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230075 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230075
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 92,9 KB Öffnen ↗

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230075
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
07.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius-
Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358).
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Datum
07.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Einrichtung einer Halte-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße
Ihr Antrag
Ich beantrage in der Julius-Plücker-Straße und Geißlerstraße keine neuen Halte- und/oder Parkverbotszonen
einzurichten.
Begründung des Antrags
- Bereits jetzt herrscht in diesem Gebiet ein besonders hoher Parkdruck, da viele der umliegenden Gebiete als
Anwohnerparkzonen ausgewiesen sind.
- Ich besitze selber seit mehreren Jahren kein Alltagsauto mehr. Dennoch sehe ich, dass der Wegfall weiterer
Parkplätze für viele Erwerbstätige und Familien nicht verkraftbar ist. Aus vielen nachbarschaftlichen Gesprächen
kann ich Ihnen versichern, dass in diesem Bereich ohnehin nur noch ein eigenes Auto hat, wer unbedingt darauf
angewiesen ist. Es ist damit zu rechnen, dass ein derart weitgehendes Parkverbot zur Verdrängung vieler der
o.g. Mietergruppen aus ihrem Veedel führen muss.
- Mit der Einführung der Gestaltungssatzung für dieses Gebiet vor einigen Jahren ist eine Einrichtung von
Ersatzstellplätzen unmöglich geworden.
- Die Einrichtung der durch Fahrräder umgekehrt befahrbaren Einbahnstraße führt nicht zu einer Verkürzung der
Wege, da es egal ist, in welche Richtung man die Häuser umfährt. Sieht man ein Konfliktpotential zwischen
Radfahrenden und Autofahrenden, kann dieses Problem besser dadurch gelöst werden, dass diese
Durchfahrtserlaubis aufgehoben wird: Niemand müsste mit dem Fahrrad längere Wege zurücklegen oder
andere relevante Nachteile in Kauf nehmen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
RvyH3FPh
07.01.23 15:02Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de