222504-02 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: Pilotprojekt Eigenreinigung
Kerndaten
- Nummer
- 222504-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 222504-02 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Nicole Unterseh SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gieslint Grenz DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn David Rupp Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Martin Saul 24.01.2023 Koalitionsänderungsantrag: Pilotprojekt Eigenreinigung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 26.01.2023 Empfehlung Hauptausschuss 02.02.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Empfehlung, das Projekt entsprechend der Variante 3 durchzuführen, wird mit folgenden Ergänzungen zugestimmt: 1. Den 13 Reinigungskräften (10+3 Springer*innen) in der Einstufung E1/ Stufe 3 wird bei Bewährung nach einem Jahr eine Höhergruppierung in Entgeltgruppe 2 eröffnet. Hierauf wird auch in der Stellenausschreibung hingewiesen. Die Voraussetzungen hierfür sind im Stellenplan zu schaffen. 2. Das Tätigkeitsfeld der drei Springer*innen wird so gefasst, dass auch eine Sonderreinigung anderer städtischer Liegenschaften in besonderem Bedarfsfall möglich ist, sofern sie in der vorgesehenen Regelarbeitszeit und mit zumutbarem Anfahrtsweg erfolgen kann. Begründung Mit Variante drei wird ein Projektmodell gewählt, das das vorgeschlagene finanzielle Budget für das Pilotprojekt einhält bzw. unterschreitet und zugleich durch die veranschlagte deutliche Erhöhung vorgesehener Reinigungsstunden gegenüber der bisherigen Fremdreinigung eine verbesserte Reinigung im Rahmen angemessener Zeitvorgaben ermöglicht. zu 1.: Es ist davon auszugehen, dass im Ergebnis der laufenden TVÖD- Verhandlungen auch in den unteren Entgeltgruppen bis zum geplanten Projektbeginn im (Spät-)Sommer relevante Lohnerhöhungen eintreten. HinzuSeite 1 von 2 Seite 2 treten die Vorteile regulärer, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die allein über den Stundenlohn nicht erfasst werden. Die mit dem Änderungsantrag eröffnete Anhebung der Entgeltgruppe bei Bewährung nach einem Jahr entspricht der Praxis anderer Städte (z.B. Bochum, Freiburg) und soll die Rahmenbedingungen der Tätigkeit weiter attraktivieren, auch um die Gewinnung längerfristig motivierter und zuverlässiger Mitarbeiter*innen zu unterstützen. Das im Haushalt vorgesehene Projektvolumen wird – nach Abzug der entfallenden Kosten der Fremdreinigung in den ausgewählten Objekten – auch dann noch unterschritten. zu 2.: In Zeiten ohne Kompensationsbedarf wegen Erkrankung, Urlaub o.Ä. sollte aus Sicht der Antragsteller ein Einsatz auch außerhalb der Projektobjekte nach Bedarf der Stadtverwaltung ermöglicht werden. Das Modellprojekt kann so auch über die Projektobjekte hinaus dazu beitragen, Sauberkeit im Bereich der städtischen Verwaltung zu gewährleisten und als Stadt hier kurzfristig handlungsfähig zu sein. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de