230075 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230075
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230075 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 07.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag richtet sich gegen die Einführung eines Parkverbotes in der Julius- Plücker-Straße in Bonn-Kessenich (Bezug zu DS 222358). Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Datum 07.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Einrichtung einer Halte-/Parkverbotszone in der Julius-Plücker-Straße Ihr Antrag Ich beantrage in der Julius-Plücker-Straße und Geißlerstraße keine neuen Halte- und/oder Parkverbotszonen einzurichten. Begründung des Antrags - Bereits jetzt herrscht in diesem Gebiet ein besonders hoher Parkdruck, da viele der umliegenden Gebiete als Anwohnerparkzonen ausgewiesen sind. - Ich besitze selber seit mehreren Jahren kein Alltagsauto mehr. Dennoch sehe ich, dass der Wegfall weiterer Parkplätze für viele Erwerbstätige und Familien nicht verkraftbar ist. Aus vielen nachbarschaftlichen Gesprächen kann ich Ihnen versichern, dass in diesem Bereich ohnehin nur noch ein eigenes Auto hat, wer unbedingt darauf angewiesen ist. Es ist damit zu rechnen, dass ein derart weitgehendes Parkverbot zur Verdrängung vieler der o.g. Mietergruppen aus ihrem Veedel führen muss. - Mit der Einführung der Gestaltungssatzung für dieses Gebiet vor einigen Jahren ist eine Einrichtung von Ersatzstellplätzen unmöglich geworden. - Die Einrichtung der durch Fahrräder umgekehrt befahrbaren Einbahnstraße führt nicht zu einer Verkürzung der Wege, da es egal ist, in welche Richtung man die Häuser umfährt. Sieht man ein Konfliktpotential zwischen Radfahrenden und Autofahrenden, kann dieses Problem besser dadurch gelöst werden, dass diese Durchfahrtserlaubis aufgehoben wird: Niemand müsste mit dem Fahrrad längere Wege zurücklegen oder andere relevante Nachteile in Kauf nehmen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 RvyH3FPh 07.01.23 15:02Seite 2 von 2
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