230033 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6820-2 "R(h)einwohnen" in Bonn-Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 230033
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 05.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.168 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230033 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 03.01.2023 Bürgerantrag: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6820-2 "R(h)einwohnen" in Bonn-Beuel Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt wird eine Überarbeitung des Bebauungsplanes 6820-2 „R(h)einwohnen“ vor der Offenlage. Einzelheiten zu den einzelnen Punkten und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4 Datum 03.01.2023 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6820-2 "R(h)einwohnen" in Bonn-Beuel PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS__ smcWyhmq Seite 2 von 4 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Bürgerinformation am 26.10.2022, die leider wenig informativ war, und der nicht zutreffenden Berichterstattung in der lokalen Presse („Der zweite Entwurf überzeugt“ eben noch nicht) stellen wir die folgenden Bürgeranträge an die Bezirksvertretung Beuel: Der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 6820-2 R(h)einwohnen ist vor dem Beschluss zur Offenlage insbesondere in folgenden Punkten grundsätzlich zu überarbeiten: 1.Auf das Büro- und das Boardinghaus ist zu verzichten. Der gewonnene Raum ist für Wohnzwecke zu nutzen, womit die bauliche Dichte und Höhe im Quartier reduziert wer-den kann. Begründung: Im Bereich des Bonner Bogens entstehen bereits umfangreich Büroflächen. Aufgrund geänderter Arbeitsweisen (u.a. Homeoffice und Videokonferenzen) und ausreichender Übernachtungskapazitäten im Umfeld besteht weder Bedarf an einem Boardinghaus noch an zusätzlichen Büroflächen. 2.Das Quartier ist als allgemeines Wohngebiet (WA) nach Baunutzungsverordnung auszuweisen, welches hinsichtlich Höhe und Dichte der Stadtrandlage angemessen ist und eine angestrebte hohe Verdichtung an Wohnraum zulässt. Begründung: Ein hoch verdichtetes urbanes Quartier ist städtebaulich an dieser Stelle nicht vertretbar. Die Ausweisung als für zentrale Mischlagen konzipiertes „urbanes Gebiet“ (MU) entspricht weder der Zielsetzung (Schaffung von Wohnraum) noch dem Umfeld. Das Telekom-Gelände kann als Sondergebiet nicht als Bezugsbebauung herangezogen werden. 3.Für das Bebauungsplangebiet und sein Umfeld ist ein gemeinsames Verkehrs- und Parkraumkonzept unter Berücksichtigung der Nutzer des Rheinauenparks und der angrenzenden Wohnquartiere zu erstellen. Begründung: Die geplanten äußerst geringen Stellplatzzahlen im neuen Wohnquartier sind völlig unrealistisch. Dies wird u.a. zu massiven Konflikten mit den Nutzern des Rheinauenparks führen, für die diese Grünfläche ein bedeutsamer Erholungsraum darstellt. 4.Der 4-geschossige Gebäuderiegel (zzgl. Staffelgeschoss) mit haushohen Schallschutzwänden zwischen den Gebäuden entlang der Eisenbahnstrecke und des Himmerichwegs ist aufzulösen. Begründung: Der Gebäuderiegel mit gleichhohen Schallschutzwänden wird eine Durchlüftung des Quartiers und der angrenzenden Bestandsbebauung verhindern. Zugleich wird sich durch die Reflexion des Schalls, vor dem das Quartier „R(h)einwohnen“ geschützt werden soll die Lärmproblematik für die Wohnbebauungen auf dem Sonnenhang und nordwestlich des Himmerichwegs deutlich verschärfen. 5.Es muss ausgeschlossen werden, dass das im Quartier anfallende Ab- und Niederschlagswasser in Richtung Himmerichweg / Petersbergweg abgeleitet wird. Begründung: Das Kanalnetz im angrenzenden Wohnquartier ist an der Kapazitätsgrenze und hat bei Starkregen bereits zu eingestauten Kellern geführt. Eine wohnbauliche Nutzung des Gartenbaugeländes wird angesichts der Nachfrage an Wohnraum grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Es müssen jedoch im Sinne der Nachhaltigkeit Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Bürgerinnen und Bürger des neuen Wohnquartiers und der Bestandsbebauung angemessene Lebensbedingungen in dieser Stadtrandlage gewährleisten. Für die Stadtteile Limperich und Küdinghoven ist eine gelungene Entwicklung dieses Quartiers von großer Bedeutung. Dies erfordert jedoch eine grundsätzliche Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist aufgrund erheblicher Mängel für eine Offenlage noch nicht beschlussreif. Der Stadt Bonn scheint dies auch bewusst zu sein, da sie die Bürger nur in einem auf ein Mindestmaß begrenzten Umfang informiert und kritische Stellungnahmen unterdrückt. So sind die kritischen Beiträge der Bürger nach der Informationsveranstaltung vom 26.10.2022 seit Ablauf der kurzen Frist zur Stellungnahme nicht mehr verfügbar, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Wir bitten daher, unseren Anträgen statt zu geben. Mit freundlichen Grüßen PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 4 Begründung des Antrags s.o. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de