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222504 · Beschlussvorlage

Pilotprojekt Eigenreinigung

Nummer
222504
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 02.02.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 26.01.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 222504-06 ST Beendigung Pilotprojekt Eigenreinigung
  2. 222504-03 Pilotprojekt Eigenreinigung
  3. 222504-04 Pilotprojekt Eigenreinigung
  4. 222504-07 AA Änderungsantrag der Kooperation: Pilotprojekt Eigenreinigung Antrag zur Vorlage 222504
  5. 222504-05 Pilotprojekt Eigenreinigung: Auswertung statt Abwicklung
  6. 222504-01 AA CDU/FDP-Änderungsantrag: Pilotprojekt Eigenreinigung Antrag zur Vorlage 222504
  7. 222504-02 AA Koalitionsänderungsantrag: Pilotprojekt Eigenreinigung
  8. 222504-05 AA Änderungsantrag Linke: Pilotprojekt Eigenreinigung Antrag zur Vorlage 222504
  9. 222504-06 Beendigung Pilotprojekt Eigenreinigung

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Beschlussvorlage
öffentlich
222504
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Pilotprojekt Eigenreinigung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 26.01.2023 Empfehlung
Hauptausschuss 02.02.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Es wird vorgeschlagen, das Pilotprojekt entsprechend der Personalplanung
gemäß der in der Begründung ausführlich dargestellten Variante 3
(Finanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel,
grundsätzliche Kompensationsmöglichkeiten bei Personalausfällen durch
Springer*innen) zu realisieren.
Begründung
1. Vorbemerkungen:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat im Rahmen der Verabschiedung des
Haushaltes 2021/22 Mittel in Höhe von EUR 400.000,- für die Umsetzung eines
Modellprojekts zur Eigenreinigung ausgewählter städtischer Liegenschaften
bereitgestellt.
Als Liegenschaften für dieses Pilotprojekt zur „Rekommunalisierung“ kommen
u.a. Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäude in Betracht.
Das SGB wurde daher beauftragt, ein entsprechendes Pilotprojekt zu planen.
Ursprünglich war vorgesehen, dieses Pilotprojekt für 10 Schulen, 10 Kitas und
3 Verwaltungsgebäude umzusetzen.
Für die v. g. Anzahl an Reinigungsobjekten wäre u.a. eine dreistellige Zahl an
Reinigungskräften einzustellen. Dies wäre, zusammen mit den weiteren
logistischen Herausforderungen (Stichworte: Materialbeschaffungen,Seite 1 von 7
Seite 2
Lagermöglichkeiten, Personalgewinnung und -betreuung etc.) und neben den
eigentlichen betrieblichen Abläufen des SGB, Abteilung 85-11 (Vergabe,
Betreuung der Fremdreinigung in 373 Objekten mit rund 800.00 qm
Reinigungsfläche), mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht zu
realisieren.
In der Mitteilungsvorlage, DS-Nr.: 221073, schlug das SGB daher u. a. vor, das
Pilotprojekt zunächst an drei Schulen und einer Kindertagesstätte
durchzuführen. Eine entsprechende Umsetzung des Pilotprojektes soll
demnach ab Schuljahresbeginn 2023 / 2024 im Bezirk Beuel an den
nachstehenden Objekten:
a) GGS Gottfried-Kinkel-Schule, inkl. Jupp-Gassen-Halle und Turnhalle
GGS
b) GGS Marktschule, inkl. Turnhalle
c) GGS Adelheidisschule, inkl. Turnhalle
d) Kita „An der Umkehr“
erfolgen.
In den v.g. Objekten sind derzeit Reinigungsfirmen mit der Durchführung der
(täglichen) Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und etwaiger
Sonderreinigungen (insbesondere Reinigungen in den Ferien, besondere
Verschmutzungen, besondere Veranstaltungen) beauftragt.
Die Gesamtkosten für die bisher durch externe Reinigungsunternehmen an
diesen Objekten durchgeführten täglichen Reinigungen (exklusive der v.g.
Grund- und Sonderreinigungen) belaufen sich für alle vier Objekte insgesamt
auf etwa 152.000 Euro jährlich. Aufgrund bereits beschlossener
Tariferhöhungen im Bereich des Gebäudereinigerhandwerks, erhöhen sich
diese Kosten jedoch seit dem 01. Oktober 2022 und nochmals ab dem 01.
Januar 2024. Der Tariflohn in der Lohngruppe 1 beträgt demnach ab dem 01.
Oktober 2022 pro Arbeitsstunde 13 Euro und erhöht sich ab dem 01. Januar
2024 auf 13,50 Euro (bisher 11,55 Euro).
Vor dem Hintergrund des neuen gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober 2022
haben sich die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband
Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt.
Aufgrund des Anstiegs des gesetzlichen allgemeinen Mindestlohns auf 12 Euro
ist analog (ebenfalls ab 01. Oktober 2022) der Branchenmindestlohn
(Lohngruppe 1) in Deutschland für den Bereich des
Gebäudereinigungsgewerbes auf 13 Euro angehoben worden, welcher
aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes allgemeinverbindlich
bundesweit gilt.
Bei "eigenem Personal" kämen hingegen die Regelungen des TVöD zumSeite 2 von 7
Seite 3
Tragen. Für den Bereich der Gebäudereinigung wird gemäß der TVöD
Entgeltgruppe 1, Stufe 3, seit dem 1. April im Tarifgebiet West ein Betrag von
12,08 gezahlt. Dieser liegt damit aktuell unter dem Tariflohn im
Gebäudereinigerhandwerk.
Aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rückmeldungen aus dem
politischen Raum hat die Verwaltung im Hinblick auf die Umsetzung des
Pilotprojektes noch weitere Varianten geprüft und diese gegenübergestellt.
Prämisse war dabei, einerseits zu gewährleisten, dass die Ergebnisse aus der
Umsetzung des Piloten möglichst aussagekräftig bzw. repräsentativ sind und
andererseits im geplanten Kostenrahmen zu bleiben.
Für die Umsetzung des Pilotprojektes sind folgende Varianten möglich:
2. Variantenbetrachtung für Pilotprojekt Eigenreinigung:
Variante 1 (Maximaler Personalansatz) (s. DS 221073):
Zur Reinigung der unter Ziffer 1. benannten Objekte wurde, wie in o. g.
Mitteilungsvorlage dargelegt, seitens des SGB zunächst geprüft, mit welchem
Personalansatz die jeweils beauftragten Reinigungsfirmen die Reinigungen
aktuell durchführen. Insgesamt handelt es sich derzeit hierbei um 17 externe
Arbeitskräfte. Das SGB hat, auch vor dem Hintergrund der insbesondere in der
Vergangenheit geführten Diskussionen über eine grundsätzlich knappe
Personalbemessung im Reinigungsbereich, den v.g. Personalansatz
rechnerisch um 25 % erhöht, so dass sich die Gesamtzahl der einzuplanenden
Arbeitskräfte auf 22 beliefe. Zudem würden sog. „Springer*innen“ eingestellt,
die insbesondere die Krankheits- und Urlaubsvertretung übernehmen, bzw. bei
besonderen Verschmutzungssituationen auch die vorhandenen Arbeitskräfte
unterstützen. Insoweit wäre der v.g. Personalansatz nochmals um ein Drittel
auf insgesamt 29 Arbeitskräfte (EG 1 TVöD) zu erhöhen. Ferner wäre eine
Person in Vollzeit (EG 6 TVöD) für die Aufgabe der Objektleitung (Steuerung
der Reinigungskräfte, Einsatzplanung, Materialversorgung) einzuplanen.
Die 29 Arbeitskräfte sollten sich wie folgt auf die Objekte verteilen:
GGS Gottfried-Kinkel-Schule, inkl. Jupp-Gassen-Halle und Turnhalle GGS: 8
GGS Marktschule, inkl. Turnhalle: 7
GGS Adelheidisschule, inkl. Turnhalle: 5
Kita „An der Umkehr“: 2
Springer*innen: 7Seite 3 von 7
Seite 4
Zzgl. Objektleitung zu EG 6 TVöD (Kosten für diese Besetzung sind ebenfalls
eingeplant.)
Gesamtkosten jährlich (inkl. Materialkosten): 700.000 Euro
Differenz zu zugewiesenem Budget: + 300.000 Euro
Variante 2 (Minimaler Personalansatz):
Zur Reinigung der unter Ziffer 1. benannten Objekte wurde alternativ geprüft,
welche Reinigungsstundenzahl dort aktuell von den Reinigungsfirmen erbracht
werden. Derzeit werden täglich insgesamt 33,47 Reinigungsstunden geleistet.
Um diese Stunden im Rahmen der Eigenreinigung abzubilden, wären
insgesamt 9 Arbeitskräfte (EG 1 TVöD, Teilzeit 51,3 % = 4 Std. täglich)
einzustellen. Eine Erhöhung dieses Stundenansatzes für den Fall, dass
Reinigungskräfte aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen
ausfallen, wurde dabei nicht eingerechnet (keine zusätzlichen Springer*innen).
Die hierdurch fehlenden täglichen Reinigungsleistungen (z. B. Toiletten,
Klassenräumen etc.) müssten dann von den übrigen an den Objekten
eingesetzten Reinigungskräften möglichst mit übernommen werden. Kosten für
eine Objektleitung (Vollzeit, EG 6 TVöD: Steuerung der Reinigungskräfte,
Einsatzplanung, Materialversorgung etc.) sind ebenfalls nicht zusätzlich
eingeplant. Die Tätigkeiten würden in diesem Modellansatz dann von
städtischem Personal (Hausmeister*innen, SGB 85-11) komplett mit
übernommen.
Die v.g. 9 Arbeitskräfte würden sich wie folgt auf die Objekte verteilen:
GGS Gottfried-Kinkel-Schule, inkl. Jupp-Gassen-Halle und Turnhalle GGS: 3
GGS Marktschule, inkl. Turnhalle: 3
GGS Adelheidisschule, inkl. Turnhalle: 2
Kita „An der Umkehr“: 1
Gesamtkosten jährlich (inkl. Materialkosten): 292.000 Euro
Differenz zu zugewiesenem Budget: - 108.000 EuroSeite 4 von 7
Seite 5
Variante 3 (mittlerer Personalansatz):
Zur Reinigung der unter Ziffer 1. benannten Objekte wurde seitens des SGB
ergänzend bzw. alternativ zu den Varianten 1 und 3 ermittelt, mit welchem
Personal-/Stundenansatz eine nach hiesiger Einschätzung „vertretbare“
Arbeitsleistung, unter gleichzeitiger Wahrung des Kostenbudgets, erbracht
werden könnte.
Ausgehend von Variante 2 wurde in Variante 3 der Personalansatz um
insgesamt vier Reinigungskräfte erhöht. Dabei ist gewährleistet, dass jeder
Schule drei feste Reinigungskräfte zugeordnet werden können; jeweils eine
Reinigungskraft im Frühdienst für den Bereich der Hallenreinigungen und der
Verwaltung und zwei Reinigungskräfte nachmittags für die Reinigungsarbeiten
nach Schulschluss. Drei der vier zusätzlichen Kräfte sollen als sog.
Springer*innen eingesetzt werden. Pro Reinigungskraft soll eine tägliche
Arbeitszeit von 4 Stunden (Teilzeit 51,3 %) angesetzt werden. Insoweit könnten
in Summe 52 Arbeitsstunden pro Tag geleistet werden.
Die Springer*innen übernähmen dann, auch objektübergreifend, die
Abwesenheitsvertretung. Soweit keine Reinigungskräfte aufgrund von Urlaub,
Krankheit oder sonstiger Abwesenheit in den Objekten fehlen, können die
Springer*innen Toilettenzwischenreinigungen in den Schulen vornehmen und
im Bereich der Schulverwaltung weitere Reinigungstätigkeiten oder ansonsten
unterjährig und nur punktuell zu erbringende Reinigungsleistungen
übernehmen (z.B. Heizkörper, Lampen etc.). Daher werden die Springer*innen
grundsätzlich auch den jeweiligen Schulen zugeordnet.
Die v.g. 13 Arbeitskräfte (EG 1 TVöD) würden sich wie folgt auf die Objekte
verteilen:
GGS Gottfried-Kinkel-Schule, inkl. Jupp-Gassen-Halle und Turnhalle GGS: 3 +
1 Springer*in
GGS Marktschule, inkl. Turnhalle: 3 + 1 Springer*in
GGS Adelheidisschule, inkl. Turnhalle: 3 +1 Springer*in
Kita „An der Umkehr“: 1
Zzgl. Objektleitung zu EG 6 TVöD (Kosten für diese Besetzung sind ebenfalls
eingeplant.)
Gesamtkosten jährlich (inkl. Materialkosten): 365.000 Euro
Differenz zu Budget: -35.000 EuroSeite 5 von 7
Seite 6
Begründung bzw. Beschlussempfehlung:
Variante 1 wäre im Hinblick auf die Leistungserbringung bzw. die zu erzielende
Reinigungsqualität sicher die zu bevorzugende Variante, erzeugt jedoch enorm
hohe Kosten (nahezu einhundert Prozent über dem im Haushalt
bereitgestellten Budget und etwa fünfmal so teuer wie die derzeitige
Fremdreinigung).
Variante 2 wäre im Hinblick auf die finanziellen Aufwände zu favorisieren,
wenngleich auch hier die Kosten zur derzeitigen Fremdreinigung fast doppelt so
hoch sind. Jedoch ist zu befürchten, dass jeder Personalausfall unmittelbar
spürbare Einbußen hinsichtlich der Reinigungsqualität nach sich zieht.
Das SGB schlägt daher vor, das Pilotprojekt entsprechend der
Personalplanung gemäß Variante 3 (Finanzierung im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Finanzmittel, grundsätzliche
Kompensationsmöglichkeiten bei Personalausfällen durch Springer*innen) zu
realisieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.29 Gebäudemanagement Bonn 1.01.29.01 Gebäudemanagement Bonn
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandkosten in der Gewinn- und
Verlustrechnung)
Betrag Sachkonto Veranschlagt
im WPL
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2023
2024
91.000
365.000
524270
524270
2023
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 6 von 7
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Datenstand: 02.11.2026, 17:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de