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230012 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230012
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
02.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 440 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230149 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  2. 230132 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  3. 230083 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  4. 230133 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  5. 230126 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  6. 230111 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  7. 230130 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  8. 230089 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  9. 230123 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  10. 230128 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
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  12. 230124 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  13. 230102 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  14. 230122 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
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  16. 230107 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
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  31. 230078 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
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  33. 230058 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
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  36. 230118 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  37. 230136 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  38. 230093 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  39. 230080 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  40. 230091 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  41. 230094 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  42. 230053 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  43. 230079 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  44. 230125 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  45. 230101 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
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  49. 230135 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  50. 230114 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  51. 230117 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  52. 230081 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  53. 230109 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  54. 230012-01 ST Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  55. 230138 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  56. 230088 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  57. 230098 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  58. 230100 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
  59. 230099 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
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  70. 230077 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230012
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
30.12.2022
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3
1
Bundesstadt Bonn
Amt OB - 22
Berliner Platz 2
53103 Bonn
buergerantrag@bonn.de
Bonn, 30.12.2022
Bürgerantrag §24 GO: Kein Parkverbot für die Julius-Plücker Straße
Bezug: 222358
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch die Presseveröffentlichung des Bonner General-Anzeigers vom 28.12.2022 und weitere Recherche
wurden wir auf den Bürgerantrag zur Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Bonn (222358 31.01.2023)
aufmerksam. Wir möchten hierzu als unmittelbar betroffene langjährige Anwohner (die sowohl mit PKW,
Fahrrad, sonstigen Fahrzeugen und Kinderwagen als auch als Fußgänger langjährige Verkehrsteilnehmer
sind) wie folgt Stellung nehmen.
Grundsätzlich möchten wir voranstellen, dass der vorliegende Bürgerantrag, die Stellungnahme der
Verwaltung und die Pressemittteilung der Stadt bzw. die redaktionelle Aufbereitung des General-Anzeigers
zum Teil völlig unterschiedliche Gesichtspunkte und Problemstellungen in den Fokus der Diskussion rücken
und damit auch mögliche Lösungsansätze blockieren.
Die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-Plücker Straße ist aus folgenden Gründen / Abwägungen
abzulehnen: (auf keiner Fahrbahnseite, weder Nord noch Süd)
• Der Antrag auf Einführung eines einseitigen Parkverbotes - gleich auf welcher Straßenseite - stellt
einen erheblichen Entzug öffentlichen Parkraumes und damit eine unverhältnismäßige
Benachteiligung dar. Legt man die Länge der Julius-Plücker Straße von ca. 200 m zu Grunde, so ergibt
sich bei einer großzügigen Auslegung der Stellplatzlängen von 6,00 m ein Entfall von mindestens 33
Stellplätzen, für die keine Kompensation hergestellt werden kann. Der Parkdruck in der Umgebung
würde weiter erhöht und damit letztendlich auch das Konfliktpotential. Dies ist zu vermeiden. Da das
einseitige Parkverbot konsequenterweise auch auf die noch engere Geißlerstraße ausgeweitet werden
müsste, würden hier weitere ca. 10 Parkplätze entfallen.
• Es kommt tatsächlich nur in Ausnahmefällen vor, dass der Fußweg durch einzelne Fahrzeuge
vorübergehend auf eine nicht ausreichende Breite reduziert wird.
• Der bestehende Gehweg weist eine mittlere Breite von 2,50 m auf. Dies ist auch bei gekipptem Parken
ausreichend, um eine Gehwegbreite von >1,50 m sicher zu stellen. Die aktuelle Fahrbahnbreite beträgt
mind. 5,50 m. Auf nördlicher Seite befindet sich ein weitgehend unbefestigter öffentlicher Streifen von
mind. 1,00 m. Unter Berücksichtigung einer Stellplatzbreite von mind. 2,30m kann somit eine
Fahrgassenbreite von > 3,00 m gewährleistet werden. Dies ist für den geraden Straßenverlauf
ausreichend.
• Die durch die Verwaltung vorgeschlagenen Markierungsarbeiten sind geeignet ein präziseres
Parkverhalten anzuregen.
• Feuerwehrfahrzeuge und Müllabfuhr: Für Feuerwehr- und Müllfahrzeuge besteht mit > 3,00 m im
geraden Straßenverlauf eine ausreichende Fahrbahnbreite.
Aus oben beschriebenen Gründen lässt sich ein Parkverbot in der Julius-Plücker Straße (und Geißlerstraße)
nicht rechtfertigen / begründen.Seite 2 von 3
2
Nicht Bestandteil des bisherigen Antrages, jedoch Bestandteil der Stellungnahme der Verwaltung und auch
des GA-Artikels ist die kritische Situation im Kurvenbereich am Übergang Geißlerstraße / Julius-Plücker-
Straße.
Hierzu möchten wir folgendes anmerken:
Der Fahrradverkehr entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße führt in der Kurvensituation zu einer
erheblichen Gefahrenlage. Ursache für diese Gefahrenlage ist nicht primär das Parkverhalten auf der Julius-
Plücker-Straße, sondern das Fahrverhalten der Fahrer von E-Scootern, Fahrrädern, E- Bikes und Fahrrädern
mit breiteren Anbauten für Kinder und Lasten. Fahrradfahrer, zu denen wir ebenfalls gehören, tendieren
grundsätzlich dazu diese Kurve zu „schneiden“. Dies kann durch entgegenkommende Autofahrer nur sehr
spät erkannt werden. Abhilfe ist durch ein Parkverbot nicht zu erzielen.
Die (Wieder-)Einführung der Zulässigkeit des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße muss somit
ausgeschlossen werden.
Die bestehende reguläre Fahrradstrecke über Argelander- und Luisenstraße dürfte nur wenige Meter länger
sein als über die Julius-Plücker-Straße. Es besteht somit kein Erfordernis, parallel dazu den Radverkehr in
beide Richtungen der Julius-Plücker-Straße zuzulassen.
Vorschläge zur Verbesserung der Bestandssituation:
Herstellung von Markierungen der Stellplatzzonen beidseitig der Julius-Plücker-Straße und Geißlerstraße.
Einrichtung einer deutlich erkennbaren Parkverbotszone im kritischen Kurvenbereich (eventuell auch
geringfügig über diesen hinaus). Die Verwaltung sollte auch über weitere konstruktive oder technische
Maßnahmen nachdenken, um ein Parken im Kurvenbereich auszuschließen, so dass Müllfahrzeuge,
Feuerwehr jederzeit ungehindert arbeiten können und zudem der Kurveneinblick verbessert wird.
Wir bitten die Verwaltung / die Bezirksvertretung oben aufgeführte Aspekte ausreichend zu berücksichtigen.
Ein Parkverbot ist abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit bestätigen wir, dass wir seit mindestens 3 Monaten in Bonn wohnen.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de