222240-02 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2023 Antrag zur Vorlage 222240
Kerndaten
- Nummer
- 222240-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 222240-02 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Prof. Dr. Norbert Jacobs Julia Polley Jürgen Wehlus CDU-Änderungsantrag: Gebührenordnung des Friedhofs- und Begräbniswesens für das Jahr 2023 Antrag zur Vorlage 222240 Beratungsfolge Rat 08.12.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2023 wird inhaltlich in der Fassung der entsprechenden Gebührenordnung für das Jahr 2022 beschlossen. 2. Der Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7), der vorsieht, die Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu kalkulieren, wird aufgehoben. 3. Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge für zukünftige Friedhofsgebühren, die aus dem städtischen Haushalt subventioniert werden. Es soll sicherstellen werden, dass die Höhe der Gebühren denen im kommunalen Vergleich angeglichen wird und die Begräbniskultur in Bonn nicht unattraktiv aufgestellt wird. 4. Die Verwaltung erarbeitet weiter einen Vorschlag, wie die Friedhofsgebühren unter dem Subventionsmodell zukünftig moderat und geregelt angepasst werden können. 5. An der weiteren Beratung zu einer neuen Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn sind der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie der Runde Tisch Friedhöfe zu beteiligen. 6. Zukünftig sind alle Änderungen einer Gebührenordnung für das Friedhofs- und Begräbniswesen der Bundesstadt Bonn rechtzeitig in den Gremienlauf einzubringen, sodass eine Beratung in den unter Punkt 6 genannten Fachgremien möglich ist. Begründung Die Friedhofsgebühren liegen in Bonn über verhältnismäßig hoch und sind in den letzten Jahren kontinuierlich weiter gestiegen. Die Zusage der Verwaltung,Seite 1 von 2 Seite 2 dass die Friedhofsgebühren durch die Beschlussfassung über das Friedhofskonzept sinken werden, ist nicht eingetreten. Eine weitere Steigerung der Gebühren muss verhindert werden. Es ist zu befürchten, dass aufgrund der hohen Gebühren andere Formen der Bestattung gewählt werden. Umso weniger die Friedhöfe jedoch beansprucht werden, desto mehr steigen die Gebühren für das einzelne Begräbnis weiter an. Diese negativen Spiralwirkung in Hinblick auf Nutzung und Kosten darf nicht fortgeführt werden. Bereits im Rahmen der Beratung über das Friedhofskonzept hatte die CDU- Ratsfraktion beantragt (DS-Nr. 210797-04 AA), den Beschluss des Rates vom 18.06.2015 (DS-Nr. 1511065EB7), der vorsieht, die Gebührenpositionen zu 100% kostendeckend zu kalkulieren, aufzuheben. Wäre diesem damals gefolgt worden, hätte man bereits frühzeitig die Verwaltung in die Lage versetzt, eine andere Finanzierung vorzuschlagen. Eine in den letzten Jahren kontinuierliche späte Einbringung der Thematik in die jeweils letzte Ratssitzung des Jahres, teil sogar als dringliche Vorlage, schloss regelmäßig eine ordentliche Beratung in den Fachgremien aus. Eine ordentliche Beratung ist aus Sicht der Antragstellenden jedoch geboten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de