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222312-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6224-2 "Im Dahl", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf im Straßengeviert Im Dahl Antrag zur Vorlage 222312

Nummer
222312-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222312 Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6224-2 "Im Dahl", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf im Straßengeviert Im Dahl

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Änderungsantrag
öffentlich
222312-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Georg Schäfer
Bert Moll
Christian Gold
CDU-Änderungsantrag: Einleitungsbeschluss
sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des
Entwurfs des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 6224-2 "Im Dahl", Stadtbezirk
Bonn, Ortsteil Buschdorf im Straßengeviert Im Dahl
Antrag zur Vorlage 222312
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
In Ziff.1 wird in Satz 1, nach "entsprochen"
folgende Ergänzung eingefügt :
" - unter der Maßgabe, dass der Baukörper mittig auf der Freifläche
(Wiesenfläche) zu platzieren ist."
Begründung
Die Bebauung des Areals (Wiesenfläche, "Kindergartenfreihaltefläche")
wird grundsätzlich begrüßt, auch wenn der geplante Baukörper in keiner
Weise die vorhandene Wohnbauform (Doppelhaushälften, Reihenhäuser)
aufgreift und sich von Form, Größe und Funktionalität ´einfügt`. Denn
zusätzlicher Wohnraum ist erforderlich, eine zur Bebauung lange
vorgesehene Fläche wird angegangen.
Die einseitige Verschiebung hin zur vorhandenen Wohnbebauung der
Häuser Nr. 51-55 schafft eine unnötige Enge und Verdichtung, die
städtebaulich nicht akzeptabel und vermeidbar ist.Seite 1 von 2
Seite 2
Die Zentrierung des Baukörpers in der Mitte des Baugebietes ist deshalb
städtebaulich geboten und für den Investor zumutbar.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de