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222489-02 AA · Änderungsantrag

Grüne/SPD/u.w.-AA: Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung Antrag zur Vorlage 222489

Nummer
222489-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
31.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 222489 Masterplan 2.0 Uni trifft City - Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung

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Änderungsantrag
öffentlich
222489-02 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Rolf Beu
SPD Bezirksfraktion Bonn
Sabrina Lipprandt
Hanno von Raußendorf
31.01.2023 gez. Reeh-Schall
Grüne/SPD/u.w.-AA: Masterplan 2.0 Uni trifft City -
Grundsatzbeschluss zur Querschnittsaufteilung
Antrag zur Vorlage 222489
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird gebeten, die Ausführungsplanung unter den folgenden
Maßgaben zu erstellen:
1. Es wird eine ebene Fläche geschaffen, die keine Barrieren und Kanten
enthält. Wo notwendig, werden bodengleiche taktile Leitsysteme
vorgesehen (bspw. für sehbehinderte Menschen).
2. Der städtebauliche Aspekt und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität
nehmen bei der Planung wesentliche Rollen ein. Eine größtmögliche
Anzahl an Baumpflanzungen ist vorzusehen. Ziel soll ein möglichst
geschlossenes Kronendach sein.
3. Es wird insgesamt ein homogenes Gesamtbild umgesetzt. Die
einzelnen Verkehrsflächen (motorisierter Verkehr, Radverkehr,
Fußgängerbereich) können mit unterschiedlichen Oberflächen gestaltet
werden, sie bleiben jedoch farblich aufeinander abgestimmt (angelehnt
an die Koblenzer Straße in der Innenstadt von Bad Godesberg). Auf
gesondert gestaltete weitere Flächen (bspw. farblich/materiell
abgehobene Multifunktionsflächen) soll verzichtet werden.
4. Es wird eine Geschwindigkeitsreduzierung des motorisierten Verkehrs
umgesetzt, die dem Radverkehr zuträglich ist und die objektive
Sicherheit sowie das Sicherheitsempfinden fördert. Zur Durchsetzung
der Geschwindigkeitsreduzierung sind entsprechende Maßnahmen zu
ergreifen.
5. Sobald wie möglich/mittelfristig, wird das Liniennetz der Busse mit dem
Ziel geändert, die Achse Rathausgasse/Am Hof/Am Neutor stark zu
entlasten. Die Umplanung einzelner Linien kann beispielsweise durch
eine alternative Führung zum Hauptbahnhof oder durch eine
Umwandlung zu Tangentiallinien umgesetzt werden.
6. Das Ziel ist ein sicherer „shared space“ aller verbliebenen
Verkehrsteilnehmer*innen.
7. Über die Ergebnisse der unter diesen Maßgaben fortschreitenden
Planung werden die politischen Gremien noch im Jahr 2023 unterrichtet.Seite 1 von 3
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Begründung
Wie die Verwaltungsvorlage treffend darstellt, unterliegt der Straßenzug
Wesselstraße/ Am Hof/ Rathausgasse einem vielfältigen Nutzungs- und
Anforderungsprofil und ist zentral für die Innenstadt des Stadtbezirks Bonn. Das
Ziel, diesen bedeutenden Straßenzug im Rahmen des Masterplans Innere
Stadt Bonn 2.0 aufzuwerten, befürwortet die Koalition ausdrücklich. Die
Universität und die Stadt sollen näher zusammenrücken und ein verbindender
Raum geschaffen werden. Gleichzeitig liegen dabei wesentliche Zielkonflikte
auf der Hand: Die Förderung der Aufenthaltsqualität und des Fußverkehrs auf
der einen und der Ausbau des Radverkehrsnetzes und des ÖPNVs auf der
anderen Seite.
Hinzukommend besteht das Ziel, Stockenstraße, Am Hof, Wesselstraße (und
weitere) langfristig in die bestehende Fußgängerzone der Innenstadt zu
integrieren. Das Kurfürstliche Schloss (das heutige Universitäts-Hauptgebäude)
und der Hofgarten sollen mit der engeren Innenstadt verbunden werden, statt
sie durch eine Straßenachse zu trennen. Dies gibt zumindest indirekt auch der
Projekttitel „Uni trifft City“ wieder.
Im Rahmen der weiteren Ausführungsplanung soll dieses Ziel im wahrsten
Sinne des Wortes nicht verbaut werden. Eine geförderte Neubauplanung rein
verkehrlich fixierter Straßen würde wegen der Bindungsfrist der Fördergelder
die Gefahr beinhalten, dass eine entsprechende Weiterentwicklung für
Jahrzehnte blockiert würde.
Nichts desto trotz muss die zukünftige Umgestaltung den derzeit existierenden
(verkehrlichen) Anforderungen gerecht werden. Neben den Interessen der
Fußgänger*innen, die vorrangig betrachtet werden sollen, muss insbesondere
der Tatsache Rechnung getragen werden, dass hier eine Hauptverkehrsroute
für Radfahrer*innen besteht, die weiter gefördert werden soll. Deshalb soll eine
dem Radverkehr zuträgliche Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen
werden. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) soll reduziert und die Strecke
langfristig vom motorisierten Verkehr entlastet werden. Für Lieferverkehr
könnten die Regeln der Fußgängerzone greifen. Für den Busverkehr wäre es
auch im Hinblick auf eine verbesserte Erschließungsfunktion sinnvoll, diese
nicht nur über einen einzigen Linienweg zu führen.
Des Weiteren ist anzustreben, dass die Markt-Tiefgarage für die Nutzung als
Fahrradabstellanlage geöffnet wird und Abstellmöglichkeiten in großer Zahl
geschaffen werden. Denkbar wäre auch die komplette Umwidmung zum
Fahrradparkaus und/oder eine geänderte Ein- und Ausfahrtsituation, die die
Erreichbarkeit optimiert und die Befahrung von Am Hof und Am Neutor durch
den MIV erübrigt.
Als städtebauliches Ziel verfolgen wir eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität
und Begrünung im Sinne von Klimaanpassungsmaßnahmen. Dies gilt
insbesondere, aber nicht nur für den Bischofsplatz, der erstmalig auch als Platz
gestaltet werden soll. Die bisher ins Auge gefassten Kanten, die das Risiko von
stolpernden und stürzenden Fußgänger*innen beinhalten und die insbesondere
die nicht erwünschte Trennwirkung hervorrufen sind nicht vorzusehen. Es istSeite 2 von 3
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ein möglichst einheitliches, nicht zu gegliedertes Erscheinungsbild vorzusehen.
Vorbildhaft kann hier auf die Koblenzer Straße in der Innenstadt des
Stadtbezirks Bad Godesberg verwiesen werden. Um die Interessen von
behinderten oder beeinträchtigten Personen zu berücksichtigen, sind
entsprechende Verbände/Vertretungen in die Planung mit einzubeziehen.
Durch neue Baumstandorte und ein möglichst geschlossenes Kronendach wird
in Hitzesommern Schatten gespendet und eine klimaregulierende Wirkung
erzeugt. Dafür sollen alle denkbaren Varianten, technischen Hilfsmittel und
Finanzierungsmöglichkeiten durch Zuschüsse geprüft werden. Insbesondere
gilt dies auch für die Anordnung einer Baumreihe auf und nicht nur am Rand
der zu planenden Fläche.
Da die Umsetzung des Projektes „Uni trifft City“ im geteilten Interesse von Stadt
und Universität steht und sich voraussichtlich mit der Sanierung des
Universitäts-Hauptgebäudes überschneiden wird, soll die zukünftige
Umgestaltung in enger Absprache mit der Universität geschehen.
Abschließend: Da davon ausgegangen werden kann, dass eine Überarbeitung
des innerstädtischen Busnetzes genauso wenig kurzfristig umgesetzt werden
kann, wie die Optimierung der baulichen Ausfahrtsituation der Markt-
Tiefgarage, um die Verkehrsmenge zeitnah erheblich zu reduzieren, muss
aktuell für das Masterplanprojekt „Uni trifft City“ und die dort in Rede stehenden
Straßen eine Lösung gewählt werden, die die Erreichung des gewünschten
Zielzustandes nicht verbaut. Deshalb sprechen wir uns für die Lösung eines
barrierefreien Raums im Sinne eines „shared space“ aus.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 11:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de