230267 · Beschlussvorlage
Umsetzung von Maßnahmen zur Besucherlenkung in der Bonner Siegaue
Kerndaten
- Nummer
- 230267
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.040 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 230267 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Umsetzung von Maßnahmen zur Besucherlenkung in der Bonner Siegaue Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Empfehlung Naturschutzbeirat 15.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Empfehlung Rat 13.06.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Umsetzung des vorliegenden „Konzeptes zur Besucherlenkung in der Bonner Siegaue“ von 2018 zu realisieren. Für die Maßnahmenumsetzung sollen nach Möglichkeit Fördermittel beantragt werden. Der Ratsbeschluss DS1910510EB14 vom 04.07.2019, zur Zurückstellung der Maßnahmenumsetzung, wird in den Beschlussteilen a) und b) aufgehoben. Die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft, stellen keinen Widerspruch zur Landschaftsplanänderung Siegmündung oder dem Planfeststellungsverfahren zur Renaturierung der Siegmündung dar. Bedeutung des Gebiets Das ca. 150 ha große Naturschutzgebiet „Siegmündung“ erstreckt sich auf den gesamten Mündungsbereich der Sieg auf dem Bonner Stadtgebiet. Im Naturschutzgebiet ist der Erhalt, die Wiederherstellung und Erhöhung der Biodiversität ein gesetztes Ziel. FFH-Gebiet „Siegaue und Siegmündung“ Das Gebiet ist Bestandteil des ökologischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“. Die Unterschutzstellung erfolgte wegen der besonderen Bedeutung der Siegmündung, mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung wertvoller natürlicher Lebensräume von Pflanzen und Tieren, die von regionaler und EU weiter Bedeutung sind. Nach der FFH-RL (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) gilt, dass sich der Zustand des Schutzgebietes nicht verschlechtern darf (Verschlechterungsverbot).Seite 1 von 4 Seite 2 Die Stadt Bonn trägt besondere Verantwortung für den in der Siegaue vorkommenden Lebensraumtyp „magere Flachlandmähwiesen“ (LRT 6510) und ist im besonderen Maße für die Erhaltung und Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes verantwortlich. Das LANUV hat den Erhaltungszustand des Lebensraumtypen auf dem Stadtgebiet Bonn als „ungünstig/schlecht“ bewertet, was den Handlungsbedarf an dieser Stelle unterstreicht. Konzept zur Besucherlenkung Das Konzept zur Besucherlenkung bezieht sich auf das unter Naturschutz stehende Siegmündungsgebiet und auf die unmittelbar angrenzenden Freiräume. Konflikte zwischen Freizeitnutzung und den Zielen des Naturschutzes haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Strukturierung und Lenkung der Naherholung und Freizeitnutzung in der Siegaue ist dringend notwendig. Die Konzepterstellung erfolgte mit dem Ziel, die Anforderungen von Naturschutz und Naherholung in der Bonner Siegaue in Einklang zu bringen. Der Schwerpunkt der Störungsempfindlichkeit liegt auf den Grünlandflächen und der Uferzone, da diese im Fokus der Erholungsnutzung stehen. Durch die Begehung der Wiesen- und Gehölzflächen bzw. Uferbereiche sind in den letzten Jahren zahlreiche Trampelpfade entstanden. Durch die Nutzung dieser Pfade bzw. das 'Querfeldeingehen' kommt es zu massiven Störungen und Zerstörungen von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, deren Schutz das zentrale Ziel des FFH- und Naturschutzgebietes darstellen. Das Verlassen der befestigten oder gekennzeichneten offiziellen Wege ist in Naturschutzgebieten verboten. Aufgestellte Verbotsschilder und Hinweise werden häufig ignoriert, zerstört oder entfernt. Das Konzept beinhaltet eine umfassende Bestandserfassung mit Analyse der bestehenden und noch weiter zu erwartenden Konflikte. Auf Basis einer Leitlinie wurden Ziele abgeleitet und konkrete, an der Örtlichkeit ausgerichtete, Maßnahmen vorgeschlagen. Die Maßnahmen dienen zur Erreichung der im Landschaftsplan Siegmündung festgesetzten Ziele und dem gesetzlichen Schutz von Natur und Landschaft. Die Maßnahmen sollen einerseits vorhandene Strukturen optimieren, andererseits besonders schützenswerte Bereiche, durch Sperren von Trampelpfaden oder Einzäunung von Wiesenflächen, beruhigen. Kommuniziert werden die Maßnahmen u.a. durch Beschilderung und Markierung der legalen Wege sowie Informationstafeln an allen Ankunftsorten. Warum ist dieser Beschluss notwendig? Der Rat hat am 04.07.2019 durch den Beschluss DS1910510EB14 (Beschlussteile a und b) beschlossen die folgenden Maßnahmen aus dem Konzept zurückzustellen: a. Wegebaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Rückbau der Uferbefestigungen und der Umgestaltung der Sieg einschließlich der Überflutungsbereiche stehen, bis das Planfeststellungsverfahren der Bezirksregierung abgeschlossen ist. Die Bezirksregierung Köln führt aktuell ein Planfeststellungsverfahren durch, welches die eigendynamische Entwicklung der Sieg und ihrer Aue zum Ziel hat.Seite 2 von 4 Seite 3 Derzeit ist nicht abzusehen, wann entsprechende Maßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Bonn umgesetzt werden. Ohne Maßnahmen zur Besucherlenkung kann die Sicherung des gesetzlichen Schutzes des Gebietes vor Störung nicht gewährleistet werden. b. Maßnahmen in Bereichen, auf die die Stadt Bonn aufgrund bestehender Eigentumsverhältnisse bzw. langfristiger Verpachtungsverhältnisse keinen Einfluss hat. Im Untersuchungsraum des Besucherlenkungskonzepts liegt nur ein geringer Anteil der Liegenschaften in städtischer Hand. Der Großteil der Flächen ist im Besitz des Land NRW und wird von der Forstverwaltung unterhalten. Die naturschutzfachlich wichtigen Maßnahmen sollen in Abstimmung mit den Eigentümern unabhängig von den Besitzverhältnissen umgesetzt werden. Fazit Der Ratsbeschluss DS1910510EB14 stellt den größten und wichtigsten Anteil der Lenkungsmaßnahmen zurück. Dringend gebotene Maßnahmen zum gesetzlichen Schutz von Natur und Landschaft können daher nicht umgesetzt werden. Um die Ziele des europäischen Naturschutzes und den Bedarf an Naherholung und Freizeitnutzung in dem Gebiet in Einklang zu bringen, müssen Lenkungsmaßnahmen gezielt, konsequent und zeitnah umgesetzt werden. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat am 08.02.2023 den Bürgerantrag 212093 „Besucherlenkung Naturschutzgebiet Siegmündung und andere Bonner Naturschutzgebiete“ beschlossen. Die Aufträge aus dem Beschluss widersprechen dem Ratsbeschluss DS1910510EB14, welcher die Maßnahmen zurückgestellt hat. Um die Kollision zu bereinigen strebt die Verwaltung an, die Zurückstellung der Maßnahmenumsetzung durch DS1910510EB14 (Beschlussteile a und b) aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Umsetzung des vorliegenden „Konzeptes zur Besucherlenkung in der Bonner Siegaue“ von 2018 zu realisieren. Ein Großteil der Maßnahmen ist mit bereits vorhandenen Mitteln bzw. in Eigenleistung von Amt 67 durchführbar. Größere Maßnahmen werden zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Beratung vorgelegt und dann auch im Haushalt angemeldet; dabei wird die Möglichkeit zur Gewinnung von Fördermittel intensiv geprüft. Anlage/n 1 Geltungsbereich (öffentlich)Seite 3 von 4 Konzept zur zur Besucherlenkung von 2018 -Geltungsbereich- (Quelle: Land NRW, TIM-online, 2018)Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de