230297-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP Große Anfrage zum Klimaplan, hier: Verbesserungen für den Radverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 230297-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230297-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB FDP Große Anfrage zum Klimaplan, hier: Verbesserungen für den Radverkehr Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In DS222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2 beabsichtigt die Verwaltung, für den Punkt 6.3.2.1. Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr 8.960.000 Euro im Rahmen des DHH 2023/2024 investiv aufzuwenden. Angesichts der in der Verkehrsplanung üblichen langfristigen Abläufe und der in der Umsetzung üblichen Vergabeverfahren und Beauftragungsfristen ist davon auszugehen, dass die Verwaltung für die Laufzeit des DHH über qualifizierte Planungen verfügt. Daher wird die Verwaltung um konkrete Angaben gebeten: 1. Welche Maßnahmen sind derzeit konkret in Planung, wann soll die Umsetzung der Maßnahme beginnen, wann soll die Umsetzung abgeschlossen sein (bitte tabellarisch mit exakter Ortsangabe, Termine bitte mit Monat und Jahr)? 2. Welche konkreten Verbesserungen für den Radverkehr werden angestrebt? 3. Inwiefern sind die Maßnahmen in Hinsicht auf Steigerungen von Nutzerzahlen quantifizierbar (bitte Tabelle zu 1 mit Nutzerzahlen vor und nach der Maßnahme ergänzen und bitte dabei die Erwerbstätigen gesondert ausweisen)? 4. Welche CO2-Einsparungen aus den Maßnahmen sollen sich durch die Maßnahmen und in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahmen einstellen (bitte monatliche Betrachtung für 2023 und 2024)? 5. Berücksichtigt die Verwaltung bei ihrer Radverkehrsplanung und wie, dass sie sowohl für sich als auch für andere Arbeitgeber eine Ausweitung des Homeoffice auf bis zu 50% der Arbeitnehmenden anstrebt? 6. Wie berücksichtigt die Verwaltung in ihrer Planung, dass die Radverkehrszahlen an regnerischen Tagen sowie im 1. Und 4. Quartal des Jahres um bis zu 75% einbrechen? 7. Welche Auswirkungen hat 6. Für die Kapazitätsplanung und - bevorratung bei Bus und Bahn?Seite 1 von 3 Seite 2 8. Welchen Rechenweg nutzt die Verwaltung zur Vorausberechnung der CO2-Einsparungen? 9. Linksrheinische Rheinaue: a.) Die Verwaltung wird um Bestätigung gebeten, dass sie ihre Planungen eingestellt hat, die linksrheinische Rheinaue mit einer Radschnellroute zu durchschneiden. b.) Die Verwaltung wird um Bestätigung gebeten, dass keine zusätzlichen Flächenversiegelungen in der linksrheinischen Rheinaue erfolgen. c.) Die Verwaltung wird um Bestätigung gebeten, dass sie in der linksrheinischen Rheinaue alle Baumfällaktionen unterlässt, außer sie sind von der Baumkommission zum Schutz der Allgemeinheit empfohlen worden. Zu 1-3, 5-7 und 9 Im Steckbrief 6.3.2.1. Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr beschreibt der Klimaplan Ziele und Handlungsschritte für die weitere Radverkehrsförderung in Bonn. Mit der Annahme des Radentscheids im Jahr 2021 wurde bereits die finanzielle und personelle Grundlage für die Umsetzung dieser Ziele geschaffen. Die weitere Ausformulierung der Maßnahmen sowie konkrete Planungen sind im kommenden Schritt zu präzisieren und werden den politischen Gremien im Rahmen von Umsetzungsbeschlüssen zur Beratung vorgelegt. Zu 4 und 8: 2023 ließen sich durch die Förderung des Radfahrens zu Lasten des Pkw- Verkehrs in Bonn nach überschlägiger Schätzung des Wuppertal Instituts rund 2.700 Tonnen verkehrsbedingtes CO2 einsparen, 2024 rund 5.370 Tonnen. Dieser Abschätzung liegen folgende Annahmen zu Grunde: Der Anteil des Radverkehrs am Modal Split steigt zu Lasten des Pkw-Verkehrs bis 2035 auf dann 25 Prozent. Ein so vom Auto auf das Radfahren verlagerter Weg ist im Durchschnitt fünf Kilometer lang. Eine Differenzierung nach Monaten erfolgt in der Wirkungsabschätzung nicht. Überschlägig ließe sich der Jahreswert auf die zwölf Monate des Jahres verteilen. Zwar variiert wetterbedingt im Jahresverlauf das Verlagerungspotenzial, niedrigere Potenziale in Herbst und Winter werden dabei jedoch durch höhere Potenziale im Frühling und Sommer wieder ausgeglichen. Die vom Wuppertal Institut durchgeführte Wirkungsabschätzung von mehr Radverkehr zu Lasten des Pkws berücksichtigt zwei gegenläufige Entwicklungen. Zum einen ist dies die Effizienzentwicklung der Pkw-Antriebe und der Flottendurchdringung alternativer Antriebskonzepte in Bonn. Sie bewirkt, dass die CO2-Emissionen je eingespartem Pkw-Kilometer tendenziell sinken und in 2024 niedriger sind als in 2023. Gleichzeitig steigt jedoch die Gesamtzahl der vom Auto auf das Fahrrad verlagerten Kilometer von Jahr zu Jahr, da auch die Verlagerungswirkung mit dem angenommenen Zubau neuer und der Verbesserung vorhandener Radverkehrsinfrastruktur bei gleichzeitigSeite 2 von 3 Seite 3 durchgeführten Restriktionen für den Pkw mit den Jahren ansteigt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de