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230197-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Taxibuslinie T652

Nummer
230197-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230197 Taxibuslinie T652

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230197-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Taxibuslinie T652
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme
Zur Großen Anfrage des Bürgerbunds Bonn nimmt die Verwaltung in
Zusammenarbeit mit der SWBV wie folgt Stellung:
Zu 1a: Wie oft wurde die zum Fahrplanwechsel 2019 eingeführte Taxibuslinie
T652 in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 telefonisch angefordert?
Auf der Taxibuslinie T652 wurden seit ihrer Einführung im August 2019
insgesamt 230 Fahrten durchgeführt.
Zu 1b: Welche Anzahl von Fahrgästen sind an den zwischen der Rheinallee
und dem Kapellenweg gelegenen Haltestellen in den Jahren 2017, 2018, 2019
aus- oder eingestiegen?
Es gab laut Angaben der SWBV in etwa 2.500 Fahrgäste pro Jahr.
Zu 1c: Wie hoch war die Einsparung, die durch den Wegfall der Buslinie 638
zwischen der Rheinallee und dem Kapellenweg erzielt werden konnte?
Der Wegfall der Buslinie 638 zwischen Rheinallee und Kapellenweg erfolgte im
Rahmen einer Umstellung des gesamten Bad Godesberger Busnetzes. Die
wirtschaftliche Betrachtung einer einzelnen Linie ist so nicht möglich.
Zu 2.: Wie häufig wurde seit Einführung zum Fahrplanwechsel 2019 auf der
Taxibuslinie T652 ein Kraftomnibus statt eines herkömmlichen Taxis
eingesetzt?
Auf der Taxibuslinie kommen ausschließlich Taxen zum Einsatz.
Zu 3.: Wie bewertet die Oberbürgermeisterin angesichts ihrer Antwort zu Frage
2 und Ihres Schwerpunktthemas „Sinnvolle Aufteilung des Verkehrsraumes“ die
Aussage in DS 190432-01ST „Bei der Einrichtung von Haltestellen wird … nicht
nach Gelenk- oder Standardbus sowie Taxibus unterschieden,…“?
Taxibushaltestellen sind Haltestellen, welche dem öffentlichen Verkehr dienen
und deswegen weiterhin für diesen reserviert bleiben sollten. Es ist nicht
ausgeschlossen, dass die Haltestellen entlang der Seufertstraße zukünftig
wieder von anderen Linienangeboten bedient werden, auch wenn derzeit
ausschließlich Taxen zum Einsatz kommen. Auch im Hinblick auf eine aufgrund
der zu geringen Durchfahrtshöhe mögliche Sperrung der Unterführung an der
Rheinallee für mit Wasserstoff sowie batterieelektrisch betriebene Busse ist die
Seufertstraße inkl. aller dort angelegten Haltestellen zu berücksichtigen.Seite 1 von 2
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Zu 4.: Einsparungen in welcher Höhe erzielen die Stadtwerke Bonn
entsprechend der Aussage der Verwaltung in DS 190432-01ST durch die
Beibehaltung der Haltestellen entlang der Seufertstraße?
Durch den Wegfall der Linie 638 zwischen Rheinallee und Kapellenweg werden
Betriebskosten im Busbetrieb eingespart. Demgegenüber stehen Kosten für
den Taxibusbetrieb. Es ergibt derzeit keinen wirtschaftlichen Vorteil, bereits
aufgebrachte Markierungen wieder zu entfernen.
Zu 5.: Wie viele zusätzliche Parkstände könnten in der Seufertstraße
entstehen, wenn die Haltestellen auf die tatsächliche Größe des Taxibusses
reduziert würden und stehen die ggfls. nie tatsächlich erzielbaren Einsparungen
der SWB im Verhältnis zu der möglichen Entlastung beim Parkdruck in diesem
Viertel?
Für einen Taxibus gibt es im Gegensatz zu einem regulären Linienbus keine
gesetzlichen Vorgaben. Da diese Art von Bussen vor allem von Fahrgästen mit
Mobilitätseinschränkung genutzt wird, werden in solchen Fällen die Maße eines
normalen PKW-Stellplatzes plus etwas Puffer für den Ein- und Ausstieg
eingeplant. Bei entsprechender Kennzeichnung könnten möglicherweise circa
fünf Stellflächen wiederhergestellt werden.
Allerdings versucht die Verwaltung im Fall einer Linienplanänderung o.ä., alle
Haltestellen so einzurichten, dass ein Halt eines Gelenkbusses an jeder
Haltestelle theoretisch möglich ist.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass unabhängig der Größe des
Busses vor und hinter dem aufgestellten Verkehrszeichen 224 „Haltestelle“
nicht geparkt werden darf, soweit der Haltestellenbereich nicht mit einer
Grenzmarkierung gekennzeichnet wurde.
Zu 6.: Vor dem Hintergrund der Aussage „Die Verwaltung ist im Übrigen nicht
der Auffassung, dass generell an allen Haltestellen eine Bus Markierung
erforderlich ist. Diese wird in erster Linie dort aufgebracht, wo es nachweislich
zu verkehrlichen Problemen und Behinderungen gekommen ist oder eine hohe
Wahrscheinlichkeit dafür besteht.“ fragen wir: Liegen der Oberbürgermeisterin
Hinweise darauf vor, dass es beim Betrieb des Taxibusses T652 zu
verkehrlichen Problemen und Behinderungen gekommen ist oder hierfür eine
hohe Wahrscheinlichkeit besteht?
Bisher nicht. Allerdings würden die Haltestellen vermutlich ohne entsprechende
Bus-Markierungen von PKWs zum Parken genutzt werden, sodass dann
barrierefreies Ein- und Aussteigen nicht mehr möglich wäre.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de