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222489-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung

Nummer
222489-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.02.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222489 Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222489-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss
zur Querschnittsaufteilung
Beratungsfolge
Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu den zentralen Maßgaben bzw. Beschlüssen zu dem
Projekt Uni trifft City wie folgt Stellung:
Visualisierung der Varianten (DS 222489-01 AA):
Ein Lageplan konnte angesichts der Komplexität des Vorhabens und der zur
Verfügung stehenden Zeit nicht rechtzeitig in der notwendigen Detailtiefe
erarbeitet und abgestimmt werden.
Einschätzung der Stadtwerke Bonn zu den Auswirkungen auf den ÖPNV
(DS 222489-01 AA):
Stellungnahme der SWB (07.02.2023):
Der innerstädtische Straßenzug Wesselstraße/Am Hof/Rathausgasse zählt zu
den wichtigsten Verkehrsachsen des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) im Bonner Stadtgebiet. Hier verkehren 20 Buslinien mit täglich mehr
als 920 Fahrten. Störungen in diesem Bereich können sich auf das gesamte
Liniennetz auswirken.
Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) begrüßt die geplante
Aufwertung dieses wichtigen urbanen Teilraums, welche zur Attraktivität der
Beethovenstadt Bonn beiträgt und hierbei Innenstadt und Universität
zusammenwachsen lässt. Aufgrund des hohen Stellenwerts der Achse
Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor für den ÖPNV ist es umso wichtiger, ein
ungehindertes Passieren der Linienbusse zu gewährleisten, gleichzeitig aber
auch die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu benachteiligen.
Die zu Grunde liegenden Planvarianten verfolgen unterschiedliche Ansätze in
der Gestaltung des Verkehrsraums, haben aber in beiden Fällen unmittelbaren
Einfluss auf den Linienverkehr, da sich der Straßenquerschnitt deutlich
verändert. Nachdem die Bussonderspur in den vergangenen Jahren zu
Gunsten des Radverkehrs aufgegeben wurde sind durch die vorgesehene
Verengung der Fahrbahn bei gleichzeitiger Reduzierung der zulässigenSeite 1 von 4
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Geschwindigkeit Fahrzeitverluste zu erwarten – dies haben auch die
Erfahrungen in anderen Bereichen des Stadtgebiets gezeigt, wodurch eine
Anpassung der Fahrzeiten erforderlich und damit einhergehend in Teilen auch
ein erhöhter Fahrzeug- und Personalbedarf generiert wurde. Auch aufgrund der
zahlreichen neuen Tempo 30 Bereiche im Stadtgebiet werden hier
voraussichtlich weitere Anpassungen notwendig. Die Neugestaltung von
Tannenbusch Mitte bei gleichzeitiger Einführung eines kurzen Tempo 20
Abschnitts beispielsweise hat für die dort verkehrenden Linien zu
Fahrzeitverlängerungen von bis zu 24 Sekunden je Richtung und Fahrt geführt.
Eine Umwandlung in eine Fußgängerzone, auch wenn hiervon nur ein
Teilbereich betroffen wäre, hätte deutliche Auswirkungen auf den gesamten
Linienbetrieb und würde eine völlig neue Gefahrensituation schaffen. Bisher
erfolgt die Querung des Straßenzugs für Fußgänger kontrolliert in drei
Teilbereichen – dank der Beschleunigung der Ampelanlagen für den ÖPNV
lassen sich hier zusätzliche Standzeiten reduzieren. Querende Fußgänger auf
der gesamten Strecke würden hier zu zusätzlichen „Störhalten“ führen. Im
Linienverkehr kommt es aufgrund von Lieferverkehr und Falschparkern immer
wieder zu Störhalten – insofern ist eine ausreichende Fahrbahnbreite, welche
die Möglichkeit zum Ausweichen bietet, unerlässlich. Die Variante 2+ bietet hier
gegenüber Variante 4 etwas mehr Spielraum, allerdings auch nur in
begrenztem Maße.
Durch die eigene Trassierung des Radverkehrs in Variante 4 sind hier
wesentliche Vorteile für den Linienverkehr zu erwarten, da - bei
ordnungsgemäßer Benutzung durch Radfahrende - Konflikte zwischen Rad-
und Busverkehr vermieden werden können. Allerdings könnte es beim
Ausfädeln von der Radspur auf die Spur des IV vor dem Bereich der
„Münsterkreuzung“ zu Gefahrensituationen kommen. Diese müsste so gestaltet
werden, dass der Radfahrer sicher die IV Spur befahren kann, der
Linienverkehr hierdurch aber nicht ausgebremst wird. Auch daher ist es wichtig,
dass sämtliche Ampelanlagen in diesem Bereich mit einer ÖPNV-
Beschleunigung ausgestattet werden. Querungen in Form von Zebrastreifen
würden den Linienverkehr zusätzlich ausbremsen und sollten daher vermieden
werden.
Änderungen im Bus-Liniennetz, welche das Ziel haben die Achse
Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor zu entlasten, sind aufgrund mangelnder
Alternativrouten im innerstädtischen Bereich nur bedingt möglich und würden
kaum zu einer wesentlichen Reduzierung des Linienverkehrs in diesem Bereich
beitragen. So ist z. B. die Oxfordstraße durch die Neugestaltung des
Radverkehrs ohne Spur für den ÖPNV umgewidmet und dadurch besonders
stauanfällig. Auch ein Befahren der Stadt- und Straßenbahngleise ist durch das
geplante Stadtbahnkonzept nicht möglich, da hier die Betriebsqualität nicht
mehr gegeben wäre. Eine alternative Linienführung über Rabinstraße oder
Thomas-Mann-Straße wäre zudem nicht mit der geplanten Neugestaltung des
Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) vereinbar, da bislang der Großteil der
Linien den ZOB über den Kaiserplatz anfährt. Aufgrund der Geometrie des
Platzes würde bei einer alternativen Gestaltung mit mehr Haltestellen, die aus
Richtung Norden anfahrbar wären, die Gesamtkapazität sinken und damitSeite 2 von 4
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schon den heutigen Verkehr nicht mehr aufnehmen können, geschweige denn
freie Positionen für zukünftige Angebotsverbesserungen bieten.Die zweite
Alternativroute über Adenauerallee und Am Hofgarten zum Kaiserplatz führt zu
weiteren Schleifenfahrten und damit Fahrzeitverlängerungen in der Innenstadt
und ist auf Grund der Durchfahrtsituation am Koblenzer Tor, der geplanten
Nord-Süd-Radachse sowie der teils sehr begrenzten Verkehrsräume in der
Straße Am Hofgarten nicht unkritisch.
Darüber hinaus zählt die Haltestelle Markt mit täglich mehr als 3500 Fahrgästen
zu den am stärksten frequentierten Haltestellen im Liniennetz – eine
Reduzierung des Fahrplanangebots in diesem Bereich würde den
Fahrtwünschen der Fahrgäste nicht gerecht werden. Auch durch eine
Umwandlung des Liniennetzes mit mehr Tangentiallinien würde die Attraktivität
des Linienangebots insgesamt sinken, da der Großteil der Fahrgäste die
Innenstadt als Start- und Zielpunkt hat und hierzu auf die im dichten Takt
verkehrenden Durchmesserlinien zurückgreift. Der ZOB nimmt hier eine
besondere Rolle ein, da er, anders als in vielen Städten, im Herzen der
Innenstadt liegt und deshalb Start, Ziel und Umstiegspunkt für zahlreiche
Fahrgäste aus Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und darüber hinaus ist. Praktisch
jeder Bonner Stadtteil lässt sich mit nur einem einmaligen Umstieg am ZOB
erreichen.
Die Anfahrbarkeit der Wesselstraße stellt für den Linienverkehr eine wichtige
Alternativroute dar und sollte daher, wie in den Planungen dargestellt, weiterhin
möglich sein. Auch bei einer Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs
(ZOB) ist eine Zufahrt über den Kaiserplatz für den Regelverkehr weiterhin die
favorisierte Variante.
Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) freut sich auf eine neue
Verkehrsgestaltung, welche den Zielen der Verkehrswende gerecht wird und
zur Attraktivität des ÖPNV beiträgt. Gerne steht die SWBV im weiteren
Planungsprozess als Ansprechpartner zur Verfügung.
Vorschläge zur Verkehrsführung in der Rathausgasse (DS 222489-03 AA)
1. „Der Bereich Rathausgasse (nach der Einfahrt zum Parkplatz
Viktoriabad) bis Ende der Ausfahrtsrampe der Marktgarage wird zur
Fußgängerzone deklariert. Durchfahrt frei für: Busse, Radverkehr,
Lieferverkehre zu festgelegten Zeiten, Sonderverkehre und
Sondergenehmigungen (z.b. für Anlieger mit privaten Parkflächen). Die
Oberflächengestaltung in diesem Bereich wird von den angrenzenden
Bereichen Rathausgasse und Am Hof übernommen.
2. Die Ausfahrt vom Parkplatz Viktoriabad wird nur noch an der
Franziskanerstraße gestattet.“ (DS 222489-03 AA)
Die abfließenden Pkw-Verkehre (aus Rathausgasse, Anlieger:innen und
Parkplatz Rathaus Hausnr. 7a) müssten demnach über den Parkplatz
Viktoriabad / Franziskanerstraße abgeleitet werden. Allerdings ist gemäßSeite 3 von 4
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Planung des Viktoriakarrees in diesem Bereich keine Durchfahrt mehr für den
Kfz-Verkehr, sondern nur für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen (DS
221430). Zudem ist die Ausfahrt an der Franziskanerstraße Richtung B9 Süden
sehr eng.
Zusätzlich ist die Freigaberegelung der Fußgängerzone nach Einschätzung der
Verwaltung nur schwer zu kontrollieren.
Auswirkungen der Baumaßnahmen der Universität:
Stadt- und Universitätsverwaltung stehen in regelmäßigem Austausch
bezüglich geplanter Baumaßnahmen. Im Zuge der Sanierungsmaßnahme der
Universität bzw. des BLB werden die Themen Baustellenverkehr und
Baustelleneinrichtung mit Blick auf die jeweilige Örtlichkeit einvernehmlich zu
klären sein. Zum jetzigen Zeitpunkt ohne im Detail ausgearbeitete Zeiten- und
Ablaufpläne kann dies noch nicht geschehen. Aus Sicht der Verwaltung gibt die
Baustelle und daraus etwaig resultierende partielle Einschränkungen im
Straßenraum keinen Anlass dafür, das Masterplanprojekt Uni trifft City im
Projekt- und Förderplan mit dem Umsetzungsziel 2023 erst im Anschluss an die
langandauernde und erst 2027 beginnende Sanierungsmaßnahme der
Universität zu setzen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de