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230310-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke Monitoring des Nutriamanagements

Nummer
230310-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
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  1. 230310 DIE LINKE - Kleine Anfrage betr. Monitoring des Nutriamanagements

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230310-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
Monitoring des Nutriamanagements
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zur obigen Angelegenheit wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1: Wie viele Tiere wurden entnommen und getötet?
Seit Beginn der Bejagung Ende Oktober 2022 wurden zehn Nutrias von den
jagdausführungsberechtigten Personen (JAP) gefangen und erlegt.
Zu Punkt 2: Um wie viele Tiere soll der Bestand konkret dezimiert werden
oder lautet das Ziel Tilgung des Bestandes?
Es wird eine signifikante Reduzierung des Nutria-Bestands in der Bonner
Rheinaue angestrebt. Das erste Ziel ist eine Bestandsreduzierung mindestens
um die Hälfte. Langfristiges Ziel ist es, die bestehende Population konstant so
niedrig zu halten, dass die schädlichen ökologischen und ökonomischen
Auswirkungen durch Nutrias tolerierbar sind.
Zu Punkt 3: Inwiefern dokumentiert die Verwaltung Jagd und Tötung der
Tiere fallgenau?
Eine Falldokumentation wird durch die JAP durchgeführt, anhand von
Zwischenberichten werden die Zahlen und die Verortung der erlegten Tiere der
Verwaltung mitgeteilt.
Zu Punkt 4: Bis wann hat die Bejagung stattgefunden? Falls diese noch
nicht abgeschlossen ist: Bis wann soll die Bejagung stattfinden? Für
welchen konkreten Zeitraum wurde die Bejagung in der Rheinaue bei der
Polizei angemeldet?
Die Bejagung hat im Jahr 2022 von Oktober bis Mitte November aktiv
stattgefunden. Aufgrund erheblicher Störungen und Sabotage-Aktionen durch
Aktivist*innen wurde die aktive Jagd vorübergehend ausgesetzt. Diese wird in
Kürze wiederaufgenommen werden.
Die Polizei wird im Vorfeld über alle Jagd-Einsätze informiert und unterstützt,
wenn notwendig durch Streifeneinsätze.
Die Jagd wird fortgeführt, bis die oben genannten Ziele erreicht sind.Seite 1 von 3
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Zu Punkt 5: Was geschieht mit den Tierkadavern nach der Tötung?
Die Tierkadaver werden den JAP für eine nachhaltige Entsorgung und
Verwendung überlassen.
Zu Punkt 6: Sind bereits neue Tiere vom Rhein in die freigewordenen
Reviere nachrückt? Inwiefern gibt es ein Monitoring auch für diese
Nachwanderungsprozesse?
Über eine Besetzung der Reviere durch neu einwandernde Tiere hat die
Stadtverwaltung noch keine Kenntnis.
Ein speziell zum Monitoring beauftragtes Fachgutachterbüro wird die
Populationsgröße sowie durch Nutrias verursachte Schäden erheben und
dokumentieren.
Zu Punkt 7: Wie steht die Verwaltung zur Anfrage E-001305/19[1] an die
EU-Kommission, die das Wiederaussetzen invasiver Arten nach
Kastration durchaus in Betracht zieht?
Die Verwaltung hat in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe intensiv die
unterschiedlichen Möglichkeiten und Maßnahmen zur Eindämmung der Nutria-
Population in der Bonner Rheinaue ermittelt und bewertet. Es wurde auch die
von den Antragsteller*innen genannte Anfrage an die EU-Kommission in die
Prüfung einbezogen. Explizit zu dieser Thematik hat sich die Untere
Naturschutzbehörde mit verschiedenen Fachpersonen des LANUV (Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) sowie mit Kolleg*innen aus
anderen Kreisen und Kommunen ausgetauscht und beraten.
Bei Nutrias handelt es sich um Wildtiere und nicht um Haustiere. Jedes
Handeln durch den Menschen bedeutet Stress für das Wildtier. Das individuell
verursachte Tierleid, welches durch das Einfangen, den Transport, den
veterinärmedizinischen Eingriff, die Behandlung und Nachsorge sowie das
temporäre Verbleiben in Gefangenschaft verursacht wird, ist hierbei nicht zu
unterschätzen und mit dem Tierschutz nicht vereinbar.
Ein Rückgang der Population durch Sterilisation / Kastration wäre frühestens
nach drei Jahren zu erwarten und nur, wenn alle Tiere entsprechend behandelt
würden. Darüber hinaus würden die Tiere nach der Wiederausbringung
aufgrund ihrer Lebensweise weiterhin die bereits aufgeführten Schäden
verursachen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW teilt
die Einschätzung, dass die Umsetzung eines Sterilisationsprojekts nicht das
gewünschte Ziel einer dauerhaften Reduzierung der Nutriapopulation und die
Abwendung von Schäden bewirken könnte.
Zum Schutz der heimischen Pflanzen- und Tierwelt sowie zur Abwendung
erheblicher wasserwirtschaftlicher Schäden ist auch gem. Erlass des
Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 27.12.2022
die Bekämpfung von Nutria erforderlich. Es bestehen keine Bedenken, wenn
JAP im Rahmen der befugten Jagdausübung Nutria durch Abschuss töten.
Nach rechtlicher Abwägung der EU-Verordnung 1143/2014, des § 40
BNatSchG, von Anfragen an die EU-Kommission, bestehenden Verordnungen
des Landes sowie Beratung durch das LANUV teilt die Stadt die Einschätzung,
dass die Behandlung und Wiedereinbringung nach einer Sterilisation von
Nutrias aus ökologischer Sicht nicht zielführend ist und aus Gründen des
Tierschutzes nicht verfolgt werden soll.Seite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de