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230048 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

Nummer
230048
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
05.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 230012 Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230048
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
05.01.2023
Bürgerantrag: Kein Parkverbot in der Julius-
Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage, entgegen der Beschlussvorlage Nr. 222358-01 ST von der
Einrichtung eines absoluten Halteverbotes abzusehen und die aktuelle
Verkehrsregelung (Stand Januar 2023) beizubehalten.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 4
Datum
05.01.2023
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Beschlussvorlage der Verwaltung 222358-01 ST für Sitzung der Bezirksvertretung am 31.01.23 - hier
Gegenantrag
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
WBur7cwh
05.01.23 08:49Seite 2 von 4
Ihr Antrag
Ich beantrage, entgegen der Beschlussvorlage Nr. 222358-01 ST von der Einrichtung eines absoluten
Halteverbotes im nördlichen Bereich der Julius-Plücker-Straße abzusehen und die aktuelle Verkehrsregelung
(Stand Januar 2023) beizubehalten.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung beruht auf einem sachlich nicht nachvollziehbaren Bürgerantrag und
greift massiv in die Interessen der Anlieger ein, indem er die vorhandene öffentliche Parkfläche von über 100
Stellplätzen ohne Not schlichtweg halbiert.
Seinem Wortlaut nach folgt der Vorschlag einem Bürgerantrag in „reduzierter Form“, der darauf gerichtet ist, auf
der südlichen Seite der Julius-Plücker-Straße ein Parkverbot einzuführen, da „ständig Autos den Weg blockieren,
da sie auf dem Gehweg parken“. Der Antrag ist schon in sachlicher Hinsicht nicht geeignet, den
Beschlussvorschlag zu rechtfertigen, da es auf dieser Straßenseite seit über 20 Jahren erlaubt ist, gekippt auf
dem Gehweg zu parken. Dass die verbleibende Gehwegbreite hierfür ausreicht, wird auch von der Verwaltung
nicht in Frage gestellt.
Mit keinem Wort wird in der Vorlage dagegen erwähnt, dass mit der Umsetzung des Beschlusses die Hälfte der
aktuell genutzten Parkfläche in der Julius-Plücker-Straße - mit Geißlerstraße zusammen über 100 Stellplätzen -
entfiele. Die Umsetzung wäre mit einem massiven Eingriff in die Interessen der Anlieger (überwiegend
Wohnungseigentümer) verbunden, die in nicht unerheblicher Zahl auf einen öffentlichen Stellplatz angewiesen
sind.
Die Stellungnahme spricht davon, dass die „Wegnahme aller Parkflächen… den Parkdruck unnötig erhöhen“
würde und suggeriert damit - bewusst oder unbewusst -, dass das vorgeschlagene Halteverbot eine vermittelnde
Lösung darstelle, mit der ein (ohnehin verbotenes) Parken auf der nördlichen Straßenseite nachhaltig
unterbunden werden könne.
Die Notwendigkeit die nördliche Straßenseite mit einem Halteverbot zu versehen, erschließt sich angesichts der
Tatsache, dass dort seit Jahrzehnten (erlaubt) geparkt wird, nicht. Die Autos ragen, da sie auch dort gekippt auf
einem mehr oder weniger befestigten Randstreifen stehen, allenfalls hälftig in die Fahrbahn. Die verbleibende
Fahrbahnbreite war bisher - und ist es noch - selbst für LKW (Müllwagen, Baufahrzeuge, Möbelwagen)
ausreichend.
Wie aus dem Beschlussvorschlag selbst hervorgeht, ist er letztlich von der Intention getrieben, „durch die damit
erreichte Fahrbahnbreite“ (!) den Radverkehr in der Einbahnstraße in beiden Richtungen zuzulassen. Angesichts
der Tatsache, dass die Julius-Plücker-Straße (entgegen der Einbahnstraße) auch durch Radfahrende ohne
weiteres - ohne Umweg! - über die Argelander- und Luisenstraße bzw. über die Lotharstraße umfahren werden
kann, ist es sachlich nicht gerechtfertigt, auf der nördlichen Straßenseite ein Halteverbot mit derart massiven
Auswirkungen auf den öffentlichen Parkraum der Anwohner einzurichten.
Mit freundlichen Grüßen
Begründung des Antrags
s.o. - unten zudem noch als gesonderte pdf-Datei eingefügt
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4
Sehr geehrte Damen und Herren
am 31.01.23 soll die Bezirksvertretung Bonn darüber entscheiden, ob auf der nördlichen
Seite der Julius-Plücker-Straße ein absolutes Halteverbot eingerichtet wird.
Ich beantrage, entgegen der Beschlussvorlage Nr. 222358-01 ST von der Einrichtung
eines absoluten Halteverbotes abzusehen und die aktuelle Verkehrsregelung (Stand
Januar 2023) beizubehalten.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung beruht auf einem sachlich nicht nachvollziehbaren
Bürgerantrag und greift massiv in die Interessen der Anlieger ein, indem er die vorhandene
öffentliche Parkfläche von über 100 Stellplätzen ohne Not schlichtweg halbiert.
Seinem Wortlaut nach folgt der Vorschlag einem Bürgerantrag in „reduzierter Form“, der
darauf gerichtet ist, auf der südlichen Seite der Julius-Plücker-Straße ein Parkverbot
einzuführen, da „ständig Autos den Weg blockieren, da sie auf dem Gehweg parken“. Der
Antrag ist schon in sachlicher Hinsicht nicht geeignet, den Beschlussvorschlag zu
rechtfertigen, da es auf dieser Straßenseite seit über 20 Jahren erlaubt ist, gekippt auf dem
Gehweg zu parken. Dass die verbleibende Gehwegbreite hierfür ausreicht, wird auch von der
Verwaltung nicht in Frage gestellt.
Mit keinem Wort wird in der Vorlage dagegen erwähnt, dass mit der Umsetzung des
Beschlusses die Hälfte der aktuell genutzten Parkfläche in der Julius-Plücker-Straße - mit
Geißlerstraße zusammen über 100 Stellplätzen - entfiele. Die Umsetzung wäre mit einem
massiven Eingriff in die Interessen der Anlieger (überwiegend Wohnungseigentümer)
verbunden, die in nicht unerheblicher Zahl auf einen öffentlichen Stellplatz angewiesen sind.
Die Stellungnahme spricht davon, dass die „Wegnahme aller Parkflächen… den Parkdruck
unnötig erhöhen“ würde und suggeriert damit - bewusst oder unbewusst -, dass das
vorgeschlagene Halteverbot eine vermittelnde Lösung darstelle, mit der ein (ohnehin
verbotenes) Parken auf der nördlichen Straßenseite nachhaltig unterbunden werden könne.
Die Notwendigkeit die nördliche Straßenseite mit einem Halteverbot zu versehen, erschließt
sich angesichts der Tatsache, dass dort seit Jahrzehnten (erlaubt) geparkt wird, nicht. Die
Autos ragen, da sie auch dort gekippt auf einem mehr oder weniger befestigten Randstreifen
stehen, allenfalls hälftig in die Fahrbahn. Die verbleibende Fahrbahnbreite war bisher - und ist
es noch - selbst für LKW (Müllwagen, Baufahrzeuge, Möbelwagen) ausreichend.
Wie aus dem Beschlussvorschlag selbst hervorgeht, ist er letztlich von der Intention
getrieben, „durch die erreichte Fahrbahnbreite“ (!) den Radverkehr in der Einbahnstraße in
beiden Richtungen zuzulassen. Angesichts der Tatsache, dass die Julius-Plücker-Straße
(entgegen der Einbahnstraße) auch durch Radfahrende ohne weiteres - ohne Umweg! - über
die Argelander- und Luisenstraße bzw. über die Lotharstraße umfahren werden kann, ist es
sachlich nicht gerechtfertigt, auf der nördlichen Straßenseite ein Halteverbot mit derart
massiven Auswirkungen auf den öffentlichen Parkraum der Anwohner einzurichten.
Mit freundlichen GrüßenSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 08:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de