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222358 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße

Nummer
222358
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
22.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.11.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.01.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 90 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 222358-01 ST Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße
  2. 222358-02 Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße

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Text anzeigen (1.604 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
222358
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
21.11.2022
Bürgerantrag: Parkverbot für die südliche Seite der
Julius-Plücker-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Bitte führen Sie für die südlichere Seite der Julius-Plücker-Str. (also in
Richtung der Einbahnstraße links) ein Parkverbot ein.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Guten Tag,
da das online-Formular nicht funktioniert und dort um eine Mail an eben diese Mailadresse gebeten
wird, stelle ich auf diesem Wege meinen Bürgerantrag.
Bitte führen Sie für die südlichere Seite der Julius-Plücker-Str. (also in Richtung der Einbahnstraße
links) ein Parkverbot ein.
In der Einbahnstraße ist bisher das Parken auf beiden Seiten erlaubt.
Auf der nördlicheren Seite (rechts) gibt es quasi eh keinen Gehweg, auf der anderen Seite hingegen
eigentlich schon. Doch leider blockieren hier ständig Autos den Weg, da sie auf dem Gehweg parken.
Autos können aber auch nicht auf der Straße parken, da dann keine Autos mehr durchkommen
würden. Für Zufußgehende, insbesondere mit Kinderwagen, aber auch für Rollstuhlfahrende ist hier
ein freier Gehweg unerlässlich. Zusätzlich wäre mit einer freien Seite auch angemessen viel Platz für
eine Begegnung von fahrendem Auto- und entgegenkommendem Radverkehr.
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de