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222193-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fahrradsichere Straßenbahnschienen

Nummer
222193-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222193 Bürgerantrag: Fahrradsichere Straßenbahnschienen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222193-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Fahrradsichere Straßenbahnschienen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
08.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Unter Verweis auf die Drucksachennummer 210006-01 ST
teilen die SWB Folgendes mit:
„Im Streckennetz der SWBV / SSB werden im innerstädtischen Bereich bei
straßenbündigen Bahnkörpern standardmäßig Rillenschienen verbaut. Bei
dieser Schienenart wird durch eine seitliche Nut am Schienenkopf ein Spalt
zum anschließenden Oberflächenbelag ausgebildet, der den Spurkranz der
Bahnräder aufnimmt und für die seitliche Führung sorgt. Die Größe (Breite und
Tiefe) der Nut ist unter Beachtung der Maßgaben der Spurführung möglichst
klein ausgebildet, um die Befahrbarkeit für die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht
unnötig zu erschweren.
Neuerungen von Systemen zum Radfahrschutz werden seitens der Verwaltung
und der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH sehr genau verfolgt, um bei
(sicherheits-) technisch und wirtschaftlich sinnvollen Entwicklungen
entsprechende Einsätze im Streckennetz frühzeitig auf Machbarkeit hin
überprüfen und – bei positivem Ergebnis – planen zu können.
Bei den derzeit am Markt verfügbaren Systemen wird der Spalt zwischen
Schiene und anschließendem Oberflächenbelag entweder durch die Montage
zusätzlicher seitlicher „Beischienen“ oder ein Kammersystem aus
Formelementen hergestellt. Ziel dieser Maßnahmen ist die Ausbildung eines
vertieften Spaltes zwischen Schiene und Belag, welcher dann mit einem
elastischen Gummiprofil verschlossen wird.
Die Schaffung eines Spaltes mit entsprechender Tiefe ist erforderlich, um die
elastische Einfederung eines Gummiprofils zu ermöglichen. Das Profil weist
dabei eine ausreichende Steifigkeit auf, um bei Befahrung mit Fahrrädern in
Position zu bleiben und dabei eine weitgehend ebene Oberfläche zu ergeben.
Durch das Gewicht der Bahn ist der Spurkranz jedoch in der Lage das Profil
elastisch zu verformen, sodass die notwendige Spurführung gegeben ist.
Mit Blick auf das Streckennetz der SWBV / SSB würde der Einsatz der zuvor
beschriebenen Systeme die vollständige Erneuerung des gesamten
Fahrbahnsystems einschließlich des Unterbaus auf allen straßenbündigen
Gleisabschnitten, auf denen sich Rad- und Straßenbahn den Verkehrsweg
teilen, notwendig machen.Seite 1 von 2
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Aufgrund der Inkompatibilität mit den vorhandenen Oberbausystemen, der
voraussichtlich immensen Kosten und der nicht kalkulierbaren Risiken durch
unzureichende Erfahrungswerte, insbesondere was Instandhaltung, Abnutzung,
Lebensdauer und Nutzen betrifft, beurteilen wir die bestehenden Systeme
jedoch als ungeeignet für unsere Strecken.
Erfahrungsberichte anderer Verkehrsunternehmen, wie der Kölner
Verkehrsbetriebe AG, die bereits entsprechenden Teststrecken mit solchen
Systemen ausgebildet haben, fallen leider, auch was den Nutzen für Radfahrer
angeht, recht ernüchternd aus und bestätigen somit unsere Einschätzung.
Ergänzend zu dieser Stellungnahme teilen wir noch Folgendes mit:
Obwohl wir, wie bereits beschrieben, seitens der Verwaltung und der
Stadtwerke Bonn GmbH Neuerungen im Bereich des Radfahrschutzes in
Rillenschienen sehr genau verfolgen, konnten wir in den letzten Monaten keine
Verbesserungen identifizieren und beurteilen die am Markt bestehenden
Systeme weiterhin für unsere Strecken als ungeeignet.“
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag anzulehnen. Mit diesem Votum ist
das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 09:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de