222417 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Kennzeichnung Parkplätze Brunhildstraße
Kerndaten
- Nummer
- 222417
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 12.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 222417 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 07.12.2022 Bürgerantrag: Kennzeichnung Parkplätze Brunhildstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.01.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf eine Kennzeichnung von Parkplätzen im Bereich der Brunhildstraße gerichtet. Einzelheiten sind dem beigefügten Bürgerantrag zu entnehmen. Anlage/n 1 Foto (öffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich) 3 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Seite 2 von 3 Datum 07.12.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Keinnzeichnungen Parkplätze Brunhildstraße Ihr Antrag Liebe Leute von der Stadt Bonn, in der Brunhildstraße gibt es aktuell nur eine sehr geringe Anzahl an gekennzeichneter Parkflächen, so dass nicht alle Anwohner dort parken können, da dort regelmäßig auch betrieblich genutzte Fahrzeuge abgestellt werden sowie am Wochenende die Straße von Besuchern zum Parken genutzt wird, die am Rhein spazieren gehen. Die gekennzeichneten Parkflächen befinden sich lediglich auf einer Seite der Straße und zwar die von der Mainzer Straße kommend auf der rechten Seite. Dabei handelt es sich um den schmaleren Bürgersteig, verglichen mit der anderen Seite, auf der das Parken nicht erlaubt zu sein scheint, da hier bereits einige Male Strafzettel verteilt wurden. Es wäre für die Anwohner eine große Erleichterung, wenn auch auf der anderen Straßenseite zusätzliche Parkflächen geschaffen werden würden. Dazu müssten lediglich, so wie auf der anderen Straßenseite bereits in geringer Anzahl vorhanden, Markierungen angebracht werden. Für die Buslinie die hier durch die Straße fährt wäre das kein Problem, da eh regelmäßig auf beiden Seiten geparkt wird und es hier bisher keine erkennbaren Probleme oder gar Unfälle gab. Wenn der Bus durch die schmale Straße fährt, kann in die Gegenrichtung ohnehin kein anderes Fahrzeg am Bus vorbeifahren. Die Änderung würde also vor allem den Anwohnern helfen, da diese keine Strafzettel mehr bekommen würden. Vielen Dank und beste Grüße Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS__ TrNcvcFL Seite 3 von 3
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