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230010 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Geplante Preiserhöhung Anwohnerparken auf dem Venusberg (Zone "K")

Nummer
230010
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
05.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.01.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.02.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 122,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230010-01 ST Geplante Preiserhöhung Anwohnerparken auf dem Venusberg (Zone "K")

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230010
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
27.12.2022
Bürgerantrag: Geplante Preiserhöhung
Anwohnerparken auf dem Venusberg (Zone "K")
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.02.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird, dass der Venusberg (Parkraum K) aus der geplanten
Preiserhöhung per Ausnahmeregelung herausgenommen wird.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus der beigefügten Korrespondenz.
Der Antragsteller hat anlässlich eines Telefonates am 02.01.2023 gebeten, sein
Anliegen als Bürgerantrag zu werten.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bundesstadt Bonn
Altes Rathaus
Markt 2
53111 Bonn
Datum
27.12.2022
Anrede
Frau
Herr
Firma
ohne Anrede
Vorname Name / Firma
Telefonnummer (für Rückfragen)
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_001
ID=KFAS__
YbkTHw
Seite 2 von 3
Ihr Anliegen
Betr: Geplante Preiserhöhung Anwohnerparken auf dem Venusberg (Zone "K")
Sehr geehrte Frau Dörner,
für die angekündigte Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkausweise ab März 2023 bzw. 2024 wird als
Grund angegeben, dass die Kosten, die so ein Parkplatz verursacht, damit weitgehend durch die Nutzerinnen
und Nutzer selbst gedeckt werden sollen ("Verursacherprinzip"). Ein für sich gesehen, vernünftiger Vorschlag.
Daher stellt sich mir die Frage, warum unterliegt aber dann das Anwohnerparken auf dem Venusberg ebenfalls
dieser Regelung und wird nicht von dieser maßgeblichen Preiserhöhung ausgenommen ?
Begründung:
Das Parkraumkonzept auf dem Venusberg mit bewirtschaftetem Parken (Parkscheiben, Kassenautomaten und
Anwohnerparken) wurde 2019 aufgrund einer unzumutbaren Parkraumsituation eingeführt, die alleine durch
das Verhalten der Mitarbeiter, Patienten und Besucher des UKB verursacht wurden und nicht durch die
Anwohner
Auszug aus der Veröffentlichung der Stadt Bonn: "Konzept soll Konkurrenz um Parkplätze entspannen"
Das Konzept hatte der Rat am 28. März 2019 beschlossen. ..... Das Konzept soll die Konkurrenz um Parkplätze
zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern des Venusbergs und den Mitarbeitenden und Besuchern des
Universitätsklinikums Bonn (UKB) dauerhaft entspannen. Um Fußgängern mehr Raum zu bieten sowie den Rad-
und den Busverkehr zu fördern, fallen etwa 150 von rund 1450 Parkplätzen im öffentlichen Raum auf dem
Venusberg weg. Ziel ist es unter anderem, die Beschäftigten des UKB zu einem Umstieg auf die öffentlichen
Verkehrsmittel zu bewegen. Durch die wiedergewonnen Flächen wird zudem die Verkehrssicherheit und
Aufenthaltsqualität im Wohngebiet erhöht.
(Quelle: https://www.bonn.de/pressemitteilungen/november/parkraumkonzept-fuer-den-venusberg-wird-
umgesetzt.php)
Für uns als Anwohner des Venusberges ist es ja noch OK die 15 € / Jahr für den Anwohnerparkausweis zu zahlen -
quasi die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines solchen Ausweises; die Betriebskosten werden ja durch
Einnahmen aus den aufgestellten Kassenautomaten und "Knöllchen" gedeckt.
Jetzt aber als Bewohner des Venusberges zusätzlich mit den neuen hohen Preisen für das Anwohnerparken
bestraft zu werden, obwohl wir nicht der Auslöser der angespannten Parkraumsituation und somit der Grund für
die Einführung der Parkraumbewirtschaftung inkl. Anwohnerparken waren ? Wo ist da die Gerechtigkeit -
Stichwort "Verursacherprinzip"?
Auch Argumente einer Preiserhöhung des Anwohnerparkens als Steuerungsinstrument für eine grüne
Verkehrspolitik im innerstädtischen Bereich, greift hier nicht.
Was hat der Venusberg mit dem innerstädtischem Verkehrsaufkommen und Verkehrslenkung zu tun? Rein gar
nichts.
Von daher beantrage ich hiermit, dass der Venusberg (Parkraum K) aus der geplanten Preiserhöhung per
Ausnahmeregelung herausgenommen wird.
Andernfalls werden wir Anwohner mit zusätzlichen 360 € pro Jahr (!) dafür bestraft, dass andere (insbesondere
Mitarbeiter, Patienten und Besucher des UKB) den umliegenden Parkraum der für Anwohner gedacht ist,
missbrauchten - das hat nichts mehr mit den vorangestellten "Verursacherprinzip" zu tun.
Ich bitte daher dies in einer der nächsten Ratssitzungen zu erörtern und eine entspr. Ausnahmeregelung für das
Anwohnerparken auf dem Venusberg (Zone "K") zu beschließen.
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
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Telefon
keine
E-Mail
Seite 2 von
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_001Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de