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222358-02 · Beschlussvorlage

Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße

Nummer
222358-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung federführend
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  1. 222358 Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße

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Beschlussvorlage
öffentlich
222358-02
Die Oberbürgermeisterin
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der
Julius-Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen der
Verwaltung und befürwortet eine Umsetzung der Variante 2 oder 3 zur
Anordnung der Parkstände. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Begründung:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 31.01.2023 wurde für den
nördlichen Bereich der Julius-Plücker-Straße die Anordnung eines Haltverbots
beschlossen. Am 02.02.2023 wurde beim Verwaltungsgericht Köln
Rechtsschutz gegen die beabsichtigte Errichtung des Haltverbots eingereicht.
Die Anordnung des Verkehrszeichens durch die Verwaltung erfolgte am
27.02.2023; umgesetzt wurde sie am 28.03.2023.
Gegen die Anordnung des absoluten Haltverbots wurde am 06.04.2023 Klage
beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Am 09.05.2023 fand ein vom Gericht
einberufener Ortstermin zur nicht öffentlichen Erörterung mit dessen Vertretern
und Vertretern der Verwaltung statt. Nach richterlicher Auffassung bestanden
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haltverbots für die gesamte Länge der
Julius-Plücker-Straße, allerdings sei die Beibehaltung des gekippten Parkens
auf dem rechten Randstreifen dauerhaft ohne entsprechendes Einverständnis
der Eigentümer*innen nicht möglich. Zudem müsse geklärt werden, ob die
weiteren baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für ein zulässiges Parken
unter Nutzung des Randstreifens vorliegen bzw. noch geschaffen werden
müssen. Ein Parken am rechten Fahrbahnrand sei jedenfalls nicht zulässig,
solange gleichzeitig linksseitig ein Gehwegparken gestattet sei, da die
Restfahrbahnbreite zu eng sei (unter 3,00 m). Daher empfahl das Gericht der
Verwaltung, bezüglich eines Ausbaus des Randstreifens in Kontakt mit den
Eigentümer*innen zu treten.
Zur Beilegung des Streitverfahrens schlug das Gericht vor, die
Haltverbotsschilder abzuhängen und ein Gesamtkonzept für die Julius-Plücker-Seite 1 von 7
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Straße zu erarbeiten, welches die berechtigten Interessen aller
Verkehrsteilnehmer (Fußgänger – Gehwegbreite; Fahrradfahrer – ausreichende
Restfahrbahnbreite; Pkw-Fahrer – Parkraum und Restfahrbahnbreite)
berücksichtigt. Da die Beteiligten dem Vorschlag zustimmten, wurde das
Klageverfahren seitens des Verwaltungsgerichts Köln mit Beschluss vom
09.05.2023 eingestellt.
Mit Schreiben vom 12.12.2023 hat die Verwaltung entsprechend der
Empfehlung des Gerichts das grundsätzliche Interesse an der Schaffung
baulicher und rechtlicher Voraussetzungen für ein zulässiges Parken im
Bereich des Randstreifens bei den Eigentümer*innen abgefragt. Bei der
Prüfung der Rückmeldungen wurde zum einen festgestellt, dass kein
einheitliches bzw. überwiegendes Interesse an einem potentiellen Ausbau des
Randstreifens besteht. Darüber hinaus liegt der Straßenzug Julius-Plücker-
Straße im Bereich der Satzung der Bundesstadt Bonn über besondere
Anforderungen an die Gestaltung der baulichen Anlagen und der unbebauten
Flächen zum Schutz der Eigenart des Ortsbildes im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil
Kessenich (2014). Die Gestaltungssatzung enthält u. a. Vorgaben über die
Anforderungen an die Gestaltung der Freiflächen und die Freiräume zwischen
den Häuserblocks:
„Die Freiräume zwischen den Wohnblocks sind unverändert in ihrer Struktur
und Beschaffenheit zu belassen. (…) Die vorhandenen Wegeführungen sind zu
erhalten. (…) Baulichen Maßnahmen wie zusätzliche Wegeführungen, die
Errichtung von Stellplätzen, Carports, Garagen und Gartenhäusern sind nicht
zulässig. Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind
hiervon ausgenommen.“
„(…) Die Freiräume zwischen den Häuserblocks definieren in besonderem
Maße den Gartenstadtcharakter und sind daher unverändert in ihrer Struktur zu
belassen. (…) Der Ausschluss von zusätzlichen baulichen Anlagen in den
Freiräumen gilt neben zusätzlichen Wegeführungen insbesondere auch für
PKW- Stellplätze. (…)“
Ausnahmen können nur gestattet werden, „wenn die Architektur der Gebäude
und der Charakter des Straßenbildes bzw. der Siedlung dies zulassen oder
sonstige wichtige Gründe (z.B. eine offensichtlich nicht beabsichtigte Härte)
vorliegen. Die Beurteilung von Abweichungen erfolgt auf der Grundlage der
generellen Ziele der Satzung. Wenn im Einzelfall aufgrund der örtlichen
Situation diese Ziele nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt werden, wird die
Ausnahmeregelung insoweit angewendet.“
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Änderung der Gestaltungssatzung vorgesehen.
Aufgrund der vorliegenden Gestaltungssatzung wird die Herstellung von
Stellplätzen auf privaten Grünflächen und deren Inanspruchnahme seitens der
Verwaltung kritisch gesehen. Die Gestaltungssatzung weist hier deutlich auf
den Charakter der Gartenstadt hin, welche durch die Grünflächen geprägt wird.
Der Straßenzug befindet sich außerdem innerhalb eines Denkmalpflegeplans
mit der Kategorisierung „Nachkriegsbebauung“. Der Denkmalpflegeplan zeigt
die geschichtlichen Entwicklungslinien auf und dokumentiert ihre Auswirkung
auf die Architektur und die Siedlungsstruktur.
Aus den vorstehend geschilderten Gründen wird ein weiterer AustauschSeite 2 von 7
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
zwischen Verwaltung und Eigentümern als nicht sachdienlich angesehen.
Daher ist die Verwaltung im Anschluss dem Vorschlag des Verwaltungsgerichts
gefolgt und hat ein verkehrsplanerisches Gesamtkonzept für die Julius-Plücker-
Straße erarbeitet, um die berechtigten Interessen aller Verkehrsteilnehmer
berücksichtigen zu können. Das Konzept beinhaltet drei Varianten zur
Anordnung von Parkmöglichkeiten, welche grundsätzlich allesamt die
erforderlichen Mindestgehwegbreiten und Mindestfahrbahnbreiten einhalten
(siehe Anhang).
Variante 1 – Parken auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung links:
In Variante 1 ist das Parken in Fahrtrichtung links auf der Fahrbahn
vorgesehen. Der Gehweg würde dabei in voller Breite freigehalten, sodass die
gemäß RASt06 geforderte Mindestbreite, zumindest dort, wo sie baulich
vorhanden ist, durchgehend freigehalten würde. Die Fahrbahnbreite variiert,
abzüglich der mit 2,00 m Breite markierten Parkstände, zwischen 3,40 m und
3,70 m. Da für die Öffnung von Einbahnstraßen für gegengerichteten
Radverkehr eine Breite von 3,50 m vorhanden sein sollte, mind. jedoch 3,00 m
bei ausreichenden Ausweichflächen, stellt dies für den Radverkehr die
ungünstigste Variante dar.
Variante 2 – Gekipptes Parken in Fahrtrichtung links:
Analog zur Variante 1 wird das Parken hier in Fahrtrichtung links angeordnet,
jedoch ähnlich wie im Bestand als gekipptes Parken auf dem Gehweg. Durch
eine Markierung soll allerdings eine Gehwegbreite von 2,00 m abmarkiert
werden, sodass ein Begegnungsverkehr von Fußgänger*innen mit
Rollstuhlfahrer*innen oder Kinderwagen grundsätzlich möglich wäre. Durch die
Anordnung von gekipptem Parken würde sich die Restfahrbahnbreite auf ca.
4,00 m erhöhen. Ein Begegnungsverkehr zwischen Pkw und Radfahrenden
würde aufgrund der größeren Flächenverfügbarkeit sicherer werden.
Variante 3 – Parken auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung rechts:
In Variante 3 ist das Parken in Fahrtrichtung rechts der Fahrbahn am
Fahrbahnrand angeordnet. Der linksseitige Gehweg würde in seiner gesamten
Breite freigehalten. Zudem bestünde für den entgegen der Einbahnstraße
verkehrenden Radverkehr keine Dooring-Gefahr mehr. Die zur Verfügung
stehende Fahrbahnbreite liegt bei gut 3,50 m.
Bei allen Varianten wurden zudem an den Stichwegen zu den rechtseitigen
Wohnblöcken Unterbrechungen in der Parkmarkierung vorgesehen, um eine
Querung der Straße zu ermöglichen. Dies gilt ebenso für die Standorte der
Müllcontainer, um eine Erreichbarkeit für BonnOrange zu gewährleisten.
Bei den Varianten 1 und 2 könnten ca. 210 m für Parkstände markiert werden,
in der Variante 3 ca. 205 m. Setzt man die in den Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen (RASt06) definierten Werte von 5,20 – 5,70 m für längsparkende
Fahrzeuge an (vgl. RASt06, Tabelle 22), so könnten mit der Markierung
zukünftig ca. 36 – 40 Fahrzeuge in der Straße parken. Da es sich nicht um
baulich bzw. durch Markierung einzeln abgetrennte Parkstände handelt, könnte
sich die Anzahl der parkenden Fahrzeuge zudem noch geringfügig erhöhen, da
in durchgängig markierten Parkstreifen teils mehr Fahrzeuge Platz finden, als
die Regelwerke mit ihren Richtwerten vorgeben.Seite 3 von 7
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 240502_LP-Julius-Plücker-Str-LPV1 (öffentlich)
2 240502_LP-Julius-Plücker-Str-LPV2 (öffentlich)
3 240502_LP-Julius-Plücker-Str-LPV3 (öffentlich)Seite 4 von 7
2.003.702.30
1.00
3.502.55
2.00
2.50 2.00 3.45
1.00
2.00
2.552.00 3.55
1.00
2.55 2.003.55
1.00
2.002.55 3.55
1.00
2.55 2.00 3.60
1.00
2.35
2.003.65
2.352.00 3.40
2.002.45 3.50
Julius-Plücker-Straße
Argelanderstraße
Johannes-v.-Hanstein-Str.
Geißlerstraße
Julius-Plücker-Straße
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt
Zeichnungsname: Z:\61-3\_Bonn\Ortsteil Kessenich\Julius-Plücker-Straße\AutoCad\DWG-Dateien\240422_LP-Julius-Plücker-Str.dwg
Maßstab: 1:250
Layout: LP1
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
gesehen:
bearbeitet:
Amt 61-3
gezeichnet:
geprüft:
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
61-3 Verkehr und Mobilität
Bonn - Kessenich
Lageplan Julius-Plücker-Straße
Variante 1
St. Weber 03/2023
Amling 04/2024
1 : 250
Druckdatum: 22.04.2024
V1Seite 5 von 7
Geißlerstraße
2.00 2.00 1.00
2.002.002.00
4.05
4.00
2.00 2.00 1.004.05
2.00 2.00 1.004.05
2.00 2.00 1.004.05
Julius-Plücker-Straße
Argelanderstraße
Johannes-v.-Hanstein-Str.
2.2580 4.95 2.00
Julius-Plücker-Straße
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt
Zeichnungsname: Z:\61-3\_Bonn\Ortsteil Kessenich\Julius-Plücker-Straße\AutoCad\DWG-Dateien\240422_LP-Julius-Plücker-Str.dwg
Maßstab: 1:250
Layout: LP1
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
gesehen:
bearbeitet:
Amt 61-3
gezeichnet:
geprüft:
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
61-3 Verkehr und Mobilität
Bonn - Kessenich
Lageplan Julius-Plücker-Straße
Variante 2
St. Weber 03/2023 1 : 250
Druckdatum: 22.04.2024
V2
Amling 04/2024Seite 6 von 7
Geißlerstraße
2.40 2.00 1.00
1.002.002.40
1.002.002.40
3.65
3.65
3.65
2.002.003.752.25
Julius-Plücker-Straße
Argelanderstraße
Johannes-v.-Hanstein-Str.
2.2580 4.95 2.00
Julius-Plücker-Straße
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt
Zeichnungsname: Z:\61-3\_Bonn\Ortsteil Kessenich\Julius-Plücker-Straße\AutoCad\DWG-Dateien\240422_LP-Julius-Plücker-Str.dwg
Maßstab: 1:250
Layout: LP1
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
gesehen:
bearbeitet:
Amt 61-3
gezeichnet:
geprüft:
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
61-3 Verkehr und Mobilität
Bonn - Kessenich
Lageplan Julius-Plücker-Straße
Variante 3
St. Weber 03/2023 1 : 250
Druckdatum: 22.04.2024
V3
Amling 04/2024Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 12:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de