222225-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Koalitionsantrag: Veröffentlichung städtebaulicher Verträge auf bonn.de
Kerndaten
- Nummer
- 222225-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.172 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222225-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Koalitionsantrag: Veröffentlichung städtebaulicher Verträge auf bonn.de Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, ob und inwieweit der Beschlussvorschlag: "Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit Bauprojekten geschlossene städtebauliche Verträge nach Unterzeichnung zukünftig innerhalb von vier Wochen auf bonn.de zu veröffentlichen. Persönliche Angaben werden dabei geschwärzt." umgesetzt werden kann. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der von den Antragstellern genannten Veröffentlichung Hamburger Verträge lediglich um einen bedeutsamen Einzelfall im Zusammenhang mit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aus dem Jahr 2014 handelt und nicht um ein Beispiel für ständiges Verwaltungshandeln dieser Stadt. In Bonn werden bereits bisher die wesentlichen sachlichen Inhalte städtebaulicher Verträge zu Bebauungsplänen in der Satzungsvorlage veröffentlicht. Die Prüfung der Umsetzbarkeit einer weitergehenden Veröffentlichung wird u.a. folgende Gesichtspunkte erfassen müssen: - Rechtliche Einschränkungen einer Veröffentlichung, z.B. aufgrund des Datenschutzes oder des Urheberrechts bei Plänen als Vertragsanlagen, - Technische Fragen, z.B. die Geeignetheit des städtischen Geo- Informationssystems zur Veröffentlichung, in dem alle rechtskräftigen Bebauungspläne mit Planzeichnung und Begründung bereits heute der Öffentlichkeit präsentiert werden, - Geeignetheit der Beschränkung einer Veröffentlichung auf städtebauliche Verträge im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen bei gleichzeitigem Verzicht auf Veröffentlichung sonstiger städtebaulicher Verträge (z.B. Erschließungsverträge) und öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen mit anderen Planungsträgern, - Entstehender Verwaltungsaufwand für Aufbereitung und Bereitstellung der Unterlagen und die Beantwortung zu erwartender Fragen zu denSeite 1 von 2 Seite 2 veröffentlichten Dokumenten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de