230310-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke Monitoring des Nutriamanagements
Kerndaten
- Nummer
- 230310-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230310-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke Monitoring des Nutriamanagements Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zur obigen Angelegenheit wie folgt Stellung: Zu Punkt 1: Wie viele Tiere wurden entnommen und getötet? Seit Beginn der Bejagung Ende Oktober 2022 wurden zehn Nutrias von den jagdausführungsberechtigten Personen (JAP) gefangen und erlegt. Zu Punkt 2: Um wie viele Tiere soll der Bestand konkret dezimiert werden oder lautet das Ziel Tilgung des Bestandes? Es wird eine signifikante Reduzierung des Nutria-Bestands in der Bonner Rheinaue angestrebt. Das erste Ziel ist eine Bestandsreduzierung mindestens um die Hälfte. Langfristiges Ziel ist es, die bestehende Population konstant so niedrig zu halten, dass die schädlichen ökologischen und ökonomischen Auswirkungen durch Nutrias tolerierbar sind. Zu Punkt 3: Inwiefern dokumentiert die Verwaltung Jagd und Tötung der Tiere fallgenau? Eine Falldokumentation wird durch die JAP durchgeführt, anhand von Zwischenberichten werden die Zahlen und die Verortung der erlegten Tiere der Verwaltung mitgeteilt. Zu Punkt 4: Bis wann hat die Bejagung stattgefunden? Falls diese noch nicht abgeschlossen ist: Bis wann soll die Bejagung stattfinden? Für welchen konkreten Zeitraum wurde die Bejagung in der Rheinaue bei der Polizei angemeldet? Die Bejagung hat im Jahr 2022 von Oktober bis Mitte November aktiv stattgefunden. Aufgrund erheblicher Störungen und Sabotage-Aktionen durch Aktivist*innen wurde die aktive Jagd vorübergehend ausgesetzt. Diese wird in Kürze wiederaufgenommen werden. Die Polizei wird im Vorfeld über alle Jagd-Einsätze informiert und unterstützt, wenn notwendig durch Streifeneinsätze. Die Jagd wird fortgeführt, bis die oben genannten Ziele erreicht sind.Seite 1 von 3 Seite 2 Zu Punkt 5: Was geschieht mit den Tierkadavern nach der Tötung? Die Tierkadaver werden den JAP für eine nachhaltige Entsorgung und Verwendung überlassen. Zu Punkt 6: Sind bereits neue Tiere vom Rhein in die freigewordenen Reviere nachrückt? Inwiefern gibt es ein Monitoring auch für diese Nachwanderungsprozesse? Über eine Besetzung der Reviere durch neu einwandernde Tiere hat die Stadtverwaltung noch keine Kenntnis. Ein speziell zum Monitoring beauftragtes Fachgutachterbüro wird die Populationsgröße sowie durch Nutrias verursachte Schäden erheben und dokumentieren. Zu Punkt 7: Wie steht die Verwaltung zur Anfrage E-001305/19[1] an die EU-Kommission, die das Wiederaussetzen invasiver Arten nach Kastration durchaus in Betracht zieht? Die Verwaltung hat in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe intensiv die unterschiedlichen Möglichkeiten und Maßnahmen zur Eindämmung der Nutria- Population in der Bonner Rheinaue ermittelt und bewertet. Es wurde auch die von den Antragsteller*innen genannte Anfrage an die EU-Kommission in die Prüfung einbezogen. Explizit zu dieser Thematik hat sich die Untere Naturschutzbehörde mit verschiedenen Fachpersonen des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) sowie mit Kolleg*innen aus anderen Kreisen und Kommunen ausgetauscht und beraten. Bei Nutrias handelt es sich um Wildtiere und nicht um Haustiere. Jedes Handeln durch den Menschen bedeutet Stress für das Wildtier. Das individuell verursachte Tierleid, welches durch das Einfangen, den Transport, den veterinärmedizinischen Eingriff, die Behandlung und Nachsorge sowie das temporäre Verbleiben in Gefangenschaft verursacht wird, ist hierbei nicht zu unterschätzen und mit dem Tierschutz nicht vereinbar. Ein Rückgang der Population durch Sterilisation / Kastration wäre frühestens nach drei Jahren zu erwarten und nur, wenn alle Tiere entsprechend behandelt würden. Darüber hinaus würden die Tiere nach der Wiederausbringung aufgrund ihrer Lebensweise weiterhin die bereits aufgeführten Schäden verursachen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW teilt die Einschätzung, dass die Umsetzung eines Sterilisationsprojekts nicht das gewünschte Ziel einer dauerhaften Reduzierung der Nutriapopulation und die Abwendung von Schäden bewirken könnte. Zum Schutz der heimischen Pflanzen- und Tierwelt sowie zur Abwendung erheblicher wasserwirtschaftlicher Schäden ist auch gem. Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 27.12.2022 die Bekämpfung von Nutria erforderlich. Es bestehen keine Bedenken, wenn JAP im Rahmen der befugten Jagdausübung Nutria durch Abschuss töten. Nach rechtlicher Abwägung der EU-Verordnung 1143/2014, des § 40 BNatSchG, von Anfragen an die EU-Kommission, bestehenden Verordnungen des Landes sowie Beratung durch das LANUV teilt die Stadt die Einschätzung, dass die Behandlung und Wiedereinbringung nach einer Sterilisation von Nutrias aus ökologischer Sicht nicht zielführend ist und aus Gründen des Tierschutzes nicht verfolgt werden soll.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de