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222240-02 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2023 Antrag zur Vorlage 222240

Nummer
222240-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 222240 Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2023

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Änderungsantrag
öffentlich
222240-02 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Prof. Dr. Norbert Jacobs
Julia Polley
Jürgen Wehlus
CDU-Änderungsantrag: Gebührenordnung des
Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2023
Antrag zur Vorlage 222240
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der
Bundesstadt Bonn für das Jahr 2023 wird inhaltlich in der Fassung der
entsprechenden Gebührenordnung für das Jahr 2022 beschlossen.
2. Der Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7), der
vorsieht, die Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu
kalkulieren, wird aufgehoben.
3. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge für zukünftige Friedhofsgebühren,
die aus dem städtischen Haushalt subventioniert werden. Es soll
sicherstellen werden, dass die Höhe der Gebühren denen im
kommunalen Vergleich angeglichen wird und die Begräbniskultur in
Bonn nicht unattraktiv aufgestellt wird.
4. Die Verwaltung erarbeitet weiter einen Vorschlag, wie die
Friedhofsgebühren unter dem Subventionsmodell zukünftig moderat
und geregelt angepasst werden können.
5. An der weiteren Beratung zu einer neuen Gebührenordnung für das
Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn sind
der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, der Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie der Runde Tisch
Friedhöfe zu beteiligen.
6. Zukünftig sind alle Änderungen einer Gebührenordnung für das
Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn rechtzeitig in
den Gremienlauf einzubringen, sodass eine Beratung in den unter Punkt
6 genannten Fachgremien möglich ist.
Begründung
Die Friedhofsgebühren liegen in Bonn über verhältnismäßig hoch und sind in
den letzten Jahren kontinuierlich weiter gestiegen. Die Zusage der Verwaltung,Seite 1 von 2
Seite 2
dass die Friedhofsgebühren durch die Beschlussfassung über das
Friedhofskonzept sinken werden, ist nicht eingetreten. Eine weitere Steigerung
der Gebühren muss verhindert werden. Es ist zu befürchten, dass aufgrund der
hohen Gebühren andere Formen der Bestattung gewählt werden. Umso
weniger die Friedhöfe jedoch beansprucht werden, desto mehr steigen die
Gebühren für das einzelne Begräbnis weiter an. Diese negativen Spiralwirkung
in Hinblick auf Nutzung und Kosten darf nicht fortgeführt werden.
Bereits im Rahmen der Beratung über das Friedhofskonzept hatte die CDU-
Ratsfraktion beantragt (DS-Nr. 210797-04 AA), den Beschluss des Rates vom
18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7), der vorsieht, die Gebührenpositionen zu
100% kostendeckend zu kalkulieren, aufzuheben. Wäre diesem damals gefolgt
worden, hätte man bereits frühzeitig die Verwaltung in die Lage versetzt, eine
andere Finanzierung vorzuschlagen.
Eine in den letzten Jahren kontinuierliche späte Einbringung der Thematik in
die jeweils letzte Ratssitzung des Jahres, teil sogar als dringliche
Vorlage, schloss regelmäßig eine ordentliche Beratung in den Fachgremien
aus. Eine ordentliche Beratung ist aus Sicht der Antragstellenden jedoch
geboten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de