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222180-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parkraumkonzept Nordstadt Antrag zur Vorlage 222180

Nummer
222180-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 222180 Parkraumkonzept Nordstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
222180-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Parkraumkonzept Nordstadt
Antrag zur Vorlage 222180
Beratungsfolge
Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Trifft es zu, dass zur Umsetzung des zur Beschlussfassung am
8.12.2022 im Rat anstehenden Parkraumkonzeptes Nordstadt der Rat
einen weiteren Beschluss zur Anpassung der Gebührenordnung und
des Straßenverzeichnisses fassen muss und wenn ja, wann sollen
diese gefasst werden?
Es trifft zu, dass ein weiterer Beschluss zur Anpassung der Gebührenordnung
gefasst werden muss, da in der Gebührenordnung die Zuordnung von
Parkzonen zu den Gebieten angepasst werden muss, ebenso das
Straßenverzeichnis. Mit der Beschlussvorlage ist vermutlich nach dem Frühjahr
2023 zu rechnen.
2. Wie genau soll sichergestellt werden, dass Handwerker,
Pflegedienste u.a. für Anwohner unabdingbar notwendige
Dienstleister in Anwohnerbereichen kostenfrei parken können oder
müssen diese auch zahlen?
Ausnahmegenehmigungen für soziale Dienste, Handwerkerparkausweise und
Einzelausnahmegenehmigungen (z. B. für Umzüge), die auch in bereits jetzt
schon bewirtschafteten Bereichen genutzt werden, können weiterhin beantragt
werden. Eine grundsätzliche Gebührenbefreiung für die von Ihnen genannten
Dienstleister ist nicht geplant.
3. Bewirtschaftet wird von (zunächst) 7:00 bis 22 Uhr. Was gilt danach?
Dürfen ab 22 Uhr im gesamten Gebiet nur noch Anwohner dort
parken, oder können dann Gebietsfremde dort kostenlos weiter
parken?
Endet der Bewirtschaftungszeitraum, endet auch die Gebührenpflicht. Damit
dürften Gebietsfremde dort im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen kostenlos parken. Bei der Festlegung eines
Bewirtschaftungszeitraumes ist im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigen,
dass die Zahl der Fremdparkenden über Nacht deutlich geringer ist als
tagsüber. Daher rechnet die Stadt nicht mit einem relevanten Aufkommen von
Fremdverkehr.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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