222489-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung
Kerndaten
- Nummer
- 222489-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222489-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Beratungsfolge Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den zentralen Maßgaben bzw. Beschlüssen zu dem Projekt Uni trifft City wie folgt Stellung: Visualisierung der Varianten (DS 222489-01 AA): Ein Lageplan konnte angesichts der Komplexität des Vorhabens und der zur Verfügung stehenden Zeit nicht rechtzeitig in der notwendigen Detailtiefe erarbeitet und abgestimmt werden. Einschätzung der Stadtwerke Bonn zu den Auswirkungen auf den ÖPNV (DS 222489-01 AA): Stellungnahme der SWB (07.02.2023): Der innerstädtische Straßenzug Wesselstraße/Am Hof/Rathausgasse zählt zu den wichtigsten Verkehrsachsen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Bonner Stadtgebiet. Hier verkehren 20 Buslinien mit täglich mehr als 920 Fahrten. Störungen in diesem Bereich können sich auf das gesamte Liniennetz auswirken. Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) begrüßt die geplante Aufwertung dieses wichtigen urbanen Teilraums, welche zur Attraktivität der Beethovenstadt Bonn beiträgt und hierbei Innenstadt und Universität zusammenwachsen lässt. Aufgrund des hohen Stellenwerts der Achse Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor für den ÖPNV ist es umso wichtiger, ein ungehindertes Passieren der Linienbusse zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu benachteiligen. Die zu Grunde liegenden Planvarianten verfolgen unterschiedliche Ansätze in der Gestaltung des Verkehrsraums, haben aber in beiden Fällen unmittelbaren Einfluss auf den Linienverkehr, da sich der Straßenquerschnitt deutlich verändert. Nachdem die Bussonderspur in den vergangenen Jahren zu Gunsten des Radverkehrs aufgegeben wurde sind durch die vorgesehene Verengung der Fahrbahn bei gleichzeitiger Reduzierung der zulässigenSeite 1 von 4 Seite 2 Geschwindigkeit Fahrzeitverluste zu erwarten – dies haben auch die Erfahrungen in anderen Bereichen des Stadtgebiets gezeigt, wodurch eine Anpassung der Fahrzeiten erforderlich und damit einhergehend in Teilen auch ein erhöhter Fahrzeug- und Personalbedarf generiert wurde. Auch aufgrund der zahlreichen neuen Tempo 30 Bereiche im Stadtgebiet werden hier voraussichtlich weitere Anpassungen notwendig. Die Neugestaltung von Tannenbusch Mitte bei gleichzeitiger Einführung eines kurzen Tempo 20 Abschnitts beispielsweise hat für die dort verkehrenden Linien zu Fahrzeitverlängerungen von bis zu 24 Sekunden je Richtung und Fahrt geführt. Eine Umwandlung in eine Fußgängerzone, auch wenn hiervon nur ein Teilbereich betroffen wäre, hätte deutliche Auswirkungen auf den gesamten Linienbetrieb und würde eine völlig neue Gefahrensituation schaffen. Bisher erfolgt die Querung des Straßenzugs für Fußgänger kontrolliert in drei Teilbereichen – dank der Beschleunigung der Ampelanlagen für den ÖPNV lassen sich hier zusätzliche Standzeiten reduzieren. Querende Fußgänger auf der gesamten Strecke würden hier zu zusätzlichen „Störhalten“ führen. Im Linienverkehr kommt es aufgrund von Lieferverkehr und Falschparkern immer wieder zu Störhalten – insofern ist eine ausreichende Fahrbahnbreite, welche die Möglichkeit zum Ausweichen bietet, unerlässlich. Die Variante 2+ bietet hier gegenüber Variante 4 etwas mehr Spielraum, allerdings auch nur in begrenztem Maße. Durch die eigene Trassierung des Radverkehrs in Variante 4 sind hier wesentliche Vorteile für den Linienverkehr zu erwarten, da - bei ordnungsgemäßer Benutzung durch Radfahrende - Konflikte zwischen Rad- und Busverkehr vermieden werden können. Allerdings könnte es beim Ausfädeln von der Radspur auf die Spur des IV vor dem Bereich der „Münsterkreuzung“ zu Gefahrensituationen kommen. Diese müsste so gestaltet werden, dass der Radfahrer sicher die IV Spur befahren kann, der Linienverkehr hierdurch aber nicht ausgebremst wird. Auch daher ist es wichtig, dass sämtliche Ampelanlagen in diesem Bereich mit einer ÖPNV- Beschleunigung ausgestattet werden. Querungen in Form von Zebrastreifen würden den Linienverkehr zusätzlich ausbremsen und sollten daher vermieden werden. Änderungen im Bus-Liniennetz, welche das Ziel haben die Achse Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor zu entlasten, sind aufgrund mangelnder Alternativrouten im innerstädtischen Bereich nur bedingt möglich und würden kaum zu einer wesentlichen Reduzierung des Linienverkehrs in diesem Bereich beitragen. So ist z. B. die Oxfordstraße durch die Neugestaltung des Radverkehrs ohne Spur für den ÖPNV umgewidmet und dadurch besonders stauanfällig. Auch ein Befahren der Stadt- und Straßenbahngleise ist durch das geplante Stadtbahnkonzept nicht möglich, da hier die Betriebsqualität nicht mehr gegeben wäre. Eine alternative Linienführung über Rabinstraße oder Thomas-Mann-Straße wäre zudem nicht mit der geplanten Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) vereinbar, da bislang der Großteil der Linien den ZOB über den Kaiserplatz anfährt. Aufgrund der Geometrie des Platzes würde bei einer alternativen Gestaltung mit mehr Haltestellen, die aus Richtung Norden anfahrbar wären, die Gesamtkapazität sinken und damitSeite 2 von 4 Seite 3 schon den heutigen Verkehr nicht mehr aufnehmen können, geschweige denn freie Positionen für zukünftige Angebotsverbesserungen bieten.Die zweite Alternativroute über Adenauerallee und Am Hofgarten zum Kaiserplatz führt zu weiteren Schleifenfahrten und damit Fahrzeitverlängerungen in der Innenstadt und ist auf Grund der Durchfahrtsituation am Koblenzer Tor, der geplanten Nord-Süd-Radachse sowie der teils sehr begrenzten Verkehrsräume in der Straße Am Hofgarten nicht unkritisch. Darüber hinaus zählt die Haltestelle Markt mit täglich mehr als 3500 Fahrgästen zu den am stärksten frequentierten Haltestellen im Liniennetz – eine Reduzierung des Fahrplanangebots in diesem Bereich würde den Fahrtwünschen der Fahrgäste nicht gerecht werden. Auch durch eine Umwandlung des Liniennetzes mit mehr Tangentiallinien würde die Attraktivität des Linienangebots insgesamt sinken, da der Großteil der Fahrgäste die Innenstadt als Start- und Zielpunkt hat und hierzu auf die im dichten Takt verkehrenden Durchmesserlinien zurückgreift. Der ZOB nimmt hier eine besondere Rolle ein, da er, anders als in vielen Städten, im Herzen der Innenstadt liegt und deshalb Start, Ziel und Umstiegspunkt für zahlreiche Fahrgäste aus Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und darüber hinaus ist. Praktisch jeder Bonner Stadtteil lässt sich mit nur einem einmaligen Umstieg am ZOB erreichen. Die Anfahrbarkeit der Wesselstraße stellt für den Linienverkehr eine wichtige Alternativroute dar und sollte daher, wie in den Planungen dargestellt, weiterhin möglich sein. Auch bei einer Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) ist eine Zufahrt über den Kaiserplatz für den Regelverkehr weiterhin die favorisierte Variante. Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) freut sich auf eine neue Verkehrsgestaltung, welche den Zielen der Verkehrswende gerecht wird und zur Attraktivität des ÖPNV beiträgt. Gerne steht die SWBV im weiteren Planungsprozess als Ansprechpartner zur Verfügung. Vorschläge zur Verkehrsführung in der Rathausgasse (DS 222489-03 AA) 1. „Der Bereich Rathausgasse (nach der Einfahrt zum Parkplatz Viktoriabad) bis Ende der Ausfahrtsrampe der Marktgarage wird zur Fußgängerzone deklariert. Durchfahrt frei für: Busse, Radverkehr, Lieferverkehre zu festgelegten Zeiten, Sonderverkehre und Sondergenehmigungen (z.b. für Anlieger mit privaten Parkflächen). Die Oberflächengestaltung in diesem Bereich wird von den angrenzenden Bereichen Rathausgasse und Am Hof übernommen. 2. Die Ausfahrt vom Parkplatz Viktoriabad wird nur noch an der Franziskanerstraße gestattet.“ (DS 222489-03 AA) Die abfließenden Pkw-Verkehre (aus Rathausgasse, Anlieger:innen und Parkplatz Rathaus Hausnr. 7a) müssten demnach über den Parkplatz Viktoriabad / Franziskanerstraße abgeleitet werden. Allerdings ist gemäßSeite 3 von 4 Seite 4 Planung des Viktoriakarrees in diesem Bereich keine Durchfahrt mehr für den Kfz-Verkehr, sondern nur für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen (DS 221430). Zudem ist die Ausfahrt an der Franziskanerstraße Richtung B9 Süden sehr eng. Zusätzlich ist die Freigaberegelung der Fußgängerzone nach Einschätzung der Verwaltung nur schwer zu kontrollieren. Auswirkungen der Baumaßnahmen der Universität: Stadt- und Universitätsverwaltung stehen in regelmäßigem Austausch bezüglich geplanter Baumaßnahmen. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme der Universität bzw. des BLB werden die Themen Baustellenverkehr und Baustelleneinrichtung mit Blick auf die jeweilige Örtlichkeit einvernehmlich zu klären sein. Zum jetzigen Zeitpunkt ohne im Detail ausgearbeitete Zeiten- und Ablaufpläne kann dies noch nicht geschehen. Aus Sicht der Verwaltung gibt die Baustelle und daraus etwaig resultierende partielle Einschränkungen im Straßenraum keinen Anlass dafür, das Masterplanprojekt Uni trifft City im Projekt- und Förderplan mit dem Umsetzungsziel 2023 erst im Anschluss an die langandauernde und erst 2027 beginnende Sanierungsmaßnahme der Universität zu setzen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de