230012-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230012-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230012-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Kein Parkverbot in der Julius-Plücker-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung bezieht sich bzgl. der aktuellen Sach- und Rechtslage auf die Stellungnahme zum vorangegangenen Bürgerantrag (s. DS-Nr. 222358-01). Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass es sich bei der mit Bordstein versehene Fläche nicht um eine angelegte Parkfläche, einen Gehweg oder eine sonstige Verkehrsfläche, sondern um eine als Grünfläche bewilligte Nebenanlage handelt, die gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Bundesstadt Bonn (Bonner Straßenordnung – StrO) unabhängig der Eigentumsverhältnisse nicht befahren und somit nicht beparkt werden darf. Daher stellt die Verwaltung mit dem e.g. Beschlussvorschlag nur legale Verhältnisse wieder her. Bei den Anträgen, die über das Thema: „Kein Parkverbot in der Julius-Plücker- Str.“ hinausgehen, wird die Verwaltung sich mit den Antragstellenden in Verbindung setzen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de