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222489-05 AA · Änderungsantrag

Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489

Nummer
222489-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
09.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222489 Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung

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Änderungsantrag
öffentlich
222489-05 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Annette Standop
Dr. Daniel Rutte
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Angelika Esch
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Michael Faber
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike Martin
Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss
zur Querschnittsaufteilung
Antrag zur Vorlage 222489
Beratungsfolge
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausführungsplanung unter den folgenden
Maßgaben, die in den Punkten 1.- 5. dem Beschluss der BV Bonn entsprechen,
zu erstellen:
1. Es wird eine ebene Fläche geschaffen, die keine Barrieren und Kanten
enthält. Wo notwendig, werden bodengleiche taktile Leitsysteme
vorgesehen (bspw. für sehbehinderte Menschen).
2. Der städtebauliche Aspekt und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität
nehmen bei der Planung wesentliche Rollen ein. Eine größtmögliche
Anzahl an Baumpflanzungen ist vorzusehen. Ziel soll ein möglichst
geschlossenes Kronendach sein.
3. Es wird insgesamt ein homogenes Gesamtbild umgesetzt. Die
einzelnen Verkehrsflächen (motorisierter Verkehr, Radverkehr,
Fußgängerbereich) können mit unterschiedlichen Oberflächen gestaltet
werden, sie bleiben jedoch farblich aufeinander abgestimmt (angelehnt
an die Koblenzer Straße in der Innenstadt von Bad Godesberg). Auf
gesondert gestaltete weitere Flächen (bspw. farblich/materiell
abgehobene Multifunktionsflächen) soll verzichtet werden.
4. Es wird eine Geschwindigkeitsreduzierung des motorisierten Verkehrs
umgesetzt, die dem Radverkehr zuträglich ist und die objektive
Sicherheit sowie das Sicherheitsempfinden fördert. Zur Durchsetzung
der Geschwindigkeitsreduzierung sind entsprechende Maßnahmen zu
ergreifen.
5. Sobald wie möglich/mittelfristig, wird das Liniennetz der Busse mit dem
Ziel geändert, die Achse Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor stark zu
entlasten. Die Umplanung einzelner Linien kann beispielsweise durch
eine alternative Führung zum Hauptbahnhof oder durch eine
Umwandlung zu Tangentiallinien umgesetzt werden.
6. Das Ziel ist ein sicherer „shared space“ aller verbliebenenSeite 1 von 2
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Verkehrsteilnehmer*innen. Solange die deutliche Reduzierung des
Busverkehrs und des MIVs abseits der Tiefgaragen-Ausfahrt nicht
erreicht werden kann, ist besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der
Kernfußgängerbereiche zu legen, ggf. auch mit provisorischen
Sicherungen (Klebebord o.Ä.).
7. Bezüglich der Führung des Radverkehrs erstellt die Verwaltung auf der
oben genannten Grundlage kurzfristig eine Vorplanung für die Varianten
2+ und 4. Zudem erstellt sie in Abstimmung mit den Stadtwerken eine
Einschätzung, in welchem Zeithorizont die Achse Rathausgasse/Am
Hof/Am Neutor deutlich vom Busverkehr entlastet werden kann.
Auf Grundlage dieser Zusatzinformationen soll dann über die Teilfrage
Radverkehrsführung in der Ratssitzung im März entschieden werden.
8. Zu dem Vorhaben werden von der Verwaltung betroffene Akteuren,
Vereine und Interessensgruppen Stellungnahmen eingeholt.
9. Die Anlieferung der Geschäfte wird sichergestellt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de