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222447 · Mitteilungsvorlage

Antrag auf Übernahme der Betriebsführerschaft durch die DJK BW Friesdorf e.V. für die Turnhalle 2 der Michaelschule in Bonn - Bad Godesberg

Nummer
222447
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 26.01.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 222447-04 Betriebsführerschaft für die Turnhalle 2 der Michaelschule durch den DJK BW Friesdorf e.V. – Sachstand
  2. 222447-02 Antrag auf Übernahme der Betriebsführerschaft durch die DJK BW Friesdorf e.V. für die Turnhalle 2 der Michaelschule in Bonn - Bad Godesberg
  3. 222447-03 AA Interfraktioneller Antrag auf Übernahme der Betriebsführerschaft durch die DJK BW Friesdorf e.V. für die Turnhalle 2 der Michaelschule in Bonn - Bad Godesberg Antrag zur Vorlage 222447
  4. 222447-01 Antrag Betriebsführerschaft Turnhalle Michaelschule

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
222447
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Antrag auf Übernahme der Betriebsführerschaft
durch die DJK BW Friesdorf e.V. für die Turnhalle 2
der Michaelschule in Bonn - Bad Godesberg
Beratungsfolge
Sportausschuss 26.01.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit E-Mail vom 12.12.2022 hat der DJK BW Friesdorf e.V. einen Antrag auf
Betriebsführerschaft für die Turnhalle 2 der Michaelschule, Friesdorfer Str. 53 in
53175 Bonn-Bad Godesberg gestellt. Die Badmintonabteilung nutzt die Halle
bereits seit Anfang der 70er Jahre als Hauptstützpunkt für den Trainings- und
Spielbetrieb und belegt diese an 4 Werktagen sowie an den Wochenenden.
Nach dem Bundesligisten BC Beuel ist die DJK BW Friesdorf mit über 200
aktiven Mitgliedern in der Badmintonabteilung und 6 Senioren sowie 3 Jugend-
bzw. Schülermannschaften der zweitgrößte Badmintonverein in der Region
Bonn-Rhein-Sieg und gehört zudem zu den größten Badmintonvereinen in
NRW.
In mehreren Onlineterminen und einem Besichtigungstermin vor Ort mit
Vertretern des Vereins, der Sportverwaltung und des Städtischen
Gebäudemanagements wurden grundsätzliche vertragliche Inhalte einer
Betriebsführerschaft sowie die aktuellen und anstehenden Sanierungsprojekte
in der Halle erörtert und diskutiert.
Im Rahmen einer Betriebsführerschaft würde dem Verein die Betreuung und
Nutzung der Sporthalle übertragen. Als Betriebsführer hätte der Verein die
Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung und Pflege der Sporthalle.
Hierzu würde neben der Reinigung der Halle auch die Durchführung von
Kleinreparaturen und einfachen Wartungstätigkeiten gehören (z.B. das
Auswechseln von Leuchtmitteln). Für die Übernahme dieser Aufgaben würde
dem Verein eine monatliche Pauschale erstattet. Größere
Unterhaltungsmaßnahmen verblieben in der Zuständigkeit des Städtischen
Gebäudemanagements.
Für Schulen und andere Sportvereine, die bisher ebenfalls diese Sporthalle
nutzen, würde in dem Betreuungs- und Nutzungsvertrag mit dem DJK BW
Friesdorf e.V. ein noch in zeitlicher Hinsicht zu definierendes
Nutzungsrecht vorgesehen.
Nach Abschnitt I, Ziff. 3.4 der Sportförderrichtlinien ist die Übertragung von
Rechten und Pflichten bezüglich städtischer Sportstätten an förderfähigeSeite 1 von 2
Seite 2
Vereine grundsätzlich möglich. Art, Umfang und Kostenverteilung der
Übertragung sind vertraglich zu regeln. Beantragt ein Mitglied des
Stadtsportbunds Bonn e.V. die Übertragung der Betriebsführerschaft, die Pacht
oder den Kauf einer städtischen Sportstätte, so ist dieses Begehren in
spätestens sechs Monaten nach Eingang des Antrags zu prüfen. Der
Sportausschuss des Rates der Stadt Bonn ist über den Eingang des Antrages
sowie spätestens nach sechs Monaten über das Ergebnis der Prüfung zu
informieren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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