunden/Jahr nutzbar. Nachfolgend sind die positiven und negativen Eigenschaften der beiden Belagsarten zum Vergleich tabellarisch aufgeführt. Tab.1: Positive und negative Eigenschaften von Sportrasen Positive Eigenschaften Negative Eigenschaften • geringere Baukosten gegenüber Kunststoff und Kunststoffrasen • günstiger Kraftabbau • Staubbindung • Sauerstoffproduktion • Temperaturausgleich • gutes Gleitverhalten • begrenzte Belastbarkeit • witterungsabhängig • Verletzungsgefahr auf stark strapazierten Flächen (z.B. Unebenheiten) • pflegeintensiv FLL, Empfehlungen für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien, Planungsgrundsätze (2006) S. 14, Tab. 3 Tab.2: Positive und negative Eigenschaften von Kunststoffrasen Positive Eigenschaften Negative Eigenschaften • hoher Aufforderungscharakter • weitgehend witterungsbeständig • sofortige Nutzung nach Schlechtwetterperioden • Förderung des technischen Spieles (Fußball, Hockey) durch hohe Ebenheit des Belages • hohe Nutzungsintensität • geringe Verschmutzung der Sportkleidung • geringe Pflegekosten • multifunktionale Nutzung, z.B. Kleinspielfelder • hohe Bau- und Erneuerungskosten • starke Aufheizung bei Sonneneinstrahlung und fehlender Befeuchtungsmöglichkeit • aus Angst vor Verletzungen individuell gehemmteres Spiel als auf Sportrasenflächen • bei sandverfüllten Belägen Möglichkeit von Hautabschürfungen FLL, Empfehlungen für die Pflege und Nutzung von Sportanlagen im Freien, Planungsgrundsätze (2006) S. 15, Tab. 6 Die Mehrkosten für einen Kunststoffrasenbelag gegenüber einem Naturrasenbelag belaufen sich bei diesem Standort auf ca. 140.000,- € netto. Die Mehrkosten minimieren sich jedoch über die Jahre durch die geringeren Unterhaltungs- und Pflegekosten.Seite 16 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 13 | 25 Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten positiven und negativen Eigenschaften von Sportrasen und Kunststoffrasen sowie der zu erwartenden hohen Nutzungsintensität des Sportplatzes empfehlen wir trotz der höheren Sanierungskosten die Verwendung eines Kunststoffrasenbelages. Die vorhandene Beregnungsanlage sollte dabei erhalten und den Erfordernissen entsprechend angepasst werden (siehe Punkt 4.1.3). Aufgrund der erhöhten Nutzungsintensität bei der Verwendung von Kunststoffrasen ist davon auszugehen, dass im Rahmen des Bauantrages auch eine Schalltechnische Untersuchung gefordert wird. Hierbei sind die zu erwartenden Sportgeräuschimmissionen der zukünftigen Sportanlage in Bezug auf die angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen (Wohnbebauung) zu ermitteln, nach 18. BImSchV-Sportanlagenlärmschutzverordnung zu beurteilen sowie eine Aussage zur maximal möglichen Belegung der Anlage und zur erforderlichen zeitlichen Beschränkung der Nutzung zu treffen. Da bei alleiniger Betrachtung des Großspielfeldes keine zusätzlichen Sportangebote geschaffen werden und sich die Sportflächengröße gegenüber der Bestandssituation leicht reduziert, ist nicht mit einem zusätzlichen Nachweis von Stellplätzen zu rechnen (siehe hierzu auch unter Punkt 4.2.4). Aufgrund der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet kann die Erfordernis einer Artenschutzrechtlichen Prüfung nicht sicher ausgeschlossen werden. Dies ist noch mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.Seite 17 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 14 | 25 4.2 Zusätzliches Kleinspielfeld Liestraße, Bonn-Geislar Im Weiteren ist beabsichtigt, im süd-westlichen Bereich des Sportplatzes (derzeit z.T. Weitsprunganlage) ein Kleinspielfeld (ggf. Soccer-Anlage) vorzusehen. Abb. 5: Lage des Plangebiets Liestraße (Grundlage: Google Maps) 4.2.1. Rechtliche Grundlagen • Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn (Stand März 2021) weist das Planungsgebiet als Grünfläche aus. • Landschaftsplan Das geplante Kleinspielfeld liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Siegmündung. Es unterliegt somit den Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Bonn. Das Kleinspielfeld grenzt südlich unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Landschaftsplan Siegmündung: Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm, Vilicher Bach und Vilicher Büschelchen (L 2.2) und reicht bis ca. 35 m an den Vilicher Bach. Laut textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans (Oktober 1993 – 1. Änderung) unterliegt das LSG im betroffenen Bereich den Allgemeinen Verboten gemäß der Allgemeinen Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete.Seite 18 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 15 | 25 Die Erweiterung durch das geplante Kleinspielfeld widerspricht dem Punkt 7. Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen der textlichen Festsetzung des Landschaftsplanes. Hier wurde folgende Anpflanzung festgesetzt: 7.1.45 An den in der Festsetzungskarte festgesetzten Stellen südlich und südwestlich Geislar sind 12 Gehölzgruppen (ca. 7 Gehölze) aus Hartriegel, Hasel, Weißdorn, Schlehe und Hundsrose zu pflanzen. Abb. 6: Auszug aus der Festsetzungskarte des Landschaftsplanes Siegmündung (nördlich von Vilich) • Wasserschutzzonen Der vorhandene Sportplatz liegt in der Wasserschutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Meindorf. Ungeachtet dessen ist für die Versickerung des Niederschlagswassers ein wasserrechtlicher Antrag bei der Unteren Umweltbehörde der Stadt Bonn zu stellen. Im unmittelbaren Bereich des Planungsgebietes sind keine natürlichen Oberflächengewässer vor- handen. Das geplante Kleinspielfeld reicht jedoch bis ca. 35 m an den Vilicher Bach. Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Rheinhochwassers 10,50 m des Bonner Pegels.Seite 19 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 16 | 25 4.2.2. Weitere Planungsparameter • Höhensituation Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen der Grundlagenermittlung durch das Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen, Abteilung Vermessungen und Geoinformationen (62-2) der Stadt Bonn ein Bestandsplan des vorhandenen Sportplatzes erstellt. Das vorhandene Gelände im Bereich des geplantes Kleinspielfeldes liegt ca. 20-30 cm unter dem geplanten Höhenniveau. Südöstlich greift das geplante Spielfeld in einen bis ca. 80 cm hohen Erdwall ein. • Bodenverhältnisse Siehe hierzu unter Punkt 4.1.2 Bodenverhältnisse. 4.2.3. Planungskonzept Das Kleinspielfeld grenzt an den umlaufenden Weg des geplanten Großspielfeldes und hat eine Nettospielfläche von 26,00 x 13,00 m. Der Sicherheitsraum mit angrenzender hindernisfreier Zone beträgt an den Längsseiten jeweils 1,00 m und an den Stirnseiten jeweils 2,00 m (Bruttofläche 30,00 x 15,00 m). Umlaufend wird das Spielfeld mit einem Ballfangzaun eingefasst. Das Oberflächenwasser wird über ein seitliches Gefälle von ca. 0,8 % über den umlaufende Gehweg in die Muldenrinne des Großspielfeldes entwässert und der geplanten Rigole des Großspielfeldes zugeführt (siehe unter Punkt 4.1.3). 4.2.4. Beurteilung Bei der Beurteilung der Belagseignung für das Kleinspielfeld spricht auch hier die zu erwartende hohe Nutzungsintensität gegen die Verwendung von Naturrasen (siehe hierzu Punkt 4.1.4). Bekräftigt wird diese Einschätzung durch die relativ kleine Spielfläche und der damit verbundenen höheren Belastung des Sportbelages. Durch die Verwendung eines Kunststoffbelages anstelle eines Kunststoffrasens kann das Spielangebot (z.B. Hockey, Basketball) darüber hinaus noch erhöht werden. Gleichzeitig verringert sich dadurch der Pflegeaufwand für das Kleinspielfeld erheblich. Unter Berücksichtigung der unter Punkt 4.1.4 aufgeführten positiven und negativen Eigenschaften von Sportrasen und Kunststoffrasen, der zu erwartenden hohen Nutzungsintensität des Spielfeldes,Seite 20 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 17 | 25 der Belastung des Sportbelages durch die relative kleine Spielfläche sowie eines größtmöglichen Angebotes an Spiel-/Sportmöglichkeiten empfehlen wir die Verwendung eines Kunststoffbelages. Für die Realisierung des Kleinspielfeldes sind größere Geländemodellierungen erforderlich, um an das Geländeniveau des Großspielfeldes unter Berücksichtigung der erforderlichen Oberflächenentwässerung anschließen zu können. Da das geplante Kleinspielfeld eine Vergrößerung des Sportangebotes darstellt, ist davon auszugehen, dass zusätzliche PKW-Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Bedingt durch die beengten Platzverhältnisse wäre dies nur an der östlichen Stirnseite des Großspielfeldes umsetzbar. Dies würde eine Rodung der Pappelreihe erfordern, was aus Sicht des Verfassers aufgrund des massiven Eingriffes jedoch nicht vertretbar ist. Eine weitere Realisierungsmöglichkeit des zusätzlichen Stellplatzangebotes bestünde lediglich in der Reduzierung der Spielfeldlänge des Großspielfeldes um ca. 2,00 m. Die Erweiterung des Sportangebotes erfordert eine Schalltechnische Untersuchung, durch die die zu erwartenden Sportgeräuschimmissionen der zukünftigen Sportanlage in Bezug auf die angrenzenden schutzbedürftigen Nutzungen (Wohnbebauung) ermitteln und nach 18. BImSchV- Sportanlagenlärmschutzverordnung beurteilt werden. Dies kann zu einer zeitlichen Beschränkung der Nutzung führen. Das geplante Kleinspielfeld stellt z.T. einen erheblichen Eingriff in den vorhandenen, schützenswerten Gehölzbestand dar und widerspricht den Festsetzungen des geltenden Landschaftsplanes. Bedingt dadurch wird die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Aufgrund des zu erwartenden Eingriffs, der unmittelbaren Nähe zum Landschaftsschutzgebiet und des Vilicher Baches stellen die Fachämter keine positive Zustimmung bei einer Antragsstellung in Aussicht.Seite 21 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 18 | 25 Foto 3: Gehölzbestand zwischen Sportanlage und Landschaftsschutzgebiet Als alternativer Standort für das Kleinspielfeld wurde die Fläche zwischen Großspielfeld und Pappelreihe an der Auestraße diskutiert. Bei einer Realisierung dieser Variante müsste ein Großteil der Pappelreihe gefällt werden, wodurch die markante Sichtbegrenzung zwischen Wohnbebauung und Sportanlage verloren gehen würde, was aus Sicht des Verfassers nicht vertretbar ist. Zudem würde diese Fläche bereits für den erforderlichen Stellplatznachweis benötigt. Foto 4: Pappelreihe an der AuestraßeSeite 22 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 19 | 25 4.3 Errichtung eines weiteren Sportplatzes an der Oberdorfstraße Der Standort für einen weiteren Sportplatz an der Oberdorfstraße stellt die einzige Möglichkeit im Ortsteil Geislar dar, außerhalb des Landschaftsschutzgebietes ein Großspielfeld mit Leichtathletikanlagen einschl. der erforderlichen Infrastruktur (Parkplätze, Umkleide-/Sanitärhaus etc.) zu errichten. Bei dem Standort handelt sich um mehrere Flurstücke, die sich nicht im Eigentum der Stadt Bonn befinden. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurde die Realisierbarkeit einer solchen Sportanlage untersucht. Abb. 7: Lage des Plangebiets Oberdorfstraße (Grundlage: Google Maps) 4.3.1. Rechtliche Grundlagen • Regionalplan Der Regionalplan (Stand: 2004) weist für diesen Bereich einen Grünzug aus, der als siedlungsnahe Freifläche für freiraumorientierte Erholungs-, Sport- und Freizeitnutzung zu erhalten und zu entwickeln ist. Demnach stünden einem Sportplatz vorbehaltlich weiterer Prüfungen keine grundsätzlichen Hemmnisse durch die übergeordnete Planungsebene entgegen. Allerdings müsste für die Errichtung eines Sportplatzes an dieser Stelle der Flächennutzungsplan geändert werden.Seite 23 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 20 | 25 • Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn (Stand: März 2021) weist das Planungsgebiet als Grünfläche aus, mit der Zusatzbestimmung Umspannwerk. • Landschaftsplan Das Planungsgebiet für den neuen Sportplatz an der Oberdorfstraße ist Bestandteil des Außenbereichs und liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Siegmündung. Er unterliegt somit den Festsetzungen des Landschaftsplans der Stadt Bonn. Der Sportplatz liegt zwischen den beiden Landschaftsschutzgebieten L 2.4 "Weidlecken, Bramer Acker, An der Bramer Tränke, Am Mühlenpfad, In der Schliken" im Norden und L 2.2 Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm, Vilicher Bach und Vilicher Büschelchen im Süden. Laut textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans (Stand: Oktober 1993 – 1. Änderung) sind unter Punkt 7. Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen für das Planungsgebiet folgende Festsetzungen vorgegeben: 7.1.29 Die Terrassenkante nördlich Geislar (Flutmulde an der A 565 – Anmerkung des Verfassers) ist mit 4 Strauchgruppen (ca. 15 Gehölzen) aus Hasel, Weißdorn, Schlehe, Hartriegel und Hundsrose zu bepflanzen. Abstand zwischen den Gruppen max. 20 m. 7.1.30 In den Eckbereichen und vor den Windverstrebungen der Scheunen nordöstlich Geislar sind 7 Gehölzgruppen (ca. 5 - 7 Gehölze) aus Rotbuche, Traubeneiche, Sandbirke, Faulbaum und Weißdorn zu pflanzen. Abb. 8: Auszug aus der Festsetzungskarte des Landschaftsplanes SiegmündungSeite 24 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 21 | 25 • Wasserschutzzonen Der vorhandene Sportplatz liegt in der Wasserschutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Meindorf. Ungeachtet dessen ist für die Versickerung des Niederschlagswassers ein wasserrechtlicher Antrag bei der Unteren Umweltbehörde der Stadt Bonn zu stellen. Im unmittelbaren Bereich des Planungsgebietes sind keine natürlichen Oberflächengewässer vor- handen. Im Bereich des oberen Plangebietes befindet sich unmittelbar an der Abfahrt von der A 565 zur A 59 eine sogenannte Hochwasser-/Flutmulde (ca. 0,6 ha), die u.a. das anfallende Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen auffängt. Abb. 9: Hochwasser-/Flutmulde mit Rahmenpflanzung (Grundlage: Google Maps) 4.3.2. Weitere Planungsparameter • Höhensituation Das Gelände fällt von der Oberdorfstraße Richtung Autobahn A565 bis zur Flutmulde hin um insgesamt ca. 2,00 m ab, wobei der Höhenunterschied über 2/3 der Fläche lediglich 0,50 m beträgt. Für die Höhenausrichtung des Großspielfeldes mit Leichtathletikanlagen muss ein entsprechender Höhenausgleich zwischen der Oberdorfstraße und der Rahmenpflanzung der Flutmulde hergestellt werden.Seite 25 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 22 | 25 • Bodenverhältnisse Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und weist dementsprechend eine starke Ackerkrume auf. Eine Baugrunduntersuchung wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht durchgeführt. • Bundesfernstraßengesetz Gemäß Bundesfernstraßengesetzt besteht entlang von Bundesautobahnen eine Bauverbotszone mit einer Breite von 40 m. Für Bauvorhaben im Abstand von 40-100 m wird eine Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde erforderlich. 4.3.3. Planungskonzept Für die zusätzliche Sportanlage an der Oberdorfstraße wurden 2 Planungsvarianten erarbeitet. Variante 1 - Nord-/Südausrichtung: Unter Berücksichtigung der Flurstücksgrenzen und dem notwendigen Erwerb der Grundstücke, wurde das Großspielfeld mit Leichtathletikanlagen um ca. 24 Grad nach Nordwesten gedreht. Die erforderlichen Stellplätze sowie das Vereinsheim wurden an der südwestlichen Längsseite der geplanten Sportanlage parallel ausgerichtet. Die verbleibende Fläche des großen Flurstückes zwischen Parkplatz und dem erforderlichen Lärmschutzwall/-wand dient der Errichtung weiterer Leichtathletikanlagen. Der Parkplatz sieht insgesamt 84 PKW-Stellplätze vor. Bei dieser sporttypischen Nord-/Südausrichtung reicht die Sportanlage bis in die nördlich angrenzende Flutmulde mit ihrer Rahmenpflanzung sowie in die 40 m breite Verbotszone der Autobahn A 565. Variante 2 - Ost-/Westausrichtung: Bei dieser Variante kann die Inanspruchnahme der Flächen auf das Flurstück 2842 begrenzt werden. Dadurch rückt die Sportanlage deutlich näher an den Lärmschutzwall und die Wohnbebauung heran. Die erforderlichen Stellplätze wurden an der südlichen Längsseite der geplanten Sportanlage entlang der Oberdorfstraße ausgerichtet. Das Umkleide-/Sanitärhaus liegt bei dieser Variante zwischen Parkplatz und Sportanlage unmittelbar an der Laufbahn. Auch bei dieser Variante werden die Leichtathletikdisziplinen zum Teil im Bereich der Rasenflächen angeboten. Der Parkplatz sieht insgesamt 90 PKW-Stellplätze vor.Seite 26 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 23 | 25 Diese Planungsvariante lässt die sportplatztypische Nord-/Südausrichtung unberücksichtigt. Dadurch kann allerdings ein Eingreifen in die nördlich angrenzende Flutmulde mit ihrer Rahmenpflanzung sowie in die 40 m breite Verbotszone der Autobahn A 565 vermieden werden. 4.3.4. Beurteilung Variante 1 - Nord-/Südausrichtung: Bei dieser Variante kann die sporttypische Nord-/Südausrichtung weitestgehend umgesetzt werden. Durch die leichte Drehung der Sportplatzanlage um ca. 24 Grad kann der erforderliche Flächenerwerb minimiert werden. Da bei dieser Variante die Sportanlage bis in die nördlich angrenzende Flutmulde mit ihrer Rahmenpflanzung sowie in die 40 m breite Verbotszone der Autobahn A 565 reicht, ist jedoch davon auszugehen, dass eine Realisierung schon deshalb nicht möglich ist. Die Variante wird aus diesem Grunde nicht weiter betrachtet. Variante 2 - Ost-/Westausrichtung: Bei dieser Variante kann die Inanspruchnahme der Flächen auf das Flurstück 2842 begrenzt werden. Dies ist jedoch nur durch die ungünstige Ost-Westausrichtung möglich. Eine Beeinträchtigung der sportlichen Aktivitäten durch die Blendung der Sonne insbesondere in den Morgen– und Abendstunden ist somit zu erwarten. Durch diese Ausrichtung kann allerdings ein Eingreifen in die nördlich angrenzende Flutmulde mit ihrer Rahmenpflanzung sowie in die 40 m breite Verbotszone der Autobahn A 565 vermieden werden. Gleichzeitig rückt die Sportanlage durch die Ausrichtung näher an den Lärmschutzwall und die Wohnbebauung heran. Grundsätzlich wird aufgrund der zu erwartenden Beeinträchtigungen des angrenzenden Wohngebietes ein Immissionsschutzgutachten erforderlich, um die Auswirkung durch den Spielbetrieb (Geräuschkulisse, Flutlicht etc.) sowie den Zu- und Abgangsverkehr zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen zu können.Seite 27 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 24 | 25 Die Erschließung des Wohngebietes im Zufahrtsbereich der geplanten Sportanlage (Oberdorfstraße und Schnufertsberg) ist geprägt durch Engstellen bzw. verkehrsberuhigten Zonen. Hier wird es erforderlich, das zusätzliche Verkehrsaufkommen und die damit zu erwartenden Belastungen für das Wohngebiet zu bestimmen. Foto 5: Oberdorfstraße Foto 6: Schnufertsberg Die Abstimmung mit den zuständige Fachämtern hat ergeben, dass eine zusätzliche Verkehrsbelastung unter Berücksichtigung der örtlich beengten Straßenverhältnisse für die Anwohner voraussichtlich nicht zumutbar ist. Bedingt durch die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich wird zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung sowie der artenschutzrechtlichen Belange die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Aufgrund der oben aufgeführten rechtlichen Grundlagen und den sich daraus ergebenden Erfordernissen sowie den zu erarbeitenden Gutachten (Flächennutzungsplanänderung, Immissionsschutzgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan, artenschutzrechtliche Prüfung, Verkehrsgutachten etc.) ist von einer mehrjährigen Planungsphase auszugehen. Die zuständigen Fachämter sehen aufgrund der vorgenannten Punkte einer Genehmigungsfähigkeit kritisch entgegen.Seite 28 von 43 Erweiterung der Sportanlagen in Bonn-Geislar – Machbarkeitsstudie Seite 25 | 25 5 RESÜMEE Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass sowohl die zusätzliche Sportanlage an der Oberdorfstraße als auch das angestrebte Kleinspielfeld an der Liestraße aufgrund der erforderlichen Gutachten wie Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), artenschutzrechtliche Prüfung (ASP), Immissionsschutzgutachten, Verkehrsgutachten und Grunderwerb (nur Standort Oberdorfstraße) nicht zeitnah umgesetzt werden können. Aus diesen Gründen sehen die zuständigen Fachämter einer Genehmigungsfähigkeit dieser beiden Maßnahmen kritisch entgegen. Um dem bestehenden Defizit an Sportmöglichkeiten in Geislar schnellstmöglich entgegenzuwirken, wird daher die Sanierung des vorhandenen Großspielfeldes an der Liestraße dringend empfohlen. Unter Berücksichtigung der oben aufgeführten positiven und negativen Eigenschaften von Sportrasen und Kunststoffrasen sowie des großen Bedarfs an Sportflächen im Ortsteil Geislar empfehlen wir die Verwendung eines Kunststoffrasenbelages. Die höheren Herstellungskosten von ca. 140.000,- € netto werden sich über die Jahre durch die geringeren Unterhaltungs- und Pflegekosten minimieren. Aufgrund des deutlich höheren Investitionsaufwandes ist sicherzustellen, dass die angestrebte hohe Nutzungsintensität des Sportplatzes tatsächlich realisiert werden kann. Wir empfehlen daher dringend, vor dem Beginn weiterer Planungsphasen, ein Schalltechnisches Gutachten zu beauftragen, um frühzeitig Aussagen zur maximal möglichen Belegung und zu eventuellen zeitlichen Beschränkung hinsichtlich der Nutzung der Anlage zu erhalten. Da gem. den vorliegenden Unterlagen der südliche Teil des vorhandenen Großspielfeldes sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes befindet, muss der Widerspruch zu den Zielsetzungen des Landschaftsplanes (s. Abb. 6 unter Punkt 4.2.1) mit der Unteren Naturschutzbehörde abgeklärt werden. Ggfs. wird hier die Berücksichtigung der Eingriffs-/Ausgleichregelung in Form eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages sowie ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes erforderlich. Aufgrund der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet ist in diesem Zusammenhang auch das Erfordernis einer Artenschutzrechtlichen Prüfung nochmals zu klären. i.A. J. Drouin Weilerswist, 7. Februar 2023Seite 29 von 43 Menge EP GP 500 Außenanlagen und Freiflächen 510 Erdbau 511 Herstellung 511.1 Grasnarbe abschälen und entsorgen 8.750 m² 2,60 € 22.750,00 € 511.2 Oberboden abtragen und entsorgen im Mittel ca. 0,15 m 1.320 m³ 26,50 € 34.980,00 € 511.3 Boden abtragen und entsorgen, LAGA Z 0 2.175 m³ 32,00 € 69.600,00 € 511.4 Boden abtragen und zum Wiedereinbau zwischenlagern 75 m³ 17,50 € 1.312,50 € Summe 128.642,50 € 530 Oberbau, Deckschichten 531 Wege 531.1 Grundplanum einschl. Gefällesystem / Bodenregulierung 1.175 m² 2,00 € 2.350,00 € 531.2 Frostschutzschicht Material: Kiessand 0/32 mm, Stärke 18 cm 175 m³ 52,00 € 9.100,00 € 531.3 Schottertragschicht Material: Grauwackerschotter 0/45, korngestuft, Stärke 15 cm 150 m³ 60,00 € 9.000,00 € 531.4 Randeinfassung einschl. erforderlicher Unterbau Material: Betonkantenstein 8/25 cm 295 m 28,50 € 8.407,50 € 531.5 Belag einschl. Schnittarbeiten Material: Betonsteinpflaster 20/10/8, Farbe anthrazit 975 m² 32,00 € 31.200,00 € 531.6 Allgemeine Anpassungarbeiten in Übergangsbereichen psch 4.750,00 € Summe 64.807,50 € 535 Sportplatzflächen 535.1 Großspielfeld - Kunststoffrasen 535.1.1 Grundplanum einschl. Gefällesystem / Bodenregulierung 6.660 m² 2,00 € 13.320,00 € 535.1.2 Frostschutzkies (Bodenaustausch), Stärke 20 cm 6.660 m² 8,80 € 58.608,00 € 535.1.3 Ungebundene Schottertragschicht herstellen, Ausführung 2-lagig, Stärke 20 cm 6.660 m² 10,40 € 69.264,00 € 535.1.4 Gebundene Elastische Tragschicht im Ortseinbau herstellen, Nenndicke 35 mm 6.660 m² 13,00 € 86.580,00 € 535.1.5 Kunststoffrasen mit Sand-gefüllter Polschicht 6.660 m² 22,50 € 149.850,00 € 535.1.6 Linierung Kunststoffrasenplatz gem. Regelwerk DFB Großspielfeld - weiß, Querspielfelder - blau psch 3.600,00 € 535.1.7 Pflege und Intensivreinigung Kunststoffrasenbelag 6.660 m² 0,25 € 1.665,00 € Summe 382.887,00 € Bundesstadt Bonn Sportanlage Bonn Geislar, Liestraße Sanierung Großspielfeld - Kunststoffrasen - Kostenrahmen vom 01.02.2023 Machbarkeitsstudie Seite 1 von 5Seite 30 von 43 539 Sonstiges zur KG 530 539.1 Kontrollprüfungen / Sportplatz 539.1.1 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Grundplanum 6 St 150,00 € 900,00 € 539.1.2 Kontrollprüfungen Kornverteilung Tragschicht 2 St 320,00 € 640,00 € 539.1.3 Kontrollprüfungen Wasserdurchlässigkeit Tragschicht 2 St 300,00 € 600,00 € 539.1.4 Kontrollprüfungen Kraftabbau 1 St 750,00 € 750,00 € 539.1.5 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Tragschicht 2 St 150,00 € 300,00 € Summe 3.190,00 € 539.2 Kontrollprüfungen / Wege 539.2.1 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Grundplanum 4 St 150,00 € 600,00 € Summe 600,00 € 540 Baukonstruktionen 541 Einfriedungen 541.1 Stabgitterzaun, Höhe 2,00 m, farbbeschichtet 145 m 105,00 € 15.225,00 € 541.2 Toranlage, 2-flügelig, Durchfahrtsbreite 5 m, farbbeschichtet 1 St. 3.800,00 € 3.800,00 € 541.3 Ballfangzaun einschl. Pfosten an östlicher Stirnseiten Großspielfeld, Höhe 6 m, Strafraumbreite 41 m 460,00 € 18.860,00 € 541.4 Statische Berechnung und Prüfstatik für Ballfangzaun psch 2.500,00 € 541.5 Winkelstützmauern, Höhen von 55 bis 80 cm einschl. Eckelemente und Form- und Passstücke 90 m 295,00 € 26.550,00 € Summe 66.935,00 € 543 Rampen, Treppen, Tribünen 543.1 Stufenanlage aus Betonfertigteilelementen 20 m 220,00 € 4.400,00 € 543.2 Handläufe für Treppenanlagen 2 St. 450,00 € 900,00 € 543.3 Handläufe und Radabweiser Rampe 27 m 350,00 € 9.275,00 € Summe 14.575,00 € 550 Technische Anlagen 551 Abwasseranlagen 551.1 Oberflächenwasser 551.1.1 Fließrinne Material: Sport-Muldenrinne 33/30/10 einschl. Oberbau 350 m 49,50 € 17.325,00 € 551.1.2 Muldenabläufe Material: Guß-Abläufe 30/30, mit Schlammfang 28 St. 370,00 € 10.360,00 € 551.1.3 Anschlussleitungen für Muldenabläufe, PP-Rohr DN 110, Anschluss an Teilsickerrohr 50 m 85,00 € 4.250,00 € Summe 31.935,00 € Seite 2 von 5Seite 31 von 43 551.2 Drainagewasser 551.2.1 Drainageleitung DN 80 Material: flexibles Drainagerohr als Vollsickerrohr einschl. Erdarbeiten 1.300 m 26,00 € 33.800,00 € 551.2.2 Drainageleitung DN 150/200 als Sammlerleitung Material: flexibles Drainagerohr als Teilsickerrohr einschl. Erdarbeiten und Anschluss Sauger 360 m 42,50 € 15.300,00 € 551.2.3 Spül- / Kontrollschacht Material: nicht begehbarer Schacht aus PE-HD - DN 400 2 St. 540,00 € 1.080,00 € 551.2.4 Spül- / Kontrollschacht Material: begehbarer Schacht aus Betonfertigteilen - DN 1000 2 St. 1.100,00 € 2.200,00 € 551.2.5 Spül- / Kontrollschacht mit Sandfang Material: begehbarer Schacht aus Betonfertigteilen - DN 1500 2 St. 2.400,00 € 4.800,00 € 551.2.6 Entwässerungsleitung für Regenwasserableitungen zu Rigolen Material: PP-Rohr DN 315 35 m 220,00 € 7.700,00 € 551.2.7 Regenwasserbehandlungsanlage einschl. Erdarbeiten - Sedimentations- und Adsorptionsprinzip - 2 St. 27.500,00 € 55.000,00 € 551.2.8 Rohr-Rigole herstellen einschl. Revisionsschächte und Erdarbeiten (L/B/H - 27,00/6,00/2,00 m) psch 52.500,00 € Summe 172.380,00 € 552 Wasseranlagen 552.1 Bewässerungsanlage Teilrückbau und Erneuerung Mittelfeldregner psch 26.000,00 € Summe 26.000,00 € 556 Elektrische Anlagen 556.1 Erdungsband einschl. Anschluss an Barrieren und Zaun-/Toranlagen psch 10.000,00 € Summe 10.000,00 € 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 561 Allgemeine Einbauten 561.1 Abfallbehälter 6 St. 650,00 € 3.900,00 € Summe 3.900,00 € 562 Besondere Einbauten 562.1 Spielfeldbarriere - 1,20 m hoch Material: Stahlrundrohre, farbbeschichtet 340 m 52,00 € 17.680,00 € 562.2 Gitterfüllung als Zulage zu vorgenannter Position 340 m 38,00 € 12.920,00 € 562.3 Trainerbänke 2 St. 5.650,00 € 11.300,00 € 562.4 Fußballtore 7,32 x 2,44 Material: Aluminium mit Netz und Bodenhülsen 2 St. 2.050,00 € 4.100,00 € 562.5 Jugendtore 5,00 x 2,00 Material: wie vor beschrieben 4 St. 1.600,00 € 6.400,00 € Seite 3 von 5Seite 32 von 43 562.6 Eckstangen Material: aus Kunststoff mit Bodenhülsen 4 St. 180,00 € 720,00 € Summe 53.120,00 € 570 Vegetationsflächen 571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung 571.1 Grundplanum gelockert herstellen einschl. Herstellung des Gefällesystem und Bodenregulierung 1.975 m² 2,00 € 3.950,00 € 571.2 Oberbodenauftrag Rasenflächen Auftragsstärke i. M. 20 cm 395 m³ 38,00 € 15.010,00 € 571.3 Bodenverbesserung aufbringen und einarbeiten 1.975 m² 0,80 € 1.580,00 € Summe 20.540,00 € 574 Rasen- und Saatflächen 574.1 Scherrasen einschl. Fertigstellungspflege 1.975 m² 3,00 € 5.925,00 € Summe 5.925,00 € 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen 591 Baustelleneinrichtung 591.1 Baustelleneinrichtung und Bauzaun Einrichten, Vorhalten, Betreiben und nach der Baumaßnahme Räumen psch 5.000,00 € Summe 5.000,00 € 594 Abbruchmaßnahmem 594.1 Fußballtore aufnehmen und entsorgen 2 St 200,00 € 400,00 € 594.2 Abfallbehälter aufnehmen und entsorgen 2 St 45,00 € 90,00 € 594.3 Ballfangzaun aufnehmen und entsorgen 20 m 60,00 € 1.200,00 € 594.4 Randeinfassungen aufnehmen und entsorgen - Kantenstein 225 m 8,50 € 1.912,50 € 594.5 Tennenmaterial abtragen und entsorgen, LAGA > Z 2, DK I 25 m³ 120,00 € 3.000,00 € 594.6 Auffüllungen abtragen und entsorgen, LAGA > Z 2, DK 0 105 m³ 95,00 € 9.975,00 € 594.7 Betonsteinpflaster 20/10/8 aufnehmen und entsorgen 260 m² 14,00 € 3.640,00 € 594.8 Trag- und Frostschutzschichten aufnehmen und entsorgen, LAGA Z 0 95 m³ 28,00 € 2.660,00 € 594.9 Fundamente aufnehmen und entsorgen 2 m³ 100,00 € 200,00 € Summe 23.077,50 € Summe 500 Außenanlagen netto 1.013.514,50 € Seite 4 von 5Seite 33 von 43 In den 500'er Baukosten nicht enthalten sind: > Erneuerung Flutlichtanlage > Baugrundverbesserung, Bodenstabilisierung > Mantelverordnung, Inkratfttreten: 01. August 2023 - Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung - Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - Änderung der Deponieverordnung - Änderung der Gewerbeabfallverodnung Seite 5 von 5Seite 34 von 43 Menge EP GP 500 Außenanlagen und Freiflächen 510 Erdbau 511 Herstellung 511.1 Grasnarbe abschälen und entsorgen 8.750 m² 2,60 € 22.750,00 € 511.2 Oberboden abtragen und entsorgen im Mittel ca. 0,15 m 1.320 m³ 26,50 € 34.980,00 € 511.3 Boden abtragen und entsorgen, LAGA Z 0 2.175 m³ 32,00 € 69.600,00 € 511.4 Boden abtragen und zum Wiedereinbau zwischenlagern 75 m³ 17,50 € 1.312,50 € Summe 128.642,50 € 530 Oberbau, Deckschichten 531 Wege 531.1 Grundplanum einschl. Wegegefällesystem / Bodenregulierung 1.175 m² 2,00 € 2.350,00 € 531.2 Frostschutzschicht Material: Kiessand 0/32 mm, Stärke 18 cm 175 m³ 52,00 € 9.100,00 € 531.3 Schottertragschicht Material: Grauwackerschotter 0/45, korngestuft, Stärke 15 cm 150 m³ 60,00 € 9.000,00 € 531.4 Randeinfassung einschl. erforderlicher Unterbau Material: Betonkantenstein 8/25 cm 295 m 28,50 € 8.407,50 € 531.5 Belag einschl. Schnittarbeiten Material: Betonsteinpflaster 20/10/8, Farbe anthrazit 975 m² 32,00 € 31.200,00 € 531.6 Allgemeine Anpassungarbeiten in Übergangsbereichen psch 4.750,00 € Summe 64.807,50 € 535 Sportplatzflächen 535.1 Großspielfeld - Naturrasen 535.1.1 Grundplanum einschl. des Gefällesystem / Bodenregulierung 6.660 m² 2,00 € 13.320,00 € 535.1.2 Dränage-/Speicherschicht Material: Lava 0/32 mm, korngestuft, Stärke 30 cm 6.660 m² 21,00 € 139.860,00 € 535.1.3 Verzahnung herstellen 6.660 m² 0,40 € 2.664,00 € 535.1.4 Rasentragschicht, Stärke mind. 12 cm 6.660 m² 9,00 € 59.940,00 € 535.1.5 Fertigrasen 6.660 m² 11,00 € 73.260,00 € 535.1.6 Linierung Naturrasenplatz gem. Regelwerk DFB Großspielfeld - weiß psch 1.000,00 € 535.1.7 Fertigstellungspflege - ohne Wässerung - 6.660 m² 1,80 € 11.988,00 € Summe 302.032,00 € Bundesstadt Bonn Sportanlage Bonn Geislar, Liestraße Sanierung Großspielfeld - Naturrasen - Kostenrahmen vom 01.02.2023 Machbarkeitsstudie Seite 1 von 5Seite 35 von 43 539 Sonstiges zur KG 530 539.1 Kontrollprüfungen / Sportplatz 539.1.1 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Grundplanum 6 St 150,00 € 900,00 € 539.1.2 Kontrollprüfungen Kornverteilung Tragschicht 2 St 320,00 € 640,00 € 539.1.3 Kontrollprüfungen Wasserdurchlässigkeit Tragschicht 2 St 300,00 € 600,00 € 539.1.4 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Tragschicht 2 St 150,00 € 300,00 € Summe 2.440,00 € 539.2 Kontrollprüfungen / Wege 539.2.1 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Grundplanum 4 St 150,00 € 600,00 € Summe 600,00 € 540 Baukonstruktionen 541 Einfriedungen 541.1 Stabgitterzaun, Höhe 2,00 m 145 m 105,00 € 15.225,00 € 541.2 Toranlage, 2-flügelig, Durchfahrtsbreite 5 m 1 St. 3.800,00 € 3.800,00 € 541.3 Ballfangzaun einschl. Pfosten an östlicher Stirnseiten Großspielfeld, Höhe 6 m, Strafraumbreite 41 m 460,00 € 18.860,00 € 541.4 Statische Berechnung und Prüfstatik für Ballfangzaun psch 2.500,00 € 541.5 Winkelstützmauern, Höhen von 55 bis 80 cm einschl. Eckelemente und Form- und Passstücke 90 m 295,00 € 26.550,00 € Summe 66.935,00 € 543 Rampen, Treppen, Tribünen 543.1 Stufenanlage aus Betonfertigteilelementen 20 m 220,00 € 4.400,00 € 543.2 Handläufe für Treppenanlagen 2 St. 450,00 € 900,00 € 543.3 Handläufe und Radabweiser Rampe 27 m 350,00 € 9.275,00 € Summe 14.575,00 € 550 Technische Anlagen 551 Abwasseranlagen 551.1 Oberflächenwasser 551.1.1 Fließrinne Material: Sport-Muldenrinne 33/30/10 einschl. Oberbau 350 m 49,50 € 17.325,00 € 551.1.2 Muldenabläufe Material: Guß-Abläufe 30/30, mit Schlammfang 28 St. 370,00 € 10.360,00 € 551.1.3 Anschlussleitungen für Muldenabläufe, PP-Rohr DN 110, Anschluss an Teilsickerrohr 50 m 85,00 € 4.250,00 € Summe 31.935,00 € Seite 2 von 5Seite 36 von 43 551.2 Drainagewasser 551.2.1 Drainageleitung DN 80 Material: flexibles Drainagerohr als Vollsickerrohr einschl. Erdarbeiten 1.300 m 26,00 € 33.800,00 € 551.2.2 Drainageleitung DN 150/200 als Sammlerleitung Material: flexibles Drainagerohr als Teilsickerrohr einschl. Erdarbeiten und Anschluss Sauger 360 m 42,50 € 15.300,00 € 551.2.3 Spül- / Kontrollschacht Material: nicht begehbarer Schacht aus PE-HD - DN 400 2 St. 540,00 € 1.080,00 € 551.2.4 Spül- / Kontrollschacht Material: begehbarer Schacht aus Betonfertigteilen - DN 1000 2 St. 1.100,00 € 2.200,00 € 551.2.5 Spül- / Kontrollschacht mit Sandfang Material: begehbarer Schacht aus Betonfertigteilen - DN 1500 2 St. 2.400,00 € 4.800,00 € 551.2.6 Entwässerungsleitung für Regenwasserableitungen zu Rigolen Material: PP-Rohr DN 315 35 m 220,00 € 7.700,00 € 551.2.7 Rohr-Rigolen herstellen einschl. Revisionsschächte und Erdarbeiten psch 52.500,00 € Summe 117.380,00 € 552 Wasseranlagen 552.1 Bewässerungsanlage - ohne Wasser- und Stromanschluß, Zisterne psch 22.500,00 € Summe 22.500,00 € 556 Elektrische Anlagen 556.1 Erdungsband einschl. Anschluss an Barrieren und Zaun-/Toranlagen psch 10.000,00 € Summe 10.000,00 € 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 561 Allgemeine Einbauten 561.1 Abfallbehälter 6 St. 650,00 € 3.900,00 € Summe 3.900,00 € 562 Besondere Einbauten 562.1 Spielfeldbarriere - 1,20 m hoch Material: Stahlrundrohre, feuerverzinkt 340 m 52,00 € 17.680,00 € 562.2 Gitterfüllung als Zulage zu vorgenannter Position 340 m 38,00 € 12.920,00 € 562.3 Trainerbänke aufstellen 2 St. 5.650,00 € 11.300,00 € Seite 3 von 5Seite 37 von 43 562.4 Fußballtore 7,32 x 2,44 Material: Aluminium mit Netz und Bodenhülsen 2 St. 2.050,00 € 4.100,00 € 562.5 Jugendtore 5,00 x 2,00 Material: wie vor beschrieben 4 St. 1.600,00 € 6.400,00 € 562.6 Eckstangen Material: aus Kunststoff mit Bodenhülsen 4 St. 180,00 € 720,00 € Summe 53.120,00 € 570 Vegetationsflächen 571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung 571.1 Grundplanum gelockert herstellen einschl. Herstellung des Gefällesystem und Bodenregulierung 1.975 m² 2,00 € 3.950,00 € 571.2 Oberbodenauftrag Rasenflächen Auftragsstärke i. M. 20 cm 395 m³ 38,00 € 15.010,00 € 571.3 Bodenverbesserung aufbringen und einarbeiten 1.975 m² 0,80 € 1.580,00 € Summe 20.540,00 € 574 Rasen- und Saatflächen 574.1 Scherrasen einschl. Fertigstellungspflege 1.975 m² 3,00 € 5.925,00 € Summe 5.925,00 € 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen 591 Baustelleneinrichtung 591.1 Baustelleneinrichtung und Bauzaun Einrichten, Vorhalten, Betreiben und nach der Baumaßnahme Räumen psch 5.000,00 € Summe 5.000,00 € 594 Abbruchmaßnahmem 594.1 Fußballtore aufnehmen und entsorgen 2 St 200,00 € 400,00 € 594.2 Abfallbehälter aufnehmen und entsorgen 2 St 45,00 € 90,00 € 594.3 Ballfangzaun aufnehmen und entsorgen 20 m 60,00 € 1.200,00 € 594.4 Randeinfassungen aufnehmen und entsorgen - Kantenstein 225 m 8,50 € 1.912,50 € 594.5 Tennenmaterial abtragen und entsorgen, LAGA > Z 2, DK I 25 m³ 120,00 € 3.000,00 € 594.6 Auffüllungen abtragen und entsorgen, LAGA > Z 2, DK 0 105 m³ 95,00 € 9.975,00 € 594.7 Betonsteinpflaster 20/10/8 aufnehmen und entsorgen 260 m² 14,00 € 3.640,00 € 594.8 Trag- und Frostschutzschichten aufnehmen und entsorgen, LAGA Z 0 95 m³ 28,00 € 2.660,00 € 594.9 Fundamente aufnehmen und entsorgen 2 m³ 100,00 € 200,00 € Summe 23.077,50 € Summe 500 Außenanlagen netto 873.409,50 € Seite 4 von 5Seite 38 von 43 In den 500'er Baukosten nicht enthalten sind: > Erneuerung Flutlichtanlage > Baugrundverbesserung, Bodenstabilisierung > Mantelverordnung, Inkratfttreten: 01. August 2023 - Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung - Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - Änderung der Deponieverordnung - Änderung der Gewerbeabfallverodnung Seite 5 von 5Seite 39 von 43 Seite 40 von 43 Seite 41 von 43 Seite 42 von 43 Seite 43 von 43
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