222287-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Gebührenanhebung Bewohnerparken
Kerndaten
- Nummer
- 222287-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222287-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Große Anfrage: Gebührenanhebung Bewohnerparken Beratungsfolge Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme 1) Welche Überlegungen innerhalb der Verwaltung haben bei der Formulierung der Gebührensatzung zum Bewohnerparken dazu geführt, die Verwaltungsgebühr um 1200 % ansteigen zu lassen? Die bisherige Gebühr, die durch eine bundesweite Vorschrift auf maximal 30,70 Euro pro Jahr festgelegt war, stand in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Stadtverwaltung, die durch Nutzung des öffentlichen Parkraums entstehen. Hierunter fallen zum Beispiel die Herstellungs- und Unterhaltungskosten für die Fläche der Parkplätze, sowie die Verwaltungskosten in Zusammenhang mit der Ausstellung der Ausweise und auch der Kontrollaufwand. Addiert man diese Kosten, ergibt sich der in der öffentlichen Beschlussvorlage 212060 angegebene Wert in Höhe von 360 Euro pro Parkplatz und pro Jahr. Die neue Höhe der Bewohnerparkausweisgebühr dient allerdings nicht nur der Kostendeckung des Bewohnerparkens durch die Nutzer*innen, sondern es wird mit ihr der besondere Vorteil ausgeglichen, der den Bewohner*innen dadurch geboten wird, dass sie den öffentlichen Parkraum unter Befreiung von der Pflicht zur Zahlung allgemeiner Parkgebühren und der Einhaltung von Parkzeitbegrenzungen nutzen können. Darüber hinaus wird mit der Gebührenregelung mit Blick auf die städtischen Klimaziele auch der Zweck verfolgt, den KFZ-Verkehr im innerstädtischen Bereich zu reduzieren und dadurch sowohl mehr Aufenthalts- und Wohnqualität als auch eine Reduktion von Treibhausgasen zu bewirken. Auch in vielen anderen Städten und Gemeinden werden aus diesen Gründen konkrete Planungen angestellt, die Gebühren für Bewohnerparkausweise deutlich zu erhöhen an die tatsächlich entstehenden Kosten anzugleichen. 2) Wie bewertet die Verwaltung unter sozialen Aspekten die Erhöhung der Gebühren im Hinblick auf parallel stark steigende Energie- und Endproduktpreise? Soziale Aspekte haben in der Satzung wie folgt Berücksichtigung gefunden: „Angesichts der aus der Energiekrise resultierenden aktuellen Belastungen für alle Bürger*innen soll die Erhöhung auf 360 Euro gestuft und in ihrem ersten Schritt auf 180 Euro pro Jahr im März 2023 erfolgen. Ab 01.03.2024 soll die Gebühr auf 360 Euro pro Jahr erhöht werden. Zur Vermeidung vonSeite 1 von 4 Seite 2 Ungleichbehandlungen wird im Gegenzug die maximale Gültigkeit der bis zum 29.02.2023 ausgestellten Bewohnerparkausweises auf 12 Monate begrenzt.“ Außerdem werden für Personen, die über einen Bonn-Ausweis verfügen, 75 % der Gebühren durch das Amt für Soziales und Wohnen übernommen. Die Verwaltung verkennt nicht, dass der Umfang der Gebührenerhöhung für viele Bewohner*innen eine finanzielle Belastung darstellt, allerdings wäre es gerade mit Blick auf den städtischen Haushalt in Zusammenhang mit den zu erfüllenden Aufgaben aus buchhalterischer Sicht fahrlässig, trotz der Schaffung der Möglichkeit zur Gebührenanpassung auf diese zu verzichten. 3.) Wo soll zu welchem Zeitpunkt die Ausweitung des Bewohnerparkens im Stadtgebiet erfolgen? Hierzu verweist die Verwaltung auf DS 212060, Anlage 2. Die Verwaltung konzentriert sich hierbei zunächst auf die Kernzonen im Stadtgebiet. 4.) Können der Politik schon entsprechende Pläne sowie Zeitabläufe der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden? Siehe Antwort zu Frage 3. Zurzeit befinden sich folgende Parkraumkonzepte in Bearbeitung. In diesen wird auch die Ausweitung von Bewohnerparkzonen geprüft. - Südstadt / Weststadt - Hochkreuz / Plittersdorf - Bad Godesberg Zentrum (i.V.m. dem ISEK) - Beuel Zentrum (Beauftragung in 11/2022 erfolgt) 5.) Welche Tageszeiträume werden hinsichtlich der neuen Parkraumbewirtschaftung angedacht? Die Bewirtschaftungszeit ist in Zone 1 grundsätzlich zwischen 07:00 – 22:00 Uhr. In Abhängigkeit zur Lage des jeweiligen Gebietes sowie den vorhandenen Nutzungen sind geringfügige Abweichungen jedoch möglich. 6.) Werden durch die neue Parkraumbewirtschaftung inkl. Bewohnerparken sowie der geplanten Aufenthaltsqualitätssteigerung „Bönnsche Viertel“ auch generell Parkplätze wegfallen? Auf Basis der Beschlüsse zum Radentscheid (sh. DS 202321) und zur Parkraumstrategie (sh. DS 212060) sollen ausreichende Gehwegbreiten wiederhergestellt werden. Dazu ist es im Rahmen der Parkraumkonzepte erforderlich, in einigen Bereichen Gehwegparken zu reduzieren bzw. die Freigabe des Gehwegparkens zurückzunehmen und somit Stellplätze zu reduzieren. Darüber hinaus werden einzelne Stellplätze für alternative Mobilitätsangebote (Carsharing, E-Mobilität oder Fahrradstellplätze) umgenutzt. Im Zuge der Bönnschen Viertel können zur Steigerung der Aufenthaltsqualität auch Stellplätze zu Gunsten von Außengastronomie oder zusätzliche Grünflächen umgewandelt werden. 7) Ist es richtig, dass die Bewohnerinnen und Bewohner auch weiterhin keinen Anspruch auf einen Parkplatz vor Ort haben werden?Seite 2 von 4 Seite 3 Ja, das ist richtig. Da es mehr Anspruchsberechtigte als Stellplätze gibt, wäre die Ermöglichung von Reservierungen bestimmter Stellplätze ermessensfehlerhaft. 8) Könnte die Verwaltung die Regelungen beim Bewohnerparken in der Hinsicht ändern, dass künftig auch Bürgerinnen und Bürger mit Zweitwohnung einen Bewohnerparkausweis beantragen können Ja, die rechtliche Möglichkeit besteht grundsätzlich. Im Rahmen der Erteilung von Bewohnerparkausweisen wurde durch die Rechtsprechung regelmäßig anerkannt, dass, sofern einem sehr großen Kreis von potenziell Privilegierten nur sehr wenige privilegierte Parkplätze gegenüberstehen, die Straßenverkehrsbehörde auf eine sachgerechte und willkürfreie Weise den Kreis derjenigen Bewohner*innen nach ihrem Ermessen zu begrenzen hat, die tatsächlich durch Erteilung von Bewohnerparkausweisen in den Genuss einer privilegierten Nutzungsmöglichkeit hinsichtlich der ausgewiesenen Parkplätze kommen sollen. Für ermessensfehlerfrei wird es in der Rechtsprechung insoweit auch gehalten, bei Begrenzung des Kreises der Parkberechtigten danach zu differenzieren, ob es sich lediglich um mit Zweitwohnsitz gemeldete Personen oder dauerhaft ansässige Angehörige der örtlichen Wohnbevölkerung handelt, da letztere ungleich stärker auf privilegierte Parkplätze angewiesen sind als erste. Die Parkraumknappheit in den Bewohnerparkzonen wird u.a. in Bürgerbeschwerden und -anträgen erkennbar. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die o.a. Anspruchsvoraussetzungen weiterhin anzuwenden, zumal durch eine enge Auslegung gleichzeitig Anreize geschaffen werden, auf Verkehrsträger des Umweltverbundes umzusteigen. 9.) Wie steht die Verwaltung zu möglichem Verlagerungsverkehr? Zum Beispiel anhand der Combahnstraße; wenn dort nur das Bewohnerparken eingeführt wird, wird sich das Parken auf die umliegenden Stichstraßen verlagern? Im Rahmen der Parkraumkonzepte prüft die Verwaltung für jedes Quartier, welche Bewirtschaftungsform (Misch- oder Trennprinzip) zielführend ist. Dabei erfolgt auch eine Betrachtung von möglichen Verlagerungsverkehren sowie den bestehenden Nutzungen. 10.) Sind im Vorfeld zu den jeweiligen Einzelmaßnahmen Bürgerinformationen geplant? Die Verwaltung plant nach den erforderlichen Bestandserhebungen durch externe Büros und einer Ergebnisprüfung durch die Fachverwaltung stets auch eine Bürgerinformation, bei der auch Anregungen der Bewohner*innen aufgenommen werden können. Dieses Vorgehen wurde auch bei den bereits umgesetzten bzw. in der Planung fortgeschrittenen Parkraumkonzepten (Venusberg und Nordstadt) vollzogen. 11) Geht die Verwaltung davon aus, dass es durch die Erhöhung der Gebühren zu einer Reduzierung der Inanspruchnahme von Bewohnerparkausweisen kommen wird? Hier lässt sich aus Sicht der Verwaltung eine seriöse Prognose nicht abgeben.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de