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222180 · Beschlussvorlage

Parkraumkonzept Nordstadt

Nummer
222180
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 222180-03 ST Parkraumkonzept Nordstadt Antrag zur Vorlage 222180
  2. 222180-01 AA Koalitions-ÄA Parkraumkonzept Nordstadt Antrag zur Vorlage 222180
  3. 222180-02 DA Parkraumkonzept Nordstadt Antrag zur Vorlage 222180
  4. 222180-05 ST zu 222180-04 BBB-Anfrage: Parkraumkonzept Nordstadt Offene Fragen zur Vorlage 222180
  5. 222180-04 BBB-Anfrage: Parkraumkonzept Nordstadt Offene Fragen zur Vorlage 222180

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Beschlussvorlage
öffentlich
222180
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Parkraumkonzept Nordstadt
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Anhörung
Rat 08.12.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt dem nachfolgend beschriebenen
Parkraumkonzept Nordstadt zu und beschließt dieses gemäß der
Anlagen 2 und 3.
2. Zur Kontrolle des Parkraumkonzeptes werden 8 Stellen in der Wertigkeit
EG 5 im Verkehrsaußendienst eingerichtet und können kurzfristig
besetzt werden. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden
nachlaufend im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024
geschaffen. Sollten darüber hinaus weitere Personalbedarfe erforderlich
sein, werden diese in gesonderten Parkraumkonzepten dargestellt.
Begründung
Planungsanlass
Grundlage des Parkraumkonzeptes ist die Parkraumuntersuchung Bonn-
Nordstadt (Stand August 2019) des Ingenieurbüros Runge IVP, Düsseldorf
(DS-Nr. 1412131NV3, 1611800, 200679).
Die Nordstadt grenzt nordwestlich an die Bonner Innenstadt. Das
Untersuchungsgebiet wird durch den Kaiser-Karl-Ring bzw. Hochstadenring in
zwei Teilgebiete geteilt. Östlich des Kaiser-Karl-Rings befindet sich die „Innere
Nordstadt“, ein Gründerzeitviertel, mit verwinkelten, engen Straßen und einer
dichten Bebauung. Das Gebiet zeichnet sich durch Mischnutzungen aus und ist
insbesondere bei Studierenden beliebt. Hier wohnen rund 8.900 Menschen.
Neben den beiden großen Verwaltungseinrichtungen Stadthaus und
Landgericht ist das Viertel von einer Vielzahl an Einzelhandels- und
Dienstleistungseinrichtungen sowie Gastronomiebetrieben geprägt.
Das Teilgebiet „Äußere Nordstadt“ (West) weist überwiegend eine
Zeilenbebauung aus den fünfziger und sechziger Jahren auf. Die
Straßenräume sind in diesem Gebiet breiter ausgebaut als südöstlich des
Kaiser-Karl-Rings und auch die Durchgrünung ist deutlich stärker. Hier leben
rund 5.100 Menschen. Die wesentlichen Verkehrserzeuger sind in diesemSeite 1 von 11
Seite 2
Bereich die beiden Berufskollegien mit insgesamt ca. 5.500 Schülerinnen und
Schülern sowie mehrere Nahversorgungsmärkte.
Die Bestandsaufnahme des derzeitigen Parkraumangebotes zeigt, dass es in
vielen Straßenzügen des Untersuchungsgebiet keine ausreichend große
Anzahl an Parkständen für das Parken der Bewohnerinnen und Bewohner und
deren Besucherinnen und Besucher gibt. Es bestehen Mängel bei der
straßenräumlichen Anordnung der Parkstände. Zugeparkte Gehwege und nicht
ausreichend dimensionierte Geh– und Aufenthaltsflächen führen zu
Beeinträchtigungen der Nutzungsqualität des öffentlichen Raums, die im
Rahmen der Umsetzung eines Parkraumkonzeptes zu beseitigen sind. Eine
teilweise Neuordnung des Parkraumangebotes im Gebiet Nordstadt ist
erforderlich.
Zielsetzungen
Ziel der Parkraumbewirtschaftung ist nicht nur die Ordnung des Verkehrs und
die Reduzierung von Behinderungen und illegaler Inanspruchnahme
öffentlicher Flächen. In einem integrierten Parkraumkonzept erfolgt auch eine
Beschränkung sowie räumliche und zeitliche Zuordnung des
Parkraumangebotes nach Verkehrszwecken und Nutzergruppen. Durch die
weiträumige Ausweisung von Bewohnerparkzonen soll der zur Verfügung
stehende Parkraum z.B. von auswärtigen Dauerparker*innen freigehalten
werden. Hinzu kommt, dass durch die klarere Regelung der Parksuchverkehr
reduziert wird und Lärm- und Abgasbelastung entsprechend abnehmen.
Gemäß dem Push & Pull-Prinzip sollen durch eine Verringerung des
Parkraumangebots und die angestrebte Parkraumbewirtschaftung Pkw-
Nutzer*innen einen Impuls erhalten für ihre Mobilitätsbedürfnisse
alternative Verkehrsmittel in Betracht zu ziehen (Push), während durch
parallele Maßnahmen zur Förderung der alternativen Mobilitätsangebote diese
attraktiver gestaltet werden (Pull). Die von der Stadt bereits betriebenen
Ausbauprogramme von Radabstellanlagen und Mobilstationen, der Ausweitung
des stadtweiten Carsharing-Angebots sowie Maßnahmen zur Neuaufteilung
des Verkehrsraums unterstützen dieses Ziel.
Ausgehend von den in der Analyse aufgezeigten Defiziten und den derzeitigen
Verhältnissen im ruhenden Verkehr im Untersuchungsgebiet Nordstadt wurde
ein Parkraumkonzept mit einem veränderten Parkraumangebot sowie einer
konsequenten Bewirtschaftung im Großteil des Untersuchungsgebietes
erarbeitet. Die wesentlichen Aspekte des Konzepts sind:
- Vereinheitlichung der Parkregelungen
- Reduktion innerstädtischer Verkehre, insbesondere von
Parksuchverkehren
- Sicherung des Bewohnerparkens durch die Einführung einer
Bewohner*innenparkregelung
- Reduzierung des ParkdrucksSeite 2 von 11
Seite 3
- Wiedergewinnung von Verkehrsflächen für Fußgänger*innen sowie von
Aufenthaltsflächen
- Neuverteilung des Raumes für alternative Verkehrsträger und
Mobilitätsangebote (breitere Gehwege etc.) sowie kulturelle, sportliche
und sonstige Nutzung durch die Menschen im Quartier
- Revitalisierung des innerstädtischen Quartiers durch eine höhere
Aufenthaltsqualität
- Errichtung zusätzlicher Radabstellanlagen
- Integration alternativer und umweltschonender Mobilitätsangebote, z.B.
durch Mobilstationen, Carsharing-Angebote oder die Förderung der
Elektromobilität
Parkraumbewirtschaftung
Zurzeit ist die überwiegende Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen
Straßenraum der Nordstadt frei zugänglich, wodurch diese für
Dauerparker*innen im Vergleich zu privaten oder bewirtschafteten Tief- oder
Parkgaragen attraktiver sind. Daraus resultiert ein erheblicher Parkdruck im
öffentlichen Straßenraum.
Um dem entgegenzuwirken stehen verschiedene Bewirtschaftungsformen zur
Verfügung. Neben der Ausweisung von Bewohnerparkzonen sind zudem das
Aufstellen von Parkscheinautomaten oder die Beschilderung einer
Parkscheibenregelung als gängige Bewirtschaftungssysteme zu nennen.
Voraussetzungen für die Einführung einer Bewohnerparkregelung sind der
Nachweis eines allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenraum sowie ein
Mangel an privaten Kfz-Stellplätzen. Da die Anzahl der privaten Stellplätze nur
grob abgeschätzt werden kann, gilt der Nachweis des Parkdrucks, wie ihn das
untersuchende Planungsbüro festgestellt hat (DS-Nr.: 1611800), als
entscheidender Faktor für die Einführung von Bewohnerparkzonen.
Aufgrund der bestehenden, heterogenen Nutzungsstrukturen in der Nordstadt,
die keine klare Trennung zwischen Wohn-, Gewerbe-, und
Büronutzungsbereichen aufweisen, wird eine strikte Aufteilung der Parkstände,
wie sie das Trennprinzip vorsieht (siehe Parkraumkonzept), nicht in Betracht
gezogen. Daher soll die Parkraumbewirtschaftung zukünftig einheitlich im
Mischprinzip erfolgen.
Anwohnende dürfen durch den Erwerb eines Bewohnerparkausweises überall
im gesamten Bewirtschaftungsbereich „frei“ parken. Auswärtige Parkende
können die durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkstände nutzen.
Nordwestlich des Lievelingswegs konnte kein Parkdruck ermittelt werden,
wodurch diese Parkstände vorerst keiner Bewirtschaftung unterliegen werden.
Die Parkraumanalyse hat für diesen Bereich (Verkehrszelle 8, Altes
Poststadion) überwiegend eine geringe Auslastung der vorhandenen
Parkstände festgestellt. Teilweise bestehen über den gesamten Tag großeSeite 3 von 11
Seite 4
Kapazitätsreserven. Lediglich in Teilbereichen konnte eine Überlastung des
Parkraumes nachgewiesen werden. Somit sind die Voraussetzungen für eine
Bewirtschaftung derzeit nicht gegeben. Signifikante Verlagerungseffekte in
dieses Gebiet werden nicht erwartet. Die Entfernung zwischen den
Parkbereichen mit der “Pufferzone” Rheindorfer Bach lassen solche
Verlagerungen unattraktiv erscheinen. Im Rahmen der Evaluation wird dieses
Gebiet jedoch nochmals beobachtet, um im Falle von Verlagerungseffekten aus
den bewirtschafteten Bereichen sowie einer Erhöhung des Parkdrucks
kurzfristig reagieren zu können.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Wirkung einer Parkraumbewirtschaftung nur
in Verbindung mit engmaschigen Kontrollen gesichert werden kann. Hierzu sind
v.a. zu Beginn möglichst tägliche Kontrollen inklusive einer Ahndung von
regelwidrigen Parkvorgängen zwingend erforderlich. Nach einer
Eingewöhnungszeit reduziert sich der Kontrollaufwand und personelle
Ressourcen können in den im Folgenden zur Umsetzung anstehenden
Gebieten eingesetzt werden.
Maßnahmen und Parkregelungen
Um einen detaillierten Überblick über die Gehwegbreiten im
Untersuchungsraum zu erhalten, wurden sämtliche Gehwege in einer
Bestandsaufnahme vermessen. In Teilbereichen beträgt die baulich angelegte
Gehwegbreite weniger als 1,50 m. Das Benutzen des Gehweges ist dort mit
Rollstuhl, Kinderwagen, Koffer etc. nicht uneingeschränkt möglich. Dies betrifft
vornehmlich Abschnitte der folgenden Straßen: Peterstraße, Breitestraße,
Schützenstraße sowie Alexanderstraße.
Es ist vorgesehen, innerhalb des Projektes „Bönnsche Viertel – Lebendige
Räume für Menschen“ durch einen Mitwirkungsprozess in der Inneren
Nordstadt Antworten darauf zu finden, wie die Flächen im Bereich dieser
baulichen Engstellen künftig genutzt werden können. Hierzu ist eine
umfassende Beteiligung der Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und anderer
Akteur*innen vorgesehen.
Im Rahmen der Konzepterstellung hat die Verwaltung ergänzende
Ortsbegehungen in der Nordstadt durchgeführt, um die Bereiche zu verifizieren,
in denen auf Basis der Vorgaben der Parkraumstrategie Stellplätze entfallen
bzw. neu angeordnet werden müssen. Dabei wurden vereinzelt Bereiche
identifiziert, in denen bereits vorlaufend zum Parkraumkonzept, u.a. zur
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit bzw. ausreichender
Sichtbeziehungen, Stellplätze entfallen mussten. Zudem müssen im Zuge der
Umsetzung des Parkraumkonzeptes aufgrund nicht ausreichender
Gehwegbreiten in diversen Straßenabschnitten bestehende Stellplätze entfernt
bzw. neu angeordnet werden. Diese Bereiche können der Anlage 4 entnommen
werden. Bei der Neuordnung des Gehwegparken ist neben der
Gehwegbreite (Möglichkeit des gekippten Parkens) auch die bauliche
Ausstattung maßgeblich zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere
Gehwege in alter Bauweise, insbesondere mit Mosaik oder aber Kleinpflaster in
ungebundener Bauweise. Darüber hinaus werden auch die noch nicht
umgesetzten Maßnahmen aus der Mitteilungsvorlage der Verwaltung (DSSeite 4 von 11
Seite 5
212386) im Rahmen des Parkraumkonzeptes final umgesetzt.
Im Rahmen der Umsetzung des beschlossenen Fahrradstraßenkonzeptes und
in Bezug auf umzusetzende Mindestbreiten wie sie z. B. gemäß des
Radentscheids vorgegeben sind, kann der Entfall von weiteren
Bestandsparkständen erforderlich werden. Das 2020 beschlossene
Fahrradabstellanlagenprogramm ist in der Nordstadt bereits beinahe vollständig
umgesetzt. Der weitere Bedarf an Fahrradabstellanlagen soll im Rahmen des
Projektes “Bönn’sches Viertel” Innere Nordstadt festgestellt werden.
Im Vergleich zum Bestand werden im gesamten Untersuchungsgebiet ca. 350
Parkstände (ca. 10 % des Bestandes) entfallen, deren Flächen für Carsharing,
E-Lade-Infrastruktur (auch E-Scooter), Fahrradabstellanlagen sowie
Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität und Entsiegelung von Flächen
zur Verfügung stehen.
Es ist geplant, dass mit Hilfe der flächendeckenden Bewirtschaftung
Fremdparker*innen aus dem Gebiet verdrängt werden, sodass die
verbleibenden Parkstände damit in einer größeren Anzahl als bisher den
Bewohner*innen des Quartiers zur Verfügung stehen und der Wegfall der o.g.
Parkplätze für diese Nutzer*innengruppe grundsätzlich kompensiert wird.
Die Bewirtschaftungszeiten werden (zunächst) auf 7:00 bis 22:00 Uhr
festgelegt. Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung der Stadt Bonn
festgelegt. Vorgenannte Regelungen können nach einer ausreichenden
Erprobungsphase noch modifiziert werden. Die Abgrenzung der
Bewirtschaftungsgebiete ist der Übersicht in der Anlage 2 zu entnehmen.
Personalbedarf
Um die Umsetzung der städtischen Parkraumstrategie zukünftig konsequenter
umsetzen sowie die Einhaltung der einzuführenden Parkregelungen effektiv
kontrollieren zu können, ist eine Personalaufstockung im Bereich des
Verkehrsaußendienstes erforderlich (siehe Beschluss des Rates der Stadt
Bonn vom 10.02.22, DS-Nr.: 212060, Zielbeschluss zur gesamtstädtischen
Parkraumstrategie) .
Der konkrete von 8 VZÄ (E5) für die Verkehrsüberwachung ergibt sich bei einer
Gesamtzahl von etwa 3000 bewirtschafteten Parkplätzen und den Erfahrungen
aus dem bereits umgesetzten Parkraumkonzept auf dem Venusberg. Nur in
Verbindung mit engmaschigen Kontrollen zur Ahndung von Parkverstößen
können die Ziele der Parkraumstrategie sowie des Parkraumkonzeptes effizient
erreicht werden. Auf Basis des im Oktober 2021 angepassten Bußgeldkatalogs
ist im Zusammenhang mit einem entsprechenden Kontrollaufwand, eine
Verringerung bzw. Verhinderung von Parkverstößen zu erwarten. Als Richtwert
für den zusätzlichen Personalbedarf kann auf Basis der Untersuchung vom
Venusberg und aktuellen wissenschaftlichen Kennzahlen ein Richtwert von 1
Vollzeit-Kraft des Verkehrsaußendienstes / 350 Kfz-Stellplätze benannt werden.
Dadurch kann eine engmaschige und insbesondere auch im Bereich von
Kurzhalteparkplätzen wiederholte Kontrolle erfolgen.Seite 5 von 11
Seite 6
Um die Aufwendungen für Parkscheinautomaten und zusätzliches Personal auf
ein Mindestmaß zu beschränken, wird ein umfassender Ausbau sowie eine
begleitende Kommunikation von digitalen Angeboten angestrebt. Dazu zählen
u.a. das bereits bestehende System des Handyparkens. Aufgrund gesetzlicher
Vorgaben („barrierefreie Teilhabe“) ist jedoch an Parkscheinautomaten
weiterhin die Bezahlung mit Münzgeld zu ermöglichen.
Bei weiteren Parkraumkonzepten wird sich der hier angelegte Fallzahlschlüssel
verändern, da die Verwaltung sowohl von Lern- und Synergieeffekten ausgeht
als auch durch Schwerpunktkontrollen der notwendige Kontrolldruck aufrecht
erhalten werden kann.
Mit dem für Leerung, Wartung und Reparatur von Parkscheinautomaten
vorhandenen Personal können bis zu 150 Geräte kontrolliert werden. Ab einer
Automatenzahl oberhalb von 150 Stück erhöht sich der Personalbedarf um
zwei weitere Stellen (zzgl. Fahrzeug). Derzeit werden 138 Automaten geleert
und gewartet (vgl. Beschluss zur Drucksachen-Nummer 212060). Die u. a.
Annahme von ca. 50-70 Parkscheinautomaten löst folglich einen Bedarf von
zwei Stellen zzgl. eines Fahrzeuges aus. Diese Stellen sind im Stellenplan
bereits enthalten und werden in Umsetzung des Beschlusses zur Drucksachen-
Nummer 201928-51 ÄA bei Umsetzung des Konzepts besetzt.
Weiteres Vorgehen und im Zusammenhang stehende Projekte
Im Rahmen des Projektes „Bönnsche Viertel – Lebendige Räume für
Menschen“ zielt der Mitwirkungsprozess in der Inneren Nordstadt darauf ab,
gemeinsam mit Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und weiteren
Akteur*innen weitere Maßnahmen zu entwickeln, um innerstädtische Verkehre
zu reduzieren, attraktive und lebendige urbane Räume zu schaffen und
gleichzeitig den bestehenden Parkdruck zu verringern. Der Mitwirkungsprozess
schafft einen Raum, um die Anliegen und Bedürfnisse engagierter Bürger*innen
und Initiativen sichtbar zu machen und zu diskutieren.
Darüber hinaus werden alternative Mobilitätsangebote im Rahmen der
Entwicklung der Nordstadt zu einem „Bönnschen Viertel“ näher betrachtet.
Hierzu gehören Standorte für Car- und Bikesharing, E-Lade-Infrastruktur (auch
E-Scooter), Fahrradabstellanlagen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der
Nahmobilität.
Zu Verbesserung des Stadtklimas und der Aufenthaltsqualität sollen in diesem
Prozess auch Flächen zur Entsieglung und Begrünung zusammen mit den
Menschen vor Ort in der Inneren Nordstadt lokalisiert werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine exakte Aussage zur benötigten Anzahl von
neuen Parkscheinautomaten getroffen werden, da diese erst nach Festlegung
der betroffenen Straßenzüge bestimmt wird. Es wird davon ausgegangen, dass
es schätzungsweise 50-70 PSA sein werden.
Das Angebot einer Kartenzahlung wird nicht weiter verfolgt, weil das
Handyparken die technologisch fortschrittlichere Variante darstellt.
EC- und Geldkarte wurden bereits in der Vergangenheit getestet, diese
Systeme sind jedoch anfällig für Vandalismus und wurden lediglich von 1-3%
der Parkkunden angenommen. Darüber hinaus eignen sich dieseSeite 6 von 11
Seite 7
Zahlungsarten nur sehr bedingt für batteriebetriebene Parksysteme, da es hier
(im Gegensatz zu Bezahlautomaten in Parkhäusern, die über einen festen
Stromanschluss verfügen) zu witterungsbedingten Stromschwankungen
kommen kann.
Zur Beschaffung der PSA werden voraussichtlich knapp 250.000 Euro
veranschlagt. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen. Die
Ausschreibung der PSA wird so veranlasst, dass zum Umsetzungszeitpunkt
entsprechende Geräte zur Verfügung stehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.02.01
1.12.05
Allgemeine Sicherheit und
Ordnung
Parkeinrichtungen 1.12.05.01 Parkeinrichtungen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 150.000
150.000
150.000
5660012051001/
783100
2022
2023
2024
100.000
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2023:434149,92
2024:438491,44
2025:442876,32
2026:447305,12
2027:451778,16
133000201/
70.1000
2023:479681,04
2024:484477,84
2025:489322,64
2026:494215,84
2027:499158,00
Gesamthaushalt
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Anlage 1 - bestehendes Parkraumangebot in der Nordstadt (öffentlich)
2 Anlage 2 - Bewirtschaftungsformen in der Nordstadt (öffentlich)
3 Anlage 3 - Zukünftiges Parkraumangebot in der Nordstadt (öffentlich)
4 Anlage 4 - Maßnahmen (öffentlich)Seite 7 von 11
Anlage 1Bestehendes Parkraumangebot in der NordstadtSeite 8 von 11
Anlage2Bewirtschaftungsformen in der NordstadtSeite 9 von 11
Zukünftiges Parkraumangebot in der Nordstadt Anlage 3Seite 10 von 11
Anlage 4: Maßnahmen gem. Parkraumstrategie und Radentscheid
Straße / Abschnitt Anmerkungen
Heerstraße - zw. Oppenhoffstraße und Born-
heimer Straße
Einseitiger Entfall der vorhandenen Stellplätze, andere Seite Fahr-
bahnparken
Am Frankenbad - zw. Adolfstraße und Hoch-
stadenring
Entfall der ersten beiden Stellplätze an der Kreuzung zum Hoch-
stadenring
Adolfstraße - zw. Am Frankenbad und Vor-
gebirgsstraße
Umwandlung der vorhandenen Schrägparkstände zu Längspark-
ständen (vgl. DS 210328)
Adolfstraße - zw. Vorgebirgsstraße und
Dorotheenstraße
Umlegung der vorhandenen Lieferzone vor Haus-Nr. 51
Im Krausfeld vor Haus-Nr. 47 Installation von Fahrradabstellanlagen anstelle Gehwegparken
Georgstraße Ecke Pipinstraße Sperrfläche vor Haus-Nr. 41 verlängern, Entfall von 1 Stellplatz
vor den Schaltschränken
Eifelstraße - zw. Thomastraße und Born-
heimer Straße
Einseitig Entfall von Gehwegparken (Südseite)
Ellerstraße - zw. Bornheimer Straße und
Vorgebirgsstraße
Durch fehlende Baumschutzbügel Parkvorgänge in Baum-
scheiben. Parkstände werden auf Fahrbahn markiert
Ellerstraße - zw. Vorgebirgsstraße und
Dorotheenstraße
Parkverbot auf nördlicher Straßenseite erforderlich (6 Park-
stände)
Nonnstraße Parkstandsmarkierungen erneuern zur Verdeutlichung der
bestehenden Parkregelungen. Mindestgehwegbreiten wer-
den eingehalten, kein Entfall
Perthesanlage Bisher geduldetes Parken auf der südlichen Seite als Fahr-
bahnparken anordnen. Haltverbot auf der nördlichen Stra-
ßenseite
Dorotheenstraße - zw. Nonnstraße und
Riegelerstraße
Entfall Gehwegparken auf östlicher Straßenseite
Lievelingsweg - zw. Mackestraße und
Angelbisstraße
Entfall von ca. 5 Parkständen vor Haus-Nr. 88a bzw. 88b
Entfall Gehwegparken auf südlicher Straßenseite. Entfall
Querparker vor Haus-Nr. 63. Potentialfläche für Fahrrad-
ständer vor Haus-Nr. 53 und/oder 63
Angelbisstraße Parkstände markieren um Mindestgehwegbreiten einzuhal-
ten. Vollständiger Entfall in den Querstraßen, Haus-Nr. 2-16,
18-30 und 32-46
Lievelingsweg, Ecke Kölnstraße Entfall der Parkstände auf der nördlichen Straßenseite (ca.
10 Stück) vor Haus-Nr. 2-8
Sachsenweg Vollständiger Entfall der straßenbegleitenden Parkstände
aufgrund nicht ausreichender Geh- bzw. Restfahrbahnbrei-
ten; Ausnahme auf der „Platzfläche“
Alemannenweg Vollständiger Entfall der straßenbegleitenden Parkstände
aufgrund nicht ausreichender Geh- bzw. Restfahrbahnbrei-
ten
Kaiser-Karl-Ring - zw. Dorotheenstraße
und Vorgebirgsstraße
Umwandlung Schräg- / Querparker zu Längsparkern bereits
erfolgtSeite 11 von 11

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Datenstand: 02.11.2026, 18:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de