222180-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Parkraumkonzept Nordstadt Antrag zur Vorlage 222180
Kerndaten
- Nummer
- 222180-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.12.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 222180-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Parkraumkonzept Nordstadt Antrag zur Vorlage 222180 Beratungsfolge Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: 1. Trifft es zu, dass zur Umsetzung des zur Beschlussfassung am 8.12.2022 im Rat anstehenden Parkraumkonzeptes Nordstadt der Rat einen weiteren Beschluss zur Anpassung der Gebührenordnung und des Straßenverzeichnisses fassen muss und wenn ja, wann sollen diese gefasst werden? Es trifft zu, dass ein weiterer Beschluss zur Anpassung der Gebührenordnung gefasst werden muss, da in der Gebührenordnung die Zuordnung von Parkzonen zu den Gebieten angepasst werden muss, ebenso das Straßenverzeichnis. Mit der Beschlussvorlage ist vermutlich nach dem Frühjahr 2023 zu rechnen. 2. Wie genau soll sichergestellt werden, dass Handwerker, Pflegedienste u.a. für Anwohner unabdingbar notwendige Dienstleister in Anwohnerbereichen kostenfrei parken können oder müssen diese auch zahlen? Ausnahmegenehmigungen für soziale Dienste, Handwerkerparkausweise und Einzelausnahmegenehmigungen (z. B. für Umzüge), die auch in bereits jetzt schon bewirtschafteten Bereichen genutzt werden, können weiterhin beantragt werden. Eine grundsätzliche Gebührenbefreiung für die von Ihnen genannten Dienstleister ist nicht geplant. 3. Bewirtschaftet wird von (zunächst) 7:00 bis 22 Uhr. Was gilt danach? Dürfen ab 22 Uhr im gesamten Gebiet nur noch Anwohner dort parken, oder können dann Gebietsfremde dort kostenlos weiter parken? Endet der Bewirtschaftungszeitraum, endet auch die Gebührenpflicht. Damit dürften Gebietsfremde dort im Zeitraum von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen kostenlos parken. Bei der Festlegung eines Bewirtschaftungszeitraumes ist im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigen, dass die Zahl der Fremdparkenden über Nacht deutlich geringer ist als tagsüber. Daher rechnet die Stadt nicht mit einem relevanten Aufkommen von Fremdverkehr.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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