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222217 · Antrag

Sportliche Nutzung von bereits versiegelten Flächen unter Reuterbrücke und Bundesautobahn 565

Nummer
222217
Art
Antrag
Veröffentlicht
04.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.11.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 01.12.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 01.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 24.11.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 222217-02 Sportliche Nutzung von bereits versiegelten Flächen unter Reuterbrücke und Bundesautobahn 565
  2. 222217-01 ST Sportliche Nutzung von bereits versiegelten Flächen unter Reuterbrücke und Bundesautobahn 565

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Antrag
öffentlich
222217
Antragsteller/in:
Beate Saul
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Tobias Haßdenteufel
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Fenja Wittneven-Welter
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Corinna Dahmen
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
03.11.2022
Sportliche Nutzung von bereits versiegelten
Flächen unter Reuterbrücke und
Bundesautobahn 565
Beratungsfolge
Sportausschuss 24.11.2022 Empfehlung
Hauptausschuss 01.12.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,
1. inwiefern die Flächen unter der Reuterbrücke (neben „Neuer
Kanzlerplatz“) und unter der BAB 565 (Tausendfüßler) für eine durch die
Stadt zu gestaltende frei zugängliche, öffentliche sportliche Nutzung für
Skaten, Parkour, Basketball u.ä. grundsätzlich nutzbar und geeignet
sind,
2. wie sich die laufenden bzw. angekündigten Baumaßnahmen an beiden
Standorten nach deren Abschluss auf die für eine solche Nutzung zur
Verfügung stehende Fläche auswirken,
3. wann angesichts der laufenden bzw. angekündigten Baumaßnahmen
an beiden Standorten eine bauliche Umgestaltung durch die Stadt im
Sinne der unter 1. beschriebenen Nutzungsmöglichkeit frühestens
möglich und sinnvoll wäre.
Die Ergebnisse sollen dem Sportausschuss vorgelegt werden.
Begründung
Dadurch, dass die angeführten Flächen bereits heute versiegelt und überdacht
sind, erscheinen sie grundsätzlich als geeignete Orte für ganzjähriges Skaten,
Parkour, Basketball und ähnliches. Diese drei Sportarten werden häufig
außerhalb von Vereinsstrukturen betrieben und sind auf öffentlich zugängliche
Flächen angewiesen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de