230267-01 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag: Umsetzung von Maßnahmen zur Besucherlenkung in der Bonner Siegaue Antrag zur Vorlage 230267
Kerndaten
- Nummer
- 230267-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 25.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 230267-01 AA Antragsteller/in: Dr. Dominique Löbach 25.05.2023 gez. Pfeiffer Änderungsantrag: Umsetzung von Maßnahmen zur Besucherlenkung in der Bonner Siegaue Antrag zur Vorlage 230267 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung legt dar: 1a) Ob die Nutzer der landwirtschaftlichen Flächen im Gebiet des Landschaftsplan Siegaue durch Regelungen des Naturschutzes verpflichtet werden können, auf eigenen oder gepachteten Flächen Zäune anzulegen. 1b) Ob die im Punkt 5 auf S. 36 der textlichen Darstellung des LP Siegaue aufgeführte Regelung das Errichten von Zäunen in der freien Landschaft ausschließt. 1c) Ob die Nutzer unter 1a) durch Regelungen des Naturschutzes verpflichtet werden können, sogenannte Trampelpfade zurück zubauen. 1d) Ob und wie die Verwaltung Besitzer von legal erworbenen Angelkarten, z.B. durch die Fischereibruderschaft Bergheim, am Zugang zum Siegufer in den Bereichen hindern wird, für die das Angeln ganzjährig oder zeitlich eingeschränkt erlaubt ist. 2. Die in der Karte zum LP Siegaue als „gewässernaher Erholungsbereich“ gekennzeichnete Fläche wird auch tatsächlich an der Sieg im Bereich der Fähre durch Beschilderung angezeigt. 3. Die Verwaltung nimmt mit dem Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein Sieg Kreises Kontakt auf, und stimmt sich mit diesem ab, wie die geradezu vorbildliche Internetdarstellung der Gewässernutzung an und auf Sieg und Agger in einer einheitlichen Darstellung auch für das Bonner Gebiet der Sieg übernommen werden kann und auf der Bonner Internetseite präsentiert werden kann.Seite 1 von 2 Seite 2 4. Im Übrigen bleibt der zitierte Ratsbeschluss unter b) und c) unverändert. Begründung Die Verwaltungsvorlage DS230267 ist davon geprägt, Menschen möglichst aus dem Bereich des Landschaftsplans Siegaue herauszuhalten, insbesondere aus dem nördlich der Autobahn gelegenen Gebiet. Es geht nicht um eine Besucherlenkung, die Sieg und das Vorland soll erst gar nicht zugänglich sein. Völlig unterschlagen wird, dass dieser Bereich schon seit hunderten von Jahren als Kulturland genutzt wird bzw. als Fischereigebiet genutzt wurde. Ganz anders geht der Rhein Sieg Kreis bzw. die Gemeinden an Sieg und Agger vor, wenn es um das Miteinander von Naturschutz, landwirtschaftlicher Nutzung und Naherholung geht. Das ist leicht auf den auf den offiziellen Internetseiten des Kreises, z.B:https://www.rhein-sieg- kreis.de/vv/produkte/Amt_66/Abteilung_66.3/Baden_und_Kanu_fahren_ auf_Sieg_und_Agger_.php zu finden. Hier findet man ebenfalls auf einer Karte im pdf-Format alle „Gewässernahe Erholungsbereiche“ auf dem Gebiet des Rhein Sieg Kreises mit einer prägnanten Darstellung von Erlaubtem und Verbotenen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de