← zurück zu 230337

230337-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: „Zukunft des Sportplatzes Heiderhof“, hier : Stand des Nutzungskonzeptes und der auszuschreibenden Planungsleistungen für den Sportplatz Heiderhof

Nummer
230337-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 12.03.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230337 Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.106 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230337-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
BBB-Anfrage: „Zukunft des Sportplatzes
Heiderhof“, hier : Stand des Nutzungskonzeptes
und der auszuschreibenden Planungsleistungen für
den Sportplatz Heiderhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Kenntnisnahme
1. Wie lautet der Entwicklungsstand des in Kooperation mit interessierten Bür-
gerinnen und Bürgern zu erstellenden Konzeptes für einen Kunst- oder Natur-
rasenplatz samt weiterer attraktiver Sport- und Bewegungsangebote?
In einem ersten Schritt haben Sondierungsgespräche mit dem Freiraumplaner
und einem Planer für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) stattgefunden,
mit dem Ergebnis, dass eine Klärung zum Verbleib/Sanierung des vorhandenen
Umkleidegebäudes Voraussetzung für weitere Planungsschritte ist.
Parallel wurden basierend auf den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung die Be-
darfsplanung erstellt und erste Vorentwurfsskizzen erarbeitet. In einem nächs-
ten Schritt muss im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Sanierungsfähigkeit
des Umkleidegebäudes, der Abbruch und Neubau oder alternative Standorte
für einen Neubau geprüft werden.
2. Wurde geprüft, ob die im 2023 gültigen Spielplatzbedarfsplan getroffenen
Annahmen zur Versorgung des Heiderhofs mit Spielflächen noch zutreffen und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
In der Spielplatzbedarfsplanung wurde auch der Bereich des Sportplatzes am
Lyngsberg aufgegriffen. Für die Errichtung eines Kinderspielplatzes ist die
Fläche aufgrund der abgeschiedenen Lage nicht sinnvoll. Die Zahl der Kinder
unter 15 Jahren ist in den letzten Jahren nicht gestiegen. Insbesondere die Zahl
der Kinder unter sechs Jahren ist rückläufig. Die Versorgungssituation hat sich
daher nicht negativ geändert.
3. Welche Planungsleistungen und weitere erforderliche Gutachten wurden für
die Umwandlung des Sportplatzes Heiderhof in einen Natur- oder Kunstrasen-
platz samt weiterer attraktiver Sport- und Bewegungsangebote sowie für die
Entwässerung und Reaktivierung des Umkleidegebäudes wann mit welchen
Kosten und Ergebnissen in Auftrag gegeben?
Es wurde ein Entwässerungsgutachten mit Kostenschätzung für verschiedeneSeite 1 von 2
Seite 2
Planungsvarianten zum Zeitpunkt der Umplanung erstellt. Ein Angebot für eine
Machbarkeitsstudie zur Gebäudereaktivierung/Neuplanung liegt vor (siehe
Antwort zu 1.).
4. Wurde der Haushaltsansatz für die Maßnahme in Höhe von 1,2 Mio EURO
aus 2022/2023 in das Haushaltsjahr 2024 übertragen und wenn ja, ist der Mit-
telansatz auch im Entwurf für den kommenden Haushalt weiter vorgesehen?
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 wurden für die Maßnahme „Sport-
platz Heiderhof“ lediglich 250.000 EUR als Ermächtigung nach 2024 übertra-
gen. Diese Mittel sind für die anstehenden Maßnahmen der Bürgerbeteiligung,
Vorplanung und Entwurfsplanung vorgesehen.
Für das Jahr 2024 stehen darüber hinaus keine weiteren Mittel zur Verfügung.
Im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 ist ein Ansatz in Höhe von 250.000 EUR
für das Haushaltsjahr 2025 enthalten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de