222504 · Beschlussvorlage
Pilotprojekt Eigenreinigung
Kerndaten
- Nummer
- 222504
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
- Beendigung Pilotprojekt Eigenreinigung
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- Änderungsantrag der Kooperation: Pilotprojekt Eigenreinigung Antrag zur Vorlage 222504
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- CDU/FDP-Änderungsantrag: Pilotprojekt Eigenreinigung Antrag zur Vorlage 222504
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- Änderungsantrag Linke: Pilotprojekt Eigenreinigung Antrag zur Vorlage 222504
- Beendigung Pilotprojekt Eigenreinigung
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Beschlussvorlage öffentlich 222504 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Pilotprojekt Eigenreinigung Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 26.01.2023 Empfehlung Hauptausschuss 02.02.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Es wird vorgeschlagen, das Pilotprojekt entsprechend der Personalplanung gemäß der in der Begründung ausführlich dargestellten Variante 3 (Finanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, grundsätzliche Kompensationsmöglichkeiten bei Personalausfällen durch Springer*innen) zu realisieren. Begründung 1. Vorbemerkungen: Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2021/22 Mittel in Höhe von EUR 400.000,- für die Umsetzung eines Modellprojekts zur Eigenreinigung ausgewählter städtischer Liegenschaften bereitgestellt. Als Liegenschaften für dieses Pilotprojekt zur „Rekommunalisierung“ kommen u.a. Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäude in Betracht. Das SGB wurde daher beauftragt, ein entsprechendes Pilotprojekt zu planen. Ursprünglich war vorgesehen, dieses Pilotprojekt für 10 Schulen, 10 Kitas und 3 Verwaltungsgebäude umzusetzen. Für die v. g. Anzahl an Reinigungsobjekten wäre u.a. eine dreistellige Zahl an Reinigungskräften einzustellen. Dies wäre, zusammen mit den weiteren logistischen Herausforderungen (Stichworte: Materialbeschaffungen,Seite 1 von 7 Seite 2 Lagermöglichkeiten, Personalgewinnung und -betreuung etc.) und neben den eigentlichen betrieblichen Abläufen des SGB, Abteilung 85-11 (Vergabe, Betreuung der Fremdreinigung in 373 Objekten mit rund 800.00 qm Reinigungsfläche), mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht zu realisieren. In der Mitteilungsvorlage, DS-Nr.: 221073, schlug das SGB daher u. a. vor, das Pilotprojekt zunächst an drei Schulen und einer Kindertagesstätte durchzuführen. Eine entsprechende Umsetzung des Pilotprojektes soll demnach ab Schuljahresbeginn 2023 / 2024 im Bezirk Beuel an den nachstehenden Objekten: a) GGS Gottfried-Kinkel-Schule, inkl. Jupp-Gassen-Halle und Turnhalle GGS b) GGS Marktschule, inkl. Turnhalle c) GGS Adelheidisschule, inkl. Turnhalle d) Kita „An der Umkehr“ erfolgen. In den v.g. Objekten sind derzeit Reinigungsfirmen mit der Durchführung der (täglichen) Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und etwaiger Sonderreinigungen (insbesondere Reinigungen in den Ferien, besondere Verschmutzungen, besondere Veranstaltungen) beauftragt. Die Gesamtkosten für die bisher durch externe Reinigungsunternehmen an diesen Objekten durchgeführten täglichen Reinigungen (exklusive der v.g. Grund- und Sonderreinigungen) belaufen sich für alle vier Objekte insgesamt auf etwa 152.000 Euro jährlich. Aufgrund bereits beschlossener Tariferhöhungen im Bereich des Gebäudereinigerhandwerks, erhöhen sich diese Kosten jedoch seit dem 01. Oktober 2022 und nochmals ab dem 01. Januar 2024. Der Tariflohn in der Lohngruppe 1 beträgt demnach ab dem 01. Oktober 2022 pro Arbeitsstunde 13 Euro und erhöht sich ab dem 01. Januar 2024 auf 13,50 Euro (bisher 11,55 Euro). Vor dem Hintergrund des neuen gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober 2022 haben sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Aufgrund des Anstiegs des gesetzlichen allgemeinen Mindestlohns auf 12 Euro ist analog (ebenfalls ab 01. Oktober 2022) der Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1) in Deutschland für den Bereich des Gebäudereinigungsgewerbes auf 13 Euro angehoben worden, welcher aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes allgemeinverbindlich bundesweit gilt. Bei "eigenem Personal" kämen hingegen die Regelungen des TVöD zumSeite 2 von 7 Seite 3 Tragen. Für den Bereich der Gebäudereinigung wird gemäß der TVöD Entgeltgruppe 1, Stufe 3, seit dem 1. April im Tarifgebiet West ein Betrag von 12,08 gezahlt. Dieser liegt damit aktuell unter dem Tariflohn im Gebäudereinigerhandwerk. Aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rückmeldungen aus dem politischen Raum hat die Verwaltung im Hinblick auf die Umsetzung des Pilotprojektes noch weitere Varianten geprüft und diese gegenübergestellt. Prämisse war dabei, einerseits zu gewährleisten, dass die Ergebnisse aus der Umsetzung des Piloten möglichst aussagekräftig bzw. repräsentativ sind und andererseits im geplanten Kostenrahmen zu bleiben. Für die Umsetzung des Pilotprojektes sind folgende Varianten möglich: 2. Variantenbetrachtung für Pilotprojekt Eigenreinigung: Variante 1 (Maximaler Personalansatz) (s. DS 221073): Zur Reinigung der unter Ziffer 1. benannten Objekte wurde, wie in o. g. Mitteilungsvorlage dargelegt, seitens des SGB zunächst geprüft, mit welchem Personalansatz die jeweils beauftragten Reinigungsfirmen die Reinigungen aktuell durchführen. Insgesamt handelt es sich derzeit hierbei um 17 externe Arbeitskräfte. Das SGB hat, auch vor dem Hintergrund der insbesondere in der Vergangenheit geführten Diskussionen über eine grundsätzlich knappe Personalbemessung im Reinigungsbereich, den v.g. Personalansatz rechnerisch um 25 % erhöht, so dass sich die Gesamtzahl der einzuplanenden Arbeitskräfte auf 22 beliefe. Zudem würden sog. „Springer*innen“ eingestellt, die insbesondere die Krankheits- und Urlaubsvertretung übernehmen, bzw. bei besonderen Verschmutzungssituationen auch die vorhandenen Arbeitskräfte unterstützen. Insoweit wäre der v.g. Personalansatz nochmals um ein Drittel auf insgesamt 29 Arbeitskräfte (EG 1 TVöD) zu erhöhen. Ferner wäre eine Person in Vollzeit (EG 6 TVöD) für die Aufgabe der Objektleitung (Steuerung der Reinigungskräfte, Einsatzplanung, Materialversorgung) einzuplanen. Die 29 Arbeitskräfte sollten sich wie folgt auf die Objekte verteilen: GGS Gottfried-Kinkel-Schule, inkl. Jupp-Gassen-Halle und Turnhalle GGS: 8 GGS Marktschule, inkl. Turnhalle: 7 GGS Adelheidisschule, inkl. Turnhalle: 5 Kita „An der Umkehr“: 2 Springer*innen: 7Seite 3 von 7 Seite 4 Zzgl. Objektleitung zu EG 6 TVöD (Kosten für diese Besetzung sind ebenfalls eingeplant.) Gesamtkosten jährlich (inkl. Materialkosten): 700.000 Euro Differenz zu zugewiesenem Budget: + 300.000 Euro Variante 2 (Minimaler Personalansatz): Zur Reinigung der unter Ziffer 1. benannten Objekte wurde alternativ geprüft, welche Reinigungsstundenzahl dort aktuell von den Reinigungsfirmen erbracht werden. Derzeit werden täglich insgesamt 33,47 Reinigungsstunden geleistet. Um diese Stunden im Rahmen der Eigenreinigung abzubilden, wären insgesamt 9 Arbeitskräfte (EG 1 TVöD, Teilzeit 51,3 % = 4 Std. täglich) einzustellen. Eine Erhöhung dieses Stundenansatzes für den Fall, dass Reinigungskräfte aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen ausfallen, wurde dabei nicht eingerechnet (keine zusätzlichen Springer*innen). Die hierdurch fehlenden täglichen Reinigungsleistungen (z. B. Toiletten, Klassenräumen etc.) müssten dann von den übrigen an den Objekten eingesetzten Reinigungskräften möglichst mit übernommen werden. Kosten für eine Objektleitung (Vollzeit, EG 6 TVöD: Steuerung der Reinigungskräfte, Einsatzplanung, Materialversorgung etc.) sind ebenfalls nicht zusätzlich eingeplant. Die Tätigkeiten würden in diesem Modellansatz dann von städtischem Personal (Hausmeister*innen, SGB 85-11) komplett mit übernommen. Die v.g. 9 Arbeitskräfte würden sich wie folgt auf die Objekte verteilen: GGS Gottfried-Kinkel-Schule, inkl. Jupp-Gassen-Halle und Turnhalle GGS: 3 GGS Marktschule, inkl. Turnhalle: 3 GGS Adelheidisschule, inkl. Turnhalle: 2 Kita „An der Umkehr“: 1 Gesamtkosten jährlich (inkl. Materialkosten): 292.000 Euro Differenz zu zugewiesenem Budget: - 108.000 EuroSeite 4 von 7 Seite 5 Variante 3 (mittlerer Personalansatz): Zur Reinigung der unter Ziffer 1. benannten Objekte wurde seitens des SGB ergänzend bzw. alternativ zu den Varianten 1 und 3 ermittelt, mit welchem Personal-/Stundenansatz eine nach hiesiger Einschätzung „vertretbare“ Arbeitsleistung, unter gleichzeitiger Wahrung des Kostenbudgets, erbracht werden könnte. Ausgehend von Variante 2 wurde in Variante 3 der Personalansatz um insgesamt vier Reinigungskräfte erhöht. Dabei ist gewährleistet, dass jeder Schule drei feste Reinigungskräfte zugeordnet werden können; jeweils eine Reinigungskraft im Frühdienst für den Bereich der Hallenreinigungen und der Verwaltung und zwei Reinigungskräfte nachmittags für die Reinigungsarbeiten nach Schulschluss. Drei der vier zusätzlichen Kräfte sollen als sog. Springer*innen eingesetzt werden. Pro Reinigungskraft soll eine tägliche Arbeitszeit von 4 Stunden (Teilzeit 51,3 %) angesetzt werden. Insoweit könnten in Summe 52 Arbeitsstunden pro Tag geleistet werden. Die Springer*innen übernähmen dann, auch objektübergreifend, die Abwesenheitsvertretung. Soweit keine Reinigungskräfte aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit in den Objekten fehlen, können die Springer*innen Toilettenzwischenreinigungen in den Schulen vornehmen und im Bereich der Schulverwaltung weitere Reinigungstätigkeiten oder ansonsten unterjährig und nur punktuell zu erbringende Reinigungsleistungen übernehmen (z.B. Heizkörper, Lampen etc.). Daher werden die Springer*innen grundsätzlich auch den jeweiligen Schulen zugeordnet. Die v.g. 13 Arbeitskräfte (EG 1 TVöD) würden sich wie folgt auf die Objekte verteilen: GGS Gottfried-Kinkel-Schule, inkl. Jupp-Gassen-Halle und Turnhalle GGS: 3 + 1 Springer*in GGS Marktschule, inkl. Turnhalle: 3 + 1 Springer*in GGS Adelheidisschule, inkl. Turnhalle: 3 +1 Springer*in Kita „An der Umkehr“: 1 Zzgl. Objektleitung zu EG 6 TVöD (Kosten für diese Besetzung sind ebenfalls eingeplant.) Gesamtkosten jährlich (inkl. Materialkosten): 365.000 Euro Differenz zu Budget: -35.000 EuroSeite 5 von 7 Seite 6 Begründung bzw. Beschlussempfehlung: Variante 1 wäre im Hinblick auf die Leistungserbringung bzw. die zu erzielende Reinigungsqualität sicher die zu bevorzugende Variante, erzeugt jedoch enorm hohe Kosten (nahezu einhundert Prozent über dem im Haushalt bereitgestellten Budget und etwa fünfmal so teuer wie die derzeitige Fremdreinigung). Variante 2 wäre im Hinblick auf die finanziellen Aufwände zu favorisieren, wenngleich auch hier die Kosten zur derzeitigen Fremdreinigung fast doppelt so hoch sind. Jedoch ist zu befürchten, dass jeder Personalausfall unmittelbar spürbare Einbußen hinsichtlich der Reinigungsqualität nach sich zieht. Das SGB schlägt daher vor, das Pilotprojekt entsprechend der Personalplanung gemäß Variante 3 (Finanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel, grundsätzliche Kompensationsmöglichkeiten bei Personalausfällen durch Springer*innen) zu realisieren. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn 1.01.29.01 Gebäudemanagement Bonn Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandkosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) Betrag Sachkonto Veranschlagt im WPL Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2023 2024 91.000 365.000 524270 524270 2023 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 6 von 7 Seite 7Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de