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222225 · Antrag

Koalitionsantrag: Veröffentlichung städtebaulicher Verträge auf bonn.de

Nummer
222225
Art
Antrag
Veröffentlicht
03.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 03.11.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.03.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 222225-01 ST Koalitionsantrag: Veröffentlichung städtebaulicher Verträge auf bonn.de
  2. 222225-02 N-Vorlage: Veröffentlichung städtebaulicher Verträge auf bonn.de

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Antrag
öffentlich
222225
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Paul Brückner
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gabriel Kunze
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Holger Schmidt
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Fremerey
03.11.2022
Koalitionsantrag: Veröffentlichung städtebaulicher
Verträge auf bonn.de
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 18.01.2023 Anregung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit Bauprojekten
geschlossene städtebauliche Verträge nach Unterzeichnung zukünftig
innerhalb von vier Wochen auf bonn.de zu veröffentlichen. Persönliche
Angaben werden dabei geschwärzt.
Begründung
Im Rahmen der Erstellung oder Änderung von Bebauungsplänen bzw.
anderweitigen Baurechtsschaffungen haben die zwischen Stadt und Investor
(Vorhabenträger) vereinbarten städtebaulichen Verträge eine hohe Bedeutung
gewonnen. In ihnen sind umfassende Regelungen festgeschrieben, etwa
hinsichtlich Sozialbauquoten, Mobilität, Baustandards, Erschließung und
Gestaltung. Diese Verträge sind zu einem wichtigen Teil der politischen
Regulierung von Bauprojekten geworden. Sie betreffen die gesamte
Öffentlichkeit, weshalb eine möglichst hohe Transparenz wünschenswert ist.
Zugleich kann die Veröffentlichung dazu dienen, ggf. vorhandene
Mutmaßungen zu Inhalten der Verträge zu wider- oder belegen.
Es kommt hinzu, dass die umfassenden Regelungen in vielen Fällen für lange
Dauer vereinbart werden. Sofern diese Verträge vereinfacht öffentlich
zugänglich sind, kann die Öffentlichkeit hier auch eine Kontrollfunktion
übernehmen.
Hamburg praktiziert eine solche Veröffentlichung mit geschwärzten
persönlichen Angaben, z.B. für Mitte Altona:
https://www.hamburg.de/staedtebaulicher-vertrag/. Vermutlich bietet es sich auf
bonn.de an, die städtebaulichen Verträge unter
Ortsrecht.Bauen./Stadtgestaltung sukzessive abzulegen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de