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230150 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230150
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
11.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
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  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230150
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
10.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Die Stellungnahme der Verwaltung zu einem Bürgerantrag (222358) sieht vor,
ein Halte-/ Parkverbot für den nördlichen Bereich der Julius-Plücker-Straße
einzurichten (Vorlage 222358-01 ST).
Ich beantrage, abweichend zu beschließen: In der Julius-Plücker-Straße wird
insbesondere kein Halteverbot eingerichtet, welches u.a. auch für
Lieferverkehr, Taxis etc. gelten würde und für zahlreiche Anwohnende
erhebliche Einschränkungen bedeuten würde.
Parkmöglichkeiten für Anwohnende werden wohnungsnah erhalten oder neu
geschaffen, wobei Situation und Möglichkeiten in der Umgebung berücksichtigt
werden.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Datum
10.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Haltemöglichkeiten für Anwohnende und Lieferverkehr in der Julius-Plücker-Straße sowie Parkmöglichkeiten für
Anwohnende
Ihr Antrag
Die Stellungnahme der Verwaltung zu einem Bürgerantrag (222358) sieht vor, ein Halte-/ Parkverbot für den
nördlichen Bereich der Julius-Plücker-Straße einzurichten (Vorlage 222358-01 ST).
Ich beantrage, abweichend zu beschließen: In der Julius-Plücker-Straße wird insbesondere kein Halteverbot
eingerichtet, welches u.a. auch für Lieferverkehr, Taxis etc. gelten würde und für zahlreiche Anwohnende
erhebliche Einschränkungen bedeuten würde.
Parkmöglichkeiten für Anwohnende werden wohnungsnah erhalten oder neu geschaffen, wobei Situation und
Möglichkeiten in der Umgebung berücksichtigt werden.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
3GUvaFGN
10.01.23 21:41Seite 2 von 3
Begründung des Antrags
Vor dem Hintergrund des in der Siedlung bereits gestiegenen und absehbar weiter steigenden Parkdrucks soll
hierdurch wohnungsnah das Ein- bzw. Aussteigen oder Be- bzw. Entladen ermöglicht bleiben, insbesondere für
(a) Anwohnende mit eingeschränkter Mobilität
(b) Anwohnende mit Neugeborenen und Kleinkindern sowie
(c) Lieferanten, Post- und Paketdienstleistern.
Des Weiteren sollten wohnungsnah für Anwohnende Parkmöglichkeiten bestehen.
Würde dem aktuellen Beschlussvorschlag 222358-01 ST für ein Halteverbot gefolgt, würden in der Julius-Plücker-
Straße Fahrzeuge in erheblichem Umfang nicht mehr halten bzw. parken können. Leider fehlen kompensierende
Parkzonenkonzepte bzw. alternative wohnungsnahe Haltemöglichkeiten für Lieferverkehr etc..
Detaillierte Begründung:
Der Halte- bzw. Parkdruck in der Umgebung und letztlich in der Julius-Plücker-Straße ist bereits in den letzten
Wochen, u.a. durch reduzierte Parkmöglichkeiten in der parallelen Luisenstraße gewachsen.
Regelmäßig werden bereits heute geeignete Parkmöglichkeiten für die Anwohnenden nur in erheblicher
Entfernung zur Wohnung gefunden, einhergehend mit einer deutlichen Einschränkung für Familien mit
Neugeborenen und Kleinkindern.
Zudem sind für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 31.01.2023 mit Vorlage 222218 weitere
Einschränkungen der Parkmöglichkeiten in der Luisenstraße beantragt. Die Umwandlung der Luisenstraße in
eine Fahrradstraße führt in der Folge zu weiteren Halteverbotsbereichen auf der Luisenstraße und somit
weiterem Parkdruck in der Julius-Plücker-Straße.
Als Anwohnende in der Julius-Plücker-Straße sind wir auf Lieferungen angewiesen. Lieferanten bzw.
Paketdienstleister haben schon heute große Mühe Haltemöglichkeiten zu finden.
Mindestens die Haltemöglichkeit sollte auf beiden Seiten der Julius-Plücker-Straße erhalten bleiben. Die aktuelle
Stellungnahme der Verwaltung sieht aber ein Halteverbot vor.
Die Reduzierung der aktuell bestehenden Parkplätze auf der Julius-Plücker-Straße zwecks Öffnung der Julius-
Plücker-Straße für Fahrradverkehr entgegen Fahrtrichtung ist nicht erforderlich und wäre deshalb
unverhältnismäßig.
Die Julius-Plücker-Straße verläuft nahezu parallel zu Luisenstraße und Lotharstraße. Die Einbahnstraße
Geißlerstraße beginnt an der Luisenstraße und mündet in die Julius-Plücker-Straße, die letztlich auf die
Argelanderstraße stößt. Fahrradfahrend dürfen derzeit die Einbahnstraße Julius-Plücker-Straße ebenfalls nur in
Fahrtrichtung befahren. Diese haben bereits heute als Alternative die Luisenstraße.
Die Luisenstraße soll von Argelanderstraße bis zum Kreisverkehr an der Ecke Bonner Talweg/ Graf-Stauffenberg-
Straße in eine Fahrradstraße umgewandelt werden. Die Stadtverwaltung wurde seitens Bezirksvertretung Bonn
bereits mit einer entsprechenden Planung beauftragt.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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