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222287-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Gebührenanhebung Bewohnerparken

Nummer
222287-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.02.2023 Kenntnisnahme
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  1. 222287 CDU-Große Anfrage: Gebührenanhebung Bewohnerparken

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222287-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
CDU-Große Anfrage: Gebührenanhebung
Bewohnerparken
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme
1) Welche Überlegungen innerhalb der Verwaltung haben bei der Formulierung
der Gebührensatzung zum Bewohnerparken dazu geführt, die
Verwaltungsgebühr um 1200 % ansteigen zu lassen?
Die bisherige Gebühr, die durch eine bundesweite Vorschrift auf maximal 30,70
Euro pro Jahr festgelegt war, stand in keinem Verhältnis zu den Kosten für die
Stadtverwaltung, die durch Nutzung des öffentlichen Parkraums entstehen.
Hierunter fallen zum Beispiel die Herstellungs- und Unterhaltungskosten für die
Fläche der Parkplätze, sowie die Verwaltungskosten in Zusammenhang mit der
Ausstellung der Ausweise und auch der Kontrollaufwand.
Addiert man diese Kosten, ergibt sich der in der öffentlichen Beschlussvorlage
212060 angegebene Wert in Höhe von 360 Euro pro Parkplatz und pro Jahr.
Die neue Höhe der Bewohnerparkausweisgebühr dient allerdings nicht nur der
Kostendeckung des Bewohnerparkens durch die Nutzer*innen, sondern es wird
mit ihr der besondere Vorteil ausgeglichen, der den Bewohner*innen dadurch
geboten wird, dass sie den öffentlichen Parkraum unter Befreiung von der
Pflicht zur Zahlung allgemeiner Parkgebühren und der Einhaltung von
Parkzeitbegrenzungen nutzen können. Darüber hinaus wird mit der
Gebührenregelung mit Blick auf die städtischen Klimaziele auch der Zweck
verfolgt, den KFZ-Verkehr im innerstädtischen Bereich zu reduzieren und
dadurch sowohl mehr Aufenthalts- und Wohnqualität als auch eine Reduktion
von Treibhausgasen zu bewirken. Auch in vielen anderen Städten und
Gemeinden werden aus diesen Gründen konkrete Planungen angestellt, die
Gebühren für Bewohnerparkausweise deutlich zu erhöhen an die tatsächlich
entstehenden Kosten anzugleichen.
2) Wie bewertet die Verwaltung unter sozialen Aspekten die Erhöhung der
Gebühren im Hinblick auf parallel stark steigende Energie- und
Endproduktpreise?
Soziale Aspekte haben in der Satzung wie folgt Berücksichtigung gefunden:
„Angesichts der aus der Energiekrise resultierenden aktuellen Belastungen für
alle Bürger*innen soll die Erhöhung auf 360 Euro gestuft und in ihrem ersten
Schritt auf 180 Euro pro Jahr im März 2023 erfolgen. Ab 01.03.2024 soll die
Gebühr auf 360 Euro pro Jahr erhöht werden. Zur Vermeidung vonSeite 1 von 4
Seite 2
Ungleichbehandlungen wird im Gegenzug die maximale Gültigkeit der bis zum
29.02.2023 ausgestellten Bewohnerparkausweises auf 12 Monate begrenzt.“
Außerdem werden für Personen, die über einen Bonn-Ausweis verfügen, 75 %
der Gebühren durch das Amt für Soziales und Wohnen übernommen.
Die Verwaltung verkennt nicht, dass der Umfang der Gebührenerhöhung für
viele Bewohner*innen eine finanzielle Belastung darstellt, allerdings wäre es
gerade mit Blick auf den städtischen Haushalt in Zusammenhang mit den zu
erfüllenden Aufgaben aus buchhalterischer Sicht fahrlässig, trotz der Schaffung
der Möglichkeit zur Gebührenanpassung auf diese zu verzichten.
3.) Wo soll zu welchem Zeitpunkt die Ausweitung des Bewohnerparkens im
Stadtgebiet erfolgen?
Hierzu verweist die Verwaltung auf DS 212060, Anlage 2. Die Verwaltung
konzentriert sich hierbei zunächst auf die Kernzonen im Stadtgebiet.
4.) Können der Politik schon entsprechende Pläne sowie Zeitabläufe der
Verwaltung zur Verfügung gestellt werden?
Siehe Antwort zu Frage 3. Zurzeit befinden sich folgende Parkraumkonzepte in
Bearbeitung. In diesen wird auch die Ausweitung von Bewohnerparkzonen
geprüft.
- Südstadt / Weststadt
- Hochkreuz / Plittersdorf
- Bad Godesberg Zentrum (i.V.m. dem ISEK)
- Beuel Zentrum (Beauftragung in 11/2022 erfolgt)
5.) Welche Tageszeiträume werden hinsichtlich der neuen
Parkraumbewirtschaftung angedacht?
Die Bewirtschaftungszeit ist in Zone 1 grundsätzlich zwischen 07:00 – 22:00
Uhr. In Abhängigkeit zur Lage des jeweiligen Gebietes sowie den vorhandenen
Nutzungen sind geringfügige Abweichungen jedoch möglich.
6.) Werden durch die neue Parkraumbewirtschaftung inkl. Bewohnerparken
sowie der geplanten Aufenthaltsqualitätssteigerung „Bönnsche Viertel“ auch
generell Parkplätze wegfallen?
Auf Basis der Beschlüsse zum Radentscheid (sh. DS 202321) und zur
Parkraumstrategie (sh. DS 212060) sollen ausreichende Gehwegbreiten
wiederhergestellt werden. Dazu ist es im Rahmen der Parkraumkonzepte
erforderlich, in einigen Bereichen Gehwegparken zu reduzieren bzw. die
Freigabe des Gehwegparkens zurückzunehmen und somit Stellplätze zu
reduzieren. Darüber hinaus werden einzelne Stellplätze für alternative
Mobilitätsangebote (Carsharing, E-Mobilität oder Fahrradstellplätze) umgenutzt.
Im Zuge der Bönnschen Viertel können zur Steigerung der Aufenthaltsqualität
auch Stellplätze zu Gunsten von Außengastronomie oder zusätzliche
Grünflächen umgewandelt werden.
7) Ist es richtig, dass die Bewohnerinnen und Bewohner auch weiterhin keinen
Anspruch auf einen Parkplatz vor Ort haben werden?Seite 2 von 4
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Ja, das ist richtig. Da es mehr Anspruchsberechtigte als Stellplätze gibt, wäre
die Ermöglichung von Reservierungen bestimmter Stellplätze
ermessensfehlerhaft.
8) Könnte die Verwaltung die Regelungen beim Bewohnerparken in der
Hinsicht ändern, dass künftig auch Bürgerinnen und Bürger mit Zweitwohnung
einen Bewohnerparkausweis beantragen können
Ja, die rechtliche Möglichkeit besteht grundsätzlich. Im Rahmen der Erteilung
von Bewohnerparkausweisen wurde durch die Rechtsprechung regelmäßig
anerkannt, dass, sofern einem sehr großen Kreis von potenziell Privilegierten
nur sehr wenige privilegierte Parkplätze gegenüberstehen, die
Straßenverkehrsbehörde auf eine sachgerechte und willkürfreie Weise den
Kreis derjenigen Bewohner*innen nach ihrem Ermessen zu begrenzen hat, die
tatsächlich durch Erteilung von Bewohnerparkausweisen in den Genuss einer
privilegierten Nutzungsmöglichkeit hinsichtlich der ausgewiesenen Parkplätze
kommen sollen. Für ermessensfehlerfrei wird es in der Rechtsprechung
insoweit auch gehalten, bei Begrenzung des Kreises der Parkberechtigten
danach zu differenzieren, ob es sich lediglich um mit Zweitwohnsitz gemeldete
Personen oder dauerhaft ansässige Angehörige der örtlichen
Wohnbevölkerung handelt, da letztere ungleich stärker auf privilegierte
Parkplätze angewiesen sind als erste. Die Parkraumknappheit in den
Bewohnerparkzonen wird u.a. in Bürgerbeschwerden und -anträgen erkennbar.
Aus diesem Grund wurde beschlossen, die o.a. Anspruchsvoraussetzungen
weiterhin anzuwenden, zumal durch eine enge Auslegung gleichzeitig Anreize
geschaffen werden, auf Verkehrsträger des Umweltverbundes umzusteigen.
9.) Wie steht die Verwaltung zu möglichem Verlagerungsverkehr? Zum Beispiel
anhand der Combahnstraße; wenn dort nur das Bewohnerparken eingeführt
wird, wird sich das Parken auf die umliegenden Stichstraßen verlagern?
Im Rahmen der Parkraumkonzepte prüft die Verwaltung für jedes Quartier,
welche Bewirtschaftungsform (Misch- oder Trennprinzip) zielführend ist. Dabei
erfolgt auch eine Betrachtung von möglichen Verlagerungsverkehren sowie den
bestehenden Nutzungen.
10.) Sind im Vorfeld zu den jeweiligen Einzelmaßnahmen Bürgerinformationen
geplant?
Die Verwaltung plant nach den erforderlichen Bestandserhebungen durch
externe Büros und einer Ergebnisprüfung durch die Fachverwaltung stets auch
eine Bürgerinformation, bei der auch Anregungen der Bewohner*innen
aufgenommen werden können. Dieses Vorgehen wurde auch bei den bereits
umgesetzten bzw. in der Planung fortgeschrittenen Parkraumkonzepten
(Venusberg und Nordstadt) vollzogen.
11) Geht die Verwaltung davon aus, dass es durch die Erhöhung der Gebühren
zu einer Reduzierung der Inanspruchnahme von Bewohnerparkausweisen
kommen wird?
Hier lässt sich aus Sicht der Verwaltung eine seriöse Prognose nicht abgeben.Seite 3 von 4
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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de