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222225-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Koalitionsantrag: Veröffentlichung städtebaulicher Verträge auf bonn.de

Nummer
222225-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 222225 Koalitionsantrag: Veröffentlichung städtebaulicher Verträge auf bonn.de

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222225-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Koalitionsantrag: Veröffentlichung städtebaulicher
Verträge auf bonn.de
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, ob und inwieweit der
Beschlussvorschlag: "Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit
Bauprojekten geschlossene städtebauliche Verträge nach Unterzeichnung
zukünftig innerhalb von vier Wochen auf bonn.de zu veröffentlichen.
Persönliche Angaben werden dabei geschwärzt." umgesetzt werden kann.
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der von den
Antragstellern genannten Veröffentlichung Hamburger Verträge lediglich um
einen bedeutsamen Einzelfall im Zusammenhang mit einer städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme aus dem Jahr 2014 handelt und nicht um ein Beispiel
für ständiges Verwaltungshandeln dieser Stadt.
In Bonn werden bereits bisher die wesentlichen sachlichen Inhalte
städtebaulicher Verträge zu Bebauungsplänen in der Satzungsvorlage
veröffentlicht.
Die Prüfung der Umsetzbarkeit einer weitergehenden Veröffentlichung wird u.a.
folgende Gesichtspunkte erfassen müssen:
- Rechtliche Einschränkungen einer Veröffentlichung, z.B. aufgrund des
Datenschutzes oder des Urheberrechts bei Plänen als Vertragsanlagen,
- Technische Fragen, z.B. die Geeignetheit des städtischen Geo-
Informationssystems zur Veröffentlichung, in dem alle rechtskräftigen
Bebauungspläne mit Planzeichnung und Begründung bereits heute der
Öffentlichkeit präsentiert werden,
- Geeignetheit der Beschränkung einer Veröffentlichung auf
städtebauliche Verträge im Zusammenhang mit der Aufstellung von
Bebauungsplänen bei gleichzeitigem Verzicht auf Veröffentlichung
sonstiger städtebaulicher Verträge (z.B. Erschließungsverträge) und
öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen mit anderen Planungsträgern,
- Entstehender Verwaltungsaufwand für Aufbereitung und Bereitstellung
der Unterlagen und die Beantwortung zu erwartender Fragen zu denSeite 1 von 2
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veröffentlichten Dokumenten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de