230150 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230150
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 11.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230150 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 10.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Die Stellungnahme der Verwaltung zu einem Bürgerantrag (222358) sieht vor, ein Halte-/ Parkverbot für den nördlichen Bereich der Julius-Plücker-Straße einzurichten (Vorlage 222358-01 ST). Ich beantrage, abweichend zu beschließen: In der Julius-Plücker-Straße wird insbesondere kein Halteverbot eingerichtet, welches u.a. auch für Lieferverkehr, Taxis etc. gelten würde und für zahlreiche Anwohnende erhebliche Einschränkungen bedeuten würde. Parkmöglichkeiten für Anwohnende werden wohnungsnah erhalten oder neu geschaffen, wobei Situation und Möglichkeiten in der Umgebung berücksichtigt werden. Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Datum 10.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Haltemöglichkeiten für Anwohnende und Lieferverkehr in der Julius-Plücker-Straße sowie Parkmöglichkeiten für Anwohnende Ihr Antrag Die Stellungnahme der Verwaltung zu einem Bürgerantrag (222358) sieht vor, ein Halte-/ Parkverbot für den nördlichen Bereich der Julius-Plücker-Straße einzurichten (Vorlage 222358-01 ST). Ich beantrage, abweichend zu beschließen: In der Julius-Plücker-Straße wird insbesondere kein Halteverbot eingerichtet, welches u.a. auch für Lieferverkehr, Taxis etc. gelten würde und für zahlreiche Anwohnende erhebliche Einschränkungen bedeuten würde. Parkmöglichkeiten für Anwohnende werden wohnungsnah erhalten oder neu geschaffen, wobei Situation und Möglichkeiten in der Umgebung berücksichtigt werden. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 3GUvaFGN 10.01.23 21:41Seite 2 von 3 Begründung des Antrags Vor dem Hintergrund des in der Siedlung bereits gestiegenen und absehbar weiter steigenden Parkdrucks soll hierdurch wohnungsnah das Ein- bzw. Aussteigen oder Be- bzw. Entladen ermöglicht bleiben, insbesondere für (a) Anwohnende mit eingeschränkter Mobilität (b) Anwohnende mit Neugeborenen und Kleinkindern sowie (c) Lieferanten, Post- und Paketdienstleistern. Des Weiteren sollten wohnungsnah für Anwohnende Parkmöglichkeiten bestehen. Würde dem aktuellen Beschlussvorschlag 222358-01 ST für ein Halteverbot gefolgt, würden in der Julius-Plücker- Straße Fahrzeuge in erheblichem Umfang nicht mehr halten bzw. parken können. Leider fehlen kompensierende Parkzonenkonzepte bzw. alternative wohnungsnahe Haltemöglichkeiten für Lieferverkehr etc.. Detaillierte Begründung: Der Halte- bzw. Parkdruck in der Umgebung und letztlich in der Julius-Plücker-Straße ist bereits in den letzten Wochen, u.a. durch reduzierte Parkmöglichkeiten in der parallelen Luisenstraße gewachsen. Regelmäßig werden bereits heute geeignete Parkmöglichkeiten für die Anwohnenden nur in erheblicher Entfernung zur Wohnung gefunden, einhergehend mit einer deutlichen Einschränkung für Familien mit Neugeborenen und Kleinkindern. Zudem sind für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 31.01.2023 mit Vorlage 222218 weitere Einschränkungen der Parkmöglichkeiten in der Luisenstraße beantragt. Die Umwandlung der Luisenstraße in eine Fahrradstraße führt in der Folge zu weiteren Halteverbotsbereichen auf der Luisenstraße und somit weiterem Parkdruck in der Julius-Plücker-Straße. Als Anwohnende in der Julius-Plücker-Straße sind wir auf Lieferungen angewiesen. Lieferanten bzw. Paketdienstleister haben schon heute große Mühe Haltemöglichkeiten zu finden. Mindestens die Haltemöglichkeit sollte auf beiden Seiten der Julius-Plücker-Straße erhalten bleiben. Die aktuelle Stellungnahme der Verwaltung sieht aber ein Halteverbot vor. Die Reduzierung der aktuell bestehenden Parkplätze auf der Julius-Plücker-Straße zwecks Öffnung der Julius- Plücker-Straße für Fahrradverkehr entgegen Fahrtrichtung ist nicht erforderlich und wäre deshalb unverhältnismäßig. Die Julius-Plücker-Straße verläuft nahezu parallel zu Luisenstraße und Lotharstraße. Die Einbahnstraße Geißlerstraße beginnt an der Luisenstraße und mündet in die Julius-Plücker-Straße, die letztlich auf die Argelanderstraße stößt. Fahrradfahrend dürfen derzeit die Einbahnstraße Julius-Plücker-Straße ebenfalls nur in Fahrtrichtung befahren. Diese haben bereits heute als Alternative die Luisenstraße. Die Luisenstraße soll von Argelanderstraße bis zum Kreisverkehr an der Ecke Bonner Talweg/ Graf-Stauffenberg- Straße in eine Fahrradstraße umgewandelt werden. Die Stadtverwaltung wurde seitens Bezirksvertretung Bonn bereits mit einer entsprechenden Planung beauftragt. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de