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222447-03 AA · Änderungsantrag

Interfraktioneller Antrag auf Übernahme der Betriebsführerschaft durch die DJK BW Friesdorf e.V. für die Turnhalle 2 der Michaelschule in Bonn - Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 222447

Nummer
222447-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
21.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 21.03.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 222447 Antrag auf Übernahme der Betriebsführerschaft durch die DJK BW Friesdorf e.V. für die Turnhalle 2 der Michaelschule in Bonn - Bad Godesberg

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Änderungsantrag
öffentlich
222447-03 AA
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Nicole Bonnie
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Thomas Geisen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fenja Wittneven-Welter
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Tobias Haßdenteufel
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Florian Bräuer
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
21.03.2024
Interfraktioneller Antrag auf Übernahme der
Betriebsführerschaft durch die DJK BW Friesdorf
e.V. für die Turnhalle 2 der Michaelschule in Bonn -
Bad Godesberg
Antrag zur Vorlage 222447
Beratungsfolge
Sportausschuss 21.03.2024 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der DJK BW Friesdorf e.V. wird ermächtigt, die Betriebsführerschaft für
die Turnhalle 2 der Michaelschule, Friesdorfer Str. 53 in 53175 Bonn-
Bad Godesberg zu übernehmen.
Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung des Sportausschusses darstellen,
mit welchen Kosten zu rechnen ist. Dabei soll gewährleistet sein, dass keine
überplanmäßigen Mittel in Anspruch genommen werden. Zudem soll auch
berücksichtigt werden, dass es sich bei der Betriebsführerschaft um ein
Pilotprojekt handelt, das zunächst bis zu einer umfassenderen Sanierung
befristet ist.
Der Verein ermöglicht und koordiniert nach der Übernahme der
Betriebsführerschaft eine Nutzung der Halle durch weitere Parteien wie
Schulen oder andere Sportvereine.
Begründung
Im Rahmen einer Betriebsführerschaft würde dem Verein die Betreuung
und Nutzung der Sporthalle übertragen. Als Betriebsführer hätte der Verein die
alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung und Pflege
(z.B. Malerarbeiten) der Sporthalle. Hierzu würde neben der Reinigung derSeite 1 von 2
Seite 2
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Halle auch die Durchführung von Kleinreparaturen und
einfachen Wartungstätigkeiten gehören (z.B. das Auswechseln von
Leuchtmitteln), die bislang überhaupt nicht, nur unzureichend und oft auch mit
Verzögerung durchgeführt worden sind. Für die Übernahme dieser Aufgaben
würde dem Verein eine monatliche Pauschale erstattet. Größere
Unterhaltungsmaßnahmen verblieben in der Zuständigkeit des Städtischen
Gebäudemanagements.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 12:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de