222180 · Beschlussvorlage
Parkraumkonzept Nordstadt
Kerndaten
- Nummer
- 222180
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Parkraumkonzept Nordstadt Antrag zur Vorlage 222180
- Koalitions-ÄA Parkraumkonzept Nordstadt Antrag zur Vorlage 222180
- Parkraumkonzept Nordstadt Antrag zur Vorlage 222180
- BBB-Anfrage: Parkraumkonzept Nordstadt Offene Fragen zur Vorlage 222180
- BBB-Anfrage: Parkraumkonzept Nordstadt Offene Fragen zur Vorlage 222180
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (20.509 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 222180 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Parkraumkonzept Nordstadt Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 23.11.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Anhörung Rat 08.12.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Stadt Bonn stimmt dem nachfolgend beschriebenen Parkraumkonzept Nordstadt zu und beschließt dieses gemäß der Anlagen 2 und 3. 2. Zur Kontrolle des Parkraumkonzeptes werden 8 Stellen in der Wertigkeit EG 5 im Verkehrsaußendienst eingerichtet und können kurzfristig besetzt werden. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Sollten darüber hinaus weitere Personalbedarfe erforderlich sein, werden diese in gesonderten Parkraumkonzepten dargestellt. Begründung Planungsanlass Grundlage des Parkraumkonzeptes ist die Parkraumuntersuchung Bonn- Nordstadt (Stand August 2019) des Ingenieurbüros Runge IVP, Düsseldorf (DS-Nr. 1412131NV3, 1611800, 200679). Die Nordstadt grenzt nordwestlich an die Bonner Innenstadt. Das Untersuchungsgebiet wird durch den Kaiser-Karl-Ring bzw. Hochstadenring in zwei Teilgebiete geteilt. Östlich des Kaiser-Karl-Rings befindet sich die „Innere Nordstadt“, ein Gründerzeitviertel, mit verwinkelten, engen Straßen und einer dichten Bebauung. Das Gebiet zeichnet sich durch Mischnutzungen aus und ist insbesondere bei Studierenden beliebt. Hier wohnen rund 8.900 Menschen. Neben den beiden großen Verwaltungseinrichtungen Stadthaus und Landgericht ist das Viertel von einer Vielzahl an Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Gastronomiebetrieben geprägt. Das Teilgebiet „Äußere Nordstadt“ (West) weist überwiegend eine Zeilenbebauung aus den fünfziger und sechziger Jahren auf. Die Straßenräume sind in diesem Gebiet breiter ausgebaut als südöstlich des Kaiser-Karl-Rings und auch die Durchgrünung ist deutlich stärker. Hier leben rund 5.100 Menschen. Die wesentlichen Verkehrserzeuger sind in diesemSeite 1 von 11 Seite 2 Bereich die beiden Berufskollegien mit insgesamt ca. 5.500 Schülerinnen und Schülern sowie mehrere Nahversorgungsmärkte. Die Bestandsaufnahme des derzeitigen Parkraumangebotes zeigt, dass es in vielen Straßenzügen des Untersuchungsgebiet keine ausreichend große Anzahl an Parkständen für das Parken der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Besucherinnen und Besucher gibt. Es bestehen Mängel bei der straßenräumlichen Anordnung der Parkstände. Zugeparkte Gehwege und nicht ausreichend dimensionierte Geh– und Aufenthaltsflächen führen zu Beeinträchtigungen der Nutzungsqualität des öffentlichen Raums, die im Rahmen der Umsetzung eines Parkraumkonzeptes zu beseitigen sind. Eine teilweise Neuordnung des Parkraumangebotes im Gebiet Nordstadt ist erforderlich. Zielsetzungen Ziel der Parkraumbewirtschaftung ist nicht nur die Ordnung des Verkehrs und die Reduzierung von Behinderungen und illegaler Inanspruchnahme öffentlicher Flächen. In einem integrierten Parkraumkonzept erfolgt auch eine Beschränkung sowie räumliche und zeitliche Zuordnung des Parkraumangebotes nach Verkehrszwecken und Nutzergruppen. Durch die weiträumige Ausweisung von Bewohnerparkzonen soll der zur Verfügung stehende Parkraum z.B. von auswärtigen Dauerparker*innen freigehalten werden. Hinzu kommt, dass durch die klarere Regelung der Parksuchverkehr reduziert wird und Lärm- und Abgasbelastung entsprechend abnehmen. Gemäß dem Push & Pull-Prinzip sollen durch eine Verringerung des Parkraumangebots und die angestrebte Parkraumbewirtschaftung Pkw- Nutzer*innen einen Impuls erhalten für ihre Mobilitätsbedürfnisse alternative Verkehrsmittel in Betracht zu ziehen (Push), während durch parallele Maßnahmen zur Förderung der alternativen Mobilitätsangebote diese attraktiver gestaltet werden (Pull). Die von der Stadt bereits betriebenen Ausbauprogramme von Radabstellanlagen und Mobilstationen, der Ausweitung des stadtweiten Carsharing-Angebots sowie Maßnahmen zur Neuaufteilung des Verkehrsraums unterstützen dieses Ziel. Ausgehend von den in der Analyse aufgezeigten Defiziten und den derzeitigen Verhältnissen im ruhenden Verkehr im Untersuchungsgebiet Nordstadt wurde ein Parkraumkonzept mit einem veränderten Parkraumangebot sowie einer konsequenten Bewirtschaftung im Großteil des Untersuchungsgebietes erarbeitet. Die wesentlichen Aspekte des Konzepts sind: - Vereinheitlichung der Parkregelungen - Reduktion innerstädtischer Verkehre, insbesondere von Parksuchverkehren - Sicherung des Bewohnerparkens durch die Einführung einer Bewohner*innenparkregelung - Reduzierung des ParkdrucksSeite 2 von 11 Seite 3 - Wiedergewinnung von Verkehrsflächen für Fußgänger*innen sowie von Aufenthaltsflächen - Neuverteilung des Raumes für alternative Verkehrsträger und Mobilitätsangebote (breitere Gehwege etc.) sowie kulturelle, sportliche und sonstige Nutzung durch die Menschen im Quartier - Revitalisierung des innerstädtischen Quartiers durch eine höhere Aufenthaltsqualität - Errichtung zusätzlicher Radabstellanlagen - Integration alternativer und umweltschonender Mobilitätsangebote, z.B. durch Mobilstationen, Carsharing-Angebote oder die Förderung der Elektromobilität Parkraumbewirtschaftung Zurzeit ist die überwiegende Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum der Nordstadt frei zugänglich, wodurch diese für Dauerparker*innen im Vergleich zu privaten oder bewirtschafteten Tief- oder Parkgaragen attraktiver sind. Daraus resultiert ein erheblicher Parkdruck im öffentlichen Straßenraum. Um dem entgegenzuwirken stehen verschiedene Bewirtschaftungsformen zur Verfügung. Neben der Ausweisung von Bewohnerparkzonen sind zudem das Aufstellen von Parkscheinautomaten oder die Beschilderung einer Parkscheibenregelung als gängige Bewirtschaftungssysteme zu nennen. Voraussetzungen für die Einführung einer Bewohnerparkregelung sind der Nachweis eines allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenraum sowie ein Mangel an privaten Kfz-Stellplätzen. Da die Anzahl der privaten Stellplätze nur grob abgeschätzt werden kann, gilt der Nachweis des Parkdrucks, wie ihn das untersuchende Planungsbüro festgestellt hat (DS-Nr.: 1611800), als entscheidender Faktor für die Einführung von Bewohnerparkzonen. Aufgrund der bestehenden, heterogenen Nutzungsstrukturen in der Nordstadt, die keine klare Trennung zwischen Wohn-, Gewerbe-, und Büronutzungsbereichen aufweisen, wird eine strikte Aufteilung der Parkstände, wie sie das Trennprinzip vorsieht (siehe Parkraumkonzept), nicht in Betracht gezogen. Daher soll die Parkraumbewirtschaftung zukünftig einheitlich im Mischprinzip erfolgen. Anwohnende dürfen durch den Erwerb eines Bewohnerparkausweises überall im gesamten Bewirtschaftungsbereich „frei“ parken. Auswärtige Parkende können die durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten Parkstände nutzen. Nordwestlich des Lievelingswegs konnte kein Parkdruck ermittelt werden, wodurch diese Parkstände vorerst keiner Bewirtschaftung unterliegen werden. Die Parkraumanalyse hat für diesen Bereich (Verkehrszelle 8, Altes Poststadion) überwiegend eine geringe Auslastung der vorhandenen Parkstände festgestellt. Teilweise bestehen über den gesamten Tag großeSeite 3 von 11 Seite 4 Kapazitätsreserven. Lediglich in Teilbereichen konnte eine Überlastung des Parkraumes nachgewiesen werden. Somit sind die Voraussetzungen für eine Bewirtschaftung derzeit nicht gegeben. Signifikante Verlagerungseffekte in dieses Gebiet werden nicht erwartet. Die Entfernung zwischen den Parkbereichen mit der “Pufferzone” Rheindorfer Bach lassen solche Verlagerungen unattraktiv erscheinen. Im Rahmen der Evaluation wird dieses Gebiet jedoch nochmals beobachtet, um im Falle von Verlagerungseffekten aus den bewirtschafteten Bereichen sowie einer Erhöhung des Parkdrucks kurzfristig reagieren zu können. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Wirkung einer Parkraumbewirtschaftung nur in Verbindung mit engmaschigen Kontrollen gesichert werden kann. Hierzu sind v.a. zu Beginn möglichst tägliche Kontrollen inklusive einer Ahndung von regelwidrigen Parkvorgängen zwingend erforderlich. Nach einer Eingewöhnungszeit reduziert sich der Kontrollaufwand und personelle Ressourcen können in den im Folgenden zur Umsetzung anstehenden Gebieten eingesetzt werden. Maßnahmen und Parkregelungen Um einen detaillierten Überblick über die Gehwegbreiten im Untersuchungsraum zu erhalten, wurden sämtliche Gehwege in einer Bestandsaufnahme vermessen. In Teilbereichen beträgt die baulich angelegte Gehwegbreite weniger als 1,50 m. Das Benutzen des Gehweges ist dort mit Rollstuhl, Kinderwagen, Koffer etc. nicht uneingeschränkt möglich. Dies betrifft vornehmlich Abschnitte der folgenden Straßen: Peterstraße, Breitestraße, Schützenstraße sowie Alexanderstraße. Es ist vorgesehen, innerhalb des Projektes „Bönnsche Viertel – Lebendige Räume für Menschen“ durch einen Mitwirkungsprozess in der Inneren Nordstadt Antworten darauf zu finden, wie die Flächen im Bereich dieser baulichen Engstellen künftig genutzt werden können. Hierzu ist eine umfassende Beteiligung der Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und anderer Akteur*innen vorgesehen. Im Rahmen der Konzepterstellung hat die Verwaltung ergänzende Ortsbegehungen in der Nordstadt durchgeführt, um die Bereiche zu verifizieren, in denen auf Basis der Vorgaben der Parkraumstrategie Stellplätze entfallen bzw. neu angeordnet werden müssen. Dabei wurden vereinzelt Bereiche identifiziert, in denen bereits vorlaufend zum Parkraumkonzept, u.a. zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit bzw. ausreichender Sichtbeziehungen, Stellplätze entfallen mussten. Zudem müssen im Zuge der Umsetzung des Parkraumkonzeptes aufgrund nicht ausreichender Gehwegbreiten in diversen Straßenabschnitten bestehende Stellplätze entfernt bzw. neu angeordnet werden. Diese Bereiche können der Anlage 4 entnommen werden. Bei der Neuordnung des Gehwegparken ist neben der Gehwegbreite (Möglichkeit des gekippten Parkens) auch die bauliche Ausstattung maßgeblich zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Gehwege in alter Bauweise, insbesondere mit Mosaik oder aber Kleinpflaster in ungebundener Bauweise. Darüber hinaus werden auch die noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus der Mitteilungsvorlage der Verwaltung (DSSeite 4 von 11 Seite 5 212386) im Rahmen des Parkraumkonzeptes final umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung des beschlossenen Fahrradstraßenkonzeptes und in Bezug auf umzusetzende Mindestbreiten wie sie z. B. gemäß des Radentscheids vorgegeben sind, kann der Entfall von weiteren Bestandsparkständen erforderlich werden. Das 2020 beschlossene Fahrradabstellanlagenprogramm ist in der Nordstadt bereits beinahe vollständig umgesetzt. Der weitere Bedarf an Fahrradabstellanlagen soll im Rahmen des Projektes “Bönn’sches Viertel” Innere Nordstadt festgestellt werden. Im Vergleich zum Bestand werden im gesamten Untersuchungsgebiet ca. 350 Parkstände (ca. 10 % des Bestandes) entfallen, deren Flächen für Carsharing, E-Lade-Infrastruktur (auch E-Scooter), Fahrradabstellanlagen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität und Entsiegelung von Flächen zur Verfügung stehen. Es ist geplant, dass mit Hilfe der flächendeckenden Bewirtschaftung Fremdparker*innen aus dem Gebiet verdrängt werden, sodass die verbleibenden Parkstände damit in einer größeren Anzahl als bisher den Bewohner*innen des Quartiers zur Verfügung stehen und der Wegfall der o.g. Parkplätze für diese Nutzer*innengruppe grundsätzlich kompensiert wird. Die Bewirtschaftungszeiten werden (zunächst) auf 7:00 bis 22:00 Uhr festgelegt. Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung der Stadt Bonn festgelegt. Vorgenannte Regelungen können nach einer ausreichenden Erprobungsphase noch modifiziert werden. Die Abgrenzung der Bewirtschaftungsgebiete ist der Übersicht in der Anlage 2 zu entnehmen. Personalbedarf Um die Umsetzung der städtischen Parkraumstrategie zukünftig konsequenter umsetzen sowie die Einhaltung der einzuführenden Parkregelungen effektiv kontrollieren zu können, ist eine Personalaufstockung im Bereich des Verkehrsaußendienstes erforderlich (siehe Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 10.02.22, DS-Nr.: 212060, Zielbeschluss zur gesamtstädtischen Parkraumstrategie) . Der konkrete von 8 VZÄ (E5) für die Verkehrsüberwachung ergibt sich bei einer Gesamtzahl von etwa 3000 bewirtschafteten Parkplätzen und den Erfahrungen aus dem bereits umgesetzten Parkraumkonzept auf dem Venusberg. Nur in Verbindung mit engmaschigen Kontrollen zur Ahndung von Parkverstößen können die Ziele der Parkraumstrategie sowie des Parkraumkonzeptes effizient erreicht werden. Auf Basis des im Oktober 2021 angepassten Bußgeldkatalogs ist im Zusammenhang mit einem entsprechenden Kontrollaufwand, eine Verringerung bzw. Verhinderung von Parkverstößen zu erwarten. Als Richtwert für den zusätzlichen Personalbedarf kann auf Basis der Untersuchung vom Venusberg und aktuellen wissenschaftlichen Kennzahlen ein Richtwert von 1 Vollzeit-Kraft des Verkehrsaußendienstes / 350 Kfz-Stellplätze benannt werden. Dadurch kann eine engmaschige und insbesondere auch im Bereich von Kurzhalteparkplätzen wiederholte Kontrolle erfolgen.Seite 5 von 11 Seite 6 Um die Aufwendungen für Parkscheinautomaten und zusätzliches Personal auf ein Mindestmaß zu beschränken, wird ein umfassender Ausbau sowie eine begleitende Kommunikation von digitalen Angeboten angestrebt. Dazu zählen u.a. das bereits bestehende System des Handyparkens. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben („barrierefreie Teilhabe“) ist jedoch an Parkscheinautomaten weiterhin die Bezahlung mit Münzgeld zu ermöglichen. Bei weiteren Parkraumkonzepten wird sich der hier angelegte Fallzahlschlüssel verändern, da die Verwaltung sowohl von Lern- und Synergieeffekten ausgeht als auch durch Schwerpunktkontrollen der notwendige Kontrolldruck aufrecht erhalten werden kann. Mit dem für Leerung, Wartung und Reparatur von Parkscheinautomaten vorhandenen Personal können bis zu 150 Geräte kontrolliert werden. Ab einer Automatenzahl oberhalb von 150 Stück erhöht sich der Personalbedarf um zwei weitere Stellen (zzgl. Fahrzeug). Derzeit werden 138 Automaten geleert und gewartet (vgl. Beschluss zur Drucksachen-Nummer 212060). Die u. a. Annahme von ca. 50-70 Parkscheinautomaten löst folglich einen Bedarf von zwei Stellen zzgl. eines Fahrzeuges aus. Diese Stellen sind im Stellenplan bereits enthalten und werden in Umsetzung des Beschlusses zur Drucksachen- Nummer 201928-51 ÄA bei Umsetzung des Konzepts besetzt. Weiteres Vorgehen und im Zusammenhang stehende Projekte Im Rahmen des Projektes „Bönnsche Viertel – Lebendige Räume für Menschen“ zielt der Mitwirkungsprozess in der Inneren Nordstadt darauf ab, gemeinsam mit Anwohner*innen, Gewerbetreibenden und weiteren Akteur*innen weitere Maßnahmen zu entwickeln, um innerstädtische Verkehre zu reduzieren, attraktive und lebendige urbane Räume zu schaffen und gleichzeitig den bestehenden Parkdruck zu verringern. Der Mitwirkungsprozess schafft einen Raum, um die Anliegen und Bedürfnisse engagierter Bürger*innen und Initiativen sichtbar zu machen und zu diskutieren. Darüber hinaus werden alternative Mobilitätsangebote im Rahmen der Entwicklung der Nordstadt zu einem „Bönnschen Viertel“ näher betrachtet. Hierzu gehören Standorte für Car- und Bikesharing, E-Lade-Infrastruktur (auch E-Scooter), Fahrradabstellanlagen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Nahmobilität. Zu Verbesserung des Stadtklimas und der Aufenthaltsqualität sollen in diesem Prozess auch Flächen zur Entsieglung und Begrünung zusammen mit den Menschen vor Ort in der Inneren Nordstadt lokalisiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine exakte Aussage zur benötigten Anzahl von neuen Parkscheinautomaten getroffen werden, da diese erst nach Festlegung der betroffenen Straßenzüge bestimmt wird. Es wird davon ausgegangen, dass es schätzungsweise 50-70 PSA sein werden. Das Angebot einer Kartenzahlung wird nicht weiter verfolgt, weil das Handyparken die technologisch fortschrittlichere Variante darstellt. EC- und Geldkarte wurden bereits in der Vergangenheit getestet, diese Systeme sind jedoch anfällig für Vandalismus und wurden lediglich von 1-3% der Parkkunden angenommen. Darüber hinaus eignen sich dieseSeite 6 von 11 Seite 7 Zahlungsarten nur sehr bedingt für batteriebetriebene Parksysteme, da es hier (im Gegensatz zu Bezahlautomaten in Parkhäusern, die über einen festen Stromanschluss verfügen) zu witterungsbedingten Stromschwankungen kommen kann. Zur Beschaffung der PSA werden voraussichtlich knapp 250.000 Euro veranschlagt. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen. Die Ausschreibung der PSA wird so veranlasst, dass zum Umsetzungszeitpunkt entsprechende Geräte zur Verfügung stehen werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.02.01 1.12.05 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Parkeinrichtungen 1.12.05.01 Parkeinrichtungen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 150.000 150.000 150.000 5660012051001/ 783100 2022 2023 2024 100.000 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2023:434149,92 2024:438491,44 2025:442876,32 2026:447305,12 2027:451778,16 133000201/ 70.1000 2023:479681,04 2024:484477,84 2025:489322,64 2026:494215,84 2027:499158,00 Gesamthaushalt Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Anlage 1 - bestehendes Parkraumangebot in der Nordstadt (öffentlich) 2 Anlage 2 - Bewirtschaftungsformen in der Nordstadt (öffentlich) 3 Anlage 3 - Zukünftiges Parkraumangebot in der Nordstadt (öffentlich) 4 Anlage 4 - Maßnahmen (öffentlich)Seite 7 von 11 Anlage 1Bestehendes Parkraumangebot in der NordstadtSeite 8 von 11 Anlage2Bewirtschaftungsformen in der NordstadtSeite 9 von 11 Zukünftiges Parkraumangebot in der Nordstadt Anlage 3Seite 10 von 11 Anlage 4: Maßnahmen gem. Parkraumstrategie und Radentscheid Straße / Abschnitt Anmerkungen Heerstraße - zw. Oppenhoffstraße und Born- heimer Straße Einseitiger Entfall der vorhandenen Stellplätze, andere Seite Fahr- bahnparken Am Frankenbad - zw. Adolfstraße und Hoch- stadenring Entfall der ersten beiden Stellplätze an der Kreuzung zum Hoch- stadenring Adolfstraße - zw. Am Frankenbad und Vor- gebirgsstraße Umwandlung der vorhandenen Schrägparkstände zu Längspark- ständen (vgl. DS 210328) Adolfstraße - zw. Vorgebirgsstraße und Dorotheenstraße Umlegung der vorhandenen Lieferzone vor Haus-Nr. 51 Im Krausfeld vor Haus-Nr. 47 Installation von Fahrradabstellanlagen anstelle Gehwegparken Georgstraße Ecke Pipinstraße Sperrfläche vor Haus-Nr. 41 verlängern, Entfall von 1 Stellplatz vor den Schaltschränken Eifelstraße - zw. Thomastraße und Born- heimer Straße Einseitig Entfall von Gehwegparken (Südseite) Ellerstraße - zw. Bornheimer Straße und Vorgebirgsstraße Durch fehlende Baumschutzbügel Parkvorgänge in Baum- scheiben. Parkstände werden auf Fahrbahn markiert Ellerstraße - zw. Vorgebirgsstraße und Dorotheenstraße Parkverbot auf nördlicher Straßenseite erforderlich (6 Park- stände) Nonnstraße Parkstandsmarkierungen erneuern zur Verdeutlichung der bestehenden Parkregelungen. Mindestgehwegbreiten wer- den eingehalten, kein Entfall Perthesanlage Bisher geduldetes Parken auf der südlichen Seite als Fahr- bahnparken anordnen. Haltverbot auf der nördlichen Stra- ßenseite Dorotheenstraße - zw. Nonnstraße und Riegelerstraße Entfall Gehwegparken auf östlicher Straßenseite Lievelingsweg - zw. Mackestraße und Angelbisstraße Entfall von ca. 5 Parkständen vor Haus-Nr. 88a bzw. 88b Entfall Gehwegparken auf südlicher Straßenseite. Entfall Querparker vor Haus-Nr. 63. Potentialfläche für Fahrrad- ständer vor Haus-Nr. 53 und/oder 63 Angelbisstraße Parkstände markieren um Mindestgehwegbreiten einzuhal- ten. Vollständiger Entfall in den Querstraßen, Haus-Nr. 2-16, 18-30 und 32-46 Lievelingsweg, Ecke Kölnstraße Entfall der Parkstände auf der nördlichen Straßenseite (ca. 10 Stück) vor Haus-Nr. 2-8 Sachsenweg Vollständiger Entfall der straßenbegleitenden Parkstände aufgrund nicht ausreichender Geh- bzw. Restfahrbahnbrei- ten; Ausnahme auf der „Platzfläche“ Alemannenweg Vollständiger Entfall der straßenbegleitenden Parkstände aufgrund nicht ausreichender Geh- bzw. Restfahrbahnbrei- ten Kaiser-Karl-Ring - zw. Dorotheenstraße und Vorgebirgsstraße Umwandlung Schräg- / Querparker zu Längsparkern bereits erfolgtSeite 11 von 11
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de