230012 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230012
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 02.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230012 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 30.12.2022 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3 1 Bundesstadt Bonn Amt OB - 22 Berliner Platz 2 53103 Bonn buergerantrag@bonn.de Bonn, 30.12.2022 Bürgerantrag §24 GO: Kein Parkverbot für die Julius-Plücker Straße Bezug: 222358 Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Presseveröffentlichung des Bonner General-Anzeigers vom 28.12.2022 und weitere Recherche wurden wir auf den Bürgerantrag zur Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Bonn (222358 31.01.2023) aufmerksam. Wir möchten hierzu als unmittelbar betroffene langjährige Anwohner (die sowohl mit PKW, Fahrrad, sonstigen Fahrzeugen und Kinderwagen als auch als Fußgänger langjährige Verkehrsteilnehmer sind) wie folgt Stellung nehmen. Grundsätzlich möchten wir voranstellen, dass der vorliegende Bürgerantrag, die Stellungnahme der Verwaltung und die Pressemittteilung der Stadt bzw. die redaktionelle Aufbereitung des General-Anzeigers zum Teil völlig unterschiedliche Gesichtspunkte und Problemstellungen in den Fokus der Diskussion rücken und damit auch mögliche Lösungsansätze blockieren. Die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-Plücker Straße ist aus folgenden Gründen / Abwägungen abzulehnen: (auf keiner Fahrbahnseite, weder Nord noch Süd) • Der Antrag auf Einführung eines einseitigen Parkverbotes - gleich auf welcher Straßenseite - stellt einen erheblichen Entzug öffentlichen Parkraumes und damit eine unverhältnismäßige Benachteiligung dar. Legt man die Länge der Julius-Plücker Straße von ca. 200 m zu Grunde, so ergibt sich bei einer großzügigen Auslegung der Stellplatzlängen von 6,00 m ein Entfall von mindestens 33 Stellplätzen, für die keine Kompensation hergestellt werden kann. Der Parkdruck in der Umgebung würde weiter erhöht und damit letztendlich auch das Konfliktpotential. Dies ist zu vermeiden. Da das einseitige Parkverbot konsequenterweise auch auf die noch engere Geißlerstraße ausgeweitet werden müsste, würden hier weitere ca. 10 Parkplätze entfallen. • Es kommt tatsächlich nur in Ausnahmefällen vor, dass der Fußweg durch einzelne Fahrzeuge vorübergehend auf eine nicht ausreichende Breite reduziert wird. • Der bestehende Gehweg weist eine mittlere Breite von 2,50 m auf. Dies ist auch bei gekipptem Parken ausreichend, um eine Gehwegbreite von >1,50 m sicher zu stellen. Die aktuelle Fahrbahnbreite beträgt mind. 5,50 m. Auf nördlicher Seite befindet sich ein weitgehend unbefestigter öffentlicher Streifen von mind. 1,00 m. Unter Berücksichtigung einer Stellplatzbreite von mind. 2,30m kann somit eine Fahrgassenbreite von > 3,00 m gewährleistet werden. Dies ist für den geraden Straßenverlauf ausreichend. • Die durch die Verwaltung vorgeschlagenen Markierungsarbeiten sind geeignet ein präziseres Parkverhalten anzuregen. • Feuerwehrfahrzeuge und Müllabfuhr: Für Feuerwehr- und Müllfahrzeuge besteht mit > 3,00 m im geraden Straßenverlauf eine ausreichende Fahrbahnbreite. Aus oben beschriebenen Gründen lässt sich ein Parkverbot in der Julius-Plücker Straße (und Geißlerstraße) nicht rechtfertigen / begründen.Seite 2 von 3 2 Nicht Bestandteil des bisherigen Antrages, jedoch Bestandteil der Stellungnahme der Verwaltung und auch des GA-Artikels ist die kritische Situation im Kurvenbereich am Übergang Geißlerstraße / Julius-Plücker- Straße. Hierzu möchten wir folgendes anmerken: Der Fahrradverkehr entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße führt in der Kurvensituation zu einer erheblichen Gefahrenlage. Ursache für diese Gefahrenlage ist nicht primär das Parkverhalten auf der Julius- Plücker-Straße, sondern das Fahrverhalten der Fahrer von E-Scootern, Fahrrädern, E- Bikes und Fahrrädern mit breiteren Anbauten für Kinder und Lasten. Fahrradfahrer, zu denen wir ebenfalls gehören, tendieren grundsätzlich dazu diese Kurve zu „schneiden“. Dies kann durch entgegenkommende Autofahrer nur sehr spät erkannt werden. Abhilfe ist durch ein Parkverbot nicht zu erzielen. Die (Wieder-)Einführung der Zulässigkeit des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße muss somit ausgeschlossen werden. Die bestehende reguläre Fahrradstrecke über Argelander- und Luisenstraße dürfte nur wenige Meter länger sein als über die Julius-Plücker-Straße. Es besteht somit kein Erfordernis, parallel dazu den Radverkehr in beide Richtungen der Julius-Plücker-Straße zuzulassen. Vorschläge zur Verbesserung der Bestandssituation: Herstellung von Markierungen der Stellplatzzonen beidseitig der Julius-Plücker-Straße und Geißlerstraße. Einrichtung einer deutlich erkennbaren Parkverbotszone im kritischen Kurvenbereich (eventuell auch geringfügig über diesen hinaus). Die Verwaltung sollte auch über weitere konstruktive oder technische Maßnahmen nachdenken, um ein Parken im Kurvenbereich auszuschließen, so dass Müllfahrzeuge, Feuerwehr jederzeit ungehindert arbeiten können und zudem der Kurveneinblick verbessert wird. Wir bitten die Verwaltung / die Bezirksvertretung oben aufgeführte Aspekte ausreichend zu berücksichtigen. Ein Parkverbot ist abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen Hiermit bestätigen wir, dass wir seit mindestens 3 Monaten in Bonn wohnen.Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de