222447 · Mitteilungsvorlage
Antrag auf Übernahme der Betriebsführerschaft durch die DJK BW Friesdorf e.V. für die Turnhalle 2 der Michaelschule in Bonn - Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 222447
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222447 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Antrag auf Übernahme der Betriebsführerschaft durch die DJK BW Friesdorf e.V. für die Turnhalle 2 der Michaelschule in Bonn - Bad Godesberg Beratungsfolge Sportausschuss 26.01.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit E-Mail vom 12.12.2022 hat der DJK BW Friesdorf e.V. einen Antrag auf Betriebsführerschaft für die Turnhalle 2 der Michaelschule, Friesdorfer Str. 53 in 53175 Bonn-Bad Godesberg gestellt. Die Badmintonabteilung nutzt die Halle bereits seit Anfang der 70er Jahre als Hauptstützpunkt für den Trainings- und Spielbetrieb und belegt diese an 4 Werktagen sowie an den Wochenenden. Nach dem Bundesligisten BC Beuel ist die DJK BW Friesdorf mit über 200 aktiven Mitgliedern in der Badmintonabteilung und 6 Senioren sowie 3 Jugend- bzw. Schülermannschaften der zweitgrößte Badmintonverein in der Region Bonn-Rhein-Sieg und gehört zudem zu den größten Badmintonvereinen in NRW. In mehreren Onlineterminen und einem Besichtigungstermin vor Ort mit Vertretern des Vereins, der Sportverwaltung und des Städtischen Gebäudemanagements wurden grundsätzliche vertragliche Inhalte einer Betriebsführerschaft sowie die aktuellen und anstehenden Sanierungsprojekte in der Halle erörtert und diskutiert. Im Rahmen einer Betriebsführerschaft würde dem Verein die Betreuung und Nutzung der Sporthalle übertragen. Als Betriebsführer hätte der Verein die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung und Pflege der Sporthalle. Hierzu würde neben der Reinigung der Halle auch die Durchführung von Kleinreparaturen und einfachen Wartungstätigkeiten gehören (z.B. das Auswechseln von Leuchtmitteln). Für die Übernahme dieser Aufgaben würde dem Verein eine monatliche Pauschale erstattet. Größere Unterhaltungsmaßnahmen verblieben in der Zuständigkeit des Städtischen Gebäudemanagements. Für Schulen und andere Sportvereine, die bisher ebenfalls diese Sporthalle nutzen, würde in dem Betreuungs- und Nutzungsvertrag mit dem DJK BW Friesdorf e.V. ein noch in zeitlicher Hinsicht zu definierendes Nutzungsrecht vorgesehen. Nach Abschnitt I, Ziff. 3.4 der Sportförderrichtlinien ist die Übertragung von Rechten und Pflichten bezüglich städtischer Sportstätten an förderfähigeSeite 1 von 2 Seite 2 Vereine grundsätzlich möglich. Art, Umfang und Kostenverteilung der Übertragung sind vertraglich zu regeln. Beantragt ein Mitglied des Stadtsportbunds Bonn e.V. die Übertragung der Betriebsführerschaft, die Pacht oder den Kauf einer städtischen Sportstätte, so ist dieses Begehren in spätestens sechs Monaten nach Eingang des Antrags zu prüfen. Der Sportausschuss des Rates der Stadt Bonn ist über den Eingang des Antrages sowie spätestens nach sechs Monaten über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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