222417-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kennzeichnung Parkplätze Brunhildstraße
Kerndaten
- Nummer
- 222417-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222417-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Kennzeichnung Parkplätze Brunhildstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 29.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Parken auf Gehwegen ist grds. nicht erlaubt. Das Parken auf Gehwegen darf nur dann zugelassen werden, wenn u.a. genügend Platz für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern ggfls. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Die Straßenverkehrsordnung und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift kennt keine genauen Maße, sondern stellt auf den Einzelfall ab. Allerdings hat am 4. Februar 2021 der Rat das Bürgerbegehren Radentscheid Bonn beschlossen. Mit der Annahme des Radentscheids hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, gewisse formulierte Ziele des Radentscheids umzusetzen; unter anderem sind Gehwege im Regelfall in 2,5 Metern, mindestens jedoch in 1,5 Metern Breite jederzeit frei begehbar zu halten. Das Parken auf Gehwegen in der Brunhildstraße ist bereits im Bereich zwischen der Utestraße und dem Verkehrskreisel teilweise durch Markierungen erlaubt worden. Die Verwaltung kann bei entsprechender Beschlussfassung den Parkstand erweitern. Allerdings weist die Verwaltung darauf hin, dass nicht die Gehwegbreite von 2,50m, sondern nur die Mindestbreite gewährleistet werden kann. Die Einschätzung der Stadtwerke - Bus und Bahn (SWB) bzgl. der Reduzierung der Fahrbahnbreite wurde der Stellungnahme als Anlage beigefügt. Die Gehwege im Bereich der Brunhildstraße im Abschnitt zwischen der Mainzer Straße und Utestraße betragen eine Breite von 2,90m bis 3,20m; bislang ist das Gehwegparken nicht durch eine entsprechende Beschilderung erlaubt worden. Der Radentscheid sieht in Abschnitten ohne Altbestand eine reguläre Gehwegbreite von 2,50m vor, weshalb bei Anordnung des Gehwegparkens die Gehwegbreite von 2,50m in gekippter Form in Anbetracht der notwendigen Fahrbahnbreite nicht gewährleistet werden kann. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass die Brunhildstraße als Umleitungsstrecke für die Baustelle im Bereich der Deichmanns Aue ausgewiesen ist. Daher kann es für die Dauer der Baustelle vorkommen, dass vermehrt Verkehr auftritt. Die Verwaltung geht aber davon aus, dass sich der Verkehr mittlerweile beruhigt hat, da die Baustelle zum 27.01.2023 aufgehoben wurde.Seite 1 von 3 Seite 2 Anlage/n 1 Teilstellungnahme SWB- (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de