230337 · Mitteilungsvorlage
Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof
Kerndaten
- Nummer
- 230337
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Untergeordnet
- BBB-Anfrage: „Zukunft des Sportplatzes Heiderhof“, hier : Stand des Nutzungskonzeptes und der auszuschreibenden Planungsleistungen für den Sportplatz Heiderhof
- BBB-Anfrage: „Zukunft des Sportplatzes Heiderhof“, hier : Stand des Nutzungskonzeptes und der auszuschreibenden Planungsleistungen für den Sportplatz Heiderhof
- BBB-Große Anfrage: Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof
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- BBB-Anfrage: „Zukunft des Sportplatzes Heiderhof“, hier : Stand des Nutzungskonzeptes und der auszuschreibenden Planungsleistungen für den Sportplatz Heiderhof
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230337 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof Beratungsfolge Sportausschuss 11.05.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Hintergrund: Ursprünglich war vorgesehen, den Sportplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Für die Vorbereitung dieser Maßnahme hatte die Verwaltung im Jahr 2017 die Entwässerungssituation vor Ort überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Schmutzwasserkanal zerstört und zugewachsen ist. Aufgrund der dadurch ungesteuerten Versickerung sah sich die Verwaltung damals gezwungen, den Sportplatz aus der Nutzung zu nehmen. Für die Sanierung des Kanals, der vom Sportplatz durch das Landschaftsschutzgebiet bis nach Lannesdorf verläuft, wurden zu diesem Zeitpunkt Schätzkosten in Höhe von 650.000 Euro angenommen. Die damals geringe Belegung des Tennenplatzes durch Vereine führte zusammen mit der Annahme, dass die kostenintensive Kanalsanierung bei einer alternativen Nutzung nicht erforderlich wäre, zum Umdenken. Bisherige Beschlüsse: Der Hauptausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 27.06.2019 (DS.:1910931) den Beschluss gefasst, ein alternatives Nutzungskonzept für den Sportplatz unter Beteiligung der Bürger*innen vor Ort zu entwickeln. Das Beteiligungsverfahren für die „Umgestaltung des Sportplatzes zu einem landschaftsgerechten Generationenpark für alle“ ist in den Jahren 2019 und 2020 durchgeführt worden. Eine Empfehlungskommission hatte seinerzeit den politischen Gremien eine Vorentwurfsplanung zur Realisierung vorgeschlagen. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 28.04.2021 der vorgeschlagenen Vorentwurfsplanung zugestimmt (DS.: 210075). Die Verwaltung wurde mit diesem Beschluss ermächtigt, weitere Planungsleistungen und die erforderlichen naturschutzfachlichen Gutachten für die geplante Umgestaltung des Sportplatzes zu einem Generationenpark für alle Bürger*innen in Auftrag zu geben.Seite 1 von 4 Seite 2 Neue Erkenntnisse aus der Planung und den naturschutzfachlichen Gutachten: Im Rahmen dieser Planungsschritte kam die Verwaltung zu folgenden neuen Erkenntnissen: 1. Die Umsetzung von Teilen der Maßnahmen aus der Planung für den Generationenpark ist aufgrund von Konflikten mit dem Natur- und Artenschutz nicht möglich. 2. Auf eine neue Entwässerung kann auch bei der Herrichtung der Fläche als Generationenpark - wie in DS 210075 beschrieben - nicht verzichtet werden. 3. Die Auslastung der Sportplätze in ganz Bonn und insbesondere in Bad Godesberg ist in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Zu 1: Der Sportplatz liegt im Landschaftsschutzgebiet “Waldgebiete Lyngsberg, Cäcilienhöhe und Süd“, an welches sich das Naturschutzgebiet Lyngsberg unmittelbar anschließt. Die besondere Bedeutung und Unterschutzstellung erfolgte unter anderem aufgrund wertvoller Pflanzengesellschaften, seltener Tierarten und der besonderen Bedeutung für den Biotopverbund. Für die Planung eines Generationenparks wurden naturschutzfachliche Gutachten zur Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie zur Prüfung des Artenschutzes durchgeführt. Der von der Empfehlungskommission ausgewählte Vorentwurf kann nach Auswertung der Gutachten und unter Berücksichtigung der Belange des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes in wesentlichen Planungsbestandteilen nicht im Sinne eines offenen Parks für alle Bürger*innen umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen wurden beanstandet: - Für den erforderlichen barrierefreien Zugang über die Südböschung wären Rodungen in diesem Bereich der Böschung in größerem Umfang notwendig. Dies wird ebenfalls als kritisch beurteilt. - Der geplante Spielbereich auf dem nördlichen Wiesenhangbereich müsste entfallen, weil dieser nicht genehmigungsfähig ist. - Der geplante Biking-Rundweg „Greenlane“ östlich des Sportplatzes müsste zur Minimierung von Störungen entfallen. - Die geplanten Sichtfenster zur Öffnung des Blicks in den Park vom Philosophenring aus sind aus Gründen des Arten- und Pflanzenschutzes nicht möglich und müssten somit entfallen. - Zur Minimierung von Störungen in den angrenzenden Wald, der Lebensraum für planungsrelevante Fledermaus- und Vogelarten darstellt, müsste auf einen Ausbau des Waldweges östlich des Sportplatzes verzichtet werden. Zudem wäre die geplante Wegeführung am nördlichen Hang zu verlegen.Seite 2 von 4 Seite 3 - Die Lärmemissionen der geplanten kombinierten Pumptrack- und Skateanlage werden als kritisch angesehen und müssten durch ein schalltechnisches Gutachten ermittelt werden. Zu 2: Im Verlauf der Planungen hat sich die Annahme, dass man bei der Realisierung eines alternativen Nutzungskonzeptes auf eine Sanierung des defekten Kanals verzichten könnte, als falsch herausgestellt. Deshalb hatte die Verwaltung ein Ingenieurbüro mit einer Bedarfsplanung zur Entwässerung beauftragt. Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden verschiedenen Entwässerungsvarianten für den Umbau des Sportplatzes erstellt. Je nach auszuführender Variante ist von Kosten in Höhe von bis zu 426.000 € netto (ohne Planungskosten) auszugehen. Im Zusammenhang mit der künftigen Entwässerung der Sportanlage wäre noch zu entscheiden, ob und in welchem Umfang das derzeit stillgelegte Umkleidegebäude reaktiviert werden soll. Die Kosten für die Entwässerung sind in dem bisherigen Haushaltsansatz für diese Maßnahme noch nicht erhalten. Zu 3: Die Auslastung der Sportplätze in ganz Bonn und insbesondere in Bad Godesberg hat in den letzten Jahren zugenommen, da einzelne Vereine verstärkt ihre Jugendabteilungen auf- und ausgebaut haben. Die Mannschaftsmeldezahlen im Fußball haben sich entsprechend nach oben entwickelt. Alle Sportplätze in Bad Godesberg sind bis an ihre Kapazitätsgrenzen belegt. Die Möglichkeiten, bestehende Sportplätze zum Beispiel durch Kleinspielfelder zu erweitern sind nahezu ausgereizt, da entweder keine zusätzlichen Fläche an den Sportplätzen vorhanden sind oder planungsrechtliche Beschränkungen bestehen. Auch auf die vorliegenden Anfragen sich neu gründender Vereine können keine freien Sportplatzkapazitäten angeboten werden. Es ergibt sich deshalb ein zusätzlicher Bedarf an Sportplatzflächen, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Aufgrund dieser Sachlage bietet es sich aus Sicht der Sportverwaltung an, die ursprüngliche Planung für einen Kunst- bzw. Naturrasenplatz wieder aufzunehmen. Kosten und Finanzierung: Für die Maßnahme hatte die Verwaltung in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 einen Ansatz in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. € veranschlagt, die in das Jahr 2023 übertragen wurden und noch nahezu vollständig zur Verfügung stehen. Für die Anpassungen der Planungen an die oben genannten und ggfs. weiterer Gutachten geht die Verwaltung von Kosten i.H.v. 193.000 Euro aus. Dies ist auch unter der vorläufigen Haushaltsführung möglich, da eine bereits begonnene Planung fortgesetzt bzw. abgeschlossen würde.Seite 3 von 4 Seite 4 Weitere Vorgehensweise: Die Verwaltung wird den politischen Gremien kurzfristig einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreiten. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Ber und Betr v Sportanl 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 193.000 EUR 5520708013110/78.5300 2023 (HAR) Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de