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230197 · Große Anfrage

Taxibuslinie T652

Nummer
230197
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
19.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230197-01 ST Taxibuslinie T652
  2. 230197-03 ST BBB-Anfrage: "Taxibus"-Linien
  3. 230197-02 BBB-Anfrage: "Taxibus"-Linien

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Große Anfrage
öffentlich
230197
Fragesteller/in:
BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg
Marcel Schmitt
18.01.2023 / gez. Bzm Jansen
Taxibuslinie T652
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1.
a) Wie oft wurde die zum Fahrplanwechsel 2019 eingeführte Taxibuslinie T652
in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 telefonisch angefordert?
b) Welche Anzahl von Fahrgästen sind an den zwischen der Rheinallee und
dem Kapellenweg gelegenen Haltestellen in den Jahren 2017, 2018, 2019 aus -
oder eingestiegen?
c) Wie hoch war die Einsparung, die durch den Wegfall der Buslinie 638
zwischen der Rheinallee und dem Kapellenweg erzielt werden konnte?
2. Wie häufig wurde seit Einführung zum Fahrplanwechsel 2019 auf der
Taxibuslinie T652 ein Kraftomnibus statt eines herkömmlichen Taxis
eingesetzt?
3. Wie bewertet die Oberbürgermeisterin angesichts ihrer Antwort zu Frage 2
und Ihres Schwerpunktthemas „Sinnvolle Aufteilung des Verkehrsraumes“ die
Aussage in DS 190432-01ST „Bei der Einrichtung von Haltestellen wird … nicht
nach Gelenk- oder Standardbus sowie Taxibus unterschieden,…“?
4. Einsparungen in welcher Höhe erzielen die Stadtwerke Bonn entsprechend
der Aussage der Verwaltung in DS 190432-01ST durch die Beibehaltung der
Haltestellen entlang der Seufertstraße?
5. Wie viele zusätzliche Parkstände könnten in der Seufertstraße entstehen,
wenn die Haltestellen auf die tatsächliche Größe des Taxibusses reduziert
würden und stehen die ggfls. nie tatsächlich erzielbaren Einsparungen der
SWB im Verhältnis zu der möglichen Entlastung beim Parkdruck in diesem
Viertel?
6. Vor dem Hintergrund der Aussage „Die Verwaltung ist im Übrigen nicht der
Auffassung, dass generell an allen Haltestellen eine Bus MarkierungSeite 1 von 2
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erforderlich ist. Diese wird in erster Linie dort aufgebracht, wo es nachweislich
zu verkehrlichen Problemen und Behinderungen gekommen ist oder eine hohe
Wahrscheinlichkeit dafür besteht.“ fragen wir: Liegen der Oberbürgermeisterin
Hinweise darauf vor, dass es beim Betrieb des Taxibusses T652 zu
verkehrlichen Problemen und Behinderungen gekommen ist oder hierfür eine
hohe Wahrscheinlichkeit besteht?
Begründung
Im Rahmen der Verkehrswende soll der zur Verfügung stehende Verkehrsraum
neu und fair unter allen Verkehrsteilnehmern aufgeteilt werden. Die Fragesteller
befürworten ausdrücklich die Förderung des ÖPNV, halten es aber für geboten,
in Einzelfällen wie dem Taxibus T652 auch den für den ÖPNV in
„Standardgrößen“ zur Verfügung gestellten Verkehrsraum auf dessen
Notwendigkeit hin zu überprüfen und ggfls. zu korrigieren. Zumal durch auf den
unnötigerweise als Bushalt ausgewiesenen Fahrbahnflächen Parkplätze
angesiedelt werden könnten, die ihrerseits helfen könnten, die
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Seufertstraße zu verringern.
Anlage/n
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