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230033-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6820-2 "R(h)einwohnen" in Bonn-Beuel

Nummer
230033-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230033 Bürgerantrag: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6820-2 "R(h)einwohnen" in Bonn-Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230033-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6820-2
"R(h)einwohnen" in Bonn-Beuel
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6820-2 sind mehrere
Verfahrensschritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Der formelle
Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1
Baugesetzbuch mit einer ersten Informationsveranstaltung ist bereits
durchgeführt. Vor der noch anstehenden Offenlage gem. § 3 Abs.2
Baugesetzbuch wurde durch die Bezirksvertretung Beuel zusätzlich eine
zweite Informationsveranstaltung beschlossen, welche am 26.10.2022 im
Rathaus Beuel stattfand und mit einem Beteiligungszeitraum bei "Bonn macht
mit" vom 21.10.2022 bis 04.11.2022 verknüpft war. Da die
Beschlusszuständigkeit für Anregungen zu einem laufenden
Bebauungsplanverfahren nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dem
Rat der Stadt Bonn obliegt, schlägt die Verwaltung vor, den Bürgerantrag als
nachfolgende Stellungnahme zu dem abgeschlossenen informellen
Beteiligungsformat zu werten. Für die dabei abgegebenen Stellungnahmen wird
in der nun anstehenden Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs - die auf den Rat und die vorberatenden Gremien
zuläuft - ein Abwägungsvorschlag unterbreitet. Damit wird über die
vorgetragenen Gesichtspunkte - sowohl dieses Bürgerantrags als auch der
weiteren Anregungen aus der Informationsveranstaltung - durch den Rat der
Bundesstadt Bonn entschieden. Diese Beratung ist im Laufe des 1. Halbjahrs
2023 vorgesehen. Die Bezirksvertretung Beuel, der Ausschuss für Umwelt,
Klima und lokale Agenda sowie der Ausschuss für Wohnen, Planen und Bauen
werden zuständigkeitshalber in diese Beratungen einbezogen.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss stimmt dem in der Stellungnahme der Verwaltung aufgezeigten
Vorgehen zu. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Die Antragstellenden erhalten eine entsprechende Antwort.
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Datenstand: 03.11.2026, 10:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de