222312-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6224-2 "Im Dahl", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf im Straßengeviert Im Dahl Antrag zur Vorlage 222312
Kerndaten
- Nummer
- 222312-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 17.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 222312-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Georg Schäfer Bert Moll Christian Gold CDU-Änderungsantrag: Einleitungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6224-2 "Im Dahl", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf im Straßengeviert Im Dahl Antrag zur Vorlage 222312 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: In Ziff.1 wird in Satz 1, nach "entsprochen" folgende Ergänzung eingefügt : " - unter der Maßgabe, dass der Baukörper mittig auf der Freifläche (Wiesenfläche) zu platzieren ist." Begründung Die Bebauung des Areals (Wiesenfläche, "Kindergartenfreihaltefläche") wird grundsätzlich begrüßt, auch wenn der geplante Baukörper in keiner Weise die vorhandene Wohnbauform (Doppelhaushälften, Reihenhäuser) aufgreift und sich von Form, Größe und Funktionalität ´einfügt`. Denn zusätzlicher Wohnraum ist erforderlich, eine zur Bebauung lange vorgesehene Fläche wird angegangen. Die einseitige Verschiebung hin zur vorhandenen Wohnbebauung der Häuser Nr. 51-55 schafft eine unnötige Enge und Verdichtung, die städtebaulich nicht akzeptabel und vermeidbar ist.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Zentrierung des Baukörpers in der Mitte des Baugebietes ist deshalb städtebaulich geboten und für den Investor zumutbar. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de