230332-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ausbau der Straße Gerichtsweg - Stellungnahme
Kerndaten
- Nummer
- 230332-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230332-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Ausbau der Straße Gerichtsweg - Stellungnahme Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Beschlussvorlage DS 230332 sowie die Bürgeranträge DS 230588 und DS 231041 zum Ausbau des Gerichtsweges wurden mit der Maßgabe vertagt, dass auf den Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen gewartet wird, welcher den Begriff der Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht definieren soll. Die Erarbeitung eines solchen Erlasses, welcher eine genaue Definition des Begriffes der „Vorteilslage“ in Aussicht gestellt hat, wird durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nicht weiter verfolgt. Infolgedessen werden die Ausbauvorhaben im Gerichtsweg Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften der §§ 127 ff des Baugesetzbuches auslösen. Hierzu wird zusätzlich auf die bereits erfolgten Stellungnahmen zu den Bürgeranträgen DS 230588 sowie DS 231041 verwiesen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de