222217-02 · Mitteilungsvorlage
Sportliche Nutzung von bereits versiegelten Flächen unter Reuterbrücke und Bundesautobahn 565
Kerndaten
- Nummer
- 222217-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 18.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 222217-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Sportliche Nutzung von bereits versiegelten Flächen unter Reuterbrücke und Bundesautobahn 565 Beratungsfolge Sportausschuss 26.01.2023 Aktuelle Informationen der Verwaltung Sportausschuss 09.03.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Hauptausschuss hatte am 1.12.2022 unter DS 222217 die Verwaltung gebeten, die nachfolgend aufgeführten Prüfungen durchzuführen. Die Ergebnisse sollen dem Sportausschuss vorgelegt werden. Die Verwaltung berichtet hierzu das Folgende: Zu Punkt 1: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern die Flächen unter der Reuterbrücke (neben „Neuer Kanzlerplatz“) und unter der BAB 565 (Tausendfüßler) für eine durch die Stadt zu gestaltende frei zugängliche, öffentliche sportliche Nutzung für Skaten, Parkour, Basketball u.ä. grundsätzlich nutzbar und geeignet sind Die Verwaltung hat geprüft, ob die Flächen unter der Reuterbrücke (neben „Neuer Kanzlerplatz“) und unter der BAB 565 (Tausendfüßler) für eine öffentliche sportliche Nutzung grundsätzlich nutzbar und geeignet sind. Aus Sicht der jeweiligen Flächeneigentümer wäre eine sportliche Nutzung an beiden Standorten unter Einhaltung einiger Auflagen grundsätzlich möglich. Die Flächen unter beiden Brücken liegen nicht im Landschaftsschutz-, Naturschutz-, oder FFH-Gebiet. Die Flächen stehen ebenfalls nicht unter Denkmalschutz. Die Fläche unterhalb der Reuterbrücke ist aufgrund der zentralen Lage ein attraktiver Standort. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 6620-1 wurde vorgesehen, hier eine neue Zufahrt von der Kaiserstraße zur Reuterstraße in Mittellage der Reuterstraße/-brücke in südöstliche Richtung anzulegen. Durch diese neue Zufahrt soll sowohl dem aus der Kaiserstraße als auch dem aus dem Straßburger Weg kommenden Verkehr durch einen sogenannten U-Turn die Möglichkeit eröffnet werden, in Richtung Anschlussstelle A 565 zu fahren. Dadurch werden zum einen in den Spitzenzeiten kritische Querungen der in nördlicher und westlicher Richtung orientierten Verkehre über drei Fahrstreifen der Reuterstraße vermieden, zumSeite 1 von 9 Seite 2 anderen wird die Belastung des Wohngebietes nördlich der Reuterstraße durch Mehrverkehre reduziert. Bereits vor diesem Hintergrund ist äußerst fraglich, ob aufgrund verkehrlicher Erfordernisse wie auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit an diesem Ort eine sportliche Nutzung möglich wäre. Schließlich stehen aber auch formale Gründe einer Genehmigung entgegen, weil der rechtskräftige Bebauungsplan dort eine öffentliche Verkehrsfläche festsetzt, in der Anlagen für sportliche Zwecke nicht zulässig sind. Da sich in unmittelbarer Nähe zum Standort viele Wohnhäuser befinden, könnte die Realisierung eines Sportprojektes aus Lärmschutzaspekten jedoch schwierig werden. Ob und in welchem Umfang eine sportliche Nutzung realisierungsfähig erscheint, müsste im Rahmen einer schallschutztechnischen Untersuchung geprüft werden. Die Fläche unterhalb der BAB 565 (Friedrich-Ebert-Brücke) ist im Besitz des Bundes, es gibt jedoch einen Nutzungsvertrag zwischen der Autobahn GmbH des Bundes und der Stadt Bonn. Aktuell wird die Fläche städtisch als Parkplatz genutzt. Sowohl aus Sicht der Autobahn GmbH als auch aus Sicht der Verwaltung wäre eine Änderung des Nutzungsvertrages möglich. Da die beschriebene Fläche nur einen kleinen Teil der Parkplätze unter der Brücke betrifft, stünden auch bei einer Umnutzung der Fläche zukünftig noch ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Folgende Auflagen müssten aus Sicht der Autobahn GmbH bei der Errichtung einer Sportfläche unterhalb der Friedrich-Ebert-Brücke erfüllt werden: • Für Brückenprüfungen und Sanierungsmaßnahmen am Bauwerk kann die Sportanlage jederzeit seitens der Straßenbauverwaltung gesperrt werden. • Jeder Punkt der Brückenunterseite muss mittels Hubsteiger der Brückenprüfer erreichbar sein. Neben der Sportanlage ist jeweils ausreichend Aufstellfläche für den Hubsteiger vorzusehen. • Brennbares Material darf unter dem Bauwerk nicht gelagert werden, auch nicht im Rahmen der Baumaßnahme zur Erstellung der Anlage. • Einzäunungen, die höher als 2 m sind, dürfen auf dem Gelände nicht aufgestellt werden, damit Brückenprüfungen nicht behindert werden. Der Standort unterhalb der BAB 565 ist laut Gutachten zur Sportentwicklungsplanung sehr geeignet. Zum einen ist die Lage aufgrund der Nähe zum Rhein und zur Universität sehr attraktiv. Zum anderen ist die Fläche im Gegensatz zur Reuterbrücke komplett überdacht, größer und bietet viel Platz für Sportmöglichkeiten. Optimale Voraussetzungen bietet der Standort durch die bereits versiegelte Fläche, die urbane Umgebung und die Überdachung insbesondere für die Sportarten wie Parkour/Calisthenics und Skaten. Im weiteren Planungsprozess müsste eine Lärmschutzprüfung erfolgen, weil hier angrenzend an die Fläche ein festgesetztes Allgemeines Wohngebiet (im Nordwesten) bzw. ein Mischgebiet (im Südosten) vorhanden sind, für die insbesondere bei einer zeitlich unbeschränkt zugänglichen Sportanlage hinreichender Lärmschutz sichergestellt werden muss. Der für diesen Bereich vorliegende Durchführungsplan Nr. 7724-46 vom 27.10.1960Seite 2 von 9 Seite 3 setzt für den fraglichen Bereich eine öffentliche Verkehrsfläche bzw. eine öffentliche Grünfläche fest, ist aber durch die nachträgliche Planfeststellung für den Bau der Autobahn insoweit räumlich als überholt einzustufen. Erste Planungsideen und Beispiele aus anderen Städten können dem Anhang entnommen werden. Zu Punkt 2: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie sich die laufenden bzw. angekündigten Baumaßnahmen an beiden Standorten nach deren Abschluss auf die für eine solche Nutzung zur Verfügung stehende Fläche auswirken An der Reuterbrücke stehen in den nächsten Jahren größere Sanierungsarbeiten an. Der genaue zeitliche Rahmen ist noch nicht bekannt. Die Auswirkungen der anstehenden Baumaßnahmen auf eine mögliche sportliche Nutzung sind derzeit noch nicht abzuschätzen, weshalb die Verwaltung empfiehlt, auch aus diesem Grund neben den in Punkt 1 genannten Gründen diesen Standort aktuell nicht weiter zu verfolgen. Bei der Fläche unterhalb der BAB 565 (Friedrich-Ebert-Brücke) sind aktuell keine Baumaßnahmen bekannt. Um zukünftige Baumaßnahmen / Sanierungsarbeiten an der Brücke zu ermöglichen, müssen die oben aufgeführten Anforderungen erfüllt werden. In ca. 10 Jahren steht ein Neubau/Ersatz der Friedrich-Ebert-Brücke an. Dies wird auch die Vorlandbrücke, unter der sich die angesprochene Fläche befindet, betreffen. Ob die Flächen während des Umbaus dann weiter zum Spielen/Sport genutzt werden können, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Zu Punkt 3: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wann angesichts der laufenden bzw. angekündigten Baumaßnahmen an beiden Standorten eine bauliche Umgestaltung durch die Stadt im Sinne der unter 1. beschriebenen Nutzungsmöglichkeit frühestens möglich und sinnvoll wäre. Eine früheste zeitliche Nutzung ist abhängig von den weiteren Planungsschritten. Im Weiteren muss ein Lärmschutzgutachten beauftragt, ein Nutzungskonzept erstellt und genauer geprüft werden, inwiefern die Sportarten unter Einhaltung der Auflagen realisiert werden könnten. Die Verwaltung empfiehlt für das weitere Vorgehen für den Standort „Friedrich- Ebert-Brücke“ ein Planungsbüro mit den ersten Leistungsphasen nach HOAI zu beauftragen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für weitere Planungen und das zu beauftragende Gutachten derzeit keine konsumtiven Mittel im Haushaltsplanentwurf für 2023/24 zur Verfügung stehen. Anlage/nSeite 3 von 9 Seite 4 1 Friedrich-Ebert-Bruecke_Flaeche _ Projektidee (öffentlich)Seite 4 von 9 Seite 5 von 9 Seite 6 von 9 Seite 7 von 9 Seite 8 von 9 Seite 9 von 9
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