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230201 · Große Anfrage

BBB-Anfrage Baumbestand in 2020, 2021 und 2022

Nummer
230201
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
19.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 27.04.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230201-03 ST BBB / FDP-Anfrage zum Baumbestand in 2020, 2021 und 2022
  2. 230201-04 BBB-Anfrage: Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn
  3. 230201-005 ST BBB-Anfrage: Baumschutzsatzung der Bundesstadt Bonn
  4. 230201-02 BBB / FDP-Anfrage zum Baumbestand in 2020, 2021 und 2022
  5. 230201-06 BBB-Anfrage Baumbestand in Bonn Drucksachengruppe 230201
  6. 230201-01 ST BBB-Anfrage Baumbestand in 2020, 2021 und 2022

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Große Anfrage
öffentlich
230201
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
19.01.23
BBB-Anfrage Baumbestand in 2020, 2021 und
2022
Beratungsfolge
Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich des Baumbestandes in 2020,
2021 und 2022 unter besonderer Berücksichtigung nachfolgend aufgeführter
Fragestellungen?
a.) Wie hoch war die Anzahl der städtischen Bäume, die jeweils in den Jahren
2020, 2021 und 2022 gefällt wurden?
b) Wie hoch war die Anzahl der in 2020, 2021 und 2022 gefällten privaten
Bäume, die unter den Schutz der Baumschutzsatzung fielen?
c) Wie viele Bäume wurden in 2020, 2021, und 2022 aufgeschlüsselt nach
Stadtbezirken nachgepflanzt?
d) Welche Baumstandorte sind noch offen bzw. stehen zur Nachpflanzung an?
e) Welche Kosten sind durch die Fällung und Nachpflanzung der städtischen
Bäume in den letzten drei Jahren angefallen?
f) Für welche Anzahl von gerodeten Bäume wurden in 2020, 2021 und 2022 auf
Antrag Ausgleichszahlungen statt Ersatzpflanzungen erhoben und wie viele
Bäume konnten in besagten Jahren mit den Mitteln aus den beauflagten
Ausgleichszahlungen neu eingesetzt werden?
2. Steht zur Kontrolle, ob die im Rahmen einer Fällgenehmigung an Private
aufgegebenen Ersatzpflanzungen erfolgt sind und ob der dauerhafte Bestand
des pflichtigen Baumersatzes gewährleistet wurde, zwischenzeitlich genügend
Personal zur Verfügung und wenn nein, wie hoch ist der zusätzliche
Mitarbeiterbedarf zu welchen Personal- und Arbeitsplatzkosten?
Begründung
1. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 05.04.2016 (DS-Nr. 1610863)
wurde beschlossen, dass die Verwaltung jährlich über die Entwicklung des
aktuellen Baumbestandes berichtet. Die Bezirksvertretungen sind über dieSeite 1 von 2
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Entwicklung des Baumbestandes zu informieren. Der letzte der BBB-Fraktion
bekannte Bericht dieser Art beinhaltet den Baumbestand 2019 und wurde auch
erst auf ausdrückliche Nachfrage der BBB-Fraktion (DS 191130) aus April 2020
via Drucksache 200714 mitgeteilt. Die außerordentliche Bedeutung der
Entwicklung des Baumbestandes für die angestrebte Klimaneutralität 2035 und
die Umsetzung des Klimaplans sollte hinreichend bekannt und muss daher an
dieser Stelle nicht erneut ausgeführt werden.
2. Im Jahr 2020 teilte die Verwaltung mit, dass ihr zur umfänglichen Kontrolle
von Nachpflanzungen die dazu notwendigen Ressourcen fehlen würden (Vgl.
200077-1 ST).
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de