230048 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230048
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 05.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230048 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 05.01.2023 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius- Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, entgegen der Beschlussvorlage Nr. 222358-01 ST von der Einrichtung eines absoluten Halteverbotes abzusehen und die aktuelle Verkehrsregelung (Stand Januar 2023) beizubehalten. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Datum 05.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Beschlussvorlage der Verwaltung 222358-01 ST für Sitzung der Bezirksvertretung am 31.01.23 - hier Gegenantrag PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 WBur7cwh 05.01.23 08:49Seite 2 von 4 Ihr Antrag Ich beantrage, entgegen der Beschlussvorlage Nr. 222358-01 ST von der Einrichtung eines absoluten Halteverbotes im nördlichen Bereich der Julius-Plücker-Straße abzusehen und die aktuelle Verkehrsregelung (Stand Januar 2023) beizubehalten. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung beruht auf einem sachlich nicht nachvollziehbaren Bürgerantrag und greift massiv in die Interessen der Anlieger ein, indem er die vorhandene öffentliche Parkfläche von über 100 Stellplätzen ohne Not schlichtweg halbiert. Seinem Wortlaut nach folgt der Vorschlag einem Bürgerantrag in „reduzierter Form“, der darauf gerichtet ist, auf der südlichen Seite der Julius-Plücker-Straße ein Parkverbot einzuführen, da „ständig Autos den Weg blockieren, da sie auf dem Gehweg parken“. Der Antrag ist schon in sachlicher Hinsicht nicht geeignet, den Beschlussvorschlag zu rechtfertigen, da es auf dieser Straßenseite seit über 20 Jahren erlaubt ist, gekippt auf dem Gehweg zu parken. Dass die verbleibende Gehwegbreite hierfür ausreicht, wird auch von der Verwaltung nicht in Frage gestellt. Mit keinem Wort wird in der Vorlage dagegen erwähnt, dass mit der Umsetzung des Beschlusses die Hälfte der aktuell genutzten Parkfläche in der Julius-Plücker-Straße - mit Geißlerstraße zusammen über 100 Stellplätzen - entfiele. Die Umsetzung wäre mit einem massiven Eingriff in die Interessen der Anlieger (überwiegend Wohnungseigentümer) verbunden, die in nicht unerheblicher Zahl auf einen öffentlichen Stellplatz angewiesen sind. Die Stellungnahme spricht davon, dass die „Wegnahme aller Parkflächen… den Parkdruck unnötig erhöhen“ würde und suggeriert damit - bewusst oder unbewusst -, dass das vorgeschlagene Halteverbot eine vermittelnde Lösung darstelle, mit der ein (ohnehin verbotenes) Parken auf der nördlichen Straßenseite nachhaltig unterbunden werden könne. Die Notwendigkeit die nördliche Straßenseite mit einem Halteverbot zu versehen, erschließt sich angesichts der Tatsache, dass dort seit Jahrzehnten (erlaubt) geparkt wird, nicht. Die Autos ragen, da sie auch dort gekippt auf einem mehr oder weniger befestigten Randstreifen stehen, allenfalls hälftig in die Fahrbahn. Die verbleibende Fahrbahnbreite war bisher - und ist es noch - selbst für LKW (Müllwagen, Baufahrzeuge, Möbelwagen) ausreichend. Wie aus dem Beschlussvorschlag selbst hervorgeht, ist er letztlich von der Intention getrieben, „durch die damit erreichte Fahrbahnbreite“ (!) den Radverkehr in der Einbahnstraße in beiden Richtungen zuzulassen. Angesichts der Tatsache, dass die Julius-Plücker-Straße (entgegen der Einbahnstraße) auch durch Radfahrende ohne weiteres - ohne Umweg! - über die Argelander- und Luisenstraße bzw. über die Lotharstraße umfahren werden kann, ist es sachlich nicht gerechtfertigt, auf der nördlichen Straßenseite ein Halteverbot mit derart massiven Auswirkungen auf den öffentlichen Parkraum der Anwohner einzurichten. Mit freundlichen Grüßen Begründung des Antrags s.o. - unten zudem noch als gesonderte pdf-Datei eingefügt Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Sehr geehrte Damen und Herren am 31.01.23 soll die Bezirksvertretung Bonn darüber entscheiden, ob auf der nördlichen Seite der Julius-Plücker-Straße ein absolutes Halteverbot eingerichtet wird. Ich beantrage, entgegen der Beschlussvorlage Nr. 222358-01 ST von der Einrichtung eines absoluten Halteverbotes abzusehen und die aktuelle Verkehrsregelung (Stand Januar 2023) beizubehalten. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung beruht auf einem sachlich nicht nachvollziehbaren Bürgerantrag und greift massiv in die Interessen der Anlieger ein, indem er die vorhandene öffentliche Parkfläche von über 100 Stellplätzen ohne Not schlichtweg halbiert. Seinem Wortlaut nach folgt der Vorschlag einem Bürgerantrag in „reduzierter Form“, der darauf gerichtet ist, auf der südlichen Seite der Julius-Plücker-Straße ein Parkverbot einzuführen, da „ständig Autos den Weg blockieren, da sie auf dem Gehweg parken“. Der Antrag ist schon in sachlicher Hinsicht nicht geeignet, den Beschlussvorschlag zu rechtfertigen, da es auf dieser Straßenseite seit über 20 Jahren erlaubt ist, gekippt auf dem Gehweg zu parken. Dass die verbleibende Gehwegbreite hierfür ausreicht, wird auch von der Verwaltung nicht in Frage gestellt. Mit keinem Wort wird in der Vorlage dagegen erwähnt, dass mit der Umsetzung des Beschlusses die Hälfte der aktuell genutzten Parkfläche in der Julius-Plücker-Straße - mit Geißlerstraße zusammen über 100 Stellplätzen - entfiele. Die Umsetzung wäre mit einem massiven Eingriff in die Interessen der Anlieger (überwiegend Wohnungseigentümer) verbunden, die in nicht unerheblicher Zahl auf einen öffentlichen Stellplatz angewiesen sind. Die Stellungnahme spricht davon, dass die „Wegnahme aller Parkflächen… den Parkdruck unnötig erhöhen“ würde und suggeriert damit - bewusst oder unbewusst -, dass das vorgeschlagene Halteverbot eine vermittelnde Lösung darstelle, mit der ein (ohnehin verbotenes) Parken auf der nördlichen Straßenseite nachhaltig unterbunden werden könne. Die Notwendigkeit die nördliche Straßenseite mit einem Halteverbot zu versehen, erschließt sich angesichts der Tatsache, dass dort seit Jahrzehnten (erlaubt) geparkt wird, nicht. Die Autos ragen, da sie auch dort gekippt auf einem mehr oder weniger befestigten Randstreifen stehen, allenfalls hälftig in die Fahrbahn. Die verbleibende Fahrbahnbreite war bisher - und ist es noch - selbst für LKW (Müllwagen, Baufahrzeuge, Möbelwagen) ausreichend. Wie aus dem Beschlussvorschlag selbst hervorgeht, ist er letztlich von der Intention getrieben, „durch die erreichte Fahrbahnbreite“ (!) den Radverkehr in der Einbahnstraße in beiden Richtungen zuzulassen. Angesichts der Tatsache, dass die Julius-Plücker-Straße (entgegen der Einbahnstraße) auch durch Radfahrende ohne weiteres - ohne Umweg! - über die Argelander- und Luisenstraße bzw. über die Lotharstraße umfahren werden kann, ist es sachlich nicht gerechtfertigt, auf der nördlichen Straßenseite ein Halteverbot mit derart massiven Auswirkungen auf den öffentlichen Parkraum der Anwohner einzurichten. Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de