230010-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Geplante Preiserhöhung Anwohnerparken auf dem Venusberg (Zone "K")
Kerndaten
- Nummer
- 230010-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230010-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Geplante Preiserhöhung Anwohnerparken auf dem Venusberg (Zone "K") Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit Datum vom 27.10.2022 hat der Rat der Stadt Bonn die Satzung und die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Bewohnerparkausweise beschlossen. Grundlage für die Gebührenbemessung bilden, wie in der öffentlichen Beschlussvorlage 221847 ausführlich erläutert, die Kosten, die in Zusammenhang mit der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums für die Verwaltung entstehen. Als Kostenfaktoren wurden anhand von Durchschnittswerten die auf 25 Jahre verteilten Herstellungs-, Unterhaltungs- und Verwaltungskosten sowie der Kontrollaufwand ermittelt. Es handelt sich demnach um Kosten, die sich in den einzelnen städtischen Quartieren nicht unterschiedlich verhalten, sodass der Gesamtpreis in Höhe von 360 Euro pro Jahr für alle Bewohnerparkzonen einheitlich gültig ist. Aus Gleichbehandlungsgründen verbieten sich daher individuelle Regelungen für einzelne Gebiete, zumal es dann gerade an den Gebietsgrenzen zu Ungleichbehandlungen kommen könnte. Die neue Höhe der Bewohnerparkausweisgebühr dient indes nicht nur der Kostendeckung des Bewohnerparkens durch die Nutzer*innen, sondern es wird mit ihr der besondere Vorteil ausgeglichen, der den Bewohner*innen dadurch geboten wird, dass sie den öffentlichen Parkraum unter Befreiung von der Pflicht zur Zahlung allgemeiner Parkgebühren und der Einhaltung von Parkzeitbegrenzungen nutzen können. Darüber hinaus wird mit der Gebührenregelung mit Blick auf das staatliche Klimaschutzziel, den Gefahren des Klimawandels zu begegnen, der Lenkungszweck verfolgt, den KFZ-Verkehr im innerstädtischen Bereich (zu dem auch der Venusberg gehört) zu reduzieren und dadurch eine Reduktion von Treibhausgasen zu bewirken. Aufgrund der weiterhin steigenden Zulassungszahlen für private Kfz und immer größer werdenden Fahrzeugen nimmt die Verkehrsbelastung in innerstädtischen Bereichen stetig zu. Der ruhende Kfz-Verkehr nimmt dabei, u.a. auch durch größere Fahrzeuge, einen immer größeren Raum ein, sodass mittlerweile weite Teile des öffentlichen Straßenraums als Parkflächen genutzt werden. Diese Situation trifft, wie der Antragsteller selbst angibt, gerade auch für die Bewohnerparkzone „K“ (Venusberg) zu.Seite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de