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230337 · Mitteilungsvorlage

Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof

Nummer
230337
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 11.05.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 77,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230337-04 ST BBB-Anfrage: „Zukunft des Sportplatzes Heiderhof“, hier : Stand des Nutzungskonzeptes und der auszuschreibenden Planungsleistungen für den Sportplatz Heiderhof
  2. 230337-05 ST BBB-Anfrage: „Zukunft des Sportplatzes Heiderhof“, hier : Stand des Nutzungskonzeptes und der auszuschreibenden Planungsleistungen für den Sportplatz Heiderhof
  3. 230337-02 ST BBB-Große Anfrage: Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof
  4. 230337-01 BBB-Große Anfrage: Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof
  5. 230337-03 BBB-Anfrage: „Zukunft des Sportplatzes Heiderhof“, hier : Stand des Nutzungskonzeptes und der auszuschreibenden Planungsleistungen für den Sportplatz Heiderhof

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230337
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof
Beratungsfolge
Sportausschuss 11.05.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Hintergrund:
Ursprünglich war vorgesehen, den Sportplatz in einen Kunstrasenplatz
umzuwandeln. Für die Vorbereitung dieser Maßnahme hatte die Verwaltung im
Jahr 2017 die Entwässerungssituation vor Ort überprüft. Dabei wurde
festgestellt, dass der Schmutzwasserkanal zerstört und zugewachsen ist.
Aufgrund der dadurch ungesteuerten Versickerung sah sich die Verwaltung
damals gezwungen, den Sportplatz aus der Nutzung zu nehmen.
Für die Sanierung des Kanals, der vom Sportplatz durch das
Landschaftsschutzgebiet bis nach Lannesdorf verläuft, wurden zu diesem
Zeitpunkt Schätzkosten in Höhe von 650.000 Euro angenommen. Die damals
geringe Belegung des Tennenplatzes durch Vereine führte zusammen mit der
Annahme, dass die kostenintensive Kanalsanierung bei einer alternativen
Nutzung nicht erforderlich wäre, zum Umdenken.
Bisherige Beschlüsse:
Der Hauptausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 27.06.2019
(DS.:1910931) den Beschluss gefasst, ein alternatives Nutzungskonzept für
den Sportplatz unter Beteiligung der Bürger*innen vor Ort zu entwickeln.
Das Beteiligungsverfahren für die „Umgestaltung des Sportplatzes zu einem
landschaftsgerechten Generationenpark für alle“ ist in den Jahren 2019 und
2020 durchgeführt worden. Eine Empfehlungskommission hatte seinerzeit den
politischen Gremien eine Vorentwurfsplanung zur Realisierung vorgeschlagen.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 28.04.2021 der
vorgeschlagenen Vorentwurfsplanung zugestimmt (DS.: 210075).
Die Verwaltung wurde mit diesem Beschluss ermächtigt, weitere
Planungsleistungen und die erforderlichen naturschutzfachlichen Gutachten für
die geplante Umgestaltung des Sportplatzes zu einem Generationenpark für
alle Bürger*innen in Auftrag zu geben.Seite 1 von 4
Seite 2
Neue Erkenntnisse aus der Planung und den naturschutzfachlichen Gutachten:
Im Rahmen dieser Planungsschritte kam die Verwaltung zu folgenden neuen
Erkenntnissen:
1. Die Umsetzung von Teilen der Maßnahmen aus der Planung für den
Generationenpark ist aufgrund von Konflikten mit dem Natur- und Artenschutz
nicht möglich.
2. Auf eine neue Entwässerung kann auch bei der Herrichtung der Fläche als
Generationenpark - wie in DS 210075 beschrieben - nicht verzichtet werden.
3. Die Auslastung der Sportplätze in ganz Bonn und insbesondere in Bad
Godesberg ist in den letzten Jahren sehr stark gestiegen.
Zu 1:
Der Sportplatz liegt im Landschaftsschutzgebiet “Waldgebiete Lyngsberg,
Cäcilienhöhe und Süd“, an welches sich das Naturschutzgebiet Lyngsberg
unmittelbar anschließt. Die besondere Bedeutung und Unterschutzstellung
erfolgte unter anderem aufgrund wertvoller Pflanzengesellschaften, seltener
Tierarten und der besonderen Bedeutung für den Biotopverbund.
Für die Planung eines Generationenparks wurden naturschutzfachliche
Gutachten zur Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie zur Prüfung des
Artenschutzes durchgeführt.
Der von der Empfehlungskommission ausgewählte Vorentwurf kann nach
Auswertung der Gutachten und unter Berücksichtigung der Belange des Natur-,
Landschafts- und Artenschutzes in wesentlichen Planungsbestandteilen nicht
im Sinne eines offenen Parks für alle Bürger*innen umgesetzt werden.
Folgende Maßnahmen wurden beanstandet:
- Für den erforderlichen barrierefreien Zugang über die Südböschung wären
Rodungen in diesem Bereich der Böschung in größerem Umfang notwendig.
Dies wird ebenfalls als kritisch beurteilt.
- Der geplante Spielbereich auf dem nördlichen Wiesenhangbereich müsste
entfallen, weil dieser nicht genehmigungsfähig ist.
- Der geplante Biking-Rundweg „Greenlane“ östlich des Sportplatzes müsste
zur Minimierung von Störungen entfallen.
- Die geplanten Sichtfenster zur Öffnung des Blicks in den Park vom
Philosophenring aus sind aus Gründen des Arten- und Pflanzenschutzes nicht
möglich und müssten somit entfallen.
- Zur Minimierung von Störungen in den angrenzenden Wald, der Lebensraum
für planungsrelevante Fledermaus- und Vogelarten darstellt, müsste auf einen
Ausbau des Waldweges östlich des Sportplatzes verzichtet werden. Zudem
wäre die geplante Wegeführung am nördlichen Hang zu verlegen.Seite 2 von 4
Seite 3
- Die Lärmemissionen der geplanten kombinierten Pumptrack- und Skateanlage
werden als kritisch angesehen und müssten durch ein schalltechnisches
Gutachten ermittelt werden.
Zu 2:
Im Verlauf der Planungen hat sich die Annahme, dass man bei der Realisierung
eines alternativen Nutzungskonzeptes auf eine Sanierung des defekten Kanals
verzichten könnte, als falsch herausgestellt. Deshalb hatte die Verwaltung ein
Ingenieurbüro mit einer Bedarfsplanung zur Entwässerung beauftragt.
Durch das beauftragte Ingenieurbüro wurden verschiedenen
Entwässerungsvarianten für den Umbau des Sportplatzes erstellt. Je nach
auszuführender Variante ist von Kosten in Höhe von bis zu 426.000 € netto
(ohne Planungskosten) auszugehen. Im Zusammenhang mit der künftigen
Entwässerung der Sportanlage wäre noch zu entscheiden, ob und in welchem
Umfang das derzeit stillgelegte Umkleidegebäude reaktiviert werden soll. Die
Kosten für die Entwässerung sind in dem bisherigen Haushaltsansatz für diese
Maßnahme noch nicht erhalten.
Zu 3:
Die Auslastung der Sportplätze in ganz Bonn und insbesondere in Bad
Godesberg hat in den letzten Jahren zugenommen, da einzelne Vereine
verstärkt ihre Jugendabteilungen auf- und ausgebaut haben. Die
Mannschaftsmeldezahlen im Fußball haben sich entsprechend nach oben
entwickelt. Alle Sportplätze in Bad Godesberg sind bis an ihre
Kapazitätsgrenzen belegt. Die Möglichkeiten, bestehende Sportplätze zum
Beispiel durch Kleinspielfelder zu erweitern sind nahezu ausgereizt, da
entweder keine zusätzlichen Fläche an den Sportplätzen vorhanden sind oder
planungsrechtliche Beschränkungen bestehen. Auch auf die vorliegenden
Anfragen sich neu gründender Vereine können keine freien
Sportplatzkapazitäten angeboten werden. Es ergibt sich deshalb ein
zusätzlicher Bedarf an Sportplatzflächen, der derzeit nicht gedeckt werden
kann. Aufgrund dieser Sachlage bietet es sich aus Sicht der Sportverwaltung
an, die ursprüngliche Planung für einen Kunst- bzw. Naturrasenplatz wieder
aufzunehmen.
Kosten und Finanzierung:
Für die Maßnahme hatte die Verwaltung in den Haushaltsjahren 2021 und 2022
einen Ansatz in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. € veranschlagt, die in das Jahr
2023 übertragen wurden und noch nahezu vollständig zur Verfügung stehen.
Für die Anpassungen der Planungen an die oben genannten und ggfs. weiterer
Gutachten geht die Verwaltung von Kosten i.H.v. 193.000 Euro aus. Dies ist
auch unter der vorläufigen Haushaltsführung möglich, da eine bereits
begonnene Planung fortgesetzt bzw. abgeschlossen würde.Seite 3 von 4
Seite 4
Weitere Vorgehensweise:
Die Verwaltung wird den politischen Gremien kurzfristig einen Vorschlag zur
weiteren Vorgehensweise unterbreiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Ber und Betr v Sportanl 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 193.000
EUR
5520708013110/78.5300 2023 (HAR)
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de