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230267-01 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag: Umsetzung von Maßnahmen zur Besucherlenkung in der Bonner Siegaue Antrag zur Vorlage 230267

Nummer
230267-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
25.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 230267 Umsetzung von Maßnahmen zur Besucherlenkung in der Bonner Siegaue

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Änderungsantrag
öffentlich
230267-01 AA
Antragsteller/in:
Dr. Dominique Löbach
25.05.2023 gez. Pfeiffer
Änderungsantrag: Umsetzung von Maßnahmen zur
Besucherlenkung in der Bonner Siegaue
Antrag zur Vorlage 230267
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung legt dar:
1a) Ob die Nutzer der landwirtschaftlichen Flächen im Gebiet des
Landschaftsplan Siegaue durch Regelungen des Naturschutzes verpflichtet
werden können, auf eigenen oder gepachteten Flächen Zäune anzulegen.
1b) Ob die im Punkt 5 auf S. 36 der textlichen Darstellung des LP Siegaue
aufgeführte Regelung das Errichten von Zäunen in der freien Landschaft
ausschließt.
1c) Ob die Nutzer unter 1a) durch Regelungen des Naturschutzes verpflichtet
werden können, sogenannte Trampelpfade zurück zubauen.
1d) Ob und wie die Verwaltung Besitzer von legal erworbenen Angelkarten, z.B.
durch die Fischereibruderschaft Bergheim, am Zugang zum Siegufer in den
Bereichen hindern wird, für die das Angeln ganzjährig oder zeitlich
eingeschränkt erlaubt ist.
2. Die in der Karte zum LP Siegaue als „gewässernaher Erholungsbereich“
gekennzeichnete Fläche wird auch tatsächlich an der Sieg im Bereich der
Fähre durch Beschilderung angezeigt.
3. Die Verwaltung nimmt mit dem Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein
Sieg Kreises Kontakt auf, und stimmt sich mit diesem ab, wie die geradezu
vorbildliche Internetdarstellung der Gewässernutzung an und auf Sieg und
Agger in einer einheitlichen Darstellung auch für das Bonner Gebiet der Sieg
übernommen werden kann und auf der Bonner Internetseite präsentiert werden
kann.Seite 1 von 2
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4. Im Übrigen bleibt der zitierte Ratsbeschluss unter b) und c) unverändert.
Begründung
Die Verwaltungsvorlage DS230267 ist davon geprägt, Menschen möglichst aus
dem Bereich des Landschaftsplans Siegaue herauszuhalten, insbesondere aus
dem nördlich der Autobahn gelegenen Gebiet. Es geht nicht um eine
Besucherlenkung, die Sieg und das Vorland soll erst gar nicht zugänglich sein.
Völlig unterschlagen wird, dass dieser Bereich schon seit hunderten von Jahren
als Kulturland genutzt wird bzw. als Fischereigebiet genutzt wurde.
Ganz anders geht der Rhein Sieg Kreis bzw. die Gemeinden an Sieg und
Agger vor, wenn es um das Miteinander von Naturschutz, landwirtschaftlicher
Nutzung und Naherholung geht. Das ist leicht auf den auf den offiziellen
Internetseiten des Kreises, z.B:https://www.rhein-sieg-
kreis.de/vv/produkte/Amt_66/Abteilung_66.3/Baden_und_Kanu_fahren_
auf_Sieg_und_Agger_.php zu finden.
Hier findet man ebenfalls auf einer Karte im pdf-Format alle
„Gewässernahe Erholungsbereiche“ auf dem Gebiet des Rhein Sieg
Kreises mit einer prägnanten Darstellung von Erlaubtem und
Verbotenen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de