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230201-02 · Große Anfrage

BBB / FDP-Anfrage zum Baumbestand in 2020, 2021 und 2022

Nummer
230201-02
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
23.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230201 BBB-Anfrage Baumbestand in 2020, 2021 und 2022

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Große Anfrage
öffentlich
230201-02
Fragesteller/in:
Frank Maas
Dr. Dominique Löbach
22.02.2023; gez. Mohn
BBB / FDP-Anfrage zum Baumbestand in 2020,
2021 und 2022
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Baumbestandes in 2020,
2021 und 2022 im Stadtbezirk Beuel unter besonderer Berücksichtigung
der nachfolgenden Fragestellungen:
a.) Wie hoch war die Anzahl der städtischen Bäume, die jeweils in den
Jahren 2020, 2021 und 2022 im Stadtbezirk Beuel gefällt wurden?
b) Wie hoch war die Anzahl der in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im
Stadtbezirk Beuel gefällten privaten Bäume, die unter den Schutz der
Baumschutzsatzung fielen?
c) Wie viele Bäume wurden in den Jahren 2020, 2021, und 2022 im
Stadtbezirk Beuel nachgepflanzt?
d) Welche Baumstandorte sind derzeit noch offen bzw. stehen zur
Nachpflanzung an?
e) Welche Kosten sind durch die Fällung und Nachpflanzung der
städtischen Bäume in den Jahren 2020 bis 2022 im Stadtbezirk Beuel
angefallen?
f) Gibt es für die Nachpflanzung bzw. Neupflanzung Fördermittel, die die
Stadt abrufen kann? Wenn ja, wie hoch belief sich die Summe der
abgerufenen Mittel für den Stadtbezirk Beuel in den Jahren 2020, 2021
und 2022?
g) Für welche Anzahl von gerodeten Bäume wurden in den Jahren 2020,
2021 und 2022 im Stadtbezirk Beuel auf Antrag Ausgleichszahlungen
statt Ersatzpflanzungen erhoben und wie viele Bäume konnten in den
besagten Jahren mit den Mitteln aus den von der Verwaltung
beauflagten Ausgleichszahlungen neu eingesetzt werden?
2. Steht zur Kontrolle, ob die im Rahmen einer Fällgenehmigung an Private
aufgegebenen Ersatzpflanzungen im Stadtbezirk Beuel auch tatsächlich
erfolgt sind und ob der dauerhafte Bestand des pflichtigen Baumersatzes
gewährleistet wurde, zwischenzeitlich genügend Personal zur Verfügung
und wenn nein, wie hoch ist der zusätzliche Mitarbeiterbedarf zu welchenSeite 1 von 3
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Personal- und Arbeitsplatzkosten?
3. Hat die Stadt für die Neuanpflanzung eine Art „Baumstrategie“ hinsichtlich
der Auswahl der zu pflanzenden Arten? Werden bei der Auswahl der Arten
hinreichend die Aspekte der Anpassung an ein sich veränderndes
Stadtklima bedacht? Spielen auch andere Aspekte wie die
Berücksichtigung der lokalen Tierwelt (z.B. Eichhörnchen, Vögel, Insekten)
eine Rolle bei der Auswahl der Arten?
Begründung
1. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 05.04.2016 (DS-Nr. 1610863)
wurde beschlossen, dass die Verwaltung jährlich über die Entwicklung des
aktuellen Baumbestandes berichtet. Die Bezirksvertretungen sind über die
Entwicklung des Baumbestandes zu informieren. Der letzte dem BBB
bekannte Bericht dieser Art beinhaltet den Baumbestand 2019 und wurde
auch erst auf Nachfrage der BBB-Fraktion (DS 191130) aus April 2020 mit
der DS 200714 mitgeteilt.
Die außerordentliche Bedeutung der Entwicklung des Baumbestandes für
die angestrebte Klimaneutralität 2035 und die Umsetzung des Klimaplans
sollten hinreichend bekannt sein.
Das Thema „Klimaschutz“ spaltet und polarisiert die Großstadtgesellschaft in
Bonn.
Insbesondere der Stadtbezirk Beuel steht - sowohl aufgrund der Errichtung
des rechtsrheinischen Radschnellweges durch die der Erholung der
gesamten Bevölkerung dienenden Rheinaue und vieler großer
Baumaßnahmen (Nachverdichtung) - im Fokus der Öffentlichkeit.
Die Beueler Bürgerinnen und Bürger haben daher ein erhebliches Interesse
und auch ein Recht darauf zu erfahren, in welchem Umfang in den
vergangenen 3 Jahren Eingriffe in den Baumbestand ihres Stadtbezirks
erfolgt sind.
Hierzu gehören auch die umfängliche Kontrolle der vorgegebenen
Nachpflanzungen bzw. der stattdessen erfolgten Ausgleichszahlungen
seitens der städtischen Verwaltung.
2. Im Jahr 2020 teilte die Verwaltung mit, dass ihr zur umfänglichen Kontrolle
von Nachpflanzungen die dazu notwendigen personellen Ressourcen fehlen
würden (vgl. DS 200077-1 ST). Diese Antwort gibt den Beueler Bürgerinnen
und Bürgern einen Anlass zur Besorgnis, dass zu diesem für die Umsetzung
des Klimaplans wichtigen Baustein keine ausreichende Kontrolle erfolgt.
3. Nicht alle heimischen Bauarten werden in einem sich veränderndem
Stadtklima gut gedeihen können. Hier ist darauf zu achten das die neu
gepflanzten Bäume hinreichend robust auf die zu erwartenden zukünftigen
Bedingungen in der Stadt gewählt werden. Auch soll die Vielfalt des
Lebensraumes für die in der Stadt lebenden Tiere und Insekten nicht
beeinträchtigt werden.Seite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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