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222489-09 AA · Änderungsantrag

Volt-Änderungsantrag: Radentscheid kompatible Querschnittsaufteilung (Variante 4) * Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489

Nummer
222489-09 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 23.03.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222489 Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung

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Änderungsantrag
öffentlich
222489-09 AA
Antragsteller/in:
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Dr. Dominik Maxein
Beate Saul
23.03.2023
Volt-Änderungsantrag: Radentscheid kompatible
Querschnittsaufteilung (Variante 4) * Masterplan 2.0
Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur
Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489
Beratungsfolge
Rat 23.03.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1) Der Rat der Stadt Bonn beschließt abweichend von der
Verwaltungsvorlage die in der Variante 4 dargestellte Grundkonzeption
(mit den Maßgaben vom 9.2.2023) zur zukünftigen
Querschnittsaufteilung des Straßenzugs Wesselstraße / Am Hof /
Rathausgasse. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der
Grundkonzeption ein Beteiligungsverfahren durchzuführen und auf
Basis dessen die Vorentwurfsplanung zu entwickeln.
2) Der Städtebau- und Gestaltungsbeirat ist an der Konzeption zu
beteiligen.
3) Eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs auf diesem
Streckenabschnitt ist anzustreben.
4) Praktikable Lösungen für die Anlieferung der Geschäfte in der
Innenstadt sind zu integrieren.
5) Die Wesselstraße wird abweichend vom Entwurf gemäß der
Entscheidung der BV Bonn nach DS220520 gestaltet, damit in diesem
Bereich Bäume, Büsche und Außengastronomie zusammen mit
entschleunigtem Verkehr das Stadtbild ähnlich einer Fußgängerzone
aufwerten (ähnlich Sterntorbrücke).
6) Eine integrierte Planung mit der ebenfalls aufzuwertenden
Maximilianstraße ist anzustreben. Es ist zu prüfen, ob diese Aufwertung
vorgezogen werden kann, ohne die Baustelle des ZOB zu behindern.
Begründung
Am 04.02.2021 beschloss der Hauptausschusses anstelle des Rates den
Radentscheid Bonn. Dennoch soll mit dieser Vorlage zum wiederholten Male
eine dem Radentscheid widersprechende Verkehrsführung beschlossen
werden.
Ein Zwei-Richtungs-Radweg trennt den Fußverkehr vom Radverkehr undSeite 1 von 2
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ÖPNV, wie es der Radentscheid bei der gegebenen Verkehrsdichte von über
2000 Motor-Fahrzeugen pro Tag vorsieht. Durch geschickte Platzierung von
Raumelementen wird es bei 60 Bussen pro Stunde unmöglich, weiterhin illegal
die Fahrspur zu blockieren. Der Schutz von Fußverkehr und Radverkehr und
die Beschleunigung des Busverkehrs sind so zusammen möglich.
Da unklar ist, wie schnell der tatsächliche Fortschritt des Universitäts-Baus sein
wird, kann mit der städtebaulichen Aufwertung dieses Bereichs nicht
abgewartet werden, bis die Arbeiten beendet sind.
Die Stellungnahme der Stadtwerke zeigt, dass eine signifikante Reduktion des
Busverkehrs in diesem Bereich nicht zeitnah möglich ist. Auch die angestrebte
Tiefgarage unter dem Viktoriakarree mit Verbindung zur Marktgarage und
Herausnahme des MIV aus der Rathausgasse steht noch in den Sternen. Die
Verkehrsdichte wird daher auf absehbare Zeit nicht signifikant abnehmen.
Die Geschäfte in der Innenstadt müssen weiterhin für Lieferverkehre erreichbar
sein, ohne dass diese die Rathausgasse mit illegalem Parken blockieren
müssen.
Die Wesselstraße ist von den Baustellen Viktoriakarre und Uni nicht betroffen
und kann im Zuge der Kanalsanierung zeitnah in eine entschleunigte Zone,
ähnlich einer Fußgängerzone, umgewandelt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de