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230267 · Beschlussvorlage

Umsetzung von Maßnahmen zur Besucherlenkung in der Bonner Siegaue

Nummer
230267
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Naturschutzbeirates 31.05.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Empfehlung
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  1. 230267-01 AA Änderungsantrag: Umsetzung von Maßnahmen zur Besucherlenkung in der Bonner Siegaue Antrag zur Vorlage 230267

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Beschlussvorlage
öffentlich
230267
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Umsetzung von Maßnahmen zur Besucherlenkung
in der Bonner Siegaue
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Empfehlung
Naturschutzbeirat 15.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.05.2023 Empfehlung
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Umsetzung des vorliegenden
„Konzeptes zur Besucherlenkung in der Bonner Siegaue“ von 2018 zu
realisieren. Für die Maßnahmenumsetzung sollen nach Möglichkeit Fördermittel
beantragt werden.
Der Ratsbeschluss DS1910510EB14 vom 04.07.2019, zur Zurückstellung der
Maßnahmenumsetzung, wird in den Beschlussteilen a) und b) aufgehoben.
Die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft, stellen
keinen Widerspruch zur Landschaftsplanänderung Siegmündung oder dem
Planfeststellungsverfahren zur Renaturierung der Siegmündung dar.
Bedeutung des Gebiets
Das ca. 150 ha große Naturschutzgebiet „Siegmündung“ erstreckt sich auf den
gesamten Mündungsbereich der Sieg auf dem Bonner Stadtgebiet. Im
Naturschutzgebiet ist der Erhalt, die Wiederherstellung und Erhöhung der
Biodiversität ein gesetztes Ziel.
FFH-Gebiet „Siegaue und Siegmündung“
Das Gebiet ist Bestandteil des ökologischen Schutzgebietsnetzes „Natura
2000“. Die Unterschutzstellung erfolgte wegen der besonderen Bedeutung der
Siegmündung, mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung wertvoller
natürlicher Lebensräume von Pflanzen und Tieren, die von regionaler und EU
weiter Bedeutung sind.
Nach der FFH-RL (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) gilt, dass sich der Zustand
des Schutzgebietes nicht verschlechtern darf (Verschlechterungsverbot).Seite 1 von 4
Seite 2
Die Stadt Bonn trägt besondere Verantwortung für den in der Siegaue
vorkommenden Lebensraumtyp „magere Flachlandmähwiesen“ (LRT 6510)
und ist im besonderen Maße für die Erhaltung und Wahrung eines günstigen
Erhaltungszustandes verantwortlich. Das LANUV hat den Erhaltungszustand
des Lebensraumtypen auf dem Stadtgebiet Bonn als „ungünstig/schlecht“
bewertet, was den Handlungsbedarf an dieser Stelle unterstreicht.
Konzept zur Besucherlenkung
Das Konzept zur Besucherlenkung bezieht sich auf das unter Naturschutz
stehende Siegmündungsgebiet und auf die unmittelbar angrenzenden
Freiräume. Konflikte zwischen Freizeitnutzung und den Zielen des
Naturschutzes haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die
Strukturierung und Lenkung der Naherholung und Freizeitnutzung in der
Siegaue ist dringend notwendig. Die Konzepterstellung erfolgte mit dem Ziel,
die Anforderungen von Naturschutz und Naherholung in der Bonner Siegaue in
Einklang zu bringen.
Der Schwerpunkt der Störungsempfindlichkeit liegt auf den Grünlandflächen
und der Uferzone, da diese im Fokus der Erholungsnutzung stehen. Durch die
Begehung der Wiesen- und Gehölzflächen bzw. Uferbereiche sind in den
letzten Jahren zahlreiche Trampelpfade entstanden. Durch die Nutzung dieser
Pfade bzw. das 'Querfeldeingehen' kommt es zu massiven Störungen und
Zerstörungen von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, deren Schutz
das zentrale Ziel des FFH- und Naturschutzgebietes darstellen. Das Verlassen
der befestigten oder gekennzeichneten offiziellen Wege ist in
Naturschutzgebieten verboten. Aufgestellte Verbotsschilder und Hinweise
werden häufig ignoriert, zerstört oder entfernt.
Das Konzept beinhaltet eine umfassende Bestandserfassung mit Analyse der
bestehenden und noch weiter zu erwartenden Konflikte. Auf Basis einer
Leitlinie wurden Ziele abgeleitet und konkrete, an der Örtlichkeit ausgerichtete,
Maßnahmen vorgeschlagen.
Die Maßnahmen dienen zur Erreichung der im Landschaftsplan Siegmündung
festgesetzten Ziele und dem gesetzlichen Schutz von Natur und Landschaft.
Die Maßnahmen sollen einerseits vorhandene Strukturen optimieren,
andererseits besonders schützenswerte Bereiche, durch Sperren von
Trampelpfaden oder Einzäunung von Wiesenflächen, beruhigen. Kommuniziert
werden die Maßnahmen u.a. durch Beschilderung und Markierung der legalen
Wege sowie Informationstafeln an allen Ankunftsorten.
Warum ist dieser Beschluss notwendig?
Der Rat hat am 04.07.2019 durch den Beschluss DS1910510EB14
(Beschlussteile a und b) beschlossen die folgenden Maßnahmen aus dem
Konzept zurückzustellen:
a. Wegebaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Rückbau der
Uferbefestigungen und der Umgestaltung der Sieg einschließlich der
Überflutungsbereiche stehen, bis das Planfeststellungsverfahren der
Bezirksregierung abgeschlossen ist.
Die Bezirksregierung Köln führt aktuell ein Planfeststellungsverfahren durch,
welches die eigendynamische Entwicklung der Sieg und ihrer Aue zum Ziel hat.Seite 2 von 4
Seite 3
Derzeit ist nicht abzusehen, wann entsprechende Maßnahmen auf dem Gebiet
der Stadt Bonn umgesetzt werden. Ohne Maßnahmen zur Besucherlenkung
kann die Sicherung des gesetzlichen Schutzes des Gebietes vor Störung nicht
gewährleistet werden.
b. Maßnahmen in Bereichen, auf die die Stadt Bonn aufgrund
bestehender Eigentumsverhältnisse bzw. langfristiger
Verpachtungsverhältnisse keinen Einfluss hat.
Im Untersuchungsraum des Besucherlenkungskonzepts liegt nur ein geringer
Anteil der Liegenschaften in städtischer Hand. Der Großteil der Flächen ist im
Besitz des Land NRW und wird von der Forstverwaltung unterhalten. Die
naturschutzfachlich wichtigen Maßnahmen sollen in Abstimmung mit den
Eigentümern unabhängig von den Besitzverhältnissen umgesetzt werden.
Fazit
Der Ratsbeschluss DS1910510EB14 stellt den größten und wichtigsten Anteil
der Lenkungsmaßnahmen zurück. Dringend gebotene Maßnahmen zum
gesetzlichen Schutz von Natur und Landschaft können daher nicht umgesetzt
werden. Um die Ziele des europäischen Naturschutzes und den Bedarf an
Naherholung und Freizeitnutzung in dem Gebiet in Einklang zu bringen,
müssen Lenkungsmaßnahmen gezielt, konsequent und zeitnah umgesetzt
werden.
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat am 08.02.2023
den Bürgerantrag 212093 „Besucherlenkung Naturschutzgebiet Siegmündung
und andere Bonner Naturschutzgebiete“ beschlossen. Die Aufträge aus dem
Beschluss widersprechen dem Ratsbeschluss DS1910510EB14, welcher die
Maßnahmen zurückgestellt hat. Um die Kollision zu bereinigen strebt die
Verwaltung an, die Zurückstellung der Maßnahmenumsetzung durch
DS1910510EB14 (Beschlussteile a und b) aufzuheben. Die Verwaltung wird
beauftragt, Maßnahmen zur Umsetzung des vorliegenden „Konzeptes zur
Besucherlenkung in der Bonner Siegaue“ von 2018 zu realisieren.
Ein Großteil der Maßnahmen ist mit bereits vorhandenen Mitteln bzw. in
Eigenleistung von Amt 67 durchführbar. Größere Maßnahmen werden zu
einem späteren Zeitpunkt erneut zur Beratung vorgelegt und dann auch im
Haushalt angemeldet; dabei wird die Möglichkeit zur Gewinnung von
Fördermittel intensiv geprüft.
Anlage/n
1 Geltungsbereich (öffentlich)Seite 3 von 4
Konzept zur zur Besucherlenkung von 2018
-Geltungsbereich-
(Quelle: Land NRW, TIM-online, 2018)Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de